Ausgabe 44 / 2002 vom 25.08.2002
DIE REGTP VERÖFFENTLICHT DEN FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG
für die Zeugnisklassen 1 und 2. In ihrem aktuellen Amtsblatt
vom 21. August 2002 bietet die Regulierungsbehörde den neuen
Fragen- und Antwortenkatalog zur Bestellung an. Kosten: 10 Euro
pro Stück plus Versandkosten. Ab 50 Stück sind es 8 Euro
und ab 100 Stück nur noch 7 Euro. Die Bestelladresse:
RegTP
Druckschriftenversand
Postfach 8001
55003 Mainz
oder auch per Fax unter 06131-18-5620.
Prüfungen für die Amateurfunkzeugnisklassen 1 und
2 im Multiple-Choice-Verfahren mit Fragen nach dem neuen Katalog
werden ab dem 1.1.2003 angeboten. Prüfungen nach dem bisherigen
Verfahren und dem Fragenkatalog von 1988 können noch auslaufend
bis zum 31.3.2003 abgelegt werden.
Die RegTP weist darauf hin, dass die seit einiger Zeit im Internet
als behördlicher Fragenkatalog veröffentlichten Prüfungsfragen
nicht dem offiziellen jetzt erst angebotenen Druckwerk entsprechen.
Bitte benutzen Sie also nicht die in gewissen Amateurfunkkreisen
zirkulierenden und inhaltlich teilweise falschen Raubkopien, sondern
bestellen Sie das amtliche Original. Eine Veröffentlichung
im Internet ist laut RegTP zunächst nicht vorgesehen.
AM 1. JANUAR WIRD ES SOWEIT SEIN ...
... denn dann tritt die BEMFV für alle Funkamateure in
Deutschland in Kraft - für neue Lizenzen wird sie bereits in
wenigen Tagen gelten, denn ihre Veröffentlichung steht unmittelbar
bevor. Senden dann die meisten Funkamateure nur noch mit 10 Watt,
wie man das auf dem 80-Meter-Band Land auf Land ab momentan hören
kann ?
OB DAS UNS EINER ABKAUFEN WÜRDE ?
Die AGZ wurde von der RegTP aufgefordert, Ausführungsmodalitäten
zur BEMFV zu kommentieren. Das ist abgeschlossen und auch in unserem
Internet veröffentlicht.
Wir sind aber hinsichtlich des zugrunde liegenden RegTP-Papiers
verpflichtet, eine Sperrfrist einzuhalten, schließlich ist
es ein unvollständiger Entwurf. Die Behörde hat uns aber
nun zugesagt, nächste Woche eine neue Version mit den eingearbeiteten
Inputs von AGZ und DARC zuzuschicken, die wir zur Information aller
Funkamateure veröffentlichen dürfen.
Als Demokrat und Vertragspartner halte ich mich an solche Usancen,
auch wenn wir von DM2BLE zum Vertragsbruch aufgefordert wurden.
Wir funktionieren eben nicht wie die DARC-Ausbilder, die den neuen
Fragen- und Antwortenkatalog für Klasse 1 und 2 entgegen der
Vereinbarung veröffentlichten; und wir brechen auch kein Vertrauen,
so wie es Sysop-DL mit der RegTP tat.
Bitte haben Sie etwas Geduld; wir werden Sie an dieser Stelle
informieren.
BEHINDERT - ABER NICHT VERHINDERT
wird der Rundspruch der AGZ. Auch die Rufzeichen der Macher
dieses Rundspruchs werden in Mailboxen gemobbed. Ein beliebtes Spiel
ist das Pöbel-Spiel. Die auslösende Mail von AGZ-Leuten
wird gelöscht oder kommt wegen Rufzeichensperrung erst gar
nicht in die Box. Die meist pöbelhaften Antworten darauf aber
bleiben bis zum Sanktnimmerleinstag in der Mailbox stehen, ohne
dass die öffentlich Angegriffenen oder Beleidigten sich verteidigen
können.
Sehr auffällig sind hierbei die Mailboxen DB0GV, DB0GOS,
DB0AIS und DB0BOX. Ich kann den Nutzern derart gewarteter Mailboxen
nur empfehlen, sich anders zu orientieren. Beispielhaft moderiert
ist hingegen DB0MRW.
Rechtlich sieht es allerdings für solche Sysops, die dem
Pöbel ein ZUHAUSE gewähren, nicht mehr so gut aus. Nach
dem Nürnberger Urteil kann man sie effektiv an den privatrechtlichen
"Hammelbeinen" packen. Derzeit buche ich diese "hinterfotzige"
Struktur noch unter "Kindergarten".
Für die Mailboxen, die die AGZ-Rubrik zwar führen,
aber eine Lifetime von nur EINEM Tag setzen, haben wir demnächst
einen speziellen Service. Wir spielen HamRadio 2day einmal täglich
automatisiert neu ein.
UNSERE WIRELESS JURA-ECKE
hat ihren festen Platz in HamRadio 2day. Heute geht's nach Aichach
im schönen Bayern.
Das Amtsgericht Aichach hat Ende Juli 2002 ein Bußgeldverfahren
gegen zwei Funkamateure - diese waren zum Tatzeitpunkt 17 und 18
Jahre alt - wegen Verstoßes gegen Paragraf 96 Nr. 10 TKG eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.
Den beiden wurde vorgeworfen, im Juni 2000 auf der Frequenz
146,170 MHz Funkbetrieb durchgeführt zu haben. Die Reg TP hatte
im Rahmen ihrer Ermittlungen bei den Betroffenen im Beisein von
Polizeibeamten eine "Routinekontrolle der Funkstation"
durchgeführt, die nach Auffassung des Amtsgerichts Aichach
und des Landgerichts Augsburg jedoch objektiv eine Hausdurchsuchung
darstellte und mangels richterlicher Durchsuchungsanordnung für
rechtswidrig erklärt wurde.
Nachdem die RegTP die beschlagnahmten Amateurfunkgeräte
im März 2001 herausgegeben hatte, setzte sie gegen beide Jugendlichen
im April 2001 ein Bußgeld in Höhe von jeweils 100 DM
fest. Auf Betreiben des Verteidigers hat das Gericht das Verfahren
nun auf Kosten der Staatskasse eingestellt, weil die beiden Jugendlichen
strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind, die Tat während
des Ermittlungsverfahrens vollständig eingeräumt haben
und durch die in mehrfacher Hinsicht rechtswidrige Art und Weise
der Ermittlungen durch die Regulierungsbehörde bereits hinreichend
genug bestraft worden sind.
Quelle: RA Michael Riedel,
DG2KAR, Köln.
ALS UNDICHTE STELLE
entlarvte sich ein ehemaliges AGZ-Mitglied und schrieb diese
Woche in der Internet-Newsgroup de.comm.ham:
[...]
Aber den Eberhard, der aus der von mir weitergeleiteten eMail
den Verteilerschluessel veroeffentlicht um die Frage nach der
Mitgliederzahl mal aufzuloesen, den zeigt Ihr an wegen Verstoss
gegen das Datenschutzgesetz.
[...]
Nun wissen Sie, wie es so im Leben läuft. Mit Eberhard
ist Herr ESSER mit dem Amateurfunk-Rufzeichen DK7JZ aus Solingen
gemeint. Zumindest enthüllt der Autor DB7EC, dass die AGZ-Mitgliederliste-Mail,
die unter dem Rufzeichen DK7JZ im Packet-Radio-Netz erschien, KEIN
Rufzeichenmissbrauch war. Oder etwa doch? Wer weiß das schon
im Amateurfunkdienst.
LOB FÜR DIE AGZ-WEBSITE
kam diese Woche von Michaela Surauf:
[...]
Hi Hermann de Michaela
War heute mal auf Euere Web-Seite. Nicht schlecht, aber wie schon
gesagt: Ich persoenlich halte nichts von der AGZ.
73 de Michaela, dd2fx, JN48BT
[...]
Danke für das Kompliment, Michaela.
MOBILFUNK NUR NOCH MIT DEM "e-ZEICHEN"
Ab dem 1. Oktober 2002 dürfen nur noch solche Mobilfunkgeräte
in Kraftfahrzeuge eingebaut und während der Fahrt betrieben
werden, die mit einem "e-Zeichen" gekennzeichnet sind.
Dies ist in der europäischen Richtlinie 95/54/EG ("KFZ-Richtlinie")
festgelegt.
Bisher war unklar, ob auch Amateurfunkgeräte unter diese
Regelung fallen. Die Funkgeräte-Hersteller und der Amateurfunk-Verband
DARC waren bisher der Meinung, dass Funkgeräte genau genommen
keine "EUB" im Sinne der KFZ-Richtlinie seien. Die europäische
Richtlinie ist in dieser Hinsicht etwas schwammig formuliert und
lässt Raum für Interpretationen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat jedoch noch einmal eindeutig
klargestellt, dass seiner Auffassung nach auch unsere Funkgeräte
von dieser Regelung betroffen sind. Nach Meinung des KBA müsse
bei allen Geräten mit 12-Volt-Anschluss davon ausgegangen werden,
dass sie für den Festeinbau in Kraftfahrzeuge vorgesehen seien
und während der Fahrt betrieben würden. Deshalb müssten
solche Geräte zwingend mit dem "e-Zeichen" versehen
sein.
Das KBA begründet seine Haltung unter anderem damit, dass
von Funkgeräten unter Umständen eine Gefährdung in
Form von "akustischen Schocks" (das ist Amtsdeutsch für:
"Audio-Komponenten, die zu irritierenden akustischen Ereignissen
führen können") ausgeht. Als Beispiel wird eine Rauschsperre
angeführt, die sich (möglicherweise durch EMV-Einwirkung)
öffnen könnte. Durch den sich plötzlich einschaltenden
Lautsprecher könnte der Fahrer des Fahrzeugs derart erschreckt
werden, dass er das Lenkrad verreißt und einen Unfall verursacht
...
Die KFZ-Richtlinie ist bereits 1997 ist Kraft getreten. Bis
zum 30. September 2002 gilt jedoch eine Übergangsfrist. Bis
dahin genügt es, wenn neu einzubauende Geräte nur mit
dem herkömmlichen "CE-Zeichen" versehen sind. Es
bleibt nur zu hoffen, dass die Amateurfunk-Gerätehersteller
schnell reagieren und ihre Mobilfunkgeräte mit dem "e-Zeichen"
versehen. Eine bittere Pille müssen wir allerdings auch dann
schlucken: Amateurfunk-Selbstbau im Kraftfahrzeug ist ab dem 1.
Oktober schlicht verboten, wenn man sich nicht auf die Übergangsregelung
und das alte CE-Zeichen berufen kann: Von den Bestimmungen der KFZ-Richtlinie
wird der Funkamateur im AFuG nämlich nicht frei gestellt -
im Gegensatz zur EMV-Direktive und dem EMVG bzw. dem FTEG.
Unser Tipp: Planen Sie den Einbau eines Mobilfunkgerätes
in Ihr Kraftfahrzeug, dann sollte dies auf jeden Fall vor dem kommenden
1. Oktober geschehen.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
und AGZ e.V.
DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 24. August 2002 05h00 MESZ
Forecast sunact = active
Forecast magfield = quiet
Relative sunspots = 207
Flux = 210
A = 8
Next expected K = 2
Forecast Aurora = NO (normal)
LAST MINUTE NEWS:
Der Kabelanbieter ISH
montiert in diesem Jahr keine neuen TV-Kabelanschlüsse mehr.
Das ist ein Sieg für die WIRELESS Communication. Wohl dem,
der eine SAT-Anlage hat - die hat sowieso mehr Programmvielfalt
und ist nicht von den Entscheidungen der jeweiligen Landesrundfunk-
oder Medienanstalt abhängig.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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