Ausgabe 09 / 2001 vom 16.12.2001
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs,
Es geht doch gar nicht um CW bei der Mitglieder-Befragung durch
den großen Verein. Sie ist nur ein Ventil für die Unzufriedenen.
Die Zulassungsbeschränkung CW ist bis heute uneingeschränkt
wirksam, und gerade deswegen dürfte der Amateurfunkdienst doch
auf KW - und auf anderen Bändern durch CEPT-1-Nutzer - vorbildlich
durchgeführt werden.
Dagegen stehen aber die Verhaltensstrukturen auf KW und besonders
die der CEPT-1-Lizenzen in CHANNEL-ZERO des conversD und Packet-Radio.
Daran gemessen, kann CW nie das Verhaltens-Raster der CEPT-1-LIZENZEN
gewesen sein!
Funkamateure sind außerordentlich streitfähig, wenn
es um die Peanuts geht. Heftig verteidigen die CW-Fundamentalisten
das SZ statt des "scharfen SS" als die richtige CW-Gebeweise.
SS statt SZ sei fast der Abfall vom CW-Glauben, meinen Platinistas.
Im Focus Nr. 46 vom 12.11.2001, Seite 74, ist nachzulesen, dass
Funkamateure der NVA - wegen ihrer CW-Kenntnisse - Mitte der 80er
intensiv als Schläfer angeworben wurden. Hubertus Knabe kam
in seiner Publikation ebenfalls zur Erkenntnis, dass zusätzlich
im Operationsgebiet BRD Schläfer angeworben wurden. Offensichtlich
ist im Bewusstsein vieler CW-Hobby-Anwender der Nimbus von Topas
und 007 noch immer eine tragfähige Träumerei.
Nachdem der Inhaltsvertrag mit der Betreibermannschaft von DB0ME
endlich an die Öffentlichkeit gelangte, gab es hohe Wellenschlägereien
und wie üblich eine aufgesetzte Entrüstung. Keiner der
"Anwälte" aus dem SYSOP-DL-Lager erinnerte sich an
die Schließung von DB0ME aus dem JUNI 1997, für die angeblich
DG1KJD verantwortlich gemacht wurde. Weil er DL1EBQs Vanessa hackte,
durfte er anschließend in Darmstadt bei den Gründern
von SYSOP-DL Fachvorträge i.S. Packet-Radio halten.
Erstaunlich, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb
bei SYSOP-DL gescholten, das Hacken aber als Wissenschaft hochstilisiert
wird.
Der Rathmann-Vertrag aus 9-2000 begründet ausschließlich,
dass Thomas Rathmann am Betrieb nach AFuG-97 und AFuV-97 gar nicht
interessiert ist - es gab noch kein Nürnberger Urteil - und
es ihm nur um den Erhalt des UMSETZERS DB0ME ging, damit ER von
seinem QTH überhaupt rauskam. Die Mailbox war für ihn
überhaupt nicht von Bedeutung, sie war eher lästig.
Wer darf Clubstationen nutzen? Jeder Operator darf die Station
im Rahmen SEINER Lizenzklasse nutzen, wenn er sich mit seinem eigenen
Call als Operator-Call meldet. Meldet er sich ausschließlich
unter dem Clubstations-Call gilt er -VON AUSSEN- als Operator mit
den Betriebsrahmen-Bedingungen des Clubcalls. Eine Pflicht zur Nennung
des eigenen Calls gibt es nicht. Ich würde aber empfehlen,
in einem Musterprozess DAS NICHT klären lassen zu wollen.
HamRadio 2day 08-2001 war für den Amateurfunkdienst eine
Nummer zu groß; sorry. Ich wiederhole hier nur nochmals die
Kernaussage, die mit der jüngst anstehenden notariellen Befragung
in engem Zusammenhang stehen könnte:
RTA:
Allein, na schön! Jedoch nicht gegen alle Welt!
Wie hat sich diese Sucht bei dir nur eingestellt,
Dir jeden gleich zum Feind zu machen?
AGZ:
Weil ich beobachte, wie ihr euch Freunde macht,
Und wie ihr über diese große Freundesschar
Lacht, hinterrücks, und spottet, sie verachtet
gar!
Ich bitte Sie, sich mal Gedanken darüber zu machen, warum
Herr Unglaub von der Niveaulosigkeit des Amateurfunkdienstes spricht,
wenn CW bis heute als KW-Prüfungskriterium existiert. Es ist
aber extrem niveaulos, NICHT-CEPT-1-LIZENZEN durch die CEPT-1-Fraktion
als Trottel bezeichnen zu lassen.
Ja und ich weiß, dass die DK7-Connection jetzt wieder
die Ungeziefer-Konserve einspielt.
Zum Schluss der Wetter-Forecast von DK0WCY vom 15.12.2001 0600
UTC KIEL:
sunactactiv=activ
magfield=quiet
relative sunspots=202
flux=245
a=5
aurora=normal
vy 73
Hermann
DL1EEC
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