Ausgabe 05 / 2001 vom 18.11.2001
Guten Tag, liebe XYLs, YLs und OMs,
die Schmuddelecke
Convers Channel Zero
des deutschen Amateurfunkdienstes wird zunehmend Plattform des
akademischen Grades. Besonders in den späten Abendstunden und
nach Mitternacht präsentiert sich dort eine Clique, deren Motivation
mir lange Zeit verschlossen blieb. Ich neige neuerlich zu der Hypothese,
dass die bis zum Rand des Strafrechts gehenden Zoten nur dazu da
sein sollen, das bestehende Amateurfunkgesetz AFuG-97 ad absurdum
zu führen. Den Grundstein dazu hat der resignierte Vorsitzende
des größten Amateurfunkvereins in DL bereits vor zwei
Jahren gelegt.
Richtig ist, dass das vorkonstitutionelle Amateurfunkgesetz
ein geschlossenes System war und somit ein Korsett um die Sozialstruktur
bildete. Das AFuG-97 überantwortet alle strafrelevanten Delikte
an das Strafgesetzbuch und es bleiben nur die amateurfunkspezifischen
Delikte wie Rufzeichenmissbrauch oder gewerblich-wirtschaftliche
Tätigkeiten INNERHALB des AFuG-97 übrig.
Damit ist der Deckel weg und im Amateurfunkdienst zeigt sich
dasselbe Sozialgefälle wie in allen Gesellschaftssparten. Convers
Channel Zero ist eben der Sozial-Brennpunkt des Amateurfunkdienstes;
mehr Bedeutung sollte man
Convers Channel ZERO
aus diesen Gründen auch nicht mehr geben. Auch dann nicht,
wenn Staatsanwaltschaften einknicken müssen, weil die Beklagten
einfach behaupten, zur fraglichen Zeit nicht am Gerät gewesen
zu sein, oder überhaupt nicht aktiv seien. Der Nachweis des
Rufzeichenmissbrauchs ist eben nur in flagranti möglich. Vielleicht
ist es eben beruhigend und besser, dass sich so manche Persönlichkeit
in CHANNEL ZERO auslebt, als dass sie anderen Mist anstellt.
GEBEN WIR IHNEN DORT IHR VENTIL !
Wenden wir uns den Veränderungen im Amateurfunkdienst zu.
Neu ist, dass mit dem AFuG-97 jetzt
- eine CEPT-2-Lizenz CW auf allen zugewiesenen Frequenzen machen
kann; auch OHNE CW-Prüfung und nicht nur bei 144.125 MHz,
und
- eine 50-MHz-Lizenz ebenso dort CW praktizieren kann und nicht
nur Fonie.
Gegen den Widerstand der etablierten Vereine fördert das
AFuG-97 CW als Betriebsart überdurchschnittlich. Die Interaktion
der Amateurfunk-Fundies erinnert mehr an eine CPU auf dem Motherboard
eines Rechners, die sich selbst die Kommunikations-Pinne abschneidet.
Rufzeichenmissbrauch ist seit dem AFuG-97 ein beliebtes Thema,
das die Schlechtigkeit des Gesetzes demonstrieren soll. Vielmehr
richtig ist, dass es im Packetradio-Netz weniger als 10 Rufzeichenmissbraucher
gibt. In der Betriebsart CW auf Kurzwelle sind es weit über
HUNDERT, die besonders während Contesten dort ihr Unwesen treiben.
Sind die dort etwa nur willkommen, weil man damit POINTS und MULTIPLIERS
machen kann ?
Ich denke, wir müssen auch als Funkamateure die Kirche
im Dorf lassen und uns weder von den HOOLIGANS des CHANNEL ZERO
noch von den CW-RUFZEICHENMISSBRAUCHERN ins Boxhorn jagen lassen.
MfG
Hermann, DL1EEC
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