Ausgabe 27 / 2002 vom 21.04.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
AUS EA8
hören Sie auch die heutige Folge 27 von HamRadio
2day auf Kurzwelle. Ich sende auf den Frequenzen
14 170
kHz um 10h30 MESZ
21 170 kHz um 10h40 MESZ
28 740 kHz um 10h50 MESZ
Hörberichte bitte an DL1EEC@db0zka im Packetnetz
oder an DL1EEC@aol.com im Internet.
DAS WETTER.
In EA8 - Gran Canaria - ist es tagsüber +22 Grad Celsius
und 3/8 bewölkt und nachts liegt die Temperatur bei +16 Grad
Celsius.
VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT KÖLN
wurde am vergangenen Freitag die allseits bekannte Verfügung
306/97 in öffentlicher Sitzung verhandelt. Geklagt hatten 500
Funkamateure, die von Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, vertreten
wurden, sowie einige wenige Funkamateure, die von der DARC-Juristin
Christina Hildebrandt vor Gericht vertreten wurden. Die AGZ war
für Sie vor Ort.
Ein Vertreter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post gab in der Verhandlung verbindlich zu Protokoll, dass die
Behörde eine Weisung des Bundeswirtschaftsministers habe, ab
sofort die "alten" Herzschrittmachergrenzwerte der Vfg
306/97 nicht mehr anzuwenden und statt dessen die Grenzwerte des
DIN/VDE-Entwurfs vom Februar 2001 zu verwenden. Dies gelte sowohl
für Standortbescheinigungen aller Senderbetreiber und auch
für die Plausibilitätserklärung im Amateurfunkdienst.
Der vorsitzende Richter warf die interessante Frage auf, ob
die Verfügung 306/97 überhaupt eine direkte Rechtsbindung
gegenüber einem jeden Funkamateur als Verwaltungsakt habe,
oder ob es sich lediglich um eine behörden-interne Verfahrensanweisung
mit Hinweis-Charakter handele. Im letzteren Fall könnte nämlich
erst dann Klage erhoben werden, wenn die RegTP gegenüber einem
individuellen Funkamateur eine Leistungsbeschränkung ausspricht,
weil Grenzwerte der Verfügung verletzt seien.
Die Kläger hielten ihre Klagen jedoch aufrecht und beantragten
die Aufhebung der Verfügung 306/97. Die RegTP beantragte, die
Klagen abzuweisen. Das Urteil wird den Parteien in etwa zwei bis
drei Wochen schriftlich zugestellt. Wir bleiben dran.
FALSCHE ADRESSATEN
wählte auch Falk Trapp, so er denn sein Rufzeichen DL8DCD
selbst nutzte. In seinem Packet-Radio-Statement von dieser Woche
zu den Vorgängen im DARC-OV O08 spricht er vermeintliche vereinsinterne
Führungsprobleme des dortigen OVV an, die wirklich nicht Sache
der AGZ sind, sondern allein ein Problem der Mitglieder des DARC
im OV O08, wenn überhaupt. Die AGZ hatte zu keiner Zeit an
der konkreten Entwicklung der heutigen Klasse 3 mitgewirkt.
Wir hatten dagegen aber bereits in den frühen 90ern eine
Basislizenz gefordert, deren Graduierung sich an dem Wissen um EMV/U
orientiert. Die AGZ forderte schon immer, allein die Senderausgangsleistung
zum Kriterium der Lizenzklassen zu machen und nicht selektierte
Frequenzbänder und/oder Betriebsarten.
Wenn DL8DCD jetzt fordert, keine Klasse 3 mehr auszubilden und
DL9KAF fordert, keine QSOs mit Klasse-3-Inhabern, DMs und DNs zu
tätigen, so ist das kein Fall für die AGZ, sondern alleine
ein Problem des DARC-Vorstands!
UNGEHEUERLICH
ist daher die Behauptung von DL8DCD, dass gegen die Initiatoren
einer Schulstation in HAGEN vereinsintern gemobbed würde, und
dass das ELEKTROSMOG-ARGUMENT gegen den Amateurfunkgedanken nur
vorgeschoben sei, um den Initiatoren keine Genehmigung erteilen
"zu können".
DAS FEEDBACK
von HamRadio 2day war letzte Woche gut. In Deutschland war EA8/DL1EEC
auf 10m mit gut S9+5 am Dipol zu hören. ODX war V51BG - Karl
aus Windhoek - und unser Sahnehäubchen war
<dl6im>: eec: es ehrt Dich, dass Du Dich
sogar im
Urlaub der guten Sache widmest!
aus CONVERS-D CHANNEL ZERO.
KEHRTWENDUNGEN BEIM IARU-VERTRETER
werden deutlich sichtbar. Der Lobbyeinfluss der juristischen
Verbandsbetreuung soll einer praxisbezogenen Lobbyarbeit weichen.
Bremsspuren in der Kostensenkung zeigt die Liquidation der Service-GmbH
und die Besetzung von "Abgängen" bei professionellen
Führungspositionen aus dem Fundus bereits bestehender Arbeitsverhältnisse.
Quelle: DL-Rundspruch 15/02 des DARC e.V.
ANZEIGEN
sollten Sie JEDEN Rufzeichenmissbrauch, besonders wenn unter
Ihrem eigenen Call KINDERPORNOGRAFIE eingespielt wurde, und zwar
SOFORT. Sie riskieren sonst eine staatsanwaltliche Hausdurchsuchung.
In dem besonderen Fall wurden Rufzeichen vielleicht nur dazu
missbraucht, um eine solche Hausdurchsuchung bei einem unliebsamen
Funkamateur auszulösen. In den voran gegangen Fällen wurden
Kripo und Staatsanwaltschaften informiert; sie blieben allerdings
auf Empfehlung der RegTP UNTÄTIG. Es ist FATAL, wenn Behörden
bei Anzeigen untätig bleiben, bei unwidersprochenem Rufzeichenmissbrauch
aber tätig werden. Wir bleiben am Ball.
QRP MIT 5 WATT
auf 10m ging zwischen DK9NCX - Hubert aus Würzburg - und
EA8/DL1EEC; beide benutzten einen FT-817 in SSB-Fonie bei RST 55.
Die Antenne in EA8 war ein 4-Band-Drahtdipol und in DL eine Log-Periodic.
Es geht also doch, wenn die Band-Konditionen und zumindest EINE
Antenne stimmen.
RAUB-INTERNET-DOMAIN
wurde außergerichtlich freigegeben. Jetzt ist bereits
in einem zweiten Fall eines
Rufzeichen-Missbrauchs in Form einer Internet-Domain
der Missbraucher eingeknickt. Ich kann Ihnen nur raten, die
NAMENSRECHTE Ihres Rufzeichens im Missbrauchsfall geltend zu machen.
Das Kostenrisiko eines Missbrauchers liegt bei etwa 4000 EURO.
Sollten Sie einen Verdacht auf Domain-Missbrauch haben, fragen
Sie einfach im Internet bei
http://www.denic.de/
unter dem Menüpunkt "Who Is" an.
ZUM SCHLUSS
noch aktuelle Funkwetterdaten von DK0WCY:
20. APRIL 2002
08h30 UTC
KIEL:
Forecast sunact = active
Forecast magfield = minor storm expected
Relative sunspots = 182
Flux = 180
A = 39
Aurora = NO (normal)
Ihnen allen eine erfolgreiche Woche.
Vy 73,
Hermann
EA8/DL1EEC
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