Ausgabe 53 / 2002 vom 27.10.2002
LEITARTIKEL
Streitkultur beinhaltet nicht ohne Grund das Wort Kultur. Von
wenig Kultur zeugen die Funkamateure, die Rundsprüche aus ideologischen
Gründen piratieren und sinnverfälscht unter einer falschen
Identität erneut in Packet-Radio veröffentlichen. Sie
handeln sogar kriminell, wenn sie Zeitschriften-Abonnements und
Buchlieferungen unter falscher Identität bestellen. Die Kultur
des Streites bedarf der Kraft der Argumente. Wer aber so handelt,
wie der OM bei DB0LER, der erweist nicht dem Meinungsgegner, sondern
der von ihm vermeintlich vertretenen Organisation einen Bärendienst.
Voice over IP und DRM wurden in der Newsgroup de.comm.ham diese
Woche zum Dauerbrenner. Mehr als 40 Mails befassten sich mit dem
Thema, wobei das fundamentalistische Lager der "Vereinsfunker"
der Kommunikationstechnik DRM im Amateurfunkdienst keine Chance
einräumt. Zu große Bandbreite, zu aufwändige Sendertechnik
und sogar der Bandplan und die RegTP wurden ins Feld geführt,
um sich einer Zukunftsvision zu versagen. Dabei hatte die AGZ doch
nur die Amateurfunk-Öffentlichkeit über eine neue Technologie
informieren und Anregungen geben wollen. Selbst aus so etwas entsteht
im Amateurfunk mittlerweile offener Streit.
Wer sowenig für die eigene Öffentlichkeitsarbeit tut,
wer keine Visionen mehr hat und wer auf den Bändern und im
Internet zum offenen Bruch der BEMFV aufruft, der sollte sich als
Fürsprecher für den Amateurfunkdienst nicht mehr hergeben:
Er ist einfach unglaubwürdig.
AUSBILDUNGSCALL - WAS IST LEGAL ?
Uns erreichen zunehmend Anfragen, ob auf den Bändern täglich
zu beobachtende Praktiken mit DN-Rufzeichen wirklich legal sind.
Nur einige Beispiele:
- Der OM im heimischen Shack unterhält sich mit der DN-nutzenden
XYL im Auto und gibt Einkaufswünsche durch.
- Die DN-XYL unterhält sich im heimischen Shack auf 20
Meter mit YU- und 9A-Stationen, während der OM im Auto auf
zwei Meter funkt.
- Der OM "verleiht" sein DN-Rufzeichen an einen Nicht-Lizenzierten,
der in seiner eigenen Wohnung ohne Aufsicht des Callinhabers Funkbetrieb
macht.
Um es klar zu sagen: All dies ist NICHT erlaubt. AFuG und AFuV
verlangen, dass Ausbildungsfunkbetrieb - unter Gebrauch von DN-Calls
- nur unter "unmittelbarer Anleitung und Aufsicht" des
verantwortlichen Funkamateurs durchzuführen ist - dies auch
nur zur Vorbereitung auf die Amateurfunk-Prüfung. Diese Gesetzesworte
lassen keinen Spielraum für Interpretationen: Der Inhaber des
DN-Rufzeichens und lizenzierte Funkamateur muss DIREKT NEBEN seinem
Auszubildenden stehen. Unbeaufsichtigter Funkbetrieb ohne eigenes
persönliches Rufzeichen ist illegal.
Wir sind zwar keine Amateurfunk-Polizei und auch keine Aktion
"sauberer Amateurfunk"; wir finden aber, dass eine unberechtigte
Nutzung von Ausbildungsrufzeichen in der gerade geschilderten Form
eine große Ungerechtigkeit gegenüber all denjenigen darstellt,
die sich ihre Amateurfunkgenehmigung teilweise mühsam erarbeiten
mussten. Setzen wir die Freiheit, die das DN-Call gibt, nicht aufs
Spiel.
AUCH NIEDERLÄNDISCHE VERWALTUNG GEGEN CW
Am 12. und 13. Oktober fand in den Niederlanden der "Dag
van de Amateur" statt. Auf dieser wichtigen nationalen Amateurfunk-Veranstaltung
teilte die niederländische Telekommunikationsbehörde nicht
nur mit, dass sie fest davon ausgeht, dass die Morsetelegraphie-Prüfung
auf der WRC-03 nächstes Jahr fällt, sondern auch, dass
die Niederlande danach sofort und umgehend diese Prüfung abschaffen
und den Inhabern der CEPT-Klasse 2 ohne weitere oder zusätzliche
Prüfungsanfoderungen den vollen Zugriff auf alle Kurzwellenfrequenzen
erlauben werden.
QUELLE: No
Code International - NCI.
FRANZÖSISCHE FUNKAMATEURE STIMMEN GEGEN CW
Jean Dumur, F5GJZ, Präsident des französischen Amateurfunkvereins
REF-UNION,
berichtet anlässlich der im November anstehenden IARU-Region-1-Tagung
in San Marino über den Ausgang der französischen CW-Umfrage.
Insgesamt wurden 2057 Voten von den Mitgliedern abgegeben.
Frage 1 lautete: Sind Sie für oder gegen die Beibehaltung
der CW-Prüfung als Kurzwellen-Zugangsvoraussetzung? Das Ergebnis:
Für Beibehaltung: 913 Voten = 44%
Gegen Beibehaltung: 1144 Voten = 56%
Frage 2 lautete: Sollte nach einem Wegfall der manuellen CW-Prüfung
eine andere Prüfung die CW-Prüfung ersetzen, damit die
technische und praktische Qualifikation nachgewiesen wird?
Für eine Ersatzprüfung: 990 Voten = 48%
Gegen eine Ersatzprüfung: 1067 Voten = 52%
Die französische IARU-Delegation bekommt demnach das folgende
Mandat:
- Für die ersatzlose Streichung der CW-Prüfung zu
stimmen.
- Für den Fall, dass die IARU die CW-Prüfung als
Kurzwellenzugang beibehält, ist die französische Delegation
beauftragt, in jedem Falle für die Beibehaltung der Prüfungstempos
von 60 Zeichen pro Minute zu votieren.
FÜHRUNGSWECHSEL IN ÖSTERREICH
Neues Präsidium beim OEVSV: Am 12. Oktober 2002 wählte
der österreichische Amateurfunkverband OEVSV ein neues Präsidium.
Ing. Michael Zwingl, OE3MZC, ist der neue Präsident des OEVSV.
Zu Vizepräsidenten wurden Gerhard Seitz, OE1HSS, und Norbert
Amman, OE9NAI, einstimmig gewählt. Neuer Redakteur der QSP
ist bereits seit Jahresanfang Michael Hansbauer, OE1MHA.
Dem scheidenden Präsidenten Dr. Ronald Eisenwagner, OE3REB,
wurde in Würdigung seiner 22 Dienstjahre sowie der maßgeblichen
Mitarbeit am neuen Amateurfunkgesetz und der Amateurfunkverordnung
die Ehrenmitgliedschaft und die Ehrenpräsidentschaft verliehen.
QUELLE: OE1FGW und Internet
DER EINBAU VON FUNKGERÄTEN INS AUTO
ist seit dem 1. Oktober ein Dauerbrenner, der uns noch etwas
begleiten wird. Die Kennzeichnung von zulässigen Funkgeräten
mit dem e-Zeichen ist eine Sache, die Hinweise in den Bedienungs-
und Betriebsanleitungen der Automobilhersteller eine andere - und
beide müssen zugleich erfüllt sein. Wenn die Bedienungsanleitung
für ein Kraftfahrzeug KEINE Genehmigung erteilt und Sie auch
KEINE Einzel-Zusage des Herstellers haben, dann nützt auch
die Kennzeichnung oder Zertifizierung des Funkgerätes mit einem
e-Zeichen absolut NICHTS:
Sie dürfen dann KEIN Funkgerät einbauen.
Es sei denn, Sie wollen die allgemeine Betriebserlaubnis und
den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs riskieren. So richtig klar
ist diese Regelung allerdings nur für Fahrzeuge, deren Typ
erstmals nach dem 1. Oktober 2002 zugelassen wurde. Weiterhin klar
ist auch, dass am 1. Oktober bereits eingebaute Funkgeräte
weiterhin eingebaut bleiben dürfen. Völlig unklar sind
hingegen die Übergangsbestimmungen für andere Situationen
- z.B. wenn ich in ein Fahrzeug, dass vor dem 1. Oktober erstmals
zugelassen wurde, ein neues Funkgerät einbauen möchte.
Hier sind die Gesetzes- und Verordnungstexte widersprüchlich
und nicht eindeutig interpretierbar. Wir bleiben dran - beim Kraftfahrtbundesamt,
der RegTP und den zuständigen Ministerien.
WIE VERSICHERE ICH MEINE ANTENNE ?
Die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung deckt nur Schäden
AN Antennen ab, die mit den Gebäudeteilen fest verbunden sind.
Sie versichert aber keine Schäden, die durch die Antenne selbst
an anderen Gegenständen erzeugt werden. Fällt die Antenne
auf die Strasse und dort z.B. auf ein Auto, dann muss eine Haftpflichtversicherung
her.
Sollte die Antenne auf einem Grundstück stehen, das einem
selbst nicht gehört, dann haftet normalerweise der Vermieter,
aber nur, wenn die Errichtung der Außenantenne Teil der Mietsache
bzw. des Mietzwecks ist, d.h. also im Mietvertrag aufgeführt
ist. Das bedeutet z.B., dass der Vermieter schon im eigenen Interesse
eine Versicherung abschließt und die Prämie zusammen
mit dem Mietzins vom Mieter anteilig kassiert.
Ist der Funkamateur hingegen Haus- bzw. Grundstückseigentümer,
dann deckt seine Haftpflicht- bzw. Eigentümerhaftpflicht-Versicherung
auch automatisch alle Schäden, die seine Antennen verursachen.
DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 26. Oktober 2002 08h00 UTC
Forecast sunact = active
Forecast magfield = minor storm expected
Relative sunspots = 151
Flux = 173
A = 19
Next expected K = 3
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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