Ausgabe 52 / 2002 vom 20.10.2002
UMFALLER DER WOCHE
sind die CEPT und der Arbeitskreis 1 der "Nationalen Gruppe"
zur Vorbereitung der WRC-03 in Sachen "Earth Exploration Satellite
Service" oder kurz EESS. Noch im Frühjahr pointierten
beide ein lautes CONTRA zur Ansiedlung dieses satellitengestützten
Radarsystems im 70 cm-Amateurfunkband, um dann diese Woche am 16.
Oktober im AK1 für die sekundäre Ansiedlung von EESS im
Frequenzbereich 432 bis 438 MHz zu stimmen. Dies ist mittlerweile
auch europäischer Konsens in der CEPT. Nun bleibt nur abzuwarten,
wie sich z.B. die USA verhalten werden. Die AGZ e.V. hatte im Vorfeld
schon berichtet und analysiert, dass die Beeinträchtigung für
uns zwar deutlich spürbar, aber zeitlich hinnehmbar gering
ist.
Signifikant dagegen ist die Kaltblütigkeit, mit der sich
die Behörden zunehmend über die Einwände der Funkamateure
hinwegsetzen; für mich ein weiteres Indiz für den Rückgang
der Reputation des Amateurfunkdienstes in Deutschland. Ich denke,
dass die öffentlichen und für jedermann sichtbaren Selbstdarstellungen
der Funkamateure in Packet-Radio, Convers Channel Zero sowie im
40- und 80-m-Band dazu beitragen; und letztendlich auch die Drohgebärden
des Mehrheitsvereins zur erneuten EMV-Klageerhebung wegen finanzieller
Peanuts.
VOICE OVER KURZWELLE
kann man die Vorführung anlässlich der AK2-Sitzung
der Nationalen Gruppe Anfang Oktober beim Gastgeber Deutsche
Welle in Köln nennen. Bei der zwischenzeitlich hinreichend
bekannten Anwendung VoIP dient das Internet als Übertragungsmedium.
In Köln konnten wir hautnah erleben, wie das ganze sich unter
Nutzung des Ausbreitungsmediums Kurzwelle anhört. "DRM"
nennt sich das Verfahren: Digital Radio Mondiale - also weltweites
digitales Radio. Es war einfach umwerfend: Toller Sound, kein Kratzen,
kein Fading, kein Jamming; fast wie FM - nur auf etwa 10 kHz Audiobandbreite
begrenzt. Hier ist die technische Entwicklung am Amateurfunkdienst
wieder einmal voll vorbeigelaufen.
Aufgebaut war ein modifizierter AOR-Scanner vom Typ 7030, ein
Laptop mit Soundkarte und eine Software vom Fraunhofer-Institut
für integrierte Schaltungen in Nürnberg/Erlangen. Die
Frequenz war 15230 kHz, die zur Zeit von 09:30 bis 12:00 UTC vom
Sender Sines der Deutschen Welle in Portugal mit dem Englischen
Programm in DRM belegt wird. Die Bandbreite des 64-QAM-Signals beträgt
etwa 10 kHz, was auch eine Filter-Modifikation des Empfängers
bedeutet. Wer mehr dazu erfahren möchte - auch zur Technik
- oder faszinierende MP3-Audio-Samples runterladen will? Hier sind
ein paar interessante Web-Adressen:
http://www.drm-info.de/
http://home.t-online.de/home/sat-service/sat/
http://www.drmrx.org/
http://www.iis.fraunhofer.de/dab/products/drmreceiver/index.html
http://www.tu-darmstadt.de/fb/et/uet/drm.html
http://www.drm.org/indexdeuz.htm
http://www.rnw.nl/realradio/html/drm.html
Diese Technik wäre DER Innovationsschub schlechthin auf
der Kurzwelle - und die einzige langfristige Überlebensgarantie
für die Rundfunk-Auslandsdienste vieler Länder. Hoffentlich
kommt die Hardware dann nicht wieder aus Fernost - was aber eigentlich
schon sicher ist: Denn durchsetzen wird sich DRM nur mit preiswerten
kleinen Weltempfängern a la ICF-7600.
NICHT VERGESSEN:
26.10.2002
INTERRADIO Hannover
Hannover, Messegelände, Halle 20
9 bis 17 Uhr
Info: www.interradio-hannover.de
BEARBEITUNGSGEBÜHREN DER REG TP EINE ABZOCKE
oder doch rechtmäßig? Die RegTP darf auch dann Gebühren
für Maßnahmen des Prüf- und Messdienstes wegen Verstoßes
gegen das Telekommunikationsgesetz erheben, wenn den betroffenen
Funker keine persönliche Schuld an dem Verstoß trifft.
Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht Köln in zwei Fällen
aus dem Jahre 2001, deren Urteile uns erst jetzt erreichten.
In einem Fall war bei einer CB-Funkerin nach vorheriger Ankündigung
eine Überprüfung der Funkanlage durch die RegTP vorgenommen
worden. Die RegTP-Mitarbeiter stellten dabei eine geringe Abweichung
beim zulässigen Frequenzhub und den zulässigen Mittenfrequenzen
fest - eigentlich also "Peanuts". Kurze Zeit später
aber schickte die RegTP der Funkerin einen Gebührenbescheid,
in dem eine Bearbeitungsgebühr von 250 DM gefordert wurde.
Die Funkerin zog vor Gericht. Sie forderte, dass der Beitragsbescheid
aufgehoben werde, u.a. deshalb, weil sie keine Schuld an dem Verstoß
treffe. Das beanstandete CB-Funkgerät sei originalversiegelt
gewesen und sie habe keinerlei Änderungen daran vorgenommen.
Außerdem sei ihr kein Messprotokoll vorgelegt worden. Sie
betrachte die Gebühr von 250 DM als "Bestrafung"
für eine Tat, die sie nicht begangen habe und auch dafür,
dass sie ihr Gerät ordnungsgemäß angemeldet habe.
Die RegTP räumte ein, dass die beanstandeten Abweichungen ohne
Weiteres durch Alterung und Verschleiß des Funkgeräts
entstanden sein könnten. Ein Verschulden der Funkerin werde
jedoch vom TKG für die Gebührenerhebung nicht vorausgesetzt.
Das Gericht teilte die Auffassung der RegTP und wies die Klage der
CB-Funkerin ab. Auch die Höhe der Gebühr von 250 DM, die
weder eine Strafe, noch eine Ordnungswidrigkeit sei, ist nach Auffassung
des Gerichts nicht zu beanstanden.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin und Verwaltungsgericht Köln.
Der AGZ liegen die Urteile mittlerweile im Original vor. Es
gibt tatsächlich beim Telekommunikationsrecht den Begriff der
Schuld nicht. Es spielt keine Rolle, warum Vorgaben des TKG verletzt
sind und wer dies letztendlich verantwortet - nur die Tatsache selbst
ist entscheidend. Wenn das unmodifizierte Gerät noch Garantie
hat, dann können Sie die Bearbeitungsgebühren der RegTP
auf den Hersteller abwälzen. Wenn nicht, und sie den Verdacht
auf alterungsbedingte Veränderungen haben, dann stellen Sie
den Betrieb ein und entledigen sich am besten Ihres Funkgeräts,
wenn sich die RegTP anmeldet - denn das muss sie vorher tun - es
sei denn, sie hat einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Alternativlösung:
Jeden Monat auf den Messplatz ... denn ohne Zweifel ist Ihr CB-Funkgerät
eine schlafende Zeitbombe, die jederzeit erhebliche Kosten verursachen
kann - und dies speziell, wenn Sie unter Funkerkollegen schlecht
gelitten sind. Irgendeine kleine Abweichung wird man doch schließlich
immer finden ...
Gott sei Dank wiehert dieser gepflegte Amtsschimmel im Amateurfunk
nicht: Das Amateurfunkgesetz kennt - im Gegensatz zum TKG - keine
Gebühren für Messeinsätze oder Ermittlungstätigkeiten.
Das ist Grund genug für die RegTP, vor Gericht auch bei Funkamateuren
oftmals zusätzlich die Anwendung des TKG zu fordern, schlicht
des Geldes wegen. Aber das gelingt nur selten.
PLC: MANNHEIM MACHT WEITER
- mit israelischer Technik. Der Mannheimer Energiekonzern MVV
setzt auch weiterhin auf Powerline Communication. Das Unternehmen
verfügt nach eigenen Angaben zur Zeit über 2500 Powerline-Kunden
in drei Inselnetzen und will bis Ende 2003 das gesamte Mannheimer
Stadtgebiet angeschlossen haben. In fünf bis sechs Jahren will
MVV mit Powerline einen Anteil von 30 % am Internet-Markt erreichen.
MVV verwendete von Anbeginn eine andere Technik als die ehemaligen
Mitbewerber RWE, E.ON und Siemens. Während diese Firmen Modems
des Schweizer Herstellers Ascom
einsetzten, verwenden die Mannheimer Technik des israelischen Telekommunikationsherstellers
Main.Net.
Dessen Geräte sollen einer Agenturmeldung zufolge "keine
Probleme mit Störstrahlen von Sicherheitsdiensten, CB-Funk
oder Nachrichtendiensten" haben.
Quelle: FM
- Das FUNKMAGAZIN
QRP BOOMT
schreibt KQ6IK in QRZ.COM.
Er hörte auf 15m Stationen aus China, Korea, Malaysia, Singapur,
Japan und Sibirien. Er konnte alle arbeiten und zuletzt hörte
er nur noch die Japaner, als das Band zuging. Er drehte dann auf
das untere Fonieband und hörte jemanden CQ rufen. Er rief ihn
an und hörte dann erst, dass er QRP arbeitete. Als er ihm berichtete,
dass er 59 in Califonia war, sah man ihn fast am anderen Ende vom
Tisch springen; fast bekam er einen Herzinfarkt.
Ich hörte ihm noch eine Weile zu. Seine Freude stieg wieder,
als er eine kanadische Station traf. Es tat mir gut, mal wieder
einen Funkamateur zu treffen, der so engagiert Funkbetrieb machte.
Ich arbeitete noch ein paar weitere japanische QRP-Stationen, aber
ich traf keinen mehr, der derart enthusiastisch reagierte. Was war
das für ein herrlicher Tag. Meine Bitte an Euch, gebt den japanischen
QRP-Stationen ihre Chance.
DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 19. Oktober 2002 08h00 UTC
Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = active conds expected
Relative sunspots = 200
Flux = 173
A = 9
Next expected K = 2
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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