Ausgabe 38 / 2002 vom 14.07.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
NACHLESE HAM RADIO 2002:
Als Gerücht kam die Information daher, dass die RegTP berichtete,
CW sei bereits abgeschafft. Das ist natürlich Unsinn.
Diejenigen Funkamateure, die ihr Prüfungstempo für
CW derzeit erreicht haben, sollten sich in jedem Fall zur Prüfung
anmelden, um Funkbetrieb innerhalb des CEPT-1-Umfangs machen zu
können. Auch die Prüfungsgebühr lohnt. Einen Kurzwellen-Zugang
ohne Nachweis von CW wird es frühestens Ende 2003 geben - also
NACH der WRC-03.
DIE AGZ
hatte während der HAM RADIO in Friedrichshafen insgesamt
34 intensive Gespräche geführt und selektiv 100 Info-CDs
abgegeben. Die Qualität der Diskussion war im Vergleich zum
letzten Jahr sehr gut und ich stellte fest, dass das Informationsniveau
des durchschnittlichen Funkamateurs, was das gesetzliche Umfeld
angeht, in den frühen 80ern stehen geblieben ist.
DAS FONIE-RELAIS STUTTGART
auf 2 Meter ist ein KURIOSUM. 27. Juni 2002, gegen Mittag: Hexenküche
oder würdiger Nachfolger der Comedy-QRG des Duos DJ7YE und
DL3KH?
Nach der Anmeldung am Repeater kam OHNE Rufzeichennennung das
Angebot, an der Bergpredigt auf dem großen Arber teilzunehmen.
Launig vereinbarte ich für die Mitglieder der AGZ einen Flug
mit der Heliswiss am Sonntagmorgen dorthin. Unter der Garantieabgabe
einer Spende sagte man mir auch eine Mahlzeit zu. Interessant auf
diesem Repeater sind die Rufzeichen. Es meldet sich RadioNullLimaFox
oder PapaEchoEinsTangoEchoRadio. Amtliche Rufzeichen werden keine
genannt und die Frage danach schlicht ignoriert. Allerdings gelang
es mir, die "Bande" von ca. sieben Funkamateuren so aufzumischen,
dass ich zum Schluss belobigt wurde:
DAS HAT HIER NOCH KEINER GESCHAFFT, UNS SO VORZUFÜHREN.
Ich hebe bewusst keinen Finger, aber so richtig "echt"
ist das im Amateurfunkdienst nicht mehr und ich wundere mich doch
sehr, dass der "Mahner" DF5EN dem vor Ort kommentarlos
zuschaut. Interessant wird nur, WER auf diese Meldung nun reagieren
wird.
VOICE OVER IP
ist eine nette neue Betriebsart, vielleicht bei den "HF-Comedian-Harmonists"
etwas verschrieen. Aber was soll es, wenn zumindest eine Seite eine
Luftschnittstelle bedient. Diese Woche haben wir mal zum Test mit
einer PSK-31-Schalt-Mimik den Computer mit einem Funkgerät
verbunden. Und siehe da, es klappte: USA WAR LAUT UND DEUTLICH ZU
HÖREN. Ich möchte die Experimentalisten ermutigen, sich
zu engagieren. Rechtlich lassen Sie sich bitte nicht ins Boxhorn
jagen: VOIP entspricht in vollem Umfang dem AFuG-97, solange KEIN
Drittenverkehr und KEIN Kommerz damit gemacht wird.
HAMLINK
ist für VOIP ein neuer Server und eine neue Software. Sie
finden Hamlink unter
www.hamlink.com.
Allerdings ist dort noch sehr wenig Betrieb. Offensichtlich
hat ECHOLINK den weit besseren Zuspruch, denn selbst der Altvater
ILINK hat wesentlich weniger User als noch vor wenigen Wochen. Offensichtlich
ist die Echolink-Oberfläche wesentlich benutzerfreundlicher.
DAS EUROPÄISCHE AFuG
wird derzeit von der AGZ e.V. vorrangig vorbereitet. Dazu wird
die AGZ mit allen europäischen Amateurfunkverbänden Kontakt
aufnehmen, um dieses Projekt voranzutreiben. An dieser Stelle nochmals
Danke an die Veranstalter der Politdiskussion in Werl, die das Ansinnen
des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates,
den Amateurfunk unter einem TKG mit anderen Frequenznutzern zusammen
anzusiedeln, ans Tageslicht brachte.
Der Europäische Ernstfall ist mittlerweile eingetreten:
Uns liegt die gemeinsame Entscheidung von EU-Parlament und Rat über
ein regulatorisches Rahmenwerk zur Frequenznutzung in der Europäischen
Union, die sog. "Radio Spectrum Decision", aktuell vor.
Die Mitgliedsländer der EU sind aufgerufen, dies innerhalb
weniger Jahre in nationales Recht umzusetzen. Wir werden berichten.
UND NOCHMALS BEMFV:
Wir hatten bis 1997 die Auflage, technische Pläne und eine
Dokumentation unserer Funkstation bereitzuhalten. Mitte der 90er
kamen dann Entfernungsberechnungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen
Feldern hinzu, was aber durch Programme wie KyD oder Watt beherrschbar
war.
Die kommenden Ausführungsbestimmungen zur BEMFV bürden
dem Funkamateur aber Auflagen auf, die nur noch polarisieren:
ENTWEDER 10 WATT oder EIGENHEIM AUF DEM LANDE.
Zugegeben, das ist polemisch - sachlich gesehen ist die Vorbereitung
zur Stationsanmeldung bei der RegTP ein EINMALIGER Vorgang, der
zwar "Papierkram" notwendig macht, aber sich dennoch für
die Freizeitgestaltung Amateurfunk lohnt. Allerdings sollen Sie
bei der RegTP demnächst unterschreiben müssen, auf welchen
Frequenzen Sie Sendebetrieb durchführen, dass Sie in einem
gewissen Areal um Ihre Antenne herum verbindlich kontrollieren können,
wer sich dort aufhält, dass Sie die Grenzwerte der BEMFV anerkennen
und dass Sie unter diesen Vorgaben keinen Menschen gefährden
und die Sicherheitsabstände einhalten.
Im Gegensatz zur Verfügung 306/97, wo die RegTP die letztendliche
Entscheidung über die Korrektheit der gemachten Angaben und
damit die Verantwortung hatte, liegt der schwarze Peter nunmehr
GANZ BEI IHNEN ALLEINE und bei Ihrer Unterschrift im Anzeigeverfahren.
Haben Sie hier unterschrieben, können Sie hinterher nicht mehr
juristisch gegen die BEMFV vorgehen!
Der AGZ lag der RegTP-Entwurf zur Durchführung des Anzeigeverfahrens
zur Stellungnahme vor. Wir halten Sie informiert!
DATENSCHUTZ AUCH IM CB-FUNK:
Das Oberlandesgericht Köln hat einem CB-Funker verboten,
die Anschrift, die Telefonnummer und das Rufzeichen eines anderen
Funkers gegen dessen Willen im CB-Funk zu verbreiten. Dies meldet
"CB-Radio" unter Berufung auf den Kölner Rechtsanwalt
Michael Riedel.
Das Kölner Gericht vertritt die Auffassung, dass die öffentliche
Verbreitung der Anschrift, der Telefonnummer und des Rufzeichens
eine "Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes
des Klägers in Form der Verletzung der Privatsphäre bzw.
seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung" darstellt.
Diese Rechte seien aus Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes abzuleiten
und unterliegen als "sonstiges Recht" im Sinne des §
823 Abs. 1 BGB auch zivilrechtlichem Schutz.
Außerdem wurde dem CB-Funker untersagt, seinen Funkerkollegen
im CB-Funk als "vorbestraft" zu bezeichnen. Dies sei eine
"Ehrverletzung in Form einer Verleumdung gem. § 187 StGB".
Das Oberlandesgericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts
Köln. Inhaltliche Parallelen zum Amateurfunk sind ganz sicher
"rein zufällig".
Quelle: CB-Radio
/ RA Michael
Riedel, Köln
DL0DL VERSTÖSST GEGEN DAS AFUG
Innerhalb der Deutschland-Rundsprüche des DARC e.V. und
auch in einer Sondermeldung im Packetnetz bittet die DARC Verlags-GmbH
unter dem Call DL0DL gleich mehrfach wegen technischer Schwierigkeiten
ihre Anzeigenkunden um die Wiederholung der elektronisch aufgegebenen
Kleinanzeigen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Verbot
der gewerblich-wirtschaftlichen Nutzung des Amateurfunks und unterliegt
ohne jeden Zweifel der Ahndung durch die RegTP.
DER FRAGEN- UND ANTWORTEN KATALOG DER REGTP FÜR DIE KLASSEN
1 UND 2
passend zum AFuG-97 liegt uns nach FÜNF (!) Jahren endlich
als Entwurf vor. Ich unterschrieb eine Empfangsquittung und auch
die Verpflichtung, das Werk nicht zu veröffentlichen. Jetzt
finde ich aber im Internet unter dem Pseudonym "Franz Brandwein"
den kompletten gescannten Fragenkatalog OHNE Lochrand. Die interessante
Frage ist, wer hatte UNGELOCHTE Kopien und ein Deckblatt ohne den
handschriftlichen Vermerk "Entwurf" ?
PREISFRAGE IN DIESEM ZUSAMMENHANG:
Sie senden auf 145,500 MHz. Welche Frequenz ist die
ERSTE HARMONISCHE ?
Lösungen bitte an dl1eec@db0zka im PR-Netz oder an dl1eec@aol.com
im Internet.
WER WAREN DIE AUTOREN DES AFuG-97 ?
Diese Frage kam unlängst auf. Die Antwort ist einfach:
DIE AGZ IM DARC-DISTRIKT NORDRHEIN.
Nachdem Karl Erhard Vögele, DK9HU, Anfang 1995 der AGZ
den Auftrag gab, das AFuG-97 zu entwickeln, damit er selbst aus
der politischen Schusslinie ist, schrieben
DC5JQ, DL1EEC, DL2ECK und DL5EDA als Hauptautoren
und Jochen Swieter, DG8EF,
die Vorlagen, die die Arbeitsgruppe in Baunatal abnickte. Sie
stammten allesamt aus der Feder der gerade genannten Autoren. Das,
was die Arbeitsgruppe änderte, beschert uns heute die BEMFV
und die Kuriosität, dass CEPT-2-Leute laut RegTP keinen Transponder-
und Satelliten-Betrieb machen dürfen, wenn sie auf Kurzwelle
umgesetzt werden. Hätte die "Arbeitsgruppe Baunatal"
hier nicht gefummelt, hätten wir heute bessere Karten.
DIE FUNKWETTER-DATEN
AUS KIEL
vom 13. Juli 2002 05h00 MESZ
Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = quiet
Relative sunspots = 99
Flux = 136
A = 18
Next expected K = 1
Forecast Aurora = NO (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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