Ausgabe 58 / 2002 vom 01.12.2002
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEIDARTIKEL
(hfs) Sie hören richtig: Leidartikel mit Delta! Am 29.11.2002
präsentierte die Reg TP in Mainz den Fachverbänden in
Anwesenheit der AGZ e.V. eine Studie zur VEREINFACHTEN Bestimmung
der Sicherheitsabstände für Amateurfunkanlagen. Autor
dieser Studie ist Prof. Dr.-Ing. Werner Wiesbeck. Dr. Ralph Schorn
- DC5JQ - führt weiter unten aus, was diese Studie im Detail
für Funkamateure in Deutschland bedeutet. Ich möchte Ihnen
in aller Klarheit sagen, dass wir vor einem Scherbenhaufen stehen.
Die Funkamateure hatten es in den frühen 90er Jahren in
der Hand, eine 100-Watt-Landschaft zu schaffen. Die Ausnahmen davon
nach oben (also mehr als 100 Watt) wären dann ein Fall für
"Wiesbeck" gewesen - und nur diese. Noch 1996 tönten
die Vertreter des IARU-Vertreters in Deutschland, dass 750 Watt
der Standard bleiben muss, dass die Funkamateure in EMV/U ausgebildet
seien und einen wissenschaftlichen Anspruch auf breiter Basis haben
- schließlich seien wir ja ein technisch-wissenschaftlicher
Funkdienst per Definition.
Die Macher der BEMFV haben das nun konsequent umgesetzt und
setzen den Funkamateur ab dem 1. Januar 2003 unbarmherzig in die
Verantwortung - und Professor Wiesbeck unterstrich diese Woche unmissverständlich,
dass er den allermeisten Funkamateuren die dazu notwendige fachliche
Kompetenz im Nahfeld absprechen müsse. Er belegte sogar wissenschaftlich,
dass diejenigen, die heute 750 Watt machen, in Zukunft nur noch
unwesentlich mehr als 100 Watt machen dürfen, solange nicht
wissenschaftlich korrekt gemessen und gerechnet würde - jedenfalls
auf den "Nahfeld-Bändern" unterhalb 7,1 MHz.
Der Amateurfunkdienst in Deutschland sitzt ab dem 1. Januar
2003 auf einer Zeitbombe; sie heißt Kollisionsfall und tritt
sofort auf, sobald die Jurisprudenz gegen den Funkamateur aktiv
wird. Die Verantwortung tragen alle diejenigen, die seit 1990 die
Probleme verdrängt haben und die Politik nebst Verwaltung grundsätzlich
in Sachen EMVU vor den Kopf stießen. Es nützt nichts
mehr, über vergossene Milch zu reden. Das Kind ist im Brunnen.
GÖTTERDÄMMERUNG IN MAINZ: NEUE NAHFELD-STUDIE ÖFFENTLICH
VORGESTELLT
(rps) Am vergangenen Freitag stellten Prof. Werner Wiesbeck
und Dr. Alexander Herschlein vom Institut
für Höchstfrequenztechnik und Elektronik der Universität
Karlsruhe eine neue Studie zur vereinfachten rechnerischen Behandlung
von Sicherheitsabständen im reaktiven Nahfeld von Amateurfunkantennen
vor. Die ganztätige Veranstaltung fand bei der RegTP in Mainz
statt und stieß auf ein reges Interesse von mehr als 100 eingeladenen
Teilnehmern.
Die Regulierungsbehörde stellte als Auftraggeber der Studie
einleitend klar, dass die Gewährleistung des Personenschutzes
und die Wahl der hierzu verwendeten Verfahren und Mittel allein
beim einzelnen Funkamateur liegt. Er muss mit seiner Unterschrift
im Anzeigeverfahren rechtsverbindlich bestätigen, dass der
Personenschutz tatsächlich gewährleistet wird und dass
er sich dessen versichert hat.
Allerdings muss die Wahl der Mittel wissenschaftlich korrekt
sein, und das bedeutet u.a. die zwingend vorgeschriebene Benutzung
von Nahfeld-Berechnungsmethoden, wenn der Sicherheitsabstand kleiner
als etwa ein Sechstel der Wellenlänge ist. Ziel der vorgestellten
Studie sei es, so Wiesbeck, dem Funkamateur, der in der Regel diese
extrem aufwendigen, komplexen und anspruchsvollen Methoden nicht
beherrsche, ein einfacheres Verfahren an die Hand zu geben, das
er "in wenigen Minuten anwenden könne".
Wiesbeck und Herschlein haben dazu in einer enormen und anerkennenswerten
Akribie einige wichtige Antennentypen einer umfassenden NEC2-Nahfeldberechnung
unterzogen und Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von
der Antennenhöhe, des Erdbodens, der Frequenz und der Senderleistung
tabelliert. Leider sind die Antennen unvollständig: Es fehlen
als oft und gern benutzte Typen z.B. Langdrähte und nicht resonant
erregte Dipole - wie etwa G5RV-Antennen - und auch Magnetic Loops
oberhalb von 7,1 MHz.
Um es klar zu sagen: Diese Einfachheit und Reduktion auf einen
einzigen Zahlenwert pro Antenne und Band hat ihren Preis: Der Funkamateur
bezahlt dafür bitter, indem an jeder nur denkbaren Stelle ein
spürbarer Sicherheitszuschlag eingeführt wird: Für
den Boden, für die Höhe über Grund, für die
Strahlergeometrie und "einfach so": 3 dB werden für
"Unwägbarkeiten" noch oben drauf gesattelt - z.B.
für Fehlmessungen der Senderleistung oder den nicht berücksichtigen
metallischen Gartenzaun. Die Studie enthält ganz bewusst einen
mehrfachen "Overkill": Für einen 80m-Dipol in 10
Metern Höhe, der mit 750 Watt gespeist wird, liefert die neue
Studie z.B. einen Sicherheitsabstand von 10,60 m - einzuhalten von
jedem einzelnen Punkt des Drahtes. Eine exakte Nahfeldberechnung
kommt hingegen nur auf 6,90 m - einzuhalten im wesentlichen nur
senkrecht zum Draht; und die - hier leider falsche - Fernfeldnäherung
gar nur auf 4,20 m.
Fazit: Wer die Nahfeldberechnung wissenschaftlich beherrscht,
hat mehr vom Funken auf der Kurzwelle. Wer sie nicht beherrscht
und auf die neue Wiesbeck-Studie zurück greifen muss, der bezahlt
mit Leistungsreduzierung bzw. deutlich größeren Sicherheitsabständen.
Betroffen sind im wesentlichen das 160-, das 80- und das 40 Meter-Band.
Mögliche Auswege: 10 Watt EIRP oder die kostenpflichtige Standortbescheinigung
durch die RegTP.
Zu beziehen sein soll die Studie nach der Einarbeitung von Diskussionsergebnissen
kostenlos im Internet
der Regulierungsbehörde und kostenpflichtig als Druckwerk
und eventuell auf CD.

Links: Prof. Dr.-Ing. Werner Wiesbeck; rechts:
Dr.-Ing. Alexander Herschlein (Institut für Höchstfrequenztechnik
und Elektronik, Universität Karlsruhe)
Photo: Dr. R.P. Schorn (c) 2002 AGZ e.V.
ANZEIGEVERFAHREN - WIE GEHT ES WEITER ?
(rps) Am Rande der Vorstellung der Wiesbeck-Studie teilte die
RegTP diese Woche mit, dass die Veröffentlichung der endgültigen
Fassung der Anleitung zur BEMFV und der Formblätter kurz bevor
steht - im Internet der Behörde und im Amtsblatt. Außerdem
sollen bereits früher eingereichte Selbstanzeigen gemäss
Verfügung 306/97 Gültigkeit behalten, wenn nicht neue
Frequenzen oder höhere Senderleistungen in der Zwischenzeit
dazu gekommen sind. Eine erneute Anzeige gemäss BEMFV erübrige
sich in diesen Fällen, da überdies sich die veränderten
Grenzwerte der BEMFV nur in den zu Hause bereit zu haltenden Unterlagen
wieder finden, nicht aber im Anzeigeformblatt. Allerdings sei der
Funkamateur verpflichtet, die Einhaltung der neuen gesetzlichen
Grenzwerte zu gewährleisten und dies auch für den jederzeit
möglichen Abruf seitens der RegTP zu dokumentieren.
Ein sehr wichtiges Detail: Die Regulierungsbehörde wird
keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Selbstanzeigen
versenden. Die AGZ e.V. rät daher, grundsätzlich jede
Selbstanzeige mittels Einwurfeinschreiben zu versenden - oder aber
gegen Quittung persönlich abzugeben. Die RegTP wird die abgegebenen
Erklärungen auch nicht inhaltlich bewerten, sondern nur auf
Vollständigkeit überprüfen. Inhaltliche Diskussionen
wird es erst dann geben, wenn es einen Anlass dazu gibt, etwa ein
Gerichtsverfahren oder eine Anzeige gegen den Funkamateur. Unvollständige
Erklärungen werden zurück geschickt, z.B. wenn nicht die
vorgeschriebenen Formblätter verwendet werden.
Und schließlich: Die Abgabefrist 31. Dezember 2002 wird
nicht verlängert. Auch das stellte die Regulierungsbehörde
vergangenen Freitag noch einmal unmissverständlich klar. Ach
ja, und die Angabe der abgestrahlten EIRP auf dem Anzeigeformular
diene vornehmlich zu statistischen Zwecken ...
VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM UNTERSTÜTZT NEUE 50 MHZ-INITIATIVE
DER AGZ
(rps) Zwölfeinhalb Jahre Testbetrieb auf 50 MHz sind lang
genug, um über eine allgemeine Freigabe in DL zu entscheiden
- meinen wir in der AGZ, zumal uns Störungen anderer Funkdienste
durch Funkamateure in all diesen Jahren nicht bekannt geworden sind.
Wir haben uns an den wichtigsten Primärnutzer dieses Bandes
gewandt - an das Militär - und dort einen ausführlichen
Vorschlag zur zukünftigen Nutzung durch alle Inhaber der Genehmigungsklassen
1 und 2 vorgelegt, der in Leistung und Sendearten deutlich über
die heutigen Auflagen der Sondergenehmigungen hinaus geht. Das Bundesverteidigungsministerium
unterstützt in seiner Antwort an die AGZ die vorgeschlagene
gemeinsame Nutzung von Frequenzbereichen durch Funkamateure und
militärische Funkstellen, natürlich soweit der Betrieb
letzterer gewährleistet bleibt.
Das Verteidigungsministerium empfiehlt, an die für Frequenzvergaben
zuständige Regulierungsbehörde heran zu treten und die
vorgeschlagenen erweiterten Nutzungsmöglichkeiten für
50 MHz dort zu beantragen. Das lassen wir uns natürlich nicht
zweimal sagen.
ZUM SCHLUSS
die Funkwetter-Daten aus Kiel
vom 30. November 2002 10h00 UTC
Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = quiet
Relative sunspots = 107
Flux = 141
A = 12
Next expected K = 4
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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