Ausgabe 39 / 2002 vom 21.07.2002
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
Auch bei uns ist Sommerzeit und auch wir gehen in Urlaub. Trotzdem
möchte ich nicht, dass Sie sonntags ohne ein paar Informationen
bleiben. Auch werden vielleicht die Feldstärken auf den Rundspruchfrequenzen
geringer sein, weil andere Mitarbeiter der AGZ, die eine schlechtere
HF-Lage haben, den Rundspruch abstrahlen. Deswegen werden die Ausgaben
Nr. 39 bis 41 von Hamradio 2day etwas anders ausfallen.
In Anlehnung an das TV bieten wir Ihnen für zwei Sommerpausen-Wochen
die Serie
BEST OF HamRadio 2day
an. Hier kommen die spannendsten oder auch eklatantesten Vorgänge
des letzten halben Jahres. Viel Spaß damit.
Aus HamRadio 2day Nr. 23 - AN DIE LEINE LEGEN
will das BMWi die Funkamateure mittels der BEMFV (das ist die
Abkürzung für "Verordnung über das Nachweisverfahren
zur Begrenzung elektromagnetischer Felder") und hat die BEMFV
als Entwurf zur Kommentierung veröffentlicht. Sie soll der
Nachfolger der bekannten Vfg 306/97 werden, für die es übrigens
am 19. April dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht Köln
nicht gut aussieht. Wir werden berichten.
Der Amateurfunk ist massiv betroffen! So muss z.B. jede ortsfeste
Amateurfunkstelle nach jeder technischen Veränderung der RegTP
mit ihren Daten angezeigt und genehmigt werden. Neu ist auch die
Ermächtigung der RegTP, jederzeit Routinekontrollen durchführen
zu können und ein Ordnungsgeld für Funkamateure von 5000
Euro bei Zuwiderhandlung. So ein wenig riecht dieses Vorgehen nach
einer Retourkutsche für die lächerlich geringe Zahl von
eingegangenen Selbsterklärungen. O-TON eines Mitarbeiters der
Behörde:
"Sie brauchen sich nicht zu erregen; Sie haben in Ihrer
Prüfung doch nachgewiesen, dass Sie die Materie
beherrschen! Sie sind staatlich geprüfte Experten! Sonst
hätten Sie nie die Selbsterklärung bekommen!"
Offensichtlich ist die Behörde sehr gut über die Meinungsäußerungen
der Funkamateure in ihren elektronischen Medien informiert.
Aus HamRadio 2day Nr. 29 - MUSTERPROZESSE GEGEN VERFÜGUNG
306/97 GESCHEITERT
Die von Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, im Namen von 500
Funkamateuren gegen die RegTP geführten Klagen mit dem Ziel
der Aufhebung der Verfügung 306/97 des ehemaligen BMPT sind
vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen worden. Die Kosten der
Verfahren tragen die Kläger. Gleiches dürfte für
die vom DARC geführten Klagen gelten.
Zur Begründung führt das Gericht an, dass die Klage
unzulässig sei, weil die strittige Verfügung 306 keinen
Verwaltungsakt darstellt, der allgemein für jeden Funkamateur
bindend wäre. Es handele sich nicht um eine sogenannte Allgemeinverfügung.
Vielmehr handele es sich lediglich um eine veröffentlichte
interne Verwaltungsvorschrift, die technische Vorschriften, welche
die RegTP ihrer Verwaltungspraxis zugrunde legt, rechtsnormähnlich
festlegt. Eine Klage sei erst dann statthaft, wenn gegenüber
einem individuellen und konkreten Funkamateur aufgrund von §
11 AFuG unter Anwendung der Grenzwerte der Verfügung 306/97
eine betriebliche Einschränkung z.B. hinsichtlich der zulässigen
Senderleistung verfügt wird. Diese Situation liege bei den
Musterklagen jedoch nicht vor: Sie hätten rein präventiven
Charakter.
Das Urteil, das im wesentlichen der Argumentation der RegTP
folgt, ist noch nicht rechtskräftig. Dies hängt davon
ab, ob seitens der Funkamateure die nächste Instanz beschritten
wird oder nicht. Wir werden den Wortlaut des Urteils auf unserer
Internet-Website veröffentlichen.
Aus HamRadio 2day Nr. 30 - POLITTREFF IN WERL: SPD-VERTRETER
KÜNDIGT ENDE DES AFuG AN
Der Polittreff am 10.5.2002 war von 49 Funkamateuren besucht:
DAS war keine repräsentative Mehrheit aus einem Einzugsgebiet,
das gut 8.000 Funkamateure umfasst.
OM SCHLINK machte den Auftakt, indem er die schwindende technische
Führungsrolle der Funkamateure beklagte, um sich aber gleichzeitig
wieder vom CB-Funk zu distanzieren. Ebenfalls weinte er dem alten
vorkonstitutionellen AFuG nach.
Auch Lutz KALLE ließ sich dazu hinreißen, den Amateurfunkdienst
in die "klassische" Kurzwelle und den "Rest"
zu teilen.
Die klassischen Probleme der Funkamateure wie - EMV/U, Reg TP
und PLC - wurden den Politikern aus der Sicht der Funkamateure dargestellt;
der SPD-Vertreter Eike Hovermann punktete durch eine exzellente
Fachkenntnis auffällig oft. Zum Thema PLC sagte er, dass die
Amateurfunkverbände schon immer eingebunden gewesen wären
und dass die Präsenz der Amateurfunk-Vertreter wohl nicht professionell
genug war.
DER SCHOCKER
des Abends kam aus den Reihen der SPD. Zitat Eike HOVERMANN:
Die Funkamateure sollen sich darauf einstellen, dass sie innerhalb
von Bemühungen der europäischen Kommission, die Frequenzpolitik
an sich zu ziehen, demnächst unter dem TKG angesiedelt werden;
ihr eigenständiges Amateurfunkgesetz durch europäische
Vorgaben also verlieren werden. Hovermann unterstrich nochmals,
dass die Funkamateure sich eine bessere Lobbyarbeit leisten müssen.
Qualifizierte Präsenz vor Ort in Berlin und vor allem Brüssel
sei ein absolutes MUSS!
OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER INTERESSEN DER FUNKAMATEURE
hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch, den 8. Mai 2002,
die BEMFV, also die "Verordnung über das Nachweisverfahren
zur Begrenzung elektromagnetischer Felder", beschlossen und
dem Bundesrat, der zustimmungspflichtig ist, in unveränderter
Form zugeleitet. Warum ruft man die Öffentlichkeit eigentlich
zur Kommentierung auf, wenn man gar nicht bereit ist, auf die Argumente
der Bürger einzugehen?
Aus HamRadio 2day Nr. 32 - DIE REG TP ALS KNÜPPEL
will der stellvertretende Vorsitzende des DARC und Vorsitzende
des RTA, Hans-Jörg Unglaub, um seine Mitglieder zur Räson
zu bringen: ein Offenbarungseid der Selbstregulierung. Lesen Sie
dazu die Homepage
www.darc.de
Dort mokiert sich der Vorsitzende des RTA beim Bundeswirtschaftsminister
u.a. über die Verhaltensstruktur seiner eigenen Mitglieder
und wirft diese mit ALLEN Funkamateuren in einen Topf. Er beklagt
auch, dass man Funkamateure juristisch nicht packen kann, weil sie
sich immer wieder mit Rufzeichenmissbrauch herausreden können.
Vergleichen Sie dazu z.B. die Beiträge unter dem Call DK7JZ
im Packet-Radio-Netz und die entsprechenden Einlassungen des Rufzeicheninhabers
vor Polizei und Staatsanwaltschaften.
Aus HamRadio 2day Nr. 36 - BUNDESRAT STIMMT BEMFV ZU
Auf seiner 777. Sitzung am 21. Juni 2002 der hat Bundesrat der
"Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder" (BEMFV) nach Maßgabe der
Änderungsvorschläge der Drucksache 423/1/02 ohne Berücksichtigung
der Eingaben von Funkamateuren und damit weiteren Verschärfungen
im Anzeigeverfahren und bei der gemeinsamen Nutzung von Standorten
zugestimmt.
Damit ist und bleibt festgeschrieben, dass die Funkamateure
keinerlei Sonderstatus mehr haben sollen und sich allen Auflagen
zusammen mit den kommerziellen Anwendern unterwerfen müssen,
lediglich auf die kostenpflichtige Standortbescheinigung wird bei
einem ausschließlich von einem einzelnen Funkamateur genutzten
Standort zugunsten eines reinen Anzeigeverfahrens verzichtet. Der
21. Juni 2002 - ein schlechter Tag für den Amateurfunk in Deutschland.
Aus HamRadio 2day Nr. 37 - ERLEBNIS NEUE MESSE 2003
In einer Bauzeit von nur knapp zwei Jahren entstand in Friedrichshafen
in der Nähe des Flughafens ein richtungsweisendes und zukunftsorientiertes
neues Messegelände. Die gesamte Architektur besticht durch
viel Glas und ihre damit verbundene Transparenz. Man fühlt
sich auf Anhieb wohl und hat keine Orientierungsprobleme. Die neue
Messe Friedrichshafen überzeugt durch Charme und Ambiente mit
einem ästhetisch angelegten Messesee.
NUR NOCH MIT SCHLIPS UND KRAGEN
zur HAM RADIO? Denn das neue Zuhause der HAM RADIO 2003 ist
piekfein. Das Flair der neuen Hallen ist ein kleineres Spiegelbild
der neuen Messe München - klar gegliedert in den Farben Hellgrau,
Blau und Edelstahl. Der neue Flohmarkt findet auf 10.000 Quadratmeter
unter EINEM Dach in Halle 1 statt: unter einer Holzkonstruktion,
die in Europa einmalig ist. Schauen Sie sich einmal die Photografien
auf unser Internet-Site an.
Neu ist, dass Verbände und kommerzielle Aussteller in separaten
Hallen getrennt um die Gunst der Besucher werben. Flanieren Sie
zukünftig im Innenhof der Hallen zwischen Wasserspielen und
Teichen und genießen Sie eine etwas teurere, aber moderne
Messe-Gastronomie: Wurst- und Kebabstände wird es nicht mehr
geben. Natürlich wird die Erlebniswelt HAM RADIO 2003 für
Besucher daher teurer werden. Für Aussteller sollen die Preise
aber zumindest in 2003 konstant bleiben.
Ob der vollständige Verlust der Campingmöglichkeiten
innerhalb des Messegeländes für den Zuspruch abträglich
oder sogar für das Gesamtimage der HAM RADIO positiv sein wird,
werden die Besucher 2003 mit den Füssen abstimmen. Ich sehe
der HAM RADIO 2003 mit sehr positiven Gefühlen entgegen.
Halt - eine aktuelle Meldung haben wir heute doch noch für
Sie:
REGTP VERLIERT KONTAKT ZUR REALITÄT
Offensichtlich lebt die deutsche Regulierungsbehörde nicht
mehr im realen Leben. Anders kann man eine aktuelle Entscheidung
des Mainzer Rechtsreferats gegen einen unbescholtenen Bürger
nicht verstehen, die ihm die Benutzung eines Amateurfunk-Transceivers
vom Typ Albrecht RL 102 ganz und gar untersagt - auch zum Empfangen.
Hier einige Kostproben aus dem Schreiben der RegTP:
"Im übrigen ist es ... generell nicht zwingend erforderlich,
am Amateurfunkdienst als Empfänger teilzunehmen, um sich
erfolgreich auf die Amateurfunklizenzprüfung vorzubereiten."
und
"Mehr als fraglich ist, ob der Bau von Antennen, der
dem Kläger im übrigen nicht untersagt wurde, bzw. die
Durchführung anschließender Tests, die der Widerspruchsführer
mit allen anderen als den o.g. Funkgeräten durchführen
darf, als Wissenschaft anzusehen sind. Hierbei wird auf bereits
bekannte physikalische und technische Erkenntnisse zurückgegriffen,
der ganze Vorgang dürfte also eher als bloße Installation
bewertet werden".
Auch wenn Sie meinen, Sie hören gerade ein Stück von
Kafka, Sie haben richtig verstanden: Die Regulierungsbehörde
untersagt die Benutzung eines ganz bestimmten individuellen Gerätes
zum Empfang des Amateurfunks, obwohl Amateurfunk öffentlich
ist und der Empfang jedem Bürger zusteht. Selbstverständlich
hat das verbotene Gerät auch ein CE-Zeichen. In der Tat kafkaesk:
Derselbe Typ mit anderer Seriennummer fällt nicht unter das
Verbot - das ist der deutsche Amtsschimmel, wie er leibt und lebt.
Spielen wir "was wäre wenn" - ja was wäre,
wenn die RegTP hier Recht hätte: Dann wäre der Amateurfunk
nicht-öffentlich und Inhalte dürften nur noch von demjenigen
abgehört werden, an den sie explizit gerichtet sind. Wenn DC5JQ
DL1EEC ruft, dann wäre es für DL1XYZ illegal zuzuhören
oder gar den Inhalt an Dritte zu übermitteln. Wir hätten
dann den Privatfunk und geschützte Netze - insgesamt ein Widerspruch
in sich zum Amateurfunkgesetz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass
die RegTP eine derartige Logenstruktur und die Rückkehr zum
Gedankengut des DASD wirklich will. Der RegTP-Bescheid ist schlicht
eine Ohrfeige fuer den gesamten Amateurfunk.
Ich glaube, die neue junge Mitarbeiterin im Mainzer Rechtsreferat
muss noch einiges lernen. Bis dahin aber haben Rechtsanwälte
und Verwaltungsgerichte keine Langeweile.
Quelle: Rechtsanwalt
Michael Riedel, Köln
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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