Ausgabe 15 / 2002 vom 27.01.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
IM MOBILFUNK
der Funkamateure werden ab dem 1. Oktober 2002 alle NICHT-CE-KONFORMEN
Einbauten von Amateurfunkgeräten illegal, auch bei Altwagen.
Inwieweit Funkamateure dann gegen die allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) verstoßen, bleibt unklar. Fest steht, dass nur derjenige
Funkamateur nach dem 1.10.2002 "legal" automobilen Funkbetrieb
macht, der nach den Vorschriften der Bedienungsanleitung seines
KFZ-Herstellers und gleichzeitig nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung
CE-ZERTIFIZIERTE und damit unmodifizierte Funkgeräte und deren
Zubehör in sein KFZ eingebaut hat.
DIE ABSCHAFFUNG
der Lizenz-Klasse 3 in Verbindung mit der Forderung nach einer
Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und die damit
verbundene Änderung des AFuG-97 hatte im Feedback zur letzten
HamRadio 2day-Ausgabe Nr. 14 eine lebhafte Nachlese.
Primär ist es für mich unlogisch, dass eine kleine
Minderheit von seit 1997 neuen Teilnehmern am Amateurfunkdienst
einen derart hohen Einfluss auf die Qualität des Amateurfunks
in Deutschland haben soll. Dies schon gar nicht auf der bis heute
noch geschützten Kurzwelle, weil die Neulizenzierung in der
CEPT-1-Klasse seit 1997 gen NULL tendiert: Mehr als 95 Prozent aller
heutigen Funkamateure mussten ein Führungszeugnis vorlegen.
Wie zu Zeiten des Sieben-Punkte-Statements in den frühen
90ern lehnte das Bundesministerium für Justiz 1997 eine Weiterführung
des polizeilichen Führungszeugnisses im neuen Amateurfunkgesetz
kategorisch ab. Es wäre nicht mit der Verfassung vereinbar,
z.B. den Führerschein bekommen zu dürfen, die als wesentlich
unbedeutender eingestufte Amateurfunk-Genehmigung aber nicht.
Das alte Gesetz stammte aus 1949, und damit aus einer völlig
anders denkenden und strukturierten Gesellschaftsform. Damals machte
das Führungszeugnis auch keine inhaltliche Aussage. Es war
lediglich eine Bestätigung dafür, dass der Inhaber zum
Zeitpunkt der Vorlage nicht "eingesessen" hatte. War man
nicht sauber, bekam man schlicht keines. Heute hingegen bekommt
jeder auf Antrag ein Führungszeugnis - der Inhalt ist nun wichtig.
Das Führungszeugnis als Zulassungskriterium zum Amateurfunkdienst
wird man uns als Überheblichkeit und Anflug von Größenwahn
auslegen, weil dort nur noch Straftaten mit mehr als 75 Tagessätzen
angezeigt werden. Alle Verstöße gegen das AFuG-97 und
andere Telekommunikationsgesetze können dort also nie sichtbar
werden. Will man wegen einer Schrecksekunde im Straßenverkehr
mit nachfolgendem tödlichen Personenschaden jemanden vom Amateurfunk
ausschließen ? Wohl kaum.
Führungszeugnisse als Cleaning-Effekt für die sozialen
Ausfälle auf 80m, Sprachumsetzern, in Packet-Radio und auf
D-Convers Channel ZERO können nicht verantwortlich zeichnen,
weil fast alle auffälligen Rufzeicheninhaber ihre Zulassung
VOR 1997 erhalten haben.
DER SCHWIERIGKEITSGRAD
einer Prüfung ist kein Maß für die moralische
Qualifikation einer Person. Umgänglich, höflich und hilfsbereit
wird man nicht mittels einer schweren Prüfung; weder als Mediziner,
als Rechtsanwalt, noch als Funkamateur. Ich fürchte, damit
müssen wir leben und lernen, wie man damit am besten umgehen
kann. Das tägliche persönliche Vorleben wäre eine
der Gegenmaßnahmen.
Solange aber Funkamateure sowohl im PR-Netz, als auch in ihrer
Newsgroup ohne Begrüßung und Verabschiedung auftreten,
sehe ich noch kein Licht am Ende des Tunnels.
IN EIGENER SACHE:
Sollten Sie unseren Rundspruch bei Aussendungen via Repeater
wegen Trägerdrücken und/oder Relaisabschaltung nicht hören,
schalten Sie einfach auf die Eingabe.
SCHLIESSLICH: IN PORTUGAL
dürfen Funkamateure ohne Prüfung in Morsetelegraphie
bereits seit 1995 auf den klassischen Kurzwellenbändern mit
750 Watt senden. Details folgen nächste Woche - es bleibt also
spannend, bleiben Sie dran !
Zum Schluss noch aktuelle Funkwetterdaten von DK0WCY:
26.1.2002
05h00 UTC
KIEL:
Forecast sunactactiv=eruptive
Forecast magfield=quiet
Relative sunspots=196
Flux=235
A=7
Aurora=NO (normal)
Ihnen allen eine erfolgreiche Woche.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
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