Ausgabe 54 / 2002 vom 03.11.2002
LEITARTIKEL
(rps) Man muss auch gönnen können,
könnte man geneigt sein zu sagen, wenn man an die neuen
EMV-Gebühren denkt. Der Staat ist sowieso fast pleite. Mehr
bleibt wohl nicht. Will man den Amateurfunk heraushalten aus der
EMV-Gebühr, dann bringt es nichts, sich an einer wasserdichten
und formal korrekten Rechtsverordnung blutige Wunden zu holen: Der
Gesetzgeber hat bewusst gewollt, dass wir gebührenpflichtig
sind - wir sind schließlich elektromagnetische Felderzeuger
und potentielle Störer wie andere auch.
Will man die Gebühren vermeiden, muss man statt dessen
in die Politik gehen mit dem Ziel, das EMV-Gesetz zu ändern,
den Amateurfunk hier explizit heraus zu nehmen und von den EMV-Gebühren
frei zu stellen - weil er ja so wichtig für die Gesellschaft
ist ... Dies kann nur der Gesetzgeber - allerdings in freier Entscheidung.
Nun ja, über die Erfolgsaussichten reden wir dann ein anderes
Mal. Die damaligen Versuche jedenfalls sind gescheitert.
Ob man nun Klage erhebt oder nicht und wie hoch das Prozessrisiko
wirklich ist - das muss jeder für sich alleine entscheiden.
Wir sind mündige Bürger; und ein eingetragener Verein
als Interessenvertretung kann lediglich Sachargumente und Analysen
öffentlich vortragen - mehr nicht. Die Schlüsse daraus
muss jeder selbst ziehen.
Die rechtliche Analyse der neuen EMV-Gebühren finden Sie
auf unserer Internet-Präsenz www.agz-ev.de. Zusammengefasst:
Wir geben Klageüberlegungen keine Chance auf Erfolg.
NEUES VON DER NATIONALEN GRUPPE
(rps) Die Nationale Gruppe zur Vorbereitung der Weltfunkkonferenz
2003 tagte am 31. Oktober erneut in Bonn beim Bundeswirtschaftsministerium.
Der Amateurfunk wurde durch den DARC und die AGZ mit zusammen fünf
Personen vertreten. Der Vertreter des Ministeriums bekräftigte
erneut, dass die Bundesregierung auf europäischer und internationaler
Ebene für die Abschaffung der Morsetelegrafie-Prüfung
in der VO-Funk eintritt. Außerdem werde die Bundesregierung
nichts unternehmen, um die Ansiedlung des "Earth Exploration
Satellite Service" (EESS) im Amateurfunk-Frequenzbereich 432
bis 438 MHz zu verhindern: Den, der sich am wenigsten wehren könne,
würde es halt treffen, wurde außerhalb des Protokolls
am Rande gewitzelt. Weiter wurden verschiedene Szenarien diskutiert,
die Erweiterung des 40m-Bandes zeitlich vorzuziehen.
DEM AFU-VOLK AUFS MAUL GESCHAUT
(hfs) Bill:
"Da hätte ich ja nur drauf gewartet, vor allem darauf,
wie das eingehalten und kontrolliert werden sollte. In so einem
Fall hätten sich nämlich 99 Prozent aller Amateure "offiziell"
auf 10 W EIRP beschränkt und inoffiziell das TX-Power-Knöpfchen
bis zum Anschlag aufgedreht. Dessen war man sich im Bundesrat
bewusst und deswegen brauchen wir (immer noch) keine Standortbescheinigung."
Henk:
"Ganz einfach, indem man den Amateurfunk eben genau deswegen
als einen Haufen gesetzesbrechender Funker hingestellt hätte
... Und so ganz Unrecht hätte man in diesem Falle ja wohl
nicht , oder ???"
Zum Thema "Freier Amateurfunk für freie Bürger"
reüssierten zwei Funkamateure kürzlich in der Newsgroup
de.comm.ham; die Namen sind verfremdet. Hört man in die Bänder,
speziell auf den Frequenzen 3636 kHz und 7099 kHz, so sind das keine
Einzelmeinungen. Untergangsstimmung und Fatalismus machen sich in
Deutschland auf der Kurzwelle breit - ist den Diskutanten eigentlich
bewusst, dass sie die Grenzwerte schon seit 1997 einzuhalten haben
und dass ein "Abschalten" am 1. Januar nebst Verweigerung
der Dokumentation ein öffentliches Eingeständnis von jahrelangem
illegalen Betrieb bedeuten kann?
PUBLIC RELATION
(hfs) gab es am Samstag, den 26. Oktober 2002 beim "Computerclub
PRAXIS" im WDR-Fernsehen mit der folgenden Anmoderation:
"Als die Heimcomputer ´laufen lernten´ waren
es die Funkamateure, die sich sehr schnell dieser Rechner bedienten,
um ihr Hobby aufzuwerten. Heute ist der Computer überhaupt
nicht mehr wegzudenken. Einen relativ neuen Dienst betreiben einige
Hobbyisten mit viel Spaß: APRS (Automatic Position Reporting
System). Der Funkamateur erhält in seinem Fahrzeug die aktuelle
Position über GPS - Satelliten, wie man es aus der Navigation
im Auto her kennt. Diese Position wird per Funk einem zentralen
System mitgeteilt, so dass ein anderer Amateur auf einer Karte
genau sehen kann, wo wer herfährt. Per Amateurfunk kann er
dann mit ihm kommunizieren.
ATV steht für Amateur Fernsehen. Dieses Hobby betreiben
die Funkamateure schon seit einigen Jahren intensiv. Mit oftmals
selbstgebauter Technik verbinden sie sich mit anderen Amateuren
und tauschen Informationen über ihr Hobby aus ..."
Quelle: www.wdrcc.de
So modern dieser Text klingt, so sehr sah die Requisite nach
alter Klamotte aus: Nostalgische Funkgeräte waren das Aushängeschild
im Hintergrund und ausgediente analoge Übertragungsverfahren
wurden breit vorgestellt. Außerdem vertraten die telegenen
Repräsentanten des Amateurfunkdienstes in Deutschland - DF1PN,
DJ6AN und DL4EBK - doch glatt die Inhalte des Amateurfunkgesetzes
von 1949 und nicht die des aktuellen AFuG-97. DF1PN sagte als junger
Mann von unter 20 Jahren zum Beispiel doch tatsächlich wörtlich,
dass Funkamateure ausschließlich über technische Inhalte
sprechen dürfen und keineswegs über persönlich-private
Inhalte, die so wichtig seien, dass man das Telefon dafür benutzen
müsse. Schließlich fehlten ja sonst der Telekom die Gebühren
... Das ist schon ziemlich "heavy".
Hier wurde eine der seltensten Gelegenheiten, den Amateurfunkdienst
in Deutschland modern und attraktiv darzustellen, so richtig vergeigt
- und das über volle 30 Minuten ohne Werbeunterbrechung. Schade
drum.
ERNEUT SCANNER-PROZESS AUF STAATSKOSTEN EINGESTELLT
(rps) Die 38. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat am
15. Oktober 2002 als Berufungsinstanz ein Strafverfahren gegen einen
Funkamateur wegen Abhören des Flugfunks auf Kosten der Staatskasse
eingestellt. Der Funkamateur und Flugschüler hatte auf der
Stuttgarter Messe im November vergangenen Jahres einen Scanner erworben.
Er wurde mit dem Gerät in der Hand vor den Messehallen von
der Polizei angehalten und kontrolliert, gerade als er das Gerät
ausprobieren wollte. Im Speicher befanden sich zwei Frequenzen,
die dem Flugfunk zugeteilt sind.
Nach drei Verhandlungstagen, der Einholung von Sachverständigengutachten
und mehr als zweifelhaften Aussagen der Zeugen - das waren der beteiligte
Polizeibeamte und ein Beamter der Regulierungsbehörde - wurde
der Funkamateur, der das Abhören des Flugfunks unter Hinweis
auf das bekannte Urteil des Amtsgerichts Burgdorf für erlaubt
hielt, durch das Amtsgericht Stuttgart am 29. April 2002 wegen Verstoßes
gegen das Abhörverbot gemäss der Paragrafen 95 und 86
Satz 1 TKG zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Gegen das
Urteil legte der Funkamateur Berufung ein.
Nach Auffassung seines Verteidigers, Rechtsanwalt Michael Riedel
aus Köln, wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das
Argument der Verteidigung, wonach Paragraf 86 TKG - und auch anderen
Rechtsnormen - nicht entnommen werden kann, dass Aussendungen des
Flugfunks und des Amateurfunks hinsichtlich des Abhörens durch
die Allgemeinheit unterschiedlich zu behandeln seien, konnte durch
die Gerichte nicht überzeugend widerlegt werden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Michael Riedel, Köln.
ELEKTROSMOG WUCHERT WEITER
Nach einer neuen Untersuchung von italienischen Medizinern regt
die Bestrahlung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern Leukämie-Zellen
zur Vermehrung an, berichtet das Wissenschaftsmagazin New
Scientist. Demnach haben Fiorenzo Marinelli und seine Kollegen
vom National Research Council in Bologna Leukämie-Zellen mit
elektromagnetischen Feldern von 900 Megahertz und einem Milliwatt
Leistung bestrahlt. Nach 24 Stunden waren zunächst 20 Prozent
weniger Leukämie-Zellen in der Probe als in einer nicht bestrahlten
Referenz-Probe. Nach 48 Stunden Bestrahlung stellten die Forscher
allerdings fest, dass die Leukämie-Zellen in der bestrahlten
Probe sich rapide vermehrten.
Ob ein gesundheitsgefährdender Effekt von Mobiltelefonen
ausgeht, ist noch immer nicht eindeutig nachgewiesen und in der
Fachwelt umstritten. Marinellis Ergebnisse, die er Anfang Oktober
auf dem "International Workshop on Biological Effects of Electromagnetic
Fields" vorgestellt hat, dürfte die Diskussion um die
biologische Wirksamkeit elektromagnetischer Wellen neu entfachen.
Quelle: FM
- DAS FUNKMAGAZIN
SCHWARZFUNKER IN HAGEN GEFASST
In Hagen hat die Polizei mit Hilfe der RegTP zwei Schwarzfunker
gefasst, denen vorgeworfen wird, wochenlang den Taxifunk und den
Betriebsfunk der Deutschen Bahn AG gestört zu haben. Die Störungen
begannen Anfang Oktober. Taxifahrer beschwerten sich, dass auf ihren
Funkkanälen lautes Rülpsen und Tiergeräusche wie
Bellen, Miauen und Blöken zu hören seien. Zwei Wochen
später meldete die Deutsche Bahn AG, dass ihr Rangierfunk ebenfalls
durch imitierte Tiergeräusche gestört werde.
In aufwändigen Einsätzen mit mehreren Peilwagen gelang
es der RegTP, die Störer in einer Wohnung in der Hagener Innenstadt
ausfindig zu machen. Es handelte sich um zwei 21- und 23-jährige
Männer. Auf Befragen erklärten sie, dass sie sich "doch
nur einen Jux" erlaubt hätten. Die beiden Schwarzfunker
werden gemäss TKG voraussichtlich zur Zahlung der Kosten für
die Peilwageneinsätze in vierstelliger Höhe herangezogen.
Darüber hinaus wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet,
möglicherweise auch ein Strafverfahren wegen gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr. Die verwendeten Funkgeräte wurden
sichergestellt.
Quelle: FM
- DAS FUNKMAGAZIN
VETERANEN-TAG AUF DER USS HORNET
Interessierte Funkamateure können in SSB Stationen auf
der USS HORNET arbeiten:
ZEIT: 9. bis 11. November 0900 - 1700 Pacific-Time
QRG: 7240, 14320, 21320 und 28320 kHz plusminus QRM
CW-SKEDS folgen noch und werden in einem RTTY-Bulletin veröffentlicht.
Quelle: Tom Hale, KB6SSN, President Pro-Team USS Hornet ARC
DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 2. November 2002 09h00 UTC
Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = quit
Relative sunspots = 169
Flux = 162
A = 6
Next expected K = 2
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
|