Ausgabe 63 / 2003 vom 05.01.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
ZUM JAHRESBEGINN 2003
(wvg) Wir befinden uns am Anfang eines neuen Jahres. Es werden
Vorsätze gefasst, alles besser zu machen. Ob es gelingt, HamRadio
2day zu verbessern, überlassen wir Ihrem Urteil. Hören
Sie herein und lassen Sie uns Ihre Meinung zu dem Gesagten wissen.
Kritik macht uns sattelfester.
Vergangene Woche befasste sich der Rundspruch überwiegend
mit dem Rückblick auf Meldungen aus dem Amateurfunkbereich
des Jahres 2002. Keine dieser Meldungen hatte zu Schlagzeilen oder
gar Aufmachern in den Tageszeitungen geführt. Ist das ein Indiz
für die Bedeutungslosigkeit des Amateurfunkdienstes heutzutage?
Ja und nein.
Ja, denn der Amateurfunkdienst ist ein kleines Feld all jener
Felder, die von uns Menschen aus reiner Neigung betrieben werden.
Nein, denn der Amateurfunkdienst ist eines der wenigen Felder, die
dabei nicht in erster Linie dem Konsum dienen, sondern der Entwicklung
neuer Technologien, und dabei haben die Entwickler nicht einmal
in erster Linie den persönlichen wirtschaftlichen Erfolg im
Auge. Eine seltene Erscheinung in der heutigen Zeit.
Ein wenig können wir alle dazu beitragen, die vermutete
Bedeutungslosigkeit des Amateurfunkdienstes zu mindern. Nutzen wir
die Entwicklungen der neuen Technologien im Bereich der HF-Anwendungen,
damit sie einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden. Das
sollte der Vorsatz aller Funkamateure für 2003 sein.
Ich wünsche Ihnen im Namen der AGZ dabei und für alle
anderen Vorhaben ein gutes Gelingen.
vy 73 de
Wolfgang, DL5EDA
Vorsitzender der AGZ e.V.
KATERSTIMMUNG I
(hfs) nenne ich die "organisierte" Trägerdrückerei
gegen HamRadio 2day Nummer 62 am vergangenen Sonntag, speziell auf
dem 70cm-Relais Düsseldorf. Ob sich DF1QM des Inhalts seines
Geleitworts vom Ersten Weihnachtstag bewusst wurde? Mit der Abschaltung
des 2m-Relais Duisburg - auch als DB0WW bekannt - zur Zeit des AGZ-Rundspruchs
wurden die von ihm als Chaoten gescholtenen Funkamateure regelrecht
nach Düsseldorf getrieben.
Oder machte sich DF1QM nur diejenigen zunutze,
die er sonst verteufelt?
KATERSTIMMUNG II
(hfs) hätte ich am 1. Januar 2003 bekommen können.
Am oberen Ende des 2-Meter-Bandes hörte ich gegen 20 Uhr Lokalzeit
ziemliche "Überschläge" und fand auf 146,025
MHz fröhliches Amateurfunkgeplaudere. Auffällig war ein
"Funker" mit dem Namen UWE (Rufzeichen ist der Redaktion
bekannt), der diese Treff-QRG mit X1 bezeichnete und sich für
hinterher auf dem Relais Bergheim verabredete.
Eine sofortige telefonische Nachfrage beim RegTP-Funkmessdienst
Regional West - Hotline 02845-9600 - verursachte bei dem diensthabenden
Beamten (Name ist der Redaktion bekannt) eine fatale Reaktion. Er
sagte sinngemäß:
- Seitdem die CB-Funker Amateurfunk machen, ist alles schlechter,
und
- seitdem die CW-Prüfung weggefallen ist, sei alles noch
viel schlechter.
- Auf Relais Duisburg sei es ja noch schlimmer als auf 146,025
MHz.
- Man reagiere seitens RegTP auf illegale Frequenznutzung nur
noch, wenn sich der rechtmäßige Frequenzbesitzer beschwere.
Das sei aber hier nicht der Fall.
- Funkamateure seien ja nur Hobbyfunker und die würden
"eh überall rumfunken". Das wäre schließlich
bekannt. Er bezog sich hier auch explizit auf die Frequenzen bei
6,5 MHz, auf das sog. "45-Meter-Band".
Wenn das das Image der Funkamateure in DL ist, dann haben wir
die letzten 54 Jahre etwas falsch gemacht. Auch scheint mir das
Informationsniveau der RegTP-Mitarbeiter (Stichwort: "die CW-Prüfung
ist bereits weggefallen") arg dürftig: Da sie bis heute
bekanntlich nicht weggefallen ist, kann das jedenfalls nicht der
Grund für das beklagte Niveau sein. Und politisch ist die indirekte
Ermunterung durch die RegTP zum Schwarzsenden auf vermeintlich freien
Frequenzen schlicht ein Skandal und ein Fiasko: Sie torpediert jede
Frequenzordnung, zu deren Sicherstellung die Behörde eigentlich
im Rahmen der Überwachung gesetzlich verpflichtet ist.
Wir werden diesen Vorgang dokumentiert den Verantwortlichen
bei RegTP und BMWA vorlegen.
AFUG-97: DAS MASS ALLER DINGE - AUCH BEIM PERSONENSCHUTZ
(rps) Was Funkamateure zur Sicherstellung des Personenschutzes
beachten und tun müssen, das regelt das für alle Belange
des Amateurfunkdienstes zunächst vorrangig zuständige
Amateurfunkgesetz in Paragraf 7 Absatz 3 in Form einer "drittschützenden
Norm":
"Paragraf 7: Schutzanforderungen
(3) Der Funkamateur hat der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post vor Betriebsaufnahme die Berechnungsunterlagen
und die ergänzenden Messprotokolle für die ungünstigste
Antennenkonfiguration seiner Amateurfunkstelle vorzulegen. Die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post stellt
auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Paragraf 12 des Gesetzes
über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen findet
insoweit Anwendung."
Wer lesen kann, der lese: Hier steht verbindlich, dass der Funkamateur
zuerst grundsätzlich rechnen muss. Messungen können dagegen
nur ergänzend sein, nie aber eigenständig. Hier steht
auch ebenso verbindlich, dass der Funkamateur die Berechnungsunterlagen
der RegTP vorzulegen - und nicht etwa lediglich zu Hause "zur
Verfügung zu halten" hat, wie die BEMFV es formuliert.
Messerscharf analysiert bedeutet das, dass die BEMFV in diesen
Punkten für den Funkamateur gar nicht bindend sein kann, weil
diese Rechtspflichten im übergeordneten Gesetz namens AFuG
eindeutig, aber eben anders geregelt sind. Die BEMFV kann also weder
auf eine Berechnung, noch auf das Vorlegen der eigentlichen Berechnungsunterlagen
verzichten! Beides aber ist der Fall. Wir kommen auf das Thema und
die Konsequenzen zu gegebener Zeit zurück.
DEN MACHERN DER BEMFV,
(hfs) die deren Ermächtigungsgrundlage in Paragraf 7 AFuG
schlicht vergessen oder ignoriert haben, will ich deswegen ins Stammbuch
schreiben:
"Wer in diesen Zeiten nicht verwirrt ist,
hat vielleicht keinen richtigen Durchblick."
Quelle: H. Kormann
P.S.: Warum diese Kritik, die uns nur mehr Arbeit aufbürdet,
werden Sie fragen. Ganz einfach: Geschützt werden soll der
Nachbar, nicht wir selbst. Und wenn die Rechtsgrundlagen dazu fehlerhaft
sind, und wenn wir deshalb unseren gesetzlichen Pflichten nicht
im vollen vorgeschriebenen Umfang nachkommen, dann kann der Schuss
für uns im Konfliktfall gewaltig nach hinten los gehen!
LESERBRIEFE
Christian Schaffeld schreibt uns:
"zunächst einmal möchte ich Euch zu Euren wirklich
informativen und gelungenen Rundsprüchen gratulieren. Hier
wird wirklich in kompakter Form alles Wissenswerte auf den Punkt
gebracht. Zu dem Thema Echolink stellt sich mir die Frage ob ich
als Klasse 3 Amateur diese Technik nutzen darf ?"
(rps) Hallo Christian,
vielen Dank für die Mail. Nach unserer Rechtsauffassung
gelten die Beschränkungen der Frequenznutzung bei Klasse 2
und 3 nur für dasjenige Gerät, das der Funkamateur SELBST
betreibt, das also zu seiner EIGENEN Amateurfunkstelle gehört.
Installationen, die sich irgendwo anders befinden, und die fernbedient
werden, gehören nicht zur eigenen Amateurfunkstelle - und nur
hiervon spricht das AFuG. In dieser Sicht handelt der Klasse-3-OM
solange korrekt, wie er selbst mit seiner eigenen Stationen nur
auf 144 und 430 MHz bleibt. Echolink ist unter dieser Randbedingung
voll nutzbar für Klasse 3.
DH0GHU schrieb uns:
"Ich hab's kapiert: In Wirklichkeit seid ihr eine Art
'Sat1 Wochenshow' oder 'RTL Freitagnacht News'".
(hfs) Wenn wir mit HamRadio 2day diesen Stellenwert erreicht
haben, ist das doch ein Glas Schampus wert!
Ursus Naef aus der Schweiz schreibt:
"Sehr geehrter Herr Schulze, noch bin ich dran und hoffe
die HB9 Lizenz (2) zu schaffen. Stieß per Zufall auf die
Seiten von AGZ. Können Sie mir mitteilen, was an der Konferenz,
ich glaube in San Marino....) beschlossen wurde? Bleibt die CW-Prüfung
oder wird der alte Hut abgeschafft? Bei uns fließen die
Mitteilungen eher spärlich. Ich finde Eure Seite super."
DK8OK schrieb uns:
"SSB als eine Betriebsart ist älter, als mancher
denkt! Schon 1915 wurde die Einseitenband-Technik erfunden, bereits
1923 fand die erste Transatlantik-Übertragung in SSB statt.
Es dauert bis 1947, dass der Amateurfunk diese Betriebsart aufnahm."
NEUE VARIANTE DES YAHA-VIRUS
(hfs) Der im Juni entdeckte Mail-Wurm "Yaha" verbreitet
sich in einer neuen Variante. Win32/Yaha.K zeichnet sich durch die
gleichen Schadroutinen aus; er versucht, Antiviren-Software auszuhebeln
und hängt sich so in das Windows-System, dass er vor dem Start
einer jeden EXE-Datei ausgeführt wird. Antiviren-Hersteller
raten Anwendern, ihre Virensignaturen zu aktualisieren, da die neue
Variante nicht unbedingt von alten Signaturdateien erkannt wird.
Also - schützen Sie sich, Viren werden auch zwischen Funkamateuren
ausgetauscht.
Quelle: Heise-News-Ticker
DIGITAL RADIO MONDIALE: SOFTWARE JETZT LIEFERBAR
Die lang angekündigte DRM-Software des Fraunhofer-Instituts
für Integrierte Schaltungen (IIS) kann man seit dem 31.
Dezember 2002 über die DRM-Website beziehen:
http://www.drmrx.org/purchase.php
Sie kostet 60 Euro und ist 12 MB schwer. Sie läuft unter
Windows 9x, ME, NT und 2000. Man benötigt eine Standard-Soundkarte
und einen speziell präparierten Empfänger mit einem 12
kHz-ZF-Ausgang.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
|