Ausgabe 21/ 2002 vom 10.03.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
WEITERE AKTUELLE DETAILS ZU RECHTSPRECHUNGEN
hören Sie heute:
Das Landgericht Augsburg hat enge verfassungsrechtliche Grenzen
gesetzt, was die Durchsuchung von Wohnungen zur Aufklärung
illegaler Sendetätigkeiten durch die Reg TP anbelangt; wir
berichteten vergangene Woche. In einem konkreten Fall wurde diese
Maßnahme nebst Beschlagnahme eines Senders für grundgesetzwidrig
erklärt, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Der minderjährige Betroffene konnte ohne die Anwesenheit
seiner Eltern das Hausrecht nicht allein ausüben. Die von
der Reg TP behauptete freiwillige Zustimmung zu den Maßnahmen
der Behörde kann daher nicht angenommen werden.
- Die von der Reg TP vorgebrachten Verdachtsmomente waren nicht
ausreichend. Der allenfalls vorliegende Anfangsverdacht reichte
nicht aus, um "Gefahr im Verzug" für eine Durchsuchung
anzunehmen. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen
und Vermutungen, wie sie die Reg TP vorgenommen hat, reichen nicht
aus, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für Eingriffe
in die persönlichen Grundrechte zu erfüllen.
- Für das Betreten einer Wohnung ist grundsätzlich
ein richterlicher Beschluss notwendig. "Gefahr im Verzug"
ohne einen solchen Beschluss darf von Ermittlungsbehörden
nur dann angenommen werden, wenn sie vorher erfolglos versucht
haben, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen und
der zeitliche Verlust durch diesen Versuch die Gefahr eines Beweismittelverlustes
mit sich bringen würde. Die entsprechenden Bemühungen
sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen Jug QS 101/02),
nachdem die Beschwerde der Reg TP kostenpflichtig verworfen wurde.
(Quelle: RA M. Riedel, Köln).
EINE WICHTIGE DEADLINE
im Amateurfunkdienst ist der 18. März 2002. Während
einer Sitzung der "Nationalen Gruppe" - sie hat die Entscheidung
über die deutsche Position während der WRC-2003 unter
anderem zu CW in der Hand - werden die Anwesenden in Bonn über
die Ergebnisse der CW-UMFRAGE des großen Vereins informiert
werden. Wir werden Sie zeitnah online informieren.
EINEN PISA-VORWURF
handelte ich mir mit HamRadio 2day Nummer 20 ein, weil ich mit
den Zeitangaben "vier Wochen" bei der CW-WAHL des DARC
e.V. und mit der Zwei-Jahres-Angabe bei der USA-WAHL, die George
W. Bush gewann, in Zeitvielfachen argumentierte und nicht mit den
exakten Zeiteinheiten Tag respektive Monat. Die Reklamation kam
von einem treuen Leser unseres Rundspruchs, der gleichzeitig Mitglied
des Amateurrats ist.
Also ich korrigiere das mal. Wenn der DARC e.V. am 22.2.2002
Closing-Date hatte und am 16.3.2002 das Ergebnis dem Arbeitskreis,
dem AR und dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt wird, dann verging
somit ein Zeitabstand von drei Wochen und zwei Tagen. Rechnet man
die Postlaufzeit noch hinzu, dann ergibt sich für die offizielle
Ergebnispräsentation in der Nationalen Gruppe am 18.3.2002
wiederum ein Abstand von drei Wochen und zwei Tagen, bis die Öffentlichkeit
das CW-ERGEBNIS des DARC e.V. erführe.
Bei der Bush-Wahl hatten wir natürlich keine zwei Jahre
Zählzeit, sondern die Wahl zog sich über den Jahreswechsel
hinweg und betrug also so reine vier Monate. Setzt man das Verhältnis
der Wählermenge in den USA jetzt ins Verhältnis zur den
drei Wochen und zwei Tagen der 50.000-Wahlberechtigten des DARC,
dann sind die USA unverschämt schnell gewesen.
LOBBYARBEIT
war wieder das zentrale Thema dieser Woche. Nicht nur dass die
Servicearbeit der Lobbyarbeit abträglich sei, das stellte man
in den Amateurfunkmedien fest. Auch in Österreich wird deutlich,
dass die dortigen Repräsentanten offensichtlich an der deutschen
Krankheit bereits leiden
ABHÖREN
gehört zum Handwerk des Funkamateurs; besonders wenn er
in Diensten von Telekommunikationsunternehmen steht. So manche Indiskretion
war in den letzten 24 Monaten unerklärlich. Ich habe zwischenzeitlich
verbindlich erfahren, dass privilegierte und gerichtlich ermächtigte
Techniker Mobilcoms abhören können, selbst wenn sie ausgeschaltet,
jedoch nicht galvanisch von der Stromversorgung getrennt sind.
Wenn Sie also sicher sein wollen, legen Sie sich einen HF-Indikator
z.B. in Kugelschreiberform zu oder entnehmen Sie dem Handy den Akku.
IM VFDB-RUNDSPRUCH
03/2002 lese ich:
[...]
Wie auch immer die Abstimmung ausgehen wird, es wird ein Teil
der Funkamateure mit ihrer Meinung unterliegen. Und ob die VO-Funk
(Radio Regulations) auf der WARC-2003 dahingehend geändert
wird, künftig die Kenntnis von CW als Voraussetzung für
den Zugang zur Nutzung des HF-Bereiches fallen zu lassen, hängt
nur zu einem sehr kleinen Teil von uns ab, zum anderen vom Stimmverhalten
der nationalen Fernmeldebehörden.
[...]
Im Volksmund würde ich sagen, dass da jemand die Flinte
ins Korn geworfen hat.
PROMINENTER FUNKAMATEUR
bald wieder Mitglied im DARC e.V. Die Mitglieder-Werbeaktion
des Berliner Distriktes zeigt erste Ergebnisse. Dem Vernehmen nach
hat DK8OK seine Mitgliedschaft in dieser Woche beantragt: Viel Glück
Nils!
Zum Schluss noch aktuelle Funkwetterdaten von DK0WCY:
7. März 2002
18h00 UTC
KIEL:
Forecast sunactactiv=eruptiv
Forecast magfield=active conds expected
Relative sunspots=169
Flux=183
A=10
Aurora=NO (normal)
Ihnen allen eine erfolgreiche Woche.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
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