Ausgabe 13 / 2002 vom 13.01.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs,
wir befassen uns heute mit rechtlichen Aspekten rund um die Funkdienste.
Die politische Auseinandersetzung im Amateurfunkdienst Deutschlands
nimmt skurrile Formen an. Eine im Convers-D formulierte Empfehlung
eines Funkamateurs - er ist gleichzeitig Bediensteter einer Polizeibehörde
-, Meinungsgegnern die Scheiben einzuwerfen, wurde von einem realen
Scheibenbruch - 8 mm Sicherheitsglas - bei einem Funkamateur begleitet.
Rufzeichenmissbrauch im deutschen Amateurfunkdienst ist zum Volkssport
geworden. Die Staatsanwaltschaften, die mit dem Thema befasst sind,
scheitern an der Kooperationsbereitschaft der Reg TP. Sie vertritt
den Rechtsstandpunkt, dass eine Verfolgung der Verantwortlichen
nicht Erfolg versprechend und auch durch das AfuG-97 nicht gedeckt
sei.
Bei anderen Funkdiensten, besonders beim nichtöffentlichen
beweglichen Landfunk, greift die Reg TP rigoros zu Mitteln, die
in jüngsten richterlichen Entscheidungen gerügt wurden.
So ist es z.B. nicht rechtsstaatlich, wenn die Behörde OHNE
richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen durchführt oder
diese mit der nicht zutreffenden Vortäuschung von "Gefahr
im Verzug" erzwingt.
In einem anhängigen Verfahren wegen Kinderpornographie
im Amateurfunknetz kommt es jetzt zu Reaktionen einer Staatsanwaltschaft,
die diesbezüglich Besserung erhoffen lassen.
Betrachtet man diese Vorgänge mit etwas Distanz, dann drängt
sich der Verdacht auf, dass die Mitarbeiterstruktur der Reg TP im
Außendienst gegenüber nicht organisierten Funkamateuren
und anderen Funkdiensten ihre Kompetenz überschreiten, gegenüber
organisierten Funkamateuren aber wesentlich vorsichtiger handeln.
PR-Mailboxen:
Ein Jahr nach dem Streik unter der Führung von Sysop-DL
brandete in der Newsgroup de.comm.ham neuerlich der Disput um DB0ME
und den Vertrag mit Mitgliedern von R14 und/oder der AGZ e.V. auf.
Die Mailbox-Struktur wurde insoweit geregelt, als dass der Betrieb
bestimmungsgemäß durchgeführt werden solle. Obwohl
das Nürnberger Urteil zwischenzeitlich diesen Vertrag ad absurdum
führte, ist die Mailbox unter DB0ME bis heute nicht "in
der Luft".
Das Nürnberger Urteil hat zu einer wesentlichen Beruhigung
der Mailboxlandschaft im positiven Sinne geführt. An dieser
Stelle mein herzlicher Dank an alle Sysops.
An dieser Stelle erhalten
DB0MRW-8
und seine Betreiber das goldene BOARD, weil sie ihre
Mailbox in den allumfassenden Dienst ihrer User stellen.
Stellvertretend für DB0ME erhält Thomas Rathmann das
rostige CTEXT-AWARD, weil er seine Bedürfnisse grundsätzlich
über die der User stellt; und das ohne Unterbrechung seit 1992.
Zum guten Schluss noch die Funkwetterdaten von DK0WCY:
12.1.2002
05h46 UTC
KIEL:
Forecast sunactactiv=activ
Forecast magfield=active conds expected
relative sunspots=179
flux=225
a=14
aurora=normal
Ihnen allen und Ihren Familien eine erfolgreiche Woche.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
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