Ausgabe 59 / 2002 vom 08.12.2002
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
EIN PARADOXON ?
(hfs) Ohne "wenn und aber" stehe ich zum Schutz von
Personen in elektromagnetischen Feldern. Ohne "wenn und aber"
haben wir bei unserem wissenschaftlich-technischen Anspruch mit
Selbstbau-Rechten nachzuweisen, dass wir mit elektromagnetischen
Feldern umgehen können. Ohne "wenn und aber" haben
wir unsere Sendestationen sozialverträglich zu organisieren
und auf nachbarschaftlichen Frieden zu achten.
Ohne "wenn und aber" haben aber auch Staat und Gesellschaft
nachzuweisen, dass Gefahr tatsächlich im Verzug ist und ideologischen
Wirrköpfen Tür und Tor zu schließen. Ohne "wenn
und aber" ist unser Gemeinwesen verpflichtet, im Falle einer
realen Gefahr für Leib und Leben die dazu gehörende Werbung
zu stoppen. Und dieser Pflicht wird bei Tabakwarenkonsum nicht nachgekommen,
obwohl die Zahl der Lungenkrebstoten und die Kosten für das
Gesundheitssystem äußert real sind. Ohne "wenn und
aber" hat sich daher die Bundesrepublik Deutschland ihrer von
RegTP und Prof. Wiesbeck vorgebrachten Argumente beraubt, wenn sie
die Werbung für Tabakwaren als einziger EU-Staat weiterhin
ungerügt geschehen lassen und vor dem Europäischen Gerichtshof
sogar erklagen will. Muss man ebenfalls bei der BEMFV finanzielle
Interessen vermuten - genau wie bei der staatlichen Schützenhilfe
für die Tabak-Industrie?
Die Glaubwürdigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit, der RegTP, der DIN/VDE-0848 Teil 3-1 und schlussendlich
der BEMFV bleiben in diesem Licht seitens des Gesetzgebers beim
Bürger vollends auf der Strecke.
WIESBECK-STUDIE IN KURZFORM VERÖFFENTLICHT
(rps) Seit letztem Freitag, den 6. Dezember 2002 ist eine Kurzfassung
der neuen Wiesbeck-Studie auf dem Webserver der Regulierungsbehörde
zu finden unter
http://www.regtp.de/
und hier unter "Technische Regulierung Telekommunikation",
"EMVU", "Selbsterklärung Amateurfunk" und
"Vereinfachtes Verfahren zur Bestimmung der Schutzabstände
bei Amateurfunkanlagen". Die genaue URL lautet zur Zeit:
http://www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/emvu/wiesbeck.pdf
TIPP ZUR SELBST-ANZEIGE
(rps) Uns erreichte per Email der folgende Rat eines Rechtsexperten:
Unter die an die RegTP einzusendenden Anzeige-Blätter sollte
man unbedingt diese folgenden drei Buchstaben setzen: "u. ü.
V." Sie bedeuten: "unter üblichem Vorbehalt".
Die RegTP sei rechtlich verpflichtet, Dokumente mit diesem Vermerk,
der die Anwendung eigener Rechtsmittel offen hält, anzunehmen.
LESERBRIEFE
Hallo lieber Hermann, wie immer war Euer Rundspruch interessant
und informativ. Ich habe mir die Freiheit genommen und den Bundesrechnungshof
über die Teilnahme des RegTP-Mitarbeiters, finanziert durch
die RegTP, informiert. Welche Kosten für die Teilnahme von
Herrn Wilhelm entstanden sind, kann ich Euch für einen Eurer
nächsten Rundsprüche u.U. mitteilen. Denn ich habe gebeten,
mich darüber zu informieren.
vy 73 de ...
(der Name ist der Redaktion bekannt).
Hallo, ihr beiden Rundspruch-Macher! Schon auf der Hamvention
in Dayton wurde die Amateurfunk-DRM-Adaption von Demeure/Thales
vorgestellt. Die sehr instruktive PowerPoint-Präsentation
(leider fast 3 MB) ist unter folgender Adresse erklickbar:
http://www.tapr.org/tapr/dv/digital_voice_forum_dayton_2002_demeure1.pdf
Die Darmstädter Entwicklung
http://www.tu-darmstadt.de/fb/et/uet/drm.html
arbeitet, nach allem was ich bisher daraus gelesen habe, mit
10 kHz Bandbreite - scheint also "nur" (trotzdem: Respekt!)
eine Soundcard-Adaption des Rundfunk-DRM zu sein. Doug Smith schickte
mir noch eine E-Mail, die mehr oder weniger zum Inhalt hat, dass
er die Sache zunächst mal in QEX abhandeln möchte und
dann "hinausgeht in alle Welt". Am Ende wird es die
Software sicherlich kostenlos geben. Ob am Anfang Thales oder
Ten-Tec (US-Vertrieb?) dafür Geld sehen will oder das DRM-Konsortium
generell mit Lizenzgebühren abgefunden werden will, steht
noch in den Sternen. Ich bemühe mich gerade bei Thales darum,
in die Beta-User-Liste hineinzurutschen.
Interessant jedenfalls, dass alle Gedankenspiele der AGZ hinsichtlich
DRM kräftig verrissen wurden. Und nun, da sie realisiert
sind, hat es plötzlich jeder gewusst, und es ist auch ganz
dolle. Das aber ist ein mehr gruppendynamisches als technisches
Problem. Ich bin jetzt erst mal unterwegs und freue mich schon
auf einen "spitzen" Rundspruch. 73 de Nils.
JEMAND SCHREIBT UNTER DEM RUFZEICHEN DK7JZ
in Packet Radio:
Da hat mir die AGZ mit ihrem sogenannten Rundspruch 58 den
Wind aus den Segeln genommen. Die Aktualität und Sachlichkeit
ist diesmal anerkennenswert. Auch das muss gesagt werden. Um nicht
als Gewendeter zu gelten erlaube ich mir doch noch eine Spitze.
"Wäre es nicht schöner, wenn dieser RSP andere
Autoren hätte"?
Danke, "Anke" !
FLATTERBÄNDER
(rps) fordert der DARC e.V. zukünftig von seinen Mitgliedern,
die einen Fieldday durchführen wollen. Zitat aus einer Vereinbarung,
die ohne Beteiligung anderer Vereine mit der RegTP getroffen wurde:
"Wird ein Fieldday kurzfristig geplant, d.h. maximal
sieben Tage vor dem Stattfinden, so ist die Selbstanzeige nicht
erforderlich. Jedoch muss sicher gestellt sein, dass alle Grenzwerte
ordnungsgemäß eingehalten werden. Auch müssen
die entsprechenden Mittel bereit gehalten werden, die den Betreiber
in die Lage versetzen, die Sicherheitsabstände vor Ort zu
berechnen und zu dokumentieren. ... Ggf. muss der kontrollierbare
Bereich kenntlich gemacht werden, z.B. durch ein rot-weißes
Kunststoffband".
Wird dieselbe Außenaktivität längerfristig als
sieben Tage geplant, so ist eine Anzeige des Standorts nach BEMFV
erforderlich, meinen jedenfalls DARC und RegTP. Wo sie allerdings
die Rechtsgrundlage für diese doch recht eigenwillige Interpretation
von Sicherheit hernehmen, ist uns in der AGZ unklar. Da wir dies
weder in Gesetzes-, noch in Verordnungstexten finden können,
gehen wir nicht von einer Verbindlichkeit für alle Funkamateure
in Deutschland aus.
MOBBING
(hfs) betreibt ein DARC-Ortsverbands-Vorsitzender gegen ein
Mitglied der AGZ e.V., welches gleichzeitig Mitglied des DARC e.V.
ist, indem er unser Mitglied massiv zum Austritt drängt. Die
diesen Rundspruch mitlesenden Funktionäre des DARC sind gebeten,
ihren Distriktvorsitzenden "Golf" einmal dazu zu befragen
- schließlich hat ein jeder das Recht, die Vereine, denen
er angehören möchte, ganz alleine zu bestimmen.
DRM AUF KURZWELLE
(hfs) nimmt nach der Veröffentlichung durch die AGZ immer
weiteren Raum ein. Neben England und der Schweiz widmet die Zeitschrift
"Funkamateur" nun mehr als zwei Seiten diesem Thema. Auch
die "Funk" schreibt dazu intensiv. Die Redaktion von HamRadio
2day bedankt sich bei allen Autoren für die Aufnahme des Themas.
DIE ARRL
(hfs) zum Beispiel berichtet brandaktuell über das erste
transatlantische digitale Kurzwellen-QSO. Die Radiopionier-Firmen
Ten-Tec and Thales haben mit HamRadio-Rigs auf Kurzwelle transatlantische
QSOs in DRM bereits vollzogen. Doug Smith, KF6DX, und Didier Chulot,
F5MJN, tauschten Rapporte während einer Verbindung am 22. November
2002 zwischen Paris und Sevierville, USA aus.
DEUTSCHE WELLE FÜHRT DRM IM REGELBETRIEB EIN
(rps/dw) Die Deutsche
Welle wird ab Juni 2003 Sendungen in digitaler Kurzwelle im
Regelbetrieb ausstrahlen. Das teilte der Intendant des deutschen
Auslandsrundfunks, Erik Bettermann, anlässlich einer Konferenz
von Vertretern des Konsortiums Digital Radio Mondiale (DRM) aus
Osteuropa am 3. Dezember 2002 in Köln mit. Bettermann sagte,
der Hörfunk im Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich werde durch
die digitale Ausstrahlung von Sendungen weltweit revolutioniert:
Die digitale Kurzwelle werde sich der Audioqualität von UKW
annähern, störende Empfangseffekte wie Interferenzen,
Rauschen und Schwankungen des Empfangssignals seien dann nicht mehr
bemerkbar. Dies könne eine Voraussetzung für "die
Renaissance des Hörfunks in aller Welt" sein.
AUCH DER BAYERISCHE RUNDFUNK
(rps) plant die Einführung von DRM: Bereits am kommenden
1. Januar sollen die Kurzwellensendungen - trotz erheblichem Protest
von europaweit mobilen Hören - vom Standort Ismaning auf 6085
kHz eingestellt werden, um später auf dieser Frequenz in DRM
qrv zu werden.
SONDERSTATION ERINNERT AN PEARL HARBOR
(hfs) W2W ist von Baltimore, Maryland, aus am 7. und 8. Dezember
qrv. Man erinnert damit an den Eintritt der USA in den Zweiten Weltkrieg
gegen Japan.
DEN FUNKWETTERBERICHT
von DK0WCY haben wir zum Vorteil des Informationsumfangs von
HamRadio 2day ohne Frist abgesetzt. Sollten Sie diese Informationen
weiterhin benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Sie finden
diese Daten ansonsten jederzeit im Internet unter
http://www.dk0wcy.de/
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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