Ausgabe 20/ 2002 vom 03.03.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
NÜRNBERG
rumort mal wieder. Dass Sysops wie DF2AU es mit der Wahrheit
nicht sehr genau nehmen, zeigt seine Mail, in der er die Rubrik
AGZ als gelöscht postuliert. Sie ist es allerdings nicht, dafür
sind aber AGZ-Rufzeichen von der Nutzung der Mailbox DB0FC-1 komplett
ausgesperrt. DF2AU geht es mal wieder nicht um Rubriken-Pflege,
sondern um Rufzeichensperrung.
Derart handelnde Sysops kreieren ohne Not ein Menetekel, wenn
sie gerade zum jetzigen Zeitpunkt die vollständige Umsetzung
des Nürnberger Urteils provozieren. Das hätte für
alle Funkamateure die negative Folge, dass die Koordination von
Relais und Digipeatern in einer staatlichen Verordnung keine Berechtigung
mehr fände und dass jeder Funkamateur auf den dann ehemals
koordinierten Frequenzen privatrechtliche Zusatzeinrichtungen unbemannt
installieren könnte. Auch die AGZ e.V. wäre damit nicht
sehr glücklich.
Das Landgericht Nürnberg hat das grundgesetzliche Recht
am persönlichen Eigentum derart hoch aufgehängt, dass
es nur zwei Alternativen in der kommenden novellierten Amateurfunkverordnung
gibt: Detailregulierung bis hin zum Betrieb der Mailbox - oder aber
vollständige Liberalität und Deregulierung.
WEITERE AKTUELLE RECHTSPRECHUNGEN
gegen die "Umgangsformen" der Reg TP. Das Landgericht
Augsburg verkündete Anfang Februar 2002 als Revisionsinstanz
gleichlautend zwei Urteile im Namen des Volkes, wonach die Reg TP
nicht selbst nach eigenem Ermessen Vollzugsbehörde spielen
darf. Das Landgericht erklärte zwei Hausdurchsuchungen im Rahmen
der Ermittlung von unrechtmäßigen Frequenznutzungen -
früher hieß das "Schwarzfunker" - als rechtswidrig,
indem es die Beschwerden der Regulierungsbehörde gegen die
erstinstanzlichen Urteile verwarf.
Tenor des Landgerichts: Abgesehen von sicherheitsrelevanten
tatsächlich eingetretenen Notständen können sich
Reg TP-Mitarbeiter nicht anmaßen, ohne einen richterlichen
Beschluss Hausdurchsuchungen spontan durchzuführen. In den
speziellen Fällen erzwang sich die Reg TP Hausdurchsuchungen
OHNE richterlichen Beschluss mit der Behauptung "Gefahr im
Verzug" - dies obendrein bei Abwesenheit der Erziehungsberechtigten
von Minderjährigen.
Interessant zu berichten ist, dass vor der Feststellung des
Zutreffens von "Gefahr im Verzug" durch die Reg TP dennoch
zumindest der Versuch unternommen werden muss, den Durchsuchungsbeschluss
eines Richters zu erwirken. Auch mahnt das Gericht die vollständig
fehlende Dokumentation der Durchsuchungsvorgänge an.
Prozessbevollmächtigter war in beiden Verfahren Rechtsanwalt
Michael Riedel aus Köln.
Die Reg TP wäre aus meiner Sicht gut beraten, bei solchen
Einsätzen auf Mitarbeiter zu verzichten, die in Sachen "Hobbyfunk"
befangen sein könnten.
VIRENWARNUNGEN
im Amateurfunkdienst sind nicht neu. In der vergangenen
Woche fanden wir allerdings in einer Amateurfunk-Software-Branchenlösung
den Virus
W32/Hybris.gen@MM,
eine - neben Domain- und Rufzeichenpiraterie - neue Qualität
halbkrimineller Handlungen im Amateurfunk.
Der Internet-Wurm wird hauptsächlich per Email übertragen;
er nistet sich aber auch in ausführbaren Dateien ein, lässt
sich im TCP/IP-Kern von Windows nieder und erscheint als Zufallsdateiname
nach der 8.3-Norm. Der Virus prüft zuerst die Datenträger
auf Emails, die per Modem, LAN oder WAN abgerufen werden können.
Sobald eine Verbindung mit den Internet erkannt wird, veranlasst
der Virus den Datenversand und er verbreitet sich weiter; LITE-Firewalls
erkennen das allerdings NICHT - es bedarf einer guten und aktuellen
Anti-Virensoftware. Danach ist der Virus bereit, Festplatten irreversibel
zu löschen. Diese Funktion ist allerdings nicht in allen Fällen
nachvollzogen worden, da der Virus sein Aussehen ständig verändert,
indem er aus dem Internet Plugins herunter lädt und sich einverleibt.
Es geht offensichtlich primär um das Abfangen von Mails
in der Funktion eines Trojaners; weniger um die Zerstörung
der Festplatte.
NEWSGROUPS
für Funkamateure gibt es viele; nicht nur de.comm.ham.
Rufen Sie einmal die Suchroutine Ihres Providers für Newsgroups
auf. Lassen Sie nach den Stichworten HAMRADIO, AMATEURFUNK und HAM
suchen. Natürlich müssen Sie anschließend die Schinkenseiten
aussortieren. Sie werden über die Fülle der Informationen
erstaunt sein.
WAHLEN,
bei denen es nicht ganz koscher zuging, gab es vor zwei Jahren
in USA. Damals musste wochenlang gezählt werden; ÖFFENTLICH,
weil es mit den Briefwählern Probleme gab. Unlängst endete
in DL eine Briefwahl für 50.000 Wähler. Um das Ergebnis
zu FINDEN, braucht es fast vier Wochen. Wie wenig wichtig sind im
Vergleich dazu die USA!
HAMRADIO 2DAY
können Sie auch auf 40m hören: Sonntags um 10:45 Uhr
Lokalzeit auf 7060 kHz plusminus QRM und im 10m-Band auf 28740 kHz;
ab Mitte März senden wir dann auch im 80m-Band auf 3620 kHz.
Ansonsten hören Sie uns auf 2m und 70cm ausschließlich
in Nordrhein-Westfalen und über DB0VA in der Region Wiesbaden;
jeweils etwa 15 Minuten vor den Rundsprüchen des DARC e.V.
Zum Schluss noch aktuelle Funkwetterdaten von DK0WCY:
2. März 2002
8h00 UTC
KIEL:
Forecast sunactactiv=eruptiv
Forecast magfield=quiet
Relative sunspots=153
Flux=188
A=5
Aurora=NO (normal)
Ihnen allen eine erfolgreiche Woche.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
|