Ausgabe 66 / 2003 vom 26.01.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
KONTROLLIERBARER BEREICH
FALSCH VERSTANDEN
(rps) Funkamateure haben offenbar ein seltsames Rechtsverständnis:
In den digitalen Medien des Amateurfunks wurde vergangene Woche
doch ernsthaft vorgeschlagen, nachbarliche Grundstücke sowie
Räume, die man selber nicht gemietet hat - wie z.B. Dachböden
-, mit Videokameras und Bewegungsmeldern permanent zu überwachen.
Man erhofft sich dadurch die legale Überschreitung der Feldstärke-Grenzwerte
der BEMFV, wo man es eigentlich nicht darf - jedenfalls, solange
man niemanden auf dem Monitor sieht oder der Bewegungsmelder sich
nicht meldet.
Leider - oder Gott sei Dank - gibt es einschlägige Urteile
mit dem Tenor, dass jegliche Video- und sonstige Überwachung
an der eigenen Grundstücksgrenze bzw. an den eigenen vier Wänden
zu enden hat. Es ist eben nicht erlaubt, die Kamera rund um die
Uhr auf Nachbars Garten zu richten. Es wirft wieder einmal ein höchst
dubioses Licht auf den Amateurfunk, wenn man allen Ernstes die Gesundheit
des Nachbarn justament dadurch schützen will, dass man sein
Persönlichkeitsrecht und seine Privatsphäre verletzt.
Das Pikante daran jedoch ist, dass angeblich einige Funkamateure
die Verwendung dieser an Geheimdienste erinnernden "Technik"
bereits in ihrer Selbstanzeige der RegTP mitgeteilt haben - und
diese habe es angeblich bisher nicht beanstandet ...
Aber - wir haben eine Lösung für diese Leute anzubieten:
Schließen Sie einfach mit Ihrem Nachbarn einen Vertrag, der
Ihnen die Video-Überwachung seines Grundstücks erlaubt
- schließlich sei Ihr Hobby derart gefährlich, dass Sie
nur so seine gesundheitliche Gefährdung beim Sonnenbad im Garten
verhindern könnten ...
ZEICHNERISCHE DARSTELLUNG FALSCH VERSTANDEN
(hfs) Vielerorts wurden eingereichte Lagepläne von Außenstellen
der RegTP beanstandet und an Funkamateure zurückgesandt. Oftmals
fehlten schlichtweg der einzuzeichnende kontrollierbare Bereich,
die Sicherheitsabstände und der Ergänzungsbereich. Sehr
viele Eingaben scheitern aber nicht am Funkamateur, sondern an der
RegTP, die der Meinung ist, dass der Sicherheitsabstand auf die
zweidimensionale Schnittebene herunter projiziert werden solle.
Dabei würde z.B. bei einer Masthöhe von 6 m aus einem
echten kugelförmigen Sicherheitsabstand von 8 m ein auf Null
Meter Höhe projizierter "Sicherheitsabstand" von
nur etwa 5 m. Daraufhin argumentiert dann der RegTP-Sachbearbeiter
mit dem Kommentar:
"Mit 5 m Abstand können sie keinen
Betrieb auf 40 m machen."
weil angeblich 5 Meter bei 7 MHz bereits im Nahfeld liegen und
8 Meter nicht. Die RegTP will es offenbar nicht berechnet haben
- sie will es gezeichnet haben. Also Leute packt Euer altes Geodreieck
und Eure Mathe-Kenntnisse wieder aus, denn sie akzeptieren offenbar
keine Zeichnungen, wo die Beamten selber mittels der Anwendung elementarer
Beziehungen in rechtwinkligen Dreiecken (Stichwort Pythagoras) Abstände
erkennen müssen, sondern sie verlangen die Draufsicht am Erdboden
und zwei rechtwinklige Seitenansichten, alles natürlich bemaßt.
Ebenfalls verstehen einige Sachbearbeiter der RegTP offenbar
nicht, dass es den "einen" Sicherheitsabstand physikalisch
gar nicht gibt und dass der Sicherheitsbereich statt dessen ein
oft komplex gestaltetes dreidimensionales Volumen ist, dessen zweidimensionale
zeichnerische Darstellung am Erdboden nicht gelingen kann; die Stichworte
lauten hier: Rotationskörper und Kegelschnitte.
Offensichtlich mausert sich die Durchführung
der BEMFV
zu einer erweiterten Pisa-Studie.
Gute Beispiele von Lageplänen finden Sie unter www.darc.de,
allerdings vorwiegend auf der Basis von Messungen - nicht von Berechnungen,
also im UKW-Bereich kaum anwendbar - und nur für Mitglieder.
KLAGE GEGEN VERFÜGUNG 306/97 ENDGÜLTIG GESCHEITERT
(rps) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung
von Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, in Sachen "Verfügung
306" nicht zur Entscheidung zugelassen und damit das Urteil
des Verwaltungsgerichts Köln vom April letzten Jahres in vollem
Umfang bestätigt. Der Beschluss vom Dezember 2002 ist unanfechtbar.
Damit steht nun endgültig fest, dass diese Amtsblattverfügung
- und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine jede derart gestrickte Verfügung
- keine Verbindlichkeit für den Funkamateur besitzt und nur
eine behörden-interne Funktion hat. Außerdem hat das
OVG Münster klar gestellt, dass die Verfügung 306/97 des
damaligen BMPT durch die BEMFV überholt und gegenstandslos
ist. Eine ausdrückliche Aufhebung durch die RegTP sei daher
nicht erforderlich.
Quelle: RA
Boyke Dettmers, DJ4KD
10 PROZENT ZUWACHS IN UK
(hfs) Mit 6000 neuen Lizenzen im Jahr 2002 hatte das Vereinigte
Königreich einen Zuwachs von 10%. Auch in USA - so berichtet
Bill Pasternak, WA6ITF - erhöhte sich die Zahl der Funkamateure
um 2200 auf 682591. Das ist gegenüber einem Verlust von 816
Lizenzen in 2001 ein sehr gutes Ergebnis. Seit der Senkung der Hemmschwelle
CW hatten sich zusätzliche 4082 Funkamateure zur Extra-Klasse
entschlossen. Ein klarer Sieg für die RICHTIGE Entscheidung,
CW als Zugangsvoraussetzung zur KW zunächst zu entschärfen
und schließlich abzuschaffen.
Quelle: RSGB
VIDEOCLIPS
(hfs) über Powerline-Störungen sind im Internet abrufbar.
Funkamateure des Österreichischen Versuchssender-Verbandes
(OeVSV) haben
zwei Videofilme gedreht, in denen gezeigt wird, welche Störungen
"Powerline Communication" (Datenübertragung auf Stromleitungen,
PLC) bei anderen Funkanwendern verursacht. Die Aufnahmen entstanden
in Fulpmes (Südtirol) und in Linz an der Donau. In beiden Orten
sind zur Zeit Powerline-Netze in Betrieb. Für das Netz in Fulpmes
werden Geräte der Firma Ascom verwendet; das Netz in Linz arbeitet
mit Powerline-Technik der Firma Main.net. Die beiden Videofilme
können unter
www.qsl.net/dl5qe/plc_fulp.wmv
und www.qsl.net/dl5qe/plc_vide.rm
abgerufen werden. Weitere Infos unter:
www.muenster.de/~dl5qe/plc099.htm
Technischer Hinweis: Für das Abspielen der Videos ist der
Windows Media Player bzw. der RealPlayer erforderlich.
QUELLE: www.funkmagazin.de
HAMRADIO 2DAY AUS EA8
Sie hören uns am 2. Februar 2003 (HamRadio 2day Nr. 67)
und am 9. Februar 2003 (Nr. 68) auf zusätzlichen Kurzwellenfrequenzen
von den Kanarischen Inseln:
| Zeit |
QRG |
| 11:00 MEZ |
14 340 kHz |
| 11:15 MEZ |
21 340 kHz |
| 11:30 MEZ |
28 340 kHz |
LESERBRIEF
Frank schreibt:
Hallo an das HamRadio 2day-Team!
Neben dem DARC-Rundspruch am Donnerstag (Pflichtlektüre
eines DARCisten wie mich(?)) lese ich seit einigen Monaten regelmäßig
Sonntags HamRadio 2day. Und ich muss sagen es ist eine wirkliche
Bereicherung für den Amateurfunk heutzutage (2day)! Hier
wird nichts wiederholt was der "Andere" schon "vorgekaut"
hat, sondern in zeitgemäß lockerer Form werden neue
und interessante News präsentiert Macht weiter so!!!
Vy 73 de Frank DG5HO
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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