Ausgabe 18 / 2002 vom 17.02.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
QSL-KARTEN-VERSAND
war eines der herausragenden Themen der vergangenen Woche. Pikant
ist die Situation, wenn man mal ins "Postgesetz" reinschaut:
Abschnitt 5
Entgeltregulierung
Paragraph 19
Genehmigungsbedürftige Entgelte
Entgelte, die ein Lizenznehmer auf einem Markt für
lizenzpflichtige
Postdienstleistungen erhebt, bedürfen der Genehmigung durch
die
Regulierungsbehörde, sofern der Lizenznehmer auf dem betreffenden
Markt marktbeherrschend ist.
Unter diesem Aspekt wird der QSL-Karten-Versand - bedingt durch
den IARU-Alleinvertretungsanspruch - zu einer Postdienstleistung,
weil mit der Zahlung des Clubbeitrages die entsprechende Leistung
abgegolten wird.
SIND REPEATER
grundsätzlich von Rundsprüchen freizuhalten, werde
ich oft gefragt. Ich konnte nirgendwo - weder in der alten DV-AFuG
noch in der aktuellen AFuV einen Hinweis finden, der etwas über
den Inhalt einer Aussendung über einen Repeater aussagt. Es
ist auch legitim, auf der Ausgabe eines Repeaters zu senden, wenn
dieser außer Betrieb genommen wurde. Selbst selbsternannte
Platinistas wie DK7JZ nutzen diese Möglichkeit auf dem 2m-Relais
Nordhelle.
DER PETITIONSAUSSCHUSS
des deutschen Bundestages zu PLC:
[...]
Die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte sind nach Mitteilung
des BMWi insbesondere für den Frequenzbereich bis 30 MHz vorläufig.
Sie gelten ab 1. Juli 2001. Dabei wurden die Störstrahlungswerte
so gewählt, dass einerseits die Einführung neuer Technologien
nicht behindert, andererseits der Funkempfang im gleichen Frequenzbereich
nicht unangemessen gestört wird.
[...]
[...]
Aufgrund der Vorläufigkeit der in der Verordnung festgelegten
Grenzwerte werden diese weiter überprüft und gegebenenfalls
entsprechend geändert. Vor diesem Hintergrund sieht
es der Petitionsausschuss als sinnvoll an, die Petition der Bundesregierung
zuzuleiten, damit diese sie bei der weiteren Überprüfung
mit berücksichtigen kann. Der Petitionsausschuss empfiehlt
daher, die Petition der Bundesregierung - dem BMWi - zu überweisen.
[...]
Das bedeutet, es bleibt so, wie es ist. Die Handlungsfähigkeit
liegt beim BMWi. Ich darf in diesem Zusammenhang meine Empfehlung
wiederholen, die "Selbsterklärung" in den unkritischen
Fällen abzugeben, um im Kollisionsfall nicht unter Zugzwang
zu geraten.
DIE MONATLICHE AGZ-SITZUNG
fand in Viersen am 13.2.2002 statt. Themen waren das ausgeprägte
Konkurrenzdenken der DARC-Mitglieder zur Rundspruchsendung der AGZ,
Inhalte von HamRadio 2day und die Idee, die nächste Sitzung
LIVE zu übertragen.
Die Arbeitsrichtung der AGZ wurde nochmals unterstrichen. Die
Ziele der AGZ sind weder Service noch Mitgliedermaximierung. Eindeutiges
Ziel ist die Umsetzung der jeweils gültigen Amateurfunkgesetze
und die Schaffung einer Infrastruktur, die NICHT durch Einschränkungen
privater Vereine geprägt ist.
BANDPLÄNE
privater Vereine haben keine Chance, zum Regelwerk in der AFuV
oder dem AFuG zu werden. Sie sind vielmehr als Regelwerke anzusehen,
die sich die Funkamateure selbst geben; sie sind nicht verpflichtend.
Es wäre also denkbar, dass die AGZ e.V. auch einen Bandplan
kommuniziert, der alle Amateurfunkbänder lediglich in "AUTOMATISCH"
und "INDIVIDUELL" teilt.
Da wir voraussetzen, dass jeder Funkamateur alle Betriebsarten
kennt und somit entscheiden kann, ob eine QRG besetzt ist, ist eine
Unterteilung nach Betriebsarten obsolet. Sinnvoll ist statt dessen
eine Unterteilung nach der benutzten Bandbreite. Ich gehe natürlich
davon aus, dass sich ein Funkamateur auch erkundigt, ob die QRG
besetzt ist, bevor er "loslegt".
HAMRADIO 2DAY
können Sie jetzt auch auf 40m hören: Sonntags um 10:45
Uhr Lokalzeit auf 7070 kHz plusminus QRM und im 10m-Band auf 28750
kHz; ab März senden wir dann auch im 80m-Band auf 3620 kHz.
Ansonsten hören Sie uns auf 2m und 70cm ausschließlich
in Nordrhein-Westfalen und über DB0VA in der Region Wiesbaden;
jeweils etwa 15 Minuten vor den Rundsprüchen des DARC e.V.
Zum Schluss noch aktuelle Funkwetterdaten von DK0WCY:
16.2.2002
07h00 UTC
KIEL:
Forecast sunactactiv=eruptive
Forecast magfield=quiet
Relative sunspots=156
Flux=195
A=5
Aurora=NO (normal)
Ihnen allen eine erfolgreiche Woche.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
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