Ausgabe 45 / 2002 vom 01.09.2002
LEITARTIKEL
(hs) Die Folgen der diese Woche in Kraft getretenen BEMFV
lassen die Funkamateure in Deutschland aus den Socken springen;
die Wiederholung der Backsteinaktion vom Januar 1949 nahm in diversen
Diskussionsrunden schon konkrete Gestalt an. Seit 1994 brodelt die
"EMVU-Keule", die nicht alleine die Funkamateure in die
Pflicht nimmt, sondern die besonders dort, wo mehrere Funkdienste
einen gemeinsamen Standort nutzen, einschneidend einen Konsens erzwingt.
Lagepläne, Stromlaufpläne und Schaltungsunterlagen
sollten schon immer vom Funkamateur vorgehalten werden; bis 1997
war es sogar Pflicht. Als Sahnehäubchen kommt jetzt noch eine
rechnergestützte Feldstärkenberechnung hinzu, die es -
Gott sei Dank - teils kommerziell, teils als Freeware auf dem Softwaremarkt
gibt - teils aber leider auch nur für Clubmitglieder.
Ob man diese Unterlagen im stillen Kämmerlein abheftet
oder der RegTP zuschickt, das ist doch die Aufgeregtheit nicht wert.
Ich erkenne jedoch, dass viele Funkamateure damit Probleme haben,
aus ihrer Anonymität herauszutreten.
Die BEMFV und ihr Anzeigeverfahren können eine riesige
Chance werden, den Ruf und die Kompetenz der Funkamateure in der
Öffentlichkeit zu verbessern. Welch einen Erfolg hat man, wenn
der Nachbar vor einem schnaubt und man ihm die Kopie der Umweltanalyse
der eigenen Funkstelle, die bei der RegTP hinterlegt ist, präsentieren
kann.
Schauen Sie nach vorne und bedenken Sie, dass Sie im Kollisionsfall
viel besser dastehen, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Ihre Sendeanlage
"ungefährlich" ist. Eine Überprüfung durch
die RegTP OHNE vorheriges Anzeigeverfahren wird Sie per se in die
schlechtere Position und in ein unkalkulierbares Kostenrisiko bringen.
Überlegen Sie einmal, ob es deshalb nicht sinnvoll wäre,
so schnell wie möglich die Berechnungen anzufertigen und Ihre
Amateurfunkstelle der RegTP anzuzeigen.
Hermann
DL1EEC
DIE AUSSAGE,
(hs) dass im Jahre 1994 noch gar keine Rede von Herzschrittmacher-Grenzwerten
war, ist schlicht falsch. Das Sieben-Punkte-Statement des DARC,
der Rausschmiss von DK8OK und die Verteufelung der AGZ gehen allesamt
auf die damalige gemeinsame Forderung einer 100-Watt-Basislizenz
zurück. Rückblickend wäre die Festschreibung einer
100-Watt-Klasse für die Funkamateure der Schutzwall schlechthin
gegen die BEMFV gewesen. Höhere Leistungen wären schließlich
auf Antrag und mittels einer Umweltanalyse immer noch drin gewesen,
wenn das QTH stimmt.
HSM-Grenzwerte von DIN und VDE gibt es bereits seit 11 Jahren.
Deswegen hatte die AGZ 1995 dem DARC-Vorstand empfohlen, das Schulungsprogramm
seiner Mitglieder in dieser Disziplin aufzurüsten.
DIE BEMFV TRAT ALSO AM 28. AUGUST IN KRAFT
Hören Sie dazu den folgenden Beitrag.
WAS BEDEUTET DIE BEMFV KONKRET ?
(rps) Was muss ich tun und was nicht und was kostet das alles?
Zunächst einmal, die BEMFV kostet dem Funkamateur kein Geld
- allerdings mit zwei Ausnahmen: Erstens, wird eine Amateurfunkstelle
entgegen den gemachten Angaben betrieben, so wird ein Verwaltungsgeld
von bis zu 2000 Euro fällig; hinzu kommen dann noch die individuell
zu berechnenden Kosten eines Messeinsatzes. Später soll zusätzlich
ein Ordnungsgeld hinzu kommen. Zweitens, befindet sich eine Amateurfunkstelle
zusammen mit anderen Funkdiensten an einem gemeinsamen Standort,
dann benötigen alle Funknutzer dort eine gemeinsame Standortbescheinigung:
Wer ändert, der zahlt eine neue Bescheinigung für alle
- und die kann teuer werden.
Falsch ist auch die oft gehörte Behauptung, man müsse
bei jeder Änderung erneut eine Anzeige bei der RegTP einreichen.
Richtig ist, dass Paragraf 7 des Amateurfunkgesetzes nur die Betrachtung
der ungünstigsten Konfiguration der Anlage verlangt. Lediglich
wenn eine Änderung zu größeren Sicherheitsabständen
führt, muss erneut eingereicht werden. Es ist also sinnvoll,
den umgekehrten Weg zu gehen und zu berechnen, was man bei den größten
vor Ort sicher kontrollierbaren Abständen maximal an Senderleistung
fahren kann; so minimiert man auch die Nahfeldproblematik. In diesem
Rahmen kann sich der Funkamateur dann frei bewegen - weniger Feldstärke
machen als angemeldet ist immer erlaubt ...
Die neue BEMFV unterscheidet zwischen Dingen, die man der RegTP
bereits vor Aufnahme des ersten Sendebetriebs an einem festen Standort
anzeigen muss, und Unterlagen, die man jederzeit abrufbar zu Hause
bereithalten muss.
Anzeigen muss man den Standort der Funkstelle, die benutzten
Frequenzbänder, ob die Herzschrittmacher-Grenzwerte außerhalb
des kontrollierbaren Bereichs unter- oder überschritten werden,
ob man bei Überschreitung dafür Sorge trägt, dass
sich während des Sendens kein HSM-Träger dort aufhalten
kann, und schließlich die mit rechtsverbindlicher Unterschrift
versehene Erklärung, dass der berechnete Sicherheitsabstand
innerhalb des vom Funkamateur kontrollierten Bereichs endet. Ferner
muss eine maßstäbliche Skizze, die Gebäude, die
Standorte der Antennen, den kontrollierten Bereich und den Sicherheitsbereich
zeigt, eingeschickt werden.
Zu Hause aufbewahren und für die RegTP auf Abruf bereithalten
muss man:
- Eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen.
Das sind z.B. die detaillierten Berechnungen und die zugrunde
liegenden Verfahren oder die Daten des verwendeten Messgeräts
und die genaue Lage der Messorte.
- Antennendiagramme, sofern es sich um handelsübliche
Antennen handelt.
- Einen Lageplan auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts-
oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke
bzw. Gebäude und deren Nutzung, sowie die Bereiche, in denen
die Grenzwerte einzuhalten sind, einzuzeichnen sind.
- Bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung
oder Skizze mit Bemaßungen in Seitenansicht und Draufsicht.
- Details der einzelnen Sendersysteme, wie z.B. Frequenz, Leistung,
Antennengewinn, Leitungsverluste, Winkeldämpfung, Sendeart,
Senderichtung und Höhe über Grund.
Das ist ganz schön kompliziert. Daher Schluss für
heute. Nächste Woche geht's dann weiter mit den Fragen "was
ist ein kontrollierter Bereich?", "wie werden nun die
Herzschrittmacher-Grenzwerte gehandhabt?" und "wie ist
das mit der Übergangsregelung?"
QRP 4 EVER
(hs) wurde zum Schlachtruf dieser Woche. Viele Funkamateure
suchen ihr Heil vor der BEMFV in der 10-Watt-Klasse und wollen jetzt
QRP und QRPP frönen. Ich hoffe, dass CW, PACTOR und PSK31 jetzt
als Betriebsarten ihren Härtetest überstehen und den vorausgesagten
Aufschwung zeitigen.
DAS BMWi VERLANGT EINEN FINANZIELLEN NACHSCHLAG
(rps) von Funkamateuren in Form der wieder auferstandenen EMV-Beiträge
- und das für vier Jahre rückwirkend! Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie hat vergangene Woche eine neue
EMV-Beitragsverordnung
erlassen. Für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 werden demnächst
von jeder Person, die mindestens ein Amateurfunk-Rufzeichen besitzt,
pro Jahr 20,84 Euro per Bescheid abgefordert - wohlgemerkt pro Person
und nicht pro Rufzeichen. Die Bundesregierung zieht damit die Konsequenzen
aus diversen verlorenen Prozessen um die "EMV-Gebühr".
Ob diese neue Gebührenverordnung nun endlich rechtskonform
ist, das sei dahin gestellt. Immerhin verlangt das zugrunde liegende
EMV-Gesetz, die Gebühren innerhalb der Nutzergruppen nach der
Art der Frequenznutzung und dem Anteil am Störaufkommen zu
bemessen. Dies ist innerhalb der Nutzergruppe "Amateurfunkdienst"
ganz klar nicht geschehen: Der 10-Watt-EIRP-Klasse-3-Inhaber zahlt
dasselbe, wie der 750-Watt-Kurzwellenmann mit High-Gain-Beam, obwohl
der Einstiegslizenzler mit seinen 10 Watt auf UKW keine wirkliche
Chance hat, EMV-Störungen zu verursachen. Auch jemand, der
überhaupt keinen Sender besitzt, sondern nur ein Rufzeichen,
soll zahlen - fällt der auch unter den Begriff "Senderbetreiber"?
Wohl kaum.
KLEINE HILFE FÜR DIE DOS-BOX
unter Windows 2000: Wenn ein DOS-basiertes Terminalprogramm
nicht so recht die serielle Schnittstelle sehen will, dann schreiben
Sie sich eine Batchdatei und initialisieren Sie darin als erstes
die Schnittstelle, bevor Sie das eigentliche Programm starten. Benutzen
Sie beispielhaft den DOS-Befehl
mode com1:9600,n,8,1
entsprechend Ihrer Com-Port-Nummer und ihrer Schnittstellenparameter.
Es spielt allerdings keine Rolle, ob sie später höhere
Geschwindigkeiten brauchen. Ihr DOS-Programm erkennt danach sicher
die von Windows versteckte Schnittstelle - allerdings nur, wenn
es die Schnittstelle nicht direkt mit ihrer Speicheradresse und
ihrem Interrupt unter Umgehung der "Hardware Abstraction Layer"
anspricht. So etwas geht unter den professionellen Windows-Varianten
NT, 2000 und XP aus Gründen der Systemarchitektur grundsätzlich
nicht und führt zum Absturz des Prozesses.
DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 31. August 2002 10h00 MESZ
Forecast sunact = active
Forecast magfield = quiet
Relative sunspots = 150
Flux = 170
A = 7
Next expected K = 2
Forecast Aurora = NO (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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