Ausgabe 60 / 2002 vom 15.12.2002
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
OHNE STEUERMANN
(hfs) Noch kein Vierteljahr ist die Regierung am Ruder, schon
sind 589 Gesetze verabschiedet, 31 Kommissionen eingesetzt und 17
Machtworte gesprochen. Wenn man nur eine Stunde in Packet Radio,
in de.comm.ham, in www.regtp.de oder www.darc.de nicht reinschaut,
verpasst man todsicher die neuesten Anzeigeformulare oder die neuesten
als Schonfrist getarnten Abgabefristen für die Selbstanzeige.
Pressechef Harald Dörr von der RegTP schreibt am 11.12.2002
eine Email an den RTA und berichtet, dass in der Amtsblattverfügung
vom 18.12.2002 stehen wird, dass die Funkamateure des Bundesverbandes
- O-Ton Josef Opitz (RegTP) am 12.12.2002 11h15 - eine Schonfrist
bis zum 28.2.2002 hätten. Auf die Frage, wo und wann denn die
anderen 30.000 Funkamateure informiert werden sollten, verwies Opitz
auf die behördeneigene Homepage.
Wenn die ausgesandte Strahlung der Funkamateure ein derart gefährliches
Potential darstellt - und wie sonst ist die Syntax der 306/97, der
Wiesbeck-Studie und der BEMFV zu erklären -, kann man dann
wirklich weitere acht Wochen Schaden für die deutsche Bevölkerung
tolerieren? Wenn man das aber weitere acht Wochen toleriert, kann
man dann mit Fug und Recht behaupten, zukünftig Schaden vom
deutschen Volk fernhalten zu wollen? Was acht Wochen lang keinen
Schaden darstellt, kann doch auch nach dem 1.3.2003 keinen wirklichen
Schaden darstellen? Oder funken alle Funkamateure in DL zwischen
dem 1.1. und dem 28.2. nur mit 10 Watt EIRP?
Hermann, DL1EEC
GNADENFRIST FÜR FUNKAMATEURE BIS ENDE FEBRUAR
(rps) Nicht jeder Funkamateur hat Internet, und nicht jeder
Funkamateur tut sich Packet-Radio an. Und in einem Club ist auch
nicht jeder. Deshalb muss die Regulierungsbehörde ihre für
alle verbindliche "Anleitung zur Durchführung der Anzeige
ortsfester Amateurfunkanlagen nach Paragraf 9 BEMFV" und die
dazu gehörenden Formulare in ihrem Amtsblatt veröffentlichen,
damit es gilt. Dies soll - nach vielen Wirren und zahllosen rechtlich
nicht relevanten Internet-Entwürfen - nun kommende Woche Mittwoch
endlich geschehen. Gleichzeitig hält das übergeordnete
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aber fest am Abgabetermin
31. Dezember 2002, wie die AGZ e.V. diese Woche aus Bonn erneut
verbindlich erfahren konnte. Der entsprechende Paragraph der Amateurfunkverordnung
werde nicht zum vierten Male geändert.
Die verbleibende Zeit ist für den anzeigewilligen Funkamateur
unakzeptabel knapp, um sich hinreichend fachlich auf die Erfüllung
seiner Rechtspflicht vorzubereiten, und schon alleine, um sich die
notwendigen Amtsblatt-Unterlagen überhaupt zu besorgen. Das
Amtsblatt gibt es nämlich nicht im Internet, das muss man bestellen
bzw. kaufen.
Daher - so konnte die AGZ e.V. am Freitag aus Mainz erfahren
- wird die Regulierungsbehörde in ihrem Amtsblatt am 18. Dezember
zusätzlich mitteilen, dass sie die Abgabe von Anzeigen ortsfester
Amateurfunkstellen bis zum 28. Februar 2003 tolerieren wird - für
den Fall, dass auch nach dem 1. Januar mit mehr als 10 Watt EIRP
gesendet wird.
Streng rechtlich gesehen begeht trotzdem jeder einen Rechtsverstoß,
der in dieser Weise von der neuen Toleranzfrist Gebrauch macht.
Die RegTP verzichtet lediglich auf die Verfolgung und Ahndung -
und natürlich auch auf die Bearbeitungsgebühren in Höhe
von bis zu 2000 Euro im Verstoßfalle. Dazu ist sie grundsätzlich
berechtigt. Die Veröffentlichung dieser Absicht im Amtsblatt
schafft einen hinreichenden verwaltungsrechtlichen Vertrauensschutz,
so dass sich jeder Funkamateur darauf berufen kann. Die politischen
Konsequenzen dagegen stehen auf einem anderen Blatt.
P.S.: Schon seit dem 11. Dezember kann man die angeblich "endgültigen"
Dokumente von den Websites von RegTP und AGZ laden. Kommentar eines
nicht genannten Funkamateurs dazu: "Herr! Vergib ihnen, denn
sie wissen nicht, was sie tun! Und erst recht nicht, wie sie es
richtig tun könnten ...".
FREQUENZNUTZUNGS-GEBÜHREN ERNEUT OHNE RECHTSGRUNDLAGE?
(rps) Der Deutsche
Aero-Club hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, aus dem
sich schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
auch im Amateurfunk bald zu erwartenden Gebührenbescheide für
die Frequenznutzung im Jahre 2002 ergeben. Der Club empfiehlt
seinen Mitgliedern Widerspruch und Klage.
Was war geschehen? Das Verwaltungsgericht Köln hatte im
Sommer 2001 frühere Gebührenverordnungen für nicht
vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, weil der Bund als Verordnungsgeber
keinen Eigenanteil des Staates an den entstandenen Kosten vorgesehen
hatte. Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz. Eine solche nicht
verfassungskonforme Verordnung ist so zu behandeln, als ob sie nie
existiert hätte.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun gleich zweimal - im
Dezember 2001 und im Juni 2002 - versucht, eine Nachfolgeverordnung
aus dem Jahre 2000, die mit demselben Mangel des fehlenden staatlichen
Selbstbehalts behaftet ist, zu ändern und damit die Vorgaben
des Gerichts zu erfüllen. Wohlgemerkt: Statt die mangelhafte
Verordnung vollständig neu zu verkünden, wurde versucht,
eine Verordnung zu heilen, die es eigentlich gar nicht gibt. Und
dieser subtile Formfehler könnte nun sämtliche auf dieser
Grundlage bisher ergangenen und zukünftig geplanten Gebührenbescheide
in den juristischen Orkus katapultieren - meinen jedenfalls renommierte
Verwaltungsrechtler.
Eine erste rechtliche Prüfung der AGZ hat ergeben, dass
das Rechtsgutachten des Deutschen Aero-Clubs durchaus stimmig ist
und dass Klagen Aussicht auf Erfolg haben könnten. Nach unseren
Informationen sind im Amateurfunk allerdings bisher keine entsprechenden
Frequenznutzungs-Gebührenbescheide verschickt worden. Wir kommen
zu gegebener Zeit auf das Thema zurück.
Die den - hiervon zu unterscheidenden - EMV-Gebühren zugrunde
liegende Verordnung wurde hingegen im Sommer vollständig neu
gefasst - mit den Vorgaben des Kölner Verwaltungsgerichts,
denn auch hier wurde zunächst Verfassungswidrigkeit festgestellt.
Das Rechtsgutachten greift also leider nicht; im Gegenteil - es
bestätigt viele unserer Argumente gegen eine Klage. Wir bleiben
beim sicher nicht leichtfertigen "Gönnen können".
Wir bellen nicht den Mond an.
NACH 28 JAHREN
(hfs) verlässt PA0LOU die IARU Region 1. So lange führte
Lou diese Region allumfassend. Bis zum 31.12.2002 bringt er sein
Wissen noch ein, bis der neue Nachfolger im Amt sein wird.
WDR KÖLN: FUNKEN FÜR DEN ADVENTSKALENDER
Im Rathaus von Wetter stürmen wir das Zimmer 10, denn dort
residiert der Pressesprecher. Sein Vorschlag sorgt für Hoffnungs-Funken:
Der Amateur Radio Club Wetter kommuniziert auf dem 10 Meter Band
und so treffen wir "Gerrrrrrd" Ungermann, den Funker mit
dem rollenden R und dem Kürzel DJ7XY. Er ist QTH, wir sind
QRL, und filmen sein CQ, CQ. Auf gut deutsch: er ist zuhause und
funkt lustig in der Welt herum, wir sind im Zeitdruck und filmen
beim Funken.
CQ steht beim Amateurfunk für "Allgemeiner Anruf".
WDR CD steht für Christian Dassel von der Aktuellen Stunde.
Beim Adventskalenderspiel suchte der WDR eine Geschichte und fand
sie bei Gerd Ungermann, der im Funkerleben DJ7XY heißt.
Rein theoretisch erreicht Gerd Ungermann mit seiner Anlage Gott
und die Welt, doch er landet praktisch immer bei seinen Kumpels
in Hagen, denn Willy und Jürgen sind immer auf Empfang. Er
könnte sie auch anrufen, aber beim Telefonieren vermisst er
das Quietschen und Knarzen, und Telefonieren kann jeder, Funken
nicht. Zum Schluss wird es Zeit für TNX for QSO. Man könnte
auch Tschüss dazu sagen, aber das ist wahrscheinlich viel zu
kompliziert.
Quelle: www.wdr.de
DRM LEBT DOCH
Doug Smith, KF6DX, Editor der technischen Fachzeitschrift QEX
und Chairman der ARRL Digital Voice and Software Radio Working Groups,
schreibt an Nils Schiffhauer, DK8OK:
Danke für Dein Interesse an unserem Digital Voice Experiment.
Mehr detaillierte Informationen gibt es bei den folgenden Organisationen:
www.arrl.org/announce
www.arrl.org/tis/info/digivoice.html
www.doug-smith.net/downloads.htm
Dort findest Du Material der Autoren Charles Brain, G4GUO,
und Andy Talbot, G4JNT. Zusätzliche Informationen findest
Du bei
www.tapr.org/tapr/dv
in Form eines Berichtes von einem Forum der Dayton Hamvention
2002. Dort schreibt Cedric Demeure, was wir in der QEX im Januar
oder Februar 2003 unter
www.arrl.org/qex
veröffentlichen werden. Mit Thales verhandeln wir eine
Markteinführung für 2003.
Vy 73,
Hermann
DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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