Ausgabe 56 / 2002 vom 17.11.2002
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
NEWS-FLASH AUS SAN MARINO
Peter Halpin, PE1MHO, No Code International National Chapter
Chairman Niederlande, informierte die AGZ "online" über
die IARU-Region 1-Konferenz in San Marino. Uns interessierte nicht,
wann die Delegierten auf Kaffeefahrt gingen. Wir wollten wissen,
wie die Abstimmung zur CW-Prüfung lief. Hier der Bericht von
Peter Halpin:
Meine Herren,
hier eine druckfrische Info zur IARU-Abstimmung "KURZWELLEN-ZUGANG"
mit oder ohne CW. Das Ergebnis:
Alle anwesenden IARU-Region 1-Mitglieder - außer dem
DARC und einem ungenannten Verein - stimmten für den Telegraphie-freien
Zugang zur Kurzwelle. Bei dem ungenannten Mitglied handelt es
sich vermutlich um Russland.
Interessant ist auch, dass der Vorsitzende der RSGB - Bob
Whelan - jetzt auch neuer Vorsitzender des Komitees für Funkregulierungsfragen
der Region 1 ist. Hans Blondeel-Timmerman wurde Vorsitzender des
Komitees für Außenbeziehungen. Beide stehen für
einen progressiven Reformkurs im Amateurfunkdienst - dies ist
eine gute Nachricht.
Soweit Peter, PE1MHO.
Auch die IARU-Region 1 steht nun also fast geschlossen für
die ersatzlose Streichung der CW-Prüfung. Ich meine, dass die
beiden mit "Nein" stimmenden Mitgliedsclubs trotz ihres
Vetos dieses überwältigende Votum - auch der als arm titulierten
Länder - nun nicht mehr ignorieren können. Umdenken ist
angesagt - vor allem in Deutschland.
HF-AMIGO-AFFÄRCHEN IN SAN MARINO ?
Waren es vorige Woche noch acht Delegierte unter der Führung
von DJ8CY, die anlässlich der IARU-Tagung in San Marino den
DARC e.V. vertreten sollten, so wuchs die tatsächliche Delegationsstärke
nun plötzlich auf zehn Mitglieder an.
Neu im Team ist unter anderem Rainer Wilhelm, DH7RW. Dazu wäre
nichts anzumerken, wenn er nicht ein vornehmlich mit Amateurfunk
befasster Mitarbeiter der RegTP und stellvertretender Delegierter
der Regulierungsbehörde im Arbeitskreis 2 der "Nationalen
Gruppe" zur Vorbereitung der WRC-03 wäre. Ich meine, dies
ist eine sehr "unglückliche" Einladung.
REGTP GIBT WLAN-FREQUENZEN IM 5,7 GHZ-AMATEURBAND FREI
Diese Woche hat die Regulierungsbehörde eine Allgemeinzuteilung
von Frequenzen in den Bereichen 5,15 bis 5,35 GHz und 5,47 bis 5,725
GHz für WLAN-Anwendungen zur drahtlosen Vernetzung von Computern
gemäss der Norm IEEE 802.11a veröffentlicht. Wir berichteten
bereits am 4. August dieses Jahres. Grundlage ist die Amtsblatt-Verfügung
Nr. 35/2002. Die neuen Geräte erlauben eine Übertragungsgeschwindigkeit
von bis zu 54 MBit pro Sekunde innerhalb der Nahbereichs-Funknetzwerke.
Nachhaltig negativ betroffen von dieser Entscheidung ist das 6 cm-Amateurfunkband,
zumal effektive Strahlungsleistungen von bis zu einem Watt zur Anwendung
kommen und zudem noch Outdoor-Betrieb erlaubt ist.
Die Verfügung weist ausdrücklich darauf hin, dass
die von jedermann ohne besondere Genehmigung nutzbaren Frequenzbereiche
mit anderen Anwendern - z.B. mit uns Funkamateuren - gemeinsam benutzt
werden. Dabei dürfen die anderen Nutzer, die einen Primär-
oder Sekundärstatus haben, durch WLAN nicht gestört werden.
WLAN selbst hingegen muss Störungen durch die anderen Funkdienste
hinnehmen. Wie jedoch dieses für uns eigentlich sehr positive
Recht gegenüber einem Unternehmen oder einer Bank, die ein
großes WLAN für ihre Mitarbeiter errichtet, in der Praxis
durchzusetzen ist, das erscheint uns allerdings mehr als rätselhaft.
Man muss dazu wohl einen sehr langen juristischen Atem und genügend
finanzielle Rücklagen haben.
Selbstredend hat die Regulierungsbehörde die Eingaben der
Amateurfunkverbände gegen die WLAN-Allgemeinzuteilung in Bausch
und Bogen verworfen, genau wie die Stellungnahmen fast aller Einsender.
Wieder stellt sich die Frage, warum diese Bundesbehörde ihre
Bürger und die Industrie eigentlich überhaupt noch öffentlich
befragt, wenn das Resultat schon vorher fest steht.
Nachzulesen ist die Amtsblatt-Verfügung unter
http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenznutzung/vfg35_02.pdf
EINE GELDSTRAFE HAGELTE ES
wegen Missachtung des Funkverbots im Flugzeug. Das Landgericht
Düsseldorf hat einen Geschäftsmann zu einer Geldstrafe
von 1260 Euro verurteilt, weil er an Bord eines Flugzeugs sein Handy
benutzt hatte und dadurch möglicherweise sich und die anderen
Fluggäste in eine lebensgefährliche Situation brachte.
Beim Landeanflug auf den Flughafen Düsseldorf war eine
Maschine der Luftfahrtgesellschaft LTU plötzlich kurzzeitig
ins Trudeln geraten. Unmittelbar vor diesem Zwischenfall hatte der
Beschuldigte an Bord der Maschine trotz ausdrücklichen Verbots
sein Handy eingeschaltet. Einer beherzten Stewardess gelang es,
dem Mann das Handy zu entreißen und den Akku zu entfernen.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Geschäftsmann
zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Dieser ging daraufhin in Berufung.
Das Landgericht Düsseldorf reduzierte die Strafe auf 1260 Euro.
Das Gericht begründete sein mildes Urteil damit, dass der Angeklagte
geständig und nicht vorbestraft sei. Auch sei letztlich nicht
erwiesen, dass sein Handy der Auslöser für die gefährliche
Situation gewesen sei.
Quelle: www.funkmagazin.de
DGB-CHEF FORDERT AUFLÖSUNG DER REG TP
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschafts-Bundes (DGB), Michael
Sommer, hat vorgeschlagen, die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post aufzulösen.
Anlässlich einer Demonstration gegen den Arbeitsstellenabbau
bei der Deutschen Telekom am 6.11. in Düsseldorf erklärte
Sommer, dass die RegTP "ihre Hausaufgaben gemacht" habe
und deshalb aufgelöst werden könne. Die Regelung, dass
sich die Deutsche Telekom ihre Preise von der RegTP genehmigen lassen
muss, solle aufgehoben werden. Die verbleibenden wettbewerbsrechtlichen
Kontrollaufgaben könne das Bundeskartellamt übernehmen.
Die Konkurrenten der Deutschen Telekom sind über diesen
Vorschlag empört. Ein Sprecher erklärte, dass die Forderung
des DGB-Chefs "Unsinn" sei. Kein einziger Experte sehe
eine Notwendigkeit zur Auflösung der RegTP. Nicht einmal die
Deutsche Telekom selbst habe eine solche Forderung erhoben.
Die RegTP ist neben der Marktregulierung im Telekommunikationsbereich
auch für die Zuteilung und Überwachung von Funkfrequenzen
verantwortlich. Völlig unklar ist, in welchen Zuständigkeitsbereich
die Frequenzverwaltung bei einer Auflösung der RegTP fallen
würde.
Quelle: www.funkmagazin.de
INDIVIDUELLE QSOS STERBEN
K8CPA berichtet von seinen ersten Gehversuchen mit einem PK-900
auf 20m. Er hörte fast ausschließlich PSK31, ein wenig
RTTY und MFSK16. Er hörte dann in das Pactor-Segment und fand
dort nur Mailboxbetrieb. Er stellt die berechtigte Frage, ob es
dort eigentlich noch "HUMAN OPERATORS" gäbe.
K8CPA ist auf 14080 oder 14110 kHz in Mark QRV und bittet um
fleißiges CQ-Rufen; er wird unter Garantie antworten.
Aus QRZ.com
FUNKAMATEUR IN GAMBIA ERMORDET
Während seines Besuches in Gambia wurde Ron Ford, G3NKO,
ermordet. Er hatte vor Ort ein eigenes Anwesen mit Funkmöglichkeit.
Ron fand seine letzte Ruhe am 11.11.2002 in England.
Aus www.rsgb.org
LESERBRIEFE
sind immer herzlich willkommen. DC1LAP schreibt uns zum Bericht
über die Amateurfunk-Sendung des "WDR-Computerclubs Praxis"
vom 26. Oktober:
Da habt ihr genau meine Meinung wieder gegeben. Das war ja
wirklich peinlich, ich habe dann auch umgeschaltet, so wird es
wohl nichts mit der Nachwuchsgewinnung bei den Jugendlichen. Macht
weiter so mit eurem Rundspruch; mir gefällt er gut!
73 de DC1LAP
ZUM SCHLUSS
Funkwetter-Daten aus Kiel
vom 16. November 2002 09h00 UTC
Forecast sunact = active
Forecast magfield = active conds expected
Relative sunspots = 185
Flux = 198
A = 8
Next expected K = 2
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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