Ausgabe 51 / 2002 vom 13.10.2002
"IHR EMAIL-ANHANG ENTHÄLT VIREN"
lautet die Alarmmeldung meines Virenscanners bei der Zuschrift
eines Absenders, der die Adresse "Dieter.DL2BQD@arcormail.de"
benutzte. Mein freundlicher Hinweis, dass die unter dem Interesse
weckenden Titel "PLC" zugestellte E-Mail im anhängenden
Dokument einen Virus enthalte, kam als unzustellbar zurück.
Es handelt sich also offenbar wieder um eine Fälschung der
Identität; in diesem Fall neuerlich - vermutlich - um einen
Funkamateur.
Ich empfehle Ihnen, wenn Sie sich öffentlich und kritisch
mit dem Amateurfunkdienst auseinandersetzen, sich zu schützen,
Ihre Antiviren-Software auf dem aktuellen Stand zu halten und sie
auch wirklich beim Download zu aktivieren. Auch ein regelmäßiges
Einspielen der Updates und Security-Patches des Betriebssystems
ist unverzichtbar, wenn Sie sich im Amateurfunk öffentlich
engagieren.
RUFZEICHENMISSBRAUCH
ist keine Straftat und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit,
aber er kennzeichnet den desolaten Zustand des Amateurfunkdienstes
insgesamt und die Position seiner Sozialstruktur. Und eben diese
macht uns bei Behördenvertretern zunehmend zu schaffen. Wenn
sich die Delegierten der WRC-2003 nächstes Jahr in Genf treffen
werden, dann müssen sich die Vertreter der deutschen Verwaltung
bestimmt einige Bemerkungen dazu anhören.
Mitglieder und Sympathisanten der deutschen Interessenvertretung
in der IARU, die vermeintlich etwas Gutes für diesen Verein
tun wollen und dann aber zu Rufzeichenmissbrauch, Relaisabschaltungen,
anonymen Beleidigungen und Trägerdrücken greifen, schaden
diesem auf der politischen Ebene gewaltig - und zwar national und
international. Die Zustände in Deutschland bleiben dank der
guten Kommunikationstechniken eben nicht verborgen.
REGTP: MELDEN SIE RUFZEICHENMISSBRAUCH !
Die Regulierungsbehörde kann Rufzeichenmissbrauch zwar
offenbar immer noch nicht aufklären oder gar ahnden - dazu
das folgende brandaktuelle Zitat:
"Während unserer Beobachtungszeiten konnte der von
Ihnen gemeldete Rufzeichenmissbrauch nicht mehr festgestellt werden.
Nachträglich konnten wir nur noch Ihre Angaben bestätigen,
aber nicht den Verursacher ermitteln."
Jedoch ruft die Behörde in demselben Schreiben dazu auf,
Rufzeichenmissbrauch zu melden:
"Bitte melden Sie eventuelle neuere Rufzeichenmissbräuche
bzw. Störungsmeldungen in Zukunft direkt an unsere zuständigen
Annahmestellen (0180 3232323)."
Nehmen wir dies wörtlich. Melden wir also in Zukunft jeden
Rufzeichenmissbrauch sofort unter der Telefonnummer
0180-3232323.
DIE WRC-2003 IN GENF
steht, aber noch nicht der Wegfall der CW-Prüfung als Zugangsvoraussetzung
zur Kurzwelle. Die zuständige CEPT-Arbeitsgruppe hatte im Mai
2002 - only to please Russia - eine wachsweiche neue Formulierung
eingebracht, die es Mitgliedsstaaten erlauben würde, CW als
Zugangshürde zum Amateurfunkdienst weiterhin zuzulassen - in
eigener Entscheidung.
Dieses textliche Konstrukt ist insoweit widersprüchlich,
weil es die praktische Prüfung nicht zulässt und weil
in ihm keine Grenzfrequenz mehr definiert wird. Die Konsequenz wäre,
dass entweder alle zukünftigen Funkamateure CW nachweisen müssen,
bevor sie auf den Bändern - auch oberhalb von 30 MHz - Betrieb
machen können, oder niemand - oder es wäre in die willkürliche
Entscheidung eines jeden Landes gestellt, doch noch eine Grenze
zu setzen, die aber dann überall verschieden sein kann. Die
AGZ e.V. hat dazu am 8. Oktober 2002 der Nationalen Gruppe die folgende
Stellungnahme zukommen lassen:
Die AGZ e.V. unterstützt nicht den aktuell bei
CEPT-PT4 diskutierten Vorschlag, RR-Artikel 25.5 wie folgt zu
fassen:
MOD EUR/1.7.1/6 25.5
Administrations shall determine whether or not a person
seeking a license to operate an amateur station shall prove
that he is able to send and receive correctly texts in Morse
code signals.
Statt dessen treten wir für die ersatzlose Streichung
von RR 25.5 ein (SUP).
Begründung:
Schon allein der vorgesehene Verweis auf ITU-R M.1544 in RR-Artikel
MOD 25.6 erlaubt es den Verwaltungen, Prüfungsinhalte für
die Teilnahme am Amateurfunkdienst derart eigenständig festzulegen,
dass auch Kenntnisse in Morsetelegraphie grundsätzlich in
Frage kommen können. Die Tatsache, dass ITU-R M.1544 nicht
per Referenz eingebunden werden soll, erhöht den Grad der
Flexibilität und Eigenständigkeit weiter. Obiger Formulierungsvorschlag
für RR 25.5 bringt inhaltlich daher nichts neues; er ist
redundant und systematisch unnötig. Wir lehnen ferner die
Hervorhebung und explizite Nennung einer einzigen unter vielen
anderen prinzipiell gleichberechtigten Sendearten ab. Hierfür
gibt es keinen Sachgrund.
Wir merken an, dass der aktuelle Textvorschlag für RR
MOD 25.5 weder eine Frequenzgrenze enthält, noch die Möglichkeit
einer manuellen Prüfung thematisiert. Damit wäre weder
eine Rechtsgrundlage für den Zugang zu bestimmten Frequenzen
(z.B. Kurzwelle), noch die Verbindlichkeit einer praktischen Prüfung
aus RR 25.5 mehr direkt herleitbar, wie das bisher der Fall ist.
Wir betonen, dass sich die "Nationale Gruppe" zur
Vorbereitung der WRC-03 bereits zwei Mal - nämlich am 17.09.2001
und am 18.03.2002 - jeweils mit großer Mehrheit gegen die
Beibehaltung der Morsetelegraphieprüfung im Amateurfunk ausgesprochen
hat. Die praktische Umsetzung dieser Entscheidung der deutschen
Telekommunikationsverwaltung in nationales Recht wird vom aktuell
diskutierten CEPT-PT4-Entwurfstext für RR MOD 25.5 in vollem
Umfang ermöglicht und gedeckt.
DIE DRINGEND NOTWENDIGE ERWEITERUNG des 40m-BANDES
ist offensichtlich bei CEPT und ITU in trockenen Tüchern!
Am Rande des Treffens am 8. Oktober 2002, an dem auch Vertreter
der AGZ und des DARC teilnahmen, konnte man erkennen, dass nach
der WRC-2003 die Kurzwellen-Funkamateure schon sehr schnell 100
kHz mehr Platz haben werden - später kommen dann noch einmal
weitere 100 kHz - schlimmstenfalls geteilt mit anderen Funkdiensten.
DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 12. Oktober 2002 08h00 UTC
Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = quiet
Relative sunspots = 178
Flux = 179
A = 7
K = 1
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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