Ausgabe 67 / 2003 vom 02.02.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL
(rps/hfs) Wir berichteten bereits letzte Woche: Boyke Dettmers'
Klage gegen die Verfügung 306/97 ist endgültig vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert - und damit auch
die anderen etwa 500 bisher beim Verwaltungsgericht Köln lediglich
zurück gestellten Einzelklagen von Funkamateuren.
Der Einsatz dieser OMs für unsere gemeinsame Sache ist
zu loben; dies ist in der heutigen Gesellschaft selten. Wir haben
die Sache selbst gewonnen: Die Verfügung 306 hat für uns
Funkamateure nie gegolten. Gegen etwas, was uns nie betroffen hat,
kann man aber nicht klagen - und daher gingen die Prozesse aus rein
formalen Gründen verloren und die Kosten wurden den Klägern
auferlegt. Das war vorher nicht abzusehen: Die Regulierungsbehörde
und ihre Vorgänger haben jahrzehntelang ganz selbstverständlich
ihre Amtsblattverfügungen für verbindlich gehalten - und
vor allem auch so gegen Funkamateure gehandelt, indem sie z.B. Leistungsbeschränkungen
aussprachen. Die Klagen schafften also dringend notwendige Klarheit.
Die Kläger müssen nun jeweils 311 Euro an den Anwalt
zahlen. Diese vordergründig "verlorenen" Kosten sind
jedoch bei genauem Hinsehen und bei genauer Inspektion der Urteilsbegründungen
sehr gut angelegt, was eventuell anstehende juristische Auseinandersetzungen
um die BEMFV anbelangt: Die Klagen sind ja "nur" formal
gescheitert, nicht aber in der Sache selbst - und die BEMFV war
nicht beklagt. Demnächst mehr zu diesem brisanten Zukunftsthema.
In der Sache bedeutet dies für den einzelnen Funkamateur,
dass er seine Leistungsgrenzen innerhalb des AFuG-97, der dazugehörenden
AFuV und - vor allem - der noch gültigen Teile der alten DV-AFuG
unbeschadet der Verfügung 306/97 ausschöpfen kann. Sollte
die RegTP auf die Idee kommen, sich mit einem Funkamateur anzulegen,
riskiert sie den Untergang der BEMFV.
Die Gemeinschaft der Kurzwellenamateure sollte nun unabhängig
von Vereinsmitgliedschaften überlegen, wie sie mit den 500
Betroffenen Solidarität üben kann - auf Kurzwelle sind
schließlich mehr als 500 OMs und YLs mit mehr als 10 Watt
QRV.
AGZ NIMMT STELLUNG ZUR VSIFUNK
(rps) Die AGZ e.V. hat vergangene Woche gegenüber dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit den Entwurf der "Verordnung
zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder
Sendefunkgeräten" - auch VSiFunk
genannt - kommentiert. Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung
PLC mittels einer Art "Verdrängungsreaktion" in die
57 Prozent ungeschützten Frequenzbereiche auf Kurzwelle treibt,
also auch in die Amateurfunkbänder, wo der Störpegel mittelfristig
deutlich steigen wird. Eine wesentliche Eigenschaft der VSiFunk
ist, dass sie in den 43 Prozent geschützten Bereichen der RegTP
das Recht einräumt, vorsorglich tätig zu werden, während
der Funkamateur sich in jedem einzelnen Störfall mit dem allgemeinen
EMV-Recht und deutlich schlechteren EMV-Normen mühsam und kostenaufwändig
wehren muss.
Die vollständige
Stellungnahme finden Sie auf unserer Website: Wir fordern die
Einbeziehung auch der Amateurfunkbereiche in die Liste der geschützten
Frequenzen; schließlich steht der Amateurfunk wegen seiner
wissenschaftlichen Orientierung unter dem besonderen Schutz des
Staates bzw. des Grundgesetzes und schließlich hat er Sicherheits-ähnliche
Aufgaben im Not- und Katastrophenfall.
NATIONALE GRUPPE ZEMENTIERT CW-LINIE ZUR WRC-03
(rps) Am vergangenen Montag, dem 27. Januar tagte in Bonn wieder
die Nationale Gruppe zur Vorbereitung der Weltfunkkonferenz, die
vom 9. Juni bis zum 4. Juli dieses Jahres in Genf stattfindet. Interessantestes
Highlight der Sitzung war, dass der DARC nun endlich - wie es im
Protokoll heißt - "widerwillig" zustimmt, dass die
Pflicht zur Morsetelegrafieprüfung zukünftig wegfallen
soll. Atmosphärisch ist aus den internationalen Gremien zu
berichten, dass Russland keine Chance mehr sieht, seine Pro-CW-Position
in der CEPT durchzusetzen, und dass auch außerhalb Europas
praktisch alle wichtigen Telekommunikationsverwaltungen das Ende
der CW-Prüfung unterstützen: so etwa kürzlich Brasilien,
Kanada und Uruguay in der amerikanischen länderübergreifenden
Organisation CITEL, und auch die asiatische Vereinigung der Telekommunikationsverwaltungen
APT - hier allen voran Korea - hat sich so festgelegt.
SCHWEIZER CB-FUNKER IM 70-CM-AMATEURFUNK-BAND
(hfs) Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
hat den Vorschlag gemacht, für CB-Datenfunk-Linkstrecken möglicherweise
zwei bis drei Kanäle im 70-cm-Amateurfunkband zur Verfügung
zu stellen. Dies meldet der Fachjournalist Henning Gajek unter Berufung
auf die Schweizer CB-Vereinigung SCBO.
Dieser Meldung zufolge ist angedacht, die neuen 70-cm-CB-Datenfunkkanäle
koordiniert nur an eingetragene Funk-Vereine zu vergeben. Die Kanäle
sollen nur für Linkstrecken genutzt werden. Eine Freigabe für
Jedermann ist nicht vorgesehen. Die Koordination der Kanäle
sowie die Vergabemodalitäten sind noch unklar.
Bisher haben die Schweizer CB-Datenfunker ihre Linkstrecken
vorwiegend im 933 MHz-Bereich betrieben, der in der Schweiz für
Jedermannfunkzwecke freigegeben ist. Die Genehmigungen für
diesen Frequenzbereich laufen jedoch am 31.12.2003 aus.
Quelle: www.funkmagazin.de
DER FÜNFTE WELTWEITE IARU HSCW-WORKSHOP
(hfs) findet vom 4. bis zum 8. Mai 2003 in der Nähe von
Minsk im Olympic Sports Complex "Raubichi" statt. Dazu
sind alle IARU-Mitgliedsverbände herzlich eingeladen. Weitere
Informationen gibt es unter
http://hst2003.osto.by/
Quelle: Vladimir Sidorov, EU1SA
AMATEURFUNK IN DER HISTORIE BEWAHREN
(hfs) Sowohl im aktuellen Editorial der Zeitschrift "Funkamateur"
als auch auf der Homepage www.qsl.at
empfinden die Autoren, dass man sich sehr wohl mit der Entwicklung
des Amateurfunks auch in weniger demokratisch angehauchten Staaten
oder Zeiten auseinandersetzen solle. Das internationale Kuratorium
QSL COLLECTION ist, so die offizielle Bezeichnung, ein Dokumentationsarchiv
zur Erforschung der Geschichte des Funkwesens und der elektronischen
Medien - beheimatet in Wien, tätig weltweit, unterstützt
von vielen Funkfreunden und ihren Verbänden bzw. Institutionen.
Der FUNKAMATEUR war tätiger Förderer der ersten Stunde
und ist es bis heute geblieben.
Quelle: Wolf Harranth, OE1WHC
LZ1KIS IST FÜR PACKET RADIO TOT
(hfs) Offensichtlich wurde den Sysops dort bewusst, welchen
Unfug sie zuließen. Aber nicht die dortigen Sysops sind zu
schelten - sie haben hervorragende technische und innovative Arbeit
geleistet -, sondern die nach außen sich honorig gebenden
Rufzeichenmissbraucher, die die Anonymität schamlos ausnutzen
und so den ehrlichen Funkamateuren eine Experimentiermöglichkeit
nahmen. Wer seriöse - mit Passwort und Registrierung ausgestatte
- Gateways finden möchte, der kontaktiere
http://www.ampr-gates.net/frame_d.htm
oder
http://www.savin.org/gateways/
HAMRADIO 2DAY AUS EA8
(hfs) Sie hören uns auch nächste Woche am 9. Februar
2003 (das ist HamRadio 2day Nr. 68) auf zusätzlichen Kurzwellenfrequenzen
von den Kanarischen Inseln:
| Zeit |
QRG |
| 11:00 MEZ |
14 340 kHz |
| 11:15 MEZ |
21 340 kHz |
| 11:30 MEZ |
28 340 kHz |
Vy 73
Hermann, EA8/DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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