Ausgabe 62 / 2002 vom 29.12.2002
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
J A H R E S R Ü C K B L I C K 2 0 0 2
JANUAR
IN FINNLAND
ist das Prüfungstempo bei der CW-Prüfung auf 25 Zeichen
pro Minute gesenkt worden.
IM FOCUS
in der Ausgabe vom 11.11.2001 wird berichtet, dass die Funkamateure
Mitte der 80er als Rekrutierungsmasse sowohl in der DDR als auch
in der BRD erkannt wurden. Weitergehende Recherchen bestätigen,
dass das kein Redakteurswitz war, sondern dass gerade im Westen
ein Netz von informellen Mitarbeitern bereits auf der Ebene der
Funkamateure bestand.
IN PORTUGAL
dürfen Funkamateure ohne Prüfung in Morsetelegraphie bereits
seit 1995 auf den klassischen Kurzwellenbändern mit 750 Watt
senden.
FEBRUAR
DJ2NL
Fritz Kirchner ist tot. Er war Kritiker des DARC als Institution
und Förderer des Amateurfunkdienstes. Unvergessen ist seine
Rettungsaktion 1994 während der Podiumsdiskussion in Solingen,
als er Dr. Horst Ellgering "rettete", der sich anlässlich
der politischen Gründung des AFuG-97 total verhaspelte. Fritz
verwechselte den Amateurfunk nie mit Vereinsfunk.
SIND REPEATER
grundsätzlich von Rundsprüchen freizuhalten, werde ich
oft gefragt. Ich konnte nirgendwo - weder in der alten DV-AFuG noch
in der aktuellen AFuV einen Hinweis finden, der etwas über
den Inhalt einer Aussendung über einen Repeater aussagt. Es
ist auch legitim, auf der Ausgabe eines Repeaters zu senden, wenn
dieser außer Betrieb genommen wurde.
BANDPLÄNE
privater Vereine haben keine Chance, zum Regelwerk in der AFuV oder
dem AFuG zu werden. Sie sind vielmehr als Regelwerke anzusehen,
die sich die Funkamateure selbst geben; sie sind nicht verpflichtend.
Es wäre also denkbar, dass die AGZ e.V. auch einen Bandplan
kommuniziert, der alle Amateurfunkbänder lediglich in "AUTOMATISCH"
und "INDIVIDUELL" teilt.
AMATEURFUNKGERÄTE IN KRAFTFAHRZEUGEN
führen tatsächlich zu Betriebseinschränkungen. Die
AGZ e.V. hatte sich vor kurzem an das Bundesverkehrsministerium
gewandt, um den Erlaubnisrahmen abzuklären. Sie erhielt diese
Woche eine für Funkamateure unangenehme Antwort. Demnach sind
die EMV-Vorschriften des Paragraphen 55a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) in Verbindung mit mehreren europäischen Richtlinien
im Wortlaut und ohne Ausnahme anzuwenden.
MÄRZ
POLIZEIFUNKER
wollen ihr eigenes FUNKNETZ. Digitale TETRA-Netze sind der HIT,
GSM-kompatibel und Bluetooth-fähig. Das TETRAPOL-NET soll abhörsicher
verschlüsselt sein, hat eine Zugangskodierung und wird derzeit
in der Region Aachen grenzüberschreitend von den Sicherheitsbehörden
in Belgien, den Niederlanden und Deutschland getestet.
CW FOR EVER
lautet der Wahlspruch der AGZ e.V. - zwar als Betriebsart, aber
nicht als Zugangskriterium zur Nutzung der Kurzwelle. Am 18. März
2002 konnte die AGZ e.V. auf eine erfolgreiche Lobbyarbeit zurückblicken.
Erneut und diesmal abschließend bestätigte die Nationale
Gruppe als höchstes Beratungsgremium des Wirtschaftsministers
für die WRC-2003, den heutigen Artikel S25.5 der VO-Funk -
Praktische Prüfung von Morsetelegrafie - nicht mehr zu unterstützen.
7-MHZ-ERWEITERUNG KOMMT!
Die Nationale Gruppe unterstützte einen Zweistufenplan, der
gemeinsam von den Funkamateuren, dem Rundfunk und dem Bundesverteidigungsministerium
ausgearbeitet wurde. Möglichst schnell sollen nach 2003 weitere
100 kHz bei 7,1 MHz dazukommen, die mit militärischen Funkanwendungen
geteilt werden müssen. Einige Jahre später sollen dann
erneut 100 kHz hinzu kommen. Der Rundfunk rutscht jeweils in der
Frequenz nach oben. Somit könnten Funkamateure dann international
harmonisiert von 7,0 bis 7,3 MHz Funkbetrieb machen - eine wirklich
schöne Sache!
APRIL
DEUTSCHLANDs IARU-VERTRETER
zettelt in San Marino zur IARU REGION 1-Konferenz im November 2002
eine Meuterei an. Die deutsche IARU-Vertretung befürwortet
die Beibehaltung der CW-Prüfung neuerlich als probates Mittel,
um "10-Stunden-Lizenzen" auf Kurzwelle zu verhindern.
DAS SCHRECKGESPENST
"Amateurfunk-Antennen bei Eigentumswohnungen" könnte
der Vergangenheit angehören. Keine Einstimmigkeit ist bei Wohneigentumsanlagen
notwendig, wenn ein Funkamateur eine Antennenanlage am Gemeinschaftsgut
errichten will. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 12.
Januar 2001 unter dem Aktenzeichen 16 Wx 156/00, zu lesen in der
Zeitschrift "Wohneigentum in der Verwalterpraxis", Gruppe
2, Heft 1/2002, dass zum Abschluss eines Mietvertrags mit einem
Mobilfunkbetreiber zwecks Aufbau von Antennen und einer Basisstation
nur die einfache Mehrheit der Eigentümer notwendig ist, und
keine Einstimmigkeit.
MAI
MUSTERPROZESSE GEGEN VERFÜGUNG 306/97 GESCHEITERT
Die von Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, im Namen von 500 Funkamateuren
gegen die RegTP geführten Klagen mit dem Ziel der Aufhebung
der Verfügung 306/97 des ehemaligen BMPT sind vom Verwaltungsgericht
Köln abgewiesen worden. Die Kosten der Verfahren tragen die
Kläger. Gleiches dürfte für die vom DARC geführten
Klagen gelten.
WEGWERFVERBOT
Ab dem Jahre 2006 soll es verboten sein, ausgediente Funkgeräte
und andere elektronische Geräte einfach in den Hausmüll
zu werfen. Die Geräte müssen dann an den Händler
oder ein Entsorgungsunternehmen zurückgegeben und von denen
fachgerecht recycelt werden. Dies sieht der Entwurf einer Richtlinie
der Europäischen Gemeinschaft vor, der am 10.04.2002 vom Europäischen
Parlament angenommen wurde.
POLITTREFF IN WERL: SPD-VERTRETER KÜNDIGT ENDE DES AFUG
AN
Der Polittreff am 10.5.2002 war von 49 Funkamateuren besucht: DAS
war keine repräsentative Mehrheit aus einem Einzugsgebiet,
das gut 8.000 Funkamateure umfasst. Die klassischen Probleme der
Funkamateure wie - EMV/U, Reg TP und PLC - wurden den Politikern
aus der Sicht der Funkamateure dargestellt; der SPD-Vertreter Eike
Hovermann punktete durch eine exzellente Fachkenntnis auffällig
oft. Zum Thema PLC sagte er, dass die Amateurfunkverbände schon
immer eingebunden gewesen wären und dass die Präsenz der
Amateurfunk-Vertreter wohl nicht professionell genug war.
DER SCHOCKER
des Abends kam aus den Reihen der SPD. Zitat Eike HOVERMANN: Die
Funkamateure sollen sich darauf einstellen, dass sie innerhalb von
Bemühungen der Europäischen Kommission, die Frequenzpolitik
an sich zu ziehen, demnächst unter dem TKG angesiedelt werden;
ihr eigenständiges Amateurfunkgesetz durch europäische
Vorgaben also verlieren werden. Hovermann unterstrich nochmals,
dass die Funkamateure sich eine bessere Lobbyarbeit leisten müssen.
Qualifizierte Präsenz vor Ort in Berlin und vor allem Brüssel
sei ein absolutes MUSS!
EIN SKANDAL
ist das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart gegen einen lizenzierten
Funkamateur, der einen frei verkäuflichen und legal erworbenen
Scanner-Empfänger mit CE-Kennzeichnung kurz nach dem Kauf vor
den Stuttgarter Messehallen auf öffentlichen Wegen eingeschaltet
hatte, um das neue Gerät auszuprobieren. Der Scanner wurde
von der Polizei konfisziert und der Funkamateur wegen Abhören
des Flugfunks zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt.
MACHEN SIE MAL ECHOLINK!
Das Windows-basierte Programm dazu finden Sie unter
http://www.synergenics.com/el/
Es ist schnell runtergeladen, ausgepackt und installiert. Nach
der Rufzeichen-Registrierung warten Sie einige Stunden, bis Sie
freigeschaltet sind. Danach können Sie via Internet (Stichwort
"Voice-over-IP") z.B. mit einem amerikanischen Mobilisten
in Texas per Luftschnittstelle ein QSO über den dortigen Repeater
machen. Sie müssen lediglich am Mikrofon-Eingang ihrer Soundkarte
ein preiswertes Mikrofon oder einen Headset anschließen.
JUNI
50 MHZ: SONDERGENEHMIGUNG BLEIBT BEI ÄNDERUNGEN
Ab sofort ermöglicht es die RegTP den Inhabern einer 50 MHz-Sondergenehmigung,
bei geändertem Standort, Telefonnummer oder Rufzeichen die
Genehmigung zu behalten. Erforderlich ist hierzu ein formloser schriftlicher
Antrag mit Angabe der eingetretenen persönlichen Veränderungen,
der an die Außenstelle Mülheim/Ruhr der Regulierungsbehörde
zu richten ist.
SCHWEIZER FUNKAMATEURE STIMMEN GEGEN CW-PRÜFUNG
In einer Urabstimmung haben sich die Mitglieder des schweizer Amateurfunkverbands
USKA mit 62 zu 38 Prozent für die Abschaffung der CW-Prüfung
ausgesprochen. Die Wahlbeteiligung betrug 18,5 Prozent. Die USKA
wird das Votum ihrer Mitglieder entsprechend bei der IARU vertreten.
DARC UNTERSTÜTZT AGZ-VORSCHLAG VOM JULI 2001
und fordert nun ebenfalls via RTA den Zugang zum 10-Meter-Amateurfunkband
für die Genehmigungsklasse 2. Den wirklich konsequenten Schritt
traute sich aber Hans-Jörg Unglaub - im Gegensatz zur AGZ -
nicht zu: Die Nutzungserlaubnis auch für die Klasse 3 und das
in der Frequenz uneingeschränkte ganze 10m-Band.
DIE HAMRADIO 2002
in Friedrichshafen war DIE Gelegenheit, mit uns zu diskutieren und
sich über den Amateurfunkdienst nach der WRC-2003 zu informieren.
VERFAHREN EINGESTELLT
Das Amtsgericht Bonn hat am 20.06.2002 ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
gegen einen Kölner Funkamateur mangels Beweisen eingestellt.
Vorgeworfen wurde ihm das unerlaubte Senden im sog. Freenet-Bereich
bei 149 MHz mit einem Amateurfunk-Transceiver.
Aktenzeichen: 71 OWi 608 / 01
JULI
WICHTIGE BOTSCHAFTEN VON JÖRG SANDER - VIZEPRÄSIDENT
DER REGTP
In seiner Eröffnungsrede zur HAM RADIO 2002 sagte Jörg
Sander in seiner Eigenschaft als Vizepräsident der Regulierungsbehörde
unter anderem:
- Die Morsetelegrafie-Prüfung wird definitiv nächstes
Jahr fallen.
- Die WRC-03 steht und ihre Durchführung ist gesichert
- sowohl mit Termin und Ort, als auch hinsichtlich der Tagesordnung.
- Die deutsche Amateurfunk-Zeugnisklasse 3 muss CEPT-fähig
gemacht werden.
- Die RegTP ist keine Amateurfunkpolizei. Es wird keine Routinekontrollen
der Amateurfunkfrequenzen durch seine Behörde mehr geben,
selbst wenn die Amateurfunkverbände dies fordern. Die RegTP
wird auch in Zukunft keine Kontrollen von Inhalten der Aussendungen
vornehmen - dies weder im Amateurfunk, noch bei kommerziellen
Senderbetreibern.
- Die Eigenständigkeit des Amateurfunks muss erhalten
bleiben.
Hinsichtlich einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Funkamateure
mit seiner Behörde will Jörg Sander persönlich beim
Wort genommen werden.
NUR NOCH MIT SCHLIPS UND KRAGEN
zur HAM RADIO? Denn das neue Zuhause der HAM RADIO 2003 ist piekfein.
Das Flair der neuen Hallen ist ein kleineres Spiegelbild der neuen
Messe München - klar gegliedert in den Farben Hellgrau, Blau
und Edelstahl. Der neue Flohmarkt findet auf 10.000 Quadratmeter
unter EINEM Dach in Halle 1 statt: unter einer Holzkonstruktion,
die in Europa einmalig ist. Ob der vollständige Verlust der
Campingmöglichkeiten innerhalb des Messegeländes für
den Zuspruch abträglich oder sogar für das Gesamtimage
der HAM RADIO positiv sein wird, werden die Besucher 2003 mit den
Füssen abstimmen.
BMWI LEHNT 28 MHZ FÜR DIE KLASSEN 2 UND 3 AB
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Bitte verschiedener Amateurfunkverbände
um Öffnung des 28 MHz-Bandes für die Zeugnisklassen 2
und 3 grundsätzlich abgelehnt.
DL0DL VERSTÖSST GEGEN DAS AFUG
Innerhalb der Deutschland-Rundsprüche des DARC e.V. und auch
in einer Sondermeldung im Packetnetz bittet die DARC Verlags-GmbH
unter dem Call DL0DL gleich mehrfach wegen technischer Schwierigkeiten
ihre Anzeigenkunden um die Wiederholung der elektronisch aufgegebenen
Kleinanzeigen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Verbot
der gewerblich-wirtschaftlichen Nutzung des Amateurfunks.
AUGUST
DER FREQUENZKLAU GEHT UM
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) beabsichtigt auf Drängen der Industrie, zusätzlich
zum 13-cm-Amateurfunkband bei 2400 MHz nun auch das 6 cm-Band mit
digitalen drahtlosen Netzen (das sind WLAN und HIPERLAN) zu belegen.
Konkret wird der Bereich 5650 bis 5725 MHz mit bis zu einem Watt
EIRP betroffen sein, wo unter anderem empfindliche Schmalband-Anwendungen
stattfinden.
SCHLECHTE PRESSE FÜR FUNKAMATEURE
Ein Funkamateur aus Moers wurde am 31. Juli dieses Jahres zu acht
Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldbusse verurteilt.
Mehrere Funkamateure hatten gegen ihn unter anderem wegen antisemitischer
Äußerungen, die er auf Amateurfunkfrequenzen getätigt
haben soll, Anzeige erstattet.
HOCHWASSER IN DL
Die sintflutartigen Regenfälle und die Hochwasser führenden
Flüsse haben in Sachsen, Teilen des übrigen Deutschlands
und in Europa zahlreichen Menschen ihr Hab und Gut gekostet. Hilfsorganisationen,
Medien und Politik rufen zu Spenden auf.
DER GLÄSERNE ANTENNENMAST
Unter dem Deckmantel der "Versachlichung" gibt die Reg
TP im Internet eine Standortdatenbank heraus, die ALLE Antennenstandorte
in der Bundesrepublik Deutschland enthalten soll, allerdings - zur
Zeit - ohne die Amateurfunkstellen.
BRÜSSEL
Europa kommt tatsächlich. Die Europäische Kommission richtete
Anfang August eine Gruppe für Frequenzpolitik und eine Gruppe
Europäischer Regulierungsstellen ein. Die Gruppe für Frequenzpolitik
berät und unterstützt die Kommission in Fragen der Frequenzpolitik
und der Koordinierung der politischen Ansätze sowie gegebenenfalls
in Bezug auf harmonisierte Bedingungen hinsichtlich der Verfügbarkeit
und der effizienten Nutzung des Frequenzspektrums.
DIE REGTP VERÖFFENTLICHT DEN FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG
für die Zeugnisklassen 1 und 2. In ihrem Amtsblatt vom 21.
August 2002 bietet die Regulierungsbehörde den neuen Fragen-
und Antwortenkatalog zur Bestellung an.
AM 1. JANUAR WIRD ES SOWEIT SEIN ...
... denn dann tritt die BEMFV für alle Funkamateure in Deutschland
in Kraft - für neue Lizenzen wird sie bereits in wenigen Tagen
gelten, denn ihre Veröffentlichung steht unmittelbar bevor.
MOBILFUNK NUR NOCH MIT DEM "e-ZEICHEN"
Ab dem 1. Oktober 2002 dürfen nur noch solche Mobilfunkgeräte
in Kraftfahrzeuge eingebaut und während der Fahrt betrieben
werden, die mit einem "e-Zeichen" gekennzeichnet sind.
Dies ist in der europäischen Richtlinie 95/54/EG ("KFZ-Richtlinie")
festgelegt.
SEPTEMBER
RWE WIRFT DAS PLC-HANDTUCH
Eine gute Nachricht für den Amateurfunk: Der Energieversorgungskonzern
RWE stellt am 30. September seine Powerline-Aktivitäten ein.
Dies bestätigte ein Sprecher des Essener Unternehmens. Als
Grund für die Einstellung des Powerline-Angebots nennt RWE
"unvorhersehbare technische Entwicklungen". Im vergangenen
Jahr seien mehr Frequenzbänder für sicherheitsrelevante
Dienste reserviert worden als angenommen, damit seien für die
Powerline-Technologie keine genügend großen Frequenzblöcke
mehr verfügbar. Auch technische Probleme mit den Powerline-Modems
der Schweizer Firma Ascom sollen die Powerline-Einführung erschwert
haben - genauso wie die deutliche Überschätzung der zu
erwartenden Kundennachfrage.
JIM HAYNIE, W5JBP, PRÄSIDENT DER ARRL
sagte anlässlich des ersten Jahrestages zum 11. September 2001,
dass der Amateurfunkdienst frei von kommerziellen Interessen zu
bleiben habe. Ebenso tritt er für eine bessere Vorbereitung
des Amateurfunks auf die Notfallkommunikation ein.
IARU BEKLAGT MITGLIEDERSCHWUND IN DER REGION 1
Sinkende Mitgliederzahlen in den nationalen Verbänden sind
ein schwerwiegendes Problem, sagt der IARU-Region-1-Vorsitzende
Lou van de Nadort in seinem Leitartikel des Juni-Newsletters für
die Region 1. Er sagt, dass die Mitglieder des Exekutivkomitees
der IARU die Besorgnis teilen, dass in vielen Mitgliedsclubs nicht
alles zum Besten steht.
OKTOBER
Die Zahl 50 ist bei periodischen Ereignissen etwas besonderes.
Für die AGZ e.V. bedeutet sie, dass zum 50. Mal HamRadio 2day
produziert und ausgesendet wird. Waren es am Anfang noch Informationen,
die auf den Zuhörer eher den Eindruck einer Selbstdarstellung
der Schreiber machten, sind es heute handfeste Informationen aus
allen Bereichen des Amateurfunkdienstes, die gerne gehört und
weiterverarbeitet werden. Dabei sind sowohl der Teil Technik als
der Teil Recht ausgewogen vertreten. Auf die nächsten 50 Aussendungen!
GEFAHR FÜR DAS 70-CM-AMATEURFUNK-BAND
durch einen neuen Satellitenfunkdienst? Die südafrikanische
Amateurfunkvereinigung SARL warnt öffentlich vor einer möglichen
Gefahr für das 70-cm-Amateurfunkband: Für einen neuen
Satellitendienst zur Erderkundung mit dem Namen "Earth Exploration
Satellite Service" oder kurz EESS soll auf der nächsten
Weltfunkkonferenz im Jahre 2003 ein 6 MHz breites Segment im Frequenzbereich
420 bis 470 MHz international bereit gestellt werden. Das geht aus
einem entsprechenden Antrag an die WRC-2003 hervor.
AUCH NIEDERLÄNDISCHE VERWALTUNG GEGEN CW
Am 12. und 13. Oktober fand in den Niederlanden der "Dag van
de Amateur" statt. Auf dieser wichtigen nationalen Amateurfunk-
Veranstaltung teilte die niederländische Telekommunikationsbehörde
nicht nur mit, dass sie fest davon ausgeht, dass die Morsetelegraphie-Prüfung
auf der WRC-03 nächstes Jahr fällt, sondern auch, dass
die Niederlande danach sofort und umgehend diese Prüfung abschaffen
und den Inhabern der CEPT-Klasse 2 ohne weitere oder zusätzliche
Prüfungsanfoderungen den vollen Zugriff auf alle Kurzwellenfrequenzen
erlauben werden.
FRANZÖSISCHE FUNKAMATEURE STIMMEN GEGEN CW
Jean Dumur, F5GJZ, Präsident des französischen Amateurfunkvereins
REF-UNION, berichtet anlässlich der im November anstehenden
IARU-Region-1-Tagung in San Marino über den Ausgang der französischen
CW-Umfrage. Insgesamt wurden 2057 Voten von den Mitgliedern abgegeben.
DER EINBAU VON FUNKGERÄTEN INS AUTO
ist seit dem 1. Oktober ein Dauerbrenner, der uns noch etwas begleiten
wird. Die Kennzeichnung von zulässigen Funkgeräten mit
dem e-Zeichen ist eine Sache, die Hinweise in den Bedienungs- und
Betriebsanleitungen der Automobilhersteller eine andere - und beide
müssen zugleich erfüllt sein. Wenn die Bedienungsanleitung
für ein Kraftfahrzeug KEINE Genehmigung erteilt und Sie auch
KEINE Einzel-Zusage des Herstellers haben, dann nützt auch
die Kennzeichnung oder Zertifizierung des Funkgerätes mit einem
e-Zeichen absolut NICHTS:
Sie dürfen dann KEIN Funkgerät einbauen.
NOVEMBER
FUNKEN AUF BESUCH NIE MEHR OHNE UNTERSCHRIFT
Nimmt man die RegTP ernst, dann müssen Sie schon heute die
Benutzung einer jeden fremden ortsfesten Amateurfunkstelle, die
mehr als 10 Watt EIRP macht, deren eigentlichen Betreiber gegenüber
mit Ihrer Unterschrift quittieren - und damit die Sicherheitsverantwortung
nach der BEMFV voll und ganz übernehmen, solange Sie auf die
Taste drücken.
DGB-CHEF FORDERT AUFLÖSUNG DER REGTP
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschafts-Bundes (DGB), Michael
Sommer, hat vorgeschlagen, die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post aufzulösen.
URTEIL GEGEN VERFÜGUNG 306/97 NICHT RECHTSKRÄFTIG
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Sachen BMPT-Verfügung
306/97 vom April dieses Jahres ist bisher nicht rechtskräftig
geworden. Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, hat mittlerweile dagegen
Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Wir erinnern uns, dass das Kölner Gericht die Verfügung
306/97 als einen rein internen Behördenvorgang gewertet hatte,
der für den Funkamateur keine Verbindlichkeit hat.
DEZEMBER
GÖTTERDÄMMERUNG IN MAINZ
Prof. Werner Wiesbeck und Dr. Alexander Herschlein vom Institut
für Höchstfrequenztechnik und Elektronik der Universität
Karlsruhe stellten eine neue Studie zur vereinfachten rechnerischen
Behandlung von Sicherheitsabständen im reaktiven Nahfeld von
Amateurfunkantennen vor. Die ganztätige Veranstaltung fand
bei der RegTP in Mainz statt und stieß auf ein reges Interesse
von mehr als 100 eingeladenen Teilnehmern. Die Regulierungsbehörde
stellte als Auftraggeber der Studie einleitend klar, dass die Gewährleistung
des Personenschutzes und die Wahl der hierzu verwendeten Verfahren
und Mittel allein beim einzelnen Funkamateur liegt. Er muss mit
seiner Unterschrift im Anzeigeverfahren rechtsverbindlich bestätigen,
dass der Personenschutz tatsächlich gewährleistet wird
und dass er sich dessen versichert hat.
VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM UNTERSTÜTZT NEUE 50 MHZ-INITIATIVE
DER AGZ
Zwölfeinhalb Jahre Testbetrieb auf 50 MHz sind lang genug,
um über eine allgemeine Freigabe in DL zu entscheiden - meinen
wir in der AGZ, zumal uns Störungen anderer Funkdienste durch
Funkamateure in all diesen Jahren nicht bekannt geworden sind. Wir
haben uns an den wichtigsten Primärnutzer dieses Bandes gewandt
- an das Militär - und dort einen ausführlichen Vorschlag
zur zukünftigen Nutzung durch alle Inhaber der Genehmigungsklassen
1 und 2 vorgelegt, der in Leistung und Sendearten deutlich über
die heutigen Auflagen der Sondergenehmigungen hinaus geht. Das Bundesverteidigungsministerium
unterstützt in seiner Antwort an die AGZ die vorgeschlagene
gemeinsame Nutzung von Frequenzbereichen durch Funkamateure und
militärische Funkstellen, natürlich soweit der Betrieb
letzterer gewährleistet bleibt.
FREQUENZNUTZUNGS-GEBÜHREN ERNEUT OHNE RECHTSGRUNDLAGE?
Der Deutsche Aero-Club hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen,
aus dem sich schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit
der auch im Amateurfunk bald zu erwartenden Gebührenbescheide
für die Frequenznutzung im Jahre 2002 ergeben. Der Club empfiehlt
seinen Mitgliedern Widerspruch und Klage.
NACH 28 JAHREN
verlässt PA0LOU die IARU Region 1. So lange führte Lou
diese Region allumfassend. Bis zum 31.12.2002 bringt er sein Wissen
noch ein, bis der neue Nachfolger im Amt sein wird.
Das, liebe Zuhörer, war unser Jahresrückblick 2002.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
EIN GUTES NEUES JAHR
wünschen Ihnen
die Mitglieder der AGZ,
die Redaktion von HamRadio 2day und
die Autoren dieses Rundspruchs.
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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