Ausgabe 36 / 2002 vom 23.06.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
DIE HAMRADIO 2002
in Friedrichshafen ist DIE Gelegenheit, mit uns am Stand 813
in Halle 8 zu diskutieren und sich über den Amateurfunkdienst
nach der WRC-2003 zu informieren.
Dazu haben wir
"HIGH-NOON"
eingerichtet: jeden Messetag um Punkt 12 Uhr MESZ laden wir
jeden der betroffenen Interessenverbände sowie die Industrie-
und Behördenvertreter zur Diskussion an unseren Stand ein -
natürlich auch alle Funkamateure.
Themen:
| FREITAG: |
IST DIE BEMFV ÜBERHAUPT PRAKTISCH ANWENDBAR
? |
| SAMSTAG: |
IST DIE KOORDINATION NOCH ZEITGEMÄSS ? |
| SONNTAG: |
WAS WOLLT IHR - EU-TKG ODER EU-AFUG 2005 ? |
Wir erwarten Sie am nächsten Wochenende vom 28. bis zum
30. Juni auf der HAMRADIO 2002 am Stand 813 in Halle 8.
BUNDESRAT STIMMT BEMFV ZU
Auf seiner 777. Sitzung am 21. Juni 2002 der hat Bundesrat der
"Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder" (BEMFV) nach Maßgabe der
Änderungsvorschläge der Drucksache 423/1/02 ohne Berücksichtigung
der Eingaben von Funkamateuren und damit weiteren Verschärfungen
im Anzeigeverfahren und bei der gemeinsamen Nutzung von Standorten
zugestimmt.
Damit ist und bleibt festgeschrieben, dass die Funkamateure keinerlei
Sonderstatus mehr haben sollen und sich allen Auflagen zusammen
mit den kommerziellen Anwendern unterwerfen müssen, lediglich
auf die kostenpflichtige Standortbescheinigung wird bei einem ausschließlich
von einem einzelnen Funkamateur genutzten Standort zugunsten eines
reinen Anzeigeverfahrens verzichtet. Der 21. Juni 2002 - ein schlechter
Tag für den Amateurfunk in Deutschland.
VERFAHREN EINGESTELLT:
Das Amtsgericht Bonn hat am 20.06.2002 ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
gegen einen Kölner Funkamateur mangels Beweisen eingestellt.
Vorgeworfen wurde ihm das unerlaubte Senden im sog. Freenet-Bereich
bei 149 MHz mit einem Amateurfunk-Transceiver.
Der Richter erachtete die von der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) vorgelegten Dokumente für
nicht ausreichend, um ein persönliches Fehlverhalten des Funkamateurs
zweifelsfrei festzustellen. So konnte z.B. keine direkte Zuordnung
zwischen der beobachteten mobilen Sendetätigkeit bei 149 MHz
und dem im Fahrzeug des Funkamateurs erst Wochen später beschlagnahmten
Funkgerät hergestellt werden. Auch konnte nicht zweifelsfrei
festgestellt werden, ob der Beschuldigte selbst die Aussendungen
aus seinem Fahrzeug heraus tätigte oder eine unbekannte andere
Person eventuell aus einem anderen Fahrzeug heraus. Das Fahrzeug
wurde nicht in Flagranti angehalten.
Das Gericht hatte außerdem erhebliche Zweifel daran, ob
die Rechtsgrundlagen zur Zuteilung von Frequenznutzungen zur Tatzeit
ausreichten, um darauf aufbauend "Schwarzsenden" überhaupt
mit einer Ordnungswidrigkeit belegen zu können. So gab es damals
weder die Frequenzzuteilungsplan-Verordnung, noch den auch heute
noch nicht existenten Frequenznutzungsplan. Beide sind laut TKG
jedoch zwingend notwendig, um Frequenzen vergeben zu können.
"Im Vorgriff" seien Frequenzzuteilungen zwar erlaubt,
um das öffentliche Leben nicht zu behindern, nicht jedoch Strafnormen
bei Zuwiderhandlung. Der Richter ließ klar durchblicken, dass
die Bundesregierung hier wohl nach nunmehr sechs Jahren Telekommunikationsgesetz
ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe.
Aktenzeichen: 71 OWi 608 / 01
Quelle: RA
Michael Riedel, Köln
Ich denke, dass die RegTP ebenso professionell wie z.B. ein
Gerichtsvollzieher arbeiten muss. Kann sie es nicht, sollte sie
sich dem "richterlichen Spott" erst gar nicht aussetzen.
Ihre Gesetze sind dann höchstens zur Denunziation für
Cliquen und Abmahnvereine nützlich. Ich wage nicht zu denken,
dass sie DAS nur will.
NACHGEHAKT
habe ich diese Woche bei EIKE HOVERMANN, SPD-Abgeordneter im
Bundestag. Eike Hovermann empfahl am 10.5.2002 in Werl den Funkamateuren,
sich auf Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen des
AfuG-97 unter EU-Richtlinien vorzubereiten.
Er bestätigte mir dies vorgestern nochmals und empfahl
den Funkamateuren dringend, sich VOR ORT IN BRÜSSEL für
ein Europäisches Amateurfunkgesetz bzw. eine Europäische
Amateurfunk-Direktive einzusetzen, dort Lobby-Arbeit zu leisten
und Mehrheiten zu finden, wenn die Funkamateure ein eigenständiges
Gesetz behalten wollen. Falls sie sich nicht in Brüssel artikulieren,
müssen sie mit einer Harmonisierung unter EU-Recht und unter
einem gemeinsamen Europäischen TKG binnen fünf Jahren
rechnen.
NACHGEHAKT
habe ich auch bei CB-Funk-Verbänden mit der Frage "Warum
haben Sie der RegTP nahegelegt, digitale Betriebsarten bei der SSB-Freigabe
NICHT zuzulassen?" Ich stieß auf eine Mauer des Schweigens,
nachdem ich diese RegTP-Aussage auf den Tisch legte. Interessant
ist allerdings, dass die CB-Verbandsvertreter allesamt Funkamateure
und untereinander maßlos zerstritten sind. Ich bleibe dran!
NACHGEHAKT
habe ich weiter zum Prüfungskatalog für die Zeugnisklassen
1 und 2 bei der einschlägigen Behörde. Selbige wollte
eigentlich während der Hamradio 2002 ein Entwurfspapier präsentieren.
Dass während einer internationalen Messe Neuheiten zumindest
zipfelweise auf einem Podium gezeigt werden, ist noch normal. Aber
dass Buchverlage den Fragen- und Antwortenkatalog bereits vor der
Hamradio 2002 in einem Ausbildungsbuch verpackt fertig gedruckt
haben, lässt eher auf unzulässige Begünstigung schließen.
Wir haben die undichte Stelle recherchiert.
Im neuen Fragenkatalog fällt auf; dass viele Fragen und
Antworten Fallbeispiele sind, die die RegTP gerne in IHREM RECHTLICHEN
SINNE beantwortet sehen würde. Das nennt man SPONSORING der
eigenen MEINUNG:
DAS ist kein Abfragen von Fachwissen.
AUFREGEND
war meine Satire in Ausgabe 34 zur Zitatfähigkeit von HamRadio
2day für viele Sysops. Nahmen sie doch den Joke für bare
Münze. Dabei ist es doch guter journalistischer Stil, durch
überzeichnete Satire Meinungsgegner auf den Boden der Realität
zurückzuholen.
DAS "JUS PRIMA NOCTIS"
forderte der DARC für sich i.S. CW-UMFRAGE innerhalb der
Region 1 ein. Die Meldung hatte 24 Stunden Bestand; dann kam die
Korrektur, dass der OEVSV bereits 2001 eine Mitgliederbefragung
durchführte. So ein Pech aber auch - zudem sie noch gegen die
CW-Prüfung ausging!
ZUR GOLDENEN DUMMYLOAD DER WOCHE
erheben wir die folgende Satzschöpfung des ehemaligen "Soziallaborleiters
Packet Radio":
"Unverantwortlich sind die neuerlichen Versuche (Deutschland
- Australien zum Beispiel) mit diesen 'stehenden Kompressionswellen
im physikalischen Vakuum des logarithmischen Raumes mit der halben
Wellenlänge des Universums'".
Die Lösung dieser Parabel ist nur mit dem Faktor 42 und
genau 6 Flaschen Bier möglich. Und da behaupte mal einer, Funkamateure
hätten keinen hintergründigen Humor.
FUNKWETTER-DATEN
aus KIEL vom 22. Juni 2002 05h00 MESZ
Forecast sunactactiv = eruptive
Forecast magfield = quiet
Relative sunspots = 122
Flux = 145
A = 10
K = 1
Forecast Aurora = NO (normal)
IN EIGENER SACHE:
Wegen unserer Präsenz auf der Hamradio 2002 fällt
HamRadio 2day nächste Woche am 30. Juni 2002 aus. Bitte haben
Sie dafür Verständnis.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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