Ausgabe 65 / 2003 vom 19.01.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL: AGZ-WEBSITE ZUNEHMEND GEFRAGT
(rps) Seit Januar letzten Jahres hat sich die Nutzung des AGZ-Webservers
etwa verzehnfacht: von 10 000 Zugriffen auf mehr als 90 000 im Monat.
Wesentlichen Anteil daran haben HamRadio 2day und unsere aktualisierten
Gesetzes- und Verordnungstexte. Wir bedanken uns bei Ihnen für
das Vertrauen, das Sie unserer aktuellen Berichterstattung mit steigender
Tendenz schenken. Dass wir kurz vor der 100 000er-Schallmauer stehen,
ist die Bestätigung, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Ein Rundspruch ist aber nur so gut, wie seine Informationsbeschaffung
sein kann. Wenn Sie über eine wichtige und vor allem neue Nachricht
für den Amateurfunk oder sein technisches und politisches Umfeld
verfügen, lassen Sie es uns einfach wissen und arbeiten Sie
mit an HamRadio 2day!

FEEDBACK VOM DARC-SERVER
(hfs) Alle gesperrten Email-Adressen, die der Redaktion von
HamRadio 2day bisher bekannt wurden, sind wie von Geisterhand wieder
freigeschaltet: Sie können ihre persönlichen Emails an
DARC-Mitglieder nun unzensiert an deren Clubadresse abschicken.
Herzlicher Dank gilt besonders dem ungenannten Administrator, der
tatkräftig seine Hintergrund-Information aus der Newsgroup
de.comm.ham bezieht. Wir finden allerdings schon, dass eine Entschuldigung
angebracht ist.
Nils Schiffhauer, DK8OK, hat, nachdem die Zustellung seiner
Emails an mycall@darc.de wieder frei ist, dem Vorsitzenden des DARC
und dem Amateurrat seine Kooperation hinsichtlich Öffentlichkeits-
und Pressearbeit mit Hinweis auf den aktuellen FAZ-Artikel
angeboten. Wie ich finde, eine tolle Geste. Ich hoffe, DL9KCX hat
die entsprechende Grösse.
PACKET-RADIO OHNE FUNK
(hfs) LZ1KIS am Institut für Weltraumforschung der Bulgarischen
Akademie der Wissenschaften macht es möglich. Rufen Sie im
Internet die Website
http://www.lz1kis.hamgate.org
auf und klicken Sie unter "Free Services" auf
telnet://hamgate.org.
Sie starten damit eine Telnet-Session, die Sie beim Login nach
Ihrem Rufzeichen fragt. Sie landen schließlich auf einem Prompt
von X-Net-Node und somit im Packet-Radio-Netz. Geben Sie dann z.B.
"connect db0zwi-4" oder "connect db0lj" ein.
Je nach Konfiguration Ihres Computers erscheint dabei kein lokales
Echo! Windows selbst unterstützt Telnet mit Bordmitteln leider
nicht gut. Ein anspruchsvollerer Telnet-Client wie Reflection-X
oder Exceed ist hier sicher bequemer.
Sie landen nun in weniger als einer zehntel Sekunde z.B. bei
dem deutschen Digipeater DB0ZWI, der offensichtlich einen Internetlink
zu LZ1KIS hat, genau wie DB0LJ. Schizophren wie vieles in diesem
Geschäft ist, dass die Mailbox von DB0ZWI die Rubrik MEINUNG
zensiert. Wer soviel Angst vor der Manipulation hat, der sollte
sich besser von LZ1KIS fernhalten, denn bei dessen Login-Prompt
kann man im Internet als Rufzeichen eingeben, was man gerade will.
Eine Überprüfung findet nicht statt.
Ist Rufzeichenmissbrauch ohne die Aussendung von Hochfrequenz
überhaupt ein Rufzeichenmissbrauch? Der User ist doch "nur"
über die Telefonleitung im Internet und muss nicht einmal ein
Funkgerät dazu besitzen. Dem Missbrauch im deutschen Packet-Netz
bis hin zu Straftaten jedenfalls öffnet LZ1KIS Tür und
Tor. Die Kopplung von HF-Systemen mit Internet-Gateways wirft ganz
offensichtlich viele bisher ungelöste rechtliche Fragestellungen
auf, zumal, wenn sich die Koppelrechner im Nicht-EU-Ausland befinden.
UMTS-VERSTEIGERUNGSERLÖSE SCHÖNEN STAATSDEFIZIT
(hfs) Laut Statistischem
Bundesamt war das Staatsdefizit erstmalig und einmalig im Jahre
2000 gar keins - es war positiv. Alle anderen Jahre - speziell zwischen
1997 und 2002 - waren tief negativ. Grund für die Ausnahme
in 2000 waren schlicht die Milliarden-Erlöse aus der UMTS-Versteigerung.
Da bringt der Mobilfunk als ein Wirtschaftszweig alleine einmalig
das Staatsdefizit nach unten und schon mobbt die Regierung diese
Industrie mittels EMVG, FTEG, Herzschrittmacher-Grenzwerten und
BEMFV derart, dass die Schaffung einer Infrastruktur und die Re-Investition
der ersteigerten Lizenzen schier unmöglich werden. Am Amateurfunkdienst
wird diese ausgesprochen technikfeindliche politische Grundhaltung
ganz bestimmt nicht vorbeigehen.
FEEDBACK SELBSTANZEIGE
(red) Im Zuständigkeitsbereich einer RegTP-Außenstelle
in Baden-Württemberg haben bisher 270 Funkamateure ihre Selbstanzeige
nach BEMFV abgegeben. Davon wurden 267 beanstandet und wieder zurück
geschickt, also ziemlich genau 99 Prozent. Nur ganze drei wurden
akzeptiert. Es sieht so aus, dass die meisten Beanstandungen in
den Zeichnungen und dem Kennzeichnen des vom Funkamateur kontrollierbaren
Bereichs und der standortbezogenen Sicherheitsabstände zu finden
sind. Hier nun ein paar Tipps zur Selbstanzeige:
- Markieren Sie im Lageplan unbedingt und UNÜBERSEHBAR
den von Ihnen KONTROLLIERBAREN BEREICH, also z.B. die Umrandung
Ihres Grundstücks.
- Zeichnen Sie unbedingt Ihren STANDORTBEZOGENEN SICHERHEITSABSTAND
ein, den Sie rechnerisch oder durch Messung als Maximum über
alle Antennensysteme bestimmt haben. Dieser sollte natürlich
innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen.
- Wenn die RegTP Ihnen etwas "zur Entlastung" zurück
schickt, so gilt die Selbstanzeige rechtlich als nicht geschehen.
Sie haben nun die Entscheidung zu treffen, ob Sie auf der Korrektheit
Ihrer ersten Abgabe beharren und gegen den Verwaltungsakt der
Rücksendung juristisch vorgehen, oder ob Sie eine erneute
Abgabe mit eventuell korrigierten Inhalten einsenden wollen -
oder auch, ob Sie fortan mit 10 Watt EIRP senden wollen und "aufstecken".
- Schicken Sie grundsätzlich alles mit EINWURFEINSCHREIBEN.
Einschreiben mit Rückschein sind nicht notwendig, wenn es
um die Dokumentation der Zustellung durch die Deutsche Post AG
geht. Die RegTP versendet selbst keine Eingangsbestätigung.
- Denken Sie darüber nach, ob es in Ihrem persönlichen
Fall nicht besser ist, bereits im Vorfeld von nachbarschaftlichen
Konflikten die vollständigen Berechnungsunterlagen und Messprotokolle
einzuschicken und nicht lediglich zu Hause bereit zu halten, wie
es in der BEMFV steht. Nur so kann ohne wenn und aber das Vorlege-Gebot
des AFuG-Paragrafen
7 Absatz 3 von Ihnen erfüllt werden, das Ihre Rechtsposition
im Konfliktfall stärkt.
DIE REISEKOSTEN DER REG TP IN SAN MARINO
(hfs) sind zwischenzeitlich auf dem Prüfstein des Bundesrechnungshofes.
Die Eingabe eines Funkamateurs wurde zur Überprüfung angenommen.
Das ist insofern interessant, dass nur solche Eingaben wirklich
behandelt werden, die auch realistische Ansatzpunkte bieten.
FREQUENZHANDEL KOMMT
(rps) Eckpunkte zur Ausgestaltung eines möglichen Handels
mit Frequenzen hat eine Studie für das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit ausgearbeitet, die Sie auf der Internet-Präsenz
des Ministeriums laden
können.
Hintergrund ist die anstehende Neufassung des Telekommunikationsgesetzes.
Mit dem Begriff "Handel" ist gemeint, dass Inhaber von
Frequenzzuteilungen diese direkt und ohne Umwege an andere interessierte
Personen oder Firmen zu Marktpreisen verkaufen können. Dies
ist heute nicht möglich: Heute müssen nicht mehr genutzte
Frequenzen grundsätzlich zunächst an die RegTP zurück
gegeben werden.
Diese marktpolitische Aktivität des BMWA muss uns Funkamateure
alarmieren und massiv anspornen, für die Schaffung eines europäischen
Amateurfunkgesetzes zu arbeiten, schon alleine, damit wir nicht
unter einem europäischen TKG dem freien Frequenzhandel zum
Opfer fallen.
SCANNER-EMPFÄNGER EINES JOURNALISTEN BESCHLAGNAHMT
(rps) Das Amtsgericht Detmold hat durch Beschluss vom 29.11.2002
die Beschlagnahme eines Kommunikationsempfängers - eines "Scanners"
- bestätigt. Der Scanner wurde im Rahmen einer allgemeinen
Verkehrskontrolle auf dem Beifahrersitz liegend entdeckt; er war
ausgeschaltet und an eine C-Netz-Außenantenne angeschlossen.
Gegen den Willen des Journalisten wurde der Empfänger für
weitergehende Untersuchungen beschlagnahmt und mitgenommen. Dabei
wurde ermittelt, dass in dem Scanner Frequenzen des Polizeifunks
im Speicher abgelegt waren. Der Verteidiger des Betroffenen hat
gegen die Beschlagnahme Beschwerde eingelegt.
Rechtsanwalt Michael Riedel aus Köln hierzu: "Der
bloße Besitz eines ausgeschalteten Scanners kann keinen Tatverdacht
für die Verwirklichung des Paragrafen 86 TKG - er enthält
das "Abhörverbot" - und für eine Beschlagnahme
darstellen. Das ist verfassungswidrig. Außerdem gehören
Scanner zum Berufswerkzeug von Journalisten."
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt
Michael Riedel, Köln.
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Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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