Ausgabe 47 / 2002 vom 15.09.2002
LEITARTIKEL
(hfs) Die BEMFV führt zu einer der skurrilsten Situationen
und Verhaltensweisen im deutschen Amateurfunkdienst seit 1949. Das
Spektrum reicht vom 10-Watt-Going-Undercover bis zur Nonchalance
des "AUF DIE DAUER HILFT NUR POWER".
Wie schädlich diese Struktur ist, zeigt der RTA-Abblitzer
von letzter Woche beim BMWi: Die BEMFV wird OHNE WENN UND ABER durchgezogen.
Es gibt definitiv keine Schonfristen mehr und auch keine erneute
Fristverlängerung zur Abgabe der Anzeige. Am 31. Dezember ist
endgültig "Schicht".
Offensichtlich hat die Behörde mit den Funkamateuren weder
Mitleid noch Nachsehen; die verantwortlichen Funkamateure haben
den Bogen entscheidend überspannt. O-Ton des zuständigen
Referatsleiters im BMWi: "Sie hatten fünf Jahre Zeit,
sich mit der Materie zu beschäftigen. Die BEMFV ist lediglich
eine andere Organisationsform - die Physik hat sich nicht geändert".
Gerade die von OT Bernd von Bojan im Internet herbeigebetete
CSU in der Lichtgestalt des Herrn Stoiber von der bayrischen Staatskanzlei
beantragte als einziges Bundesland im Bundesrat, die Funkamateure
den Kommerziellen GLEICHZUSTELLEN und auch ihnen die Standortbescheinigung
überzustülpen - Amateurfunkstellen seien Sender wie andere
auch, nur noch schlimmer: mitten in Wohngebieten. Man müsse
gerade hier die 750 Watt OUT kippen. Mit Stoibers CSU würde
Bernd von Bojan in Sachen BEMFV wohl eine 1a-Bauchlandung hinlegen!
Gott sei Dank scheiterte dieser Antrag.
Nicht dass Sie jetzt denken, Sie sollten Ihre Wahlentscheidung
alleine am Amateurfunk orientieren. Es gibt wichtigeres.
UNSERE REGELMÄSSIGE BEMFV - ECKE
(rps) Heute: Was ist bei technischen Veränderungen der
Station ?
Falsch ist die Parole, dass der Funkamateur bei JEDER Veränderung
seiner Stationen eine Anzeige machen muss. Richtig ist: Der Amateurfunk
genießt in der BEMFV eine bevorzugte Behandlung gegenüber
anderen Funknutzern. Im Amateurfunkdienst dürfen wir wegen
Paragraf 7 des Amateurfunkgesetzes die ungünstigste Konfiguration
unserer Sendersysteme betrachten. Daher dürfen wir eine Art
"Maximalrahmen" berechnen und analysieren, innerhalb dessen
wir uns bewegen können.
Konkret: Man nimmt den maximal zur Verfügung stehenden
Abstand und rechnet "rückwärts" aus, welche
Leistung man dann maximal machen darf. Ob ich die wirklich mache
oder gar technisch erzeugen kann, spielt dabei keine Rolle. Aber
Achtung: Diese Leistung darf natürlich nicht höher sein,
als die maximal in der AFuV erlaubte! Damit minimieren wir die Anzahl
der Änderungsanzeigen, die WIR nur machen müssen, wenn
es "schlechter" wird.
Andere Funkstellen müssen JEDE BELIEBIGE technische Veränderung
anzeigen und sich eine neue Standortbescheinigung erteilen lassen,
auch wenn es "ungefährlicher" wird. Dies trifft leider
auch die Amateurfunkstellen an gemeinsamen Standorten.
JIM HAYNIE, W5JBP, PRÄSIDENT DER ARRL
sagte anlässlich des ersten Jahrestages zum 11. September
2001, dass der Amateurfunkdienst frei von kommerziellen Interessen
zu bleiben habe. Ebenso tritt er für eine bessere Vorbereitung
des Amateurfunks auf die Notfallkommunikation ein:
"Vor einem Jahr rieben wir uns die Augen, als wir plötzlich
im Krieg standen. Wie alle Amerikaner erinnere ich Sie an das
Verbrechen dieses Tages. Heute erinnern wir uns zusammen an den
Tag, der Amerika, der uns veränderte. Ich frage mich, ob
dieser Tag uns änderte oder ob er uns an die Sehnsucht nach
Frieden mahnte.
Als Funkamateur will ich mich erinnern, dass die Gemeinschaft
der Funkamateure weltweit zueinander stand. Binnen weniger Minuten
organisierten Funkamateure eine Notkommunikation. In der Innenstadt
- ohne Strom und Mobilcoms - halfen sie zu informieren und gaben
Hilfe.
Amateurfunk ist eine wundervolle Gemeinschaft und sie verkörpert
das, wofür Amerika steht.
May God bless the Amateur Radio community, and may God bless
America."
Soweit auszugsweise die Rede von Jim Haynie, W5JBP, Präsident
der ARRL.
BITTE GEDENKEN SIE FÜR EINEN AUGENBLICK MIT UNS DEN
OPFERN
und speziell den Funkamateuren unter ihnen:
Steve Jacobson, N2SJ
Bill Steckman, WA2ACW
Michael Jacobs, AA1GO
Bob Cirri Sr, KA2OTD
Rod Coppola, KA2KET
Winston Grant, KA2DRF und
Bill Ruth, W3HRD.
ALFRED MATEJA, OE5AKM
schrieb diese Woche zum Thema "Voice over IP" (VoIP)
im Amateurfunkdienst:
"Liebe Funkfreunde!
Bei uns in OE gehen die Uhren wieder einmal anders. Im AFG
98 ist es unserer "Interessenszertretung" (OeVSV) gelungen,
ein generelles "Verbindungsverbot" zwischen Amateurfunk
und anderen Informationsnetzen" zu etablieren. (Berücksichtigt
man PLC, dürften wir dem Wortlaut des Gesetzes nach nicht
einmal unsere Amateurfunkstelle mit dem Stromnetz verbinden, hi!)
Zum Glück konnte ich den OeVSV-Präsidenten damals
wenigstens dazu überreden, einer Ausnahmeregelung zuzustimmen:
Im Verordnungsweg kann der zuständige Minister unter bestimmten
Umständen Ausnahmen vom oben geschilderten Verbindungsverbot
gestatten. Bisher tut er es allerdings nicht..
73 de Alfred, OE5AKM (NCI-3778)"
(hfs) Ich habe bei der RegTP einmal nachgefragt und bekam eindeutige
Antworten. Ein ehemaliger RegTP-Mitarbeiter arbeitet in einer Arbeitsgruppe
weiterhin mit und wurde zitiert mit dem Satz:
... es kann nicht angehen, dass "DO'ler"
sich in USA via VoIP unterhalten ...
Ich hakte nach und fragte, wie man denn Packet-Radio-Verbindungen
unter den Genehmigungsauflagen der Klasse 3 z.B. auf den 23cm-Interlinks
sehe. Darauf gab es keine Antwort - nur ein tiefes Schlucken - und
ich kündigte an, dass bei konsequenter Umsetzung des "Totschlagarguments"
des Ehemaligen kein Klasse-3-Teilnehmer am Amateurfunkdienst mehr
Packet-Radio machen wird.
Spricht man mit RegTP-Mitarbeitern, die keiner Ideologie unterliegen,
erhält man die Zustimmung, dass nur die Verfügungsgewalt
über die zugeteilte und selbst ausgesendete Frequenz ausschlaggebend
ist. Das bedeutet, dass Klasse-3- und CEPT-2-Lizenzen ohne jede
Einschränkung z.B. 2m/10m-Transponder arbeiten dürfen
und VoIP legal ist, solange Drittenverkehr und Verkehr mit Nichtlizenzierten
unterbunden ist.
Während dieses Gesprächs kam auch die Kinderpornografie
im Packetnetz aufs Tapetchen. Mein Gesprächspartner fragte,
warum die RegTP davon nichts wisse. Ich klärte den Mitarbeiter
darüber auf, dass die RegTP in Mainz der Staatsanwaltschaft
Wuppertal die Amtshilfe verweigerte. Und darüber sei die Staatsanwaltschaft
recht sauer.
Ich denke, dass die interne Arbeitssitzung der Amateurfunkgruppe
innerhalb der RegTP die kommende Woche ein paar rote Ohren haben
wird.
Dieser 47. Rundspruch der AGZ e.V. ist vorproduziert. Deswegen entfallen
heute DIE FUNKWETTER-DATENAUS KIEL.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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