Ausgabe 70 / 2003 vom 23.02.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
NEUE NIEDERSÄCHSISCHE LANDESREGIERUNG:
AMATEURFUNK NUTZT DER GESELLSCHAFT
(rps) Die neue CDU-geführte Landesregierung in Hannover
würdigt den Beitrag des Amateurfunkdienstes vor allem in Not-
und Katastrophensituationen. Der designierte Ministerpräsident
Christian Wulf will - so in einem Brief an einen Funkamateur - den
Amateurfunk als autarkes und robustes Nachrichten- und Kommunikationsnetz
in zukünftige Überlegungen im Hinblick auf den Zivil-
und Katastrophenschutz mit einbeziehen. Die CDU Niedersachsen macht
sich für eine deutliche Ausweitung dieser Anstrengungen stark:
Unter anderem wird vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohungen
die Wiedereinrichtung eines Bundesamtes für den Zivilschutz
gefordert.
Der Amateurfunk in Deutschland bekommt hier die Chance, lange
verlorenes Terrain wieder zurück zu gewinnen und sein Ansehen
in Politik und Gesellschaft deutlich zu verbessern. Der Ausstieg
des DARC aus dem nationalen Notfunk vor etwa 12 Jahren führte
in die falsche Richtung. Er gab ein wichtiges Kompetenzfeld auf,
provozierte die berechtigte Frage, welchen direkt und unmittelbar
spürbaren Nutzen wir für die Gesellschaft eigentlich haben
und reduzierte uns auf Spaß- und Hobbyfunk mit ein bisschen
Technik drum herum. Packen wir's an - in den USA hat der Amateurfunk
genau deshalb den Stellenwert, um den wir ihn beneiden.
BMWA VERÖFFENTLICHT AFUV-ENTWURF
(rps) Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit hat nach über zweijährigem
Bemühen den Entwurf einer neuen Amateurfunk-Verordnung (AFuV)
im Internet veröffentlicht. Insbesondere sieht das Ministerium
in seiner Pressemitteilung
Handlungsbedarf für eine Überarbeitung hinsichtlich der
Verantwortlichkeiten für besondere Amateurfunkstellen, die
für die Benutzung durch die allgemeine Amateurfunk-Öffentlichkeit
bestimmt sind. Allerdings sucht man diese Passagen im Text vergebens.
Sie wurden nach AGZ-Informationen in letzter Minute wieder aus dem
Entwurf heraus genommen, ohne jedoch die Presseerklärung zu
ändern.
Stellungnahmen sind bis zum 30. April 2003 erbeten; sie werden
allerdings nach uns aus dem Ministerium zugegangenen Informationen
nur von Amateurfunkvereinigungen entgegen genommen. Den AFuV-Entwurfstext
finden Sie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
In den kommenden Wochen bis Ende April werden wir Ihnen scheibchenweise
die Neuerungen und Veränderungen präsentieren. Insgesamt
ist der Entwurf als nicht gelungen zu bezeichnen, da er etliche
eklatante Rechtsmängel und Nachteile für uns beinhaltet
- dazu mehr am nächsten Sonntag.
NACHGEHAKT
(hfs) Das von Boyke
Dettmers, DJ4KD, gegen die Verfügung 306/97 initiierte
Klageverfahren ging verloren und kreierte der Kosten wegen viel
Unmut. Untergegangen ist dabei aber m.E. die Tatsache, dass die
Funkamateure sich damit quasi "ungeplant" eine Waffe gegen
willkürliche Amtsblattverfügungen aus dem Hause RegTP
zulegten. Das Gericht definierte eine Amtsblattverfügung als
rein BEHÖRDENINTERNES Kommunikationsmittel - ohne Außenwirkung
auf den Bürger.
Demnach beinhaltet der taufrische Entwurf zur Novellierung der
Amateurfunkverordnung bereits wieder einen groben Verfahrensfehler,
denn die in der Presseerklärung angekündigte Regelung
für automatische und fernbediente Stationen will man ebenfalls
in eine rechtsunwirksame Amtsblattverfügung packen - übrigens
genauso wie die Inhalte und die Anfordernisse der Amateurfunk-Prüfung.
DB0WW TRICKST
(hfs) Das Protokoll
der Herbst-Distriktsversammlung des DARC-Distriktes Ruhrgebiet,
die am 9. November 2002 in Mülheim an der Ruhr stattfand, beinhaltet
die folgende Passage:
"...Weiter erklärte er (DC9EL, red), dass der AGZ-Rundspruch
ohne seine Zustimmung über DB0WW abgestrahlt wird. DF1QM
empfahl, die AGZ zu ignorieren, keinesfalls jedoch die Aussendung
zu stören. Es sei jedoch nicht möglich, die Aussendung
zu verbieten, obwohl der DARC bzw. dessen Verantwortliche dort
regelmäßig beschimpft werden ..."
Wir berichteten, dass DC9EL als Inhaber des Rufzeichens DB0WW
der RegTP vor wenigen Tagen schrieb, dass er technische Probleme
mit seinem Repeater habe, die zum Abschalten zwingen - unter anderem
immer Sonntags beim AGZ-Rundspruch. Ich denke, dass die Probleme
eher im Kopf des verantwortlichen Funkamateurs zu suchen sind, denn
in seiner Technik.
DB0WW: VERFAHREN EINGESTELLT
(rps) Der Verantwortliche für DB0WW strengte bereits vor
einiger Zeit ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen die Regulierungsbehörde
an. Die RegTP sollte gegen einen Funkamateur vorgehen, der die Relaisfunkstelle
angeblich missbrauche und gegen Gesetze verstoße. Die Behörde
lehnte dies mit Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage ab.
Dieses Verfahren ist nun Ende Januar vom Verwaltungsgericht
Köln eingestellt worden, weil der Klagegrund sich zwischenzeitlich
erledigt hat. Das Gericht sieht es allerdings in der Sache als völlig
offen an, ob die Regulierungsbehörde wirklich zum Einschreiten
gezwungen werden kann und hat deshalb die Kosten des Verfahrens
gegeneinander aufgehoben.
ZWÖLF AMERIKANISCHE STAATEN UNTERSTÜTZEN
ERWEITERTES WELTWEITES 7 MHZ-BAND
(rps) Die Telekommunikations-Verwaltungen von Argentinien, Kanada,
Kolumbien, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko,
Paraguay, Peru, Venezuela und der Dominikanischen Republik treten
für ein 300 kHz breites und weltweit zugeteiltes 40-Meterband
ein. Bisher steht diese Bandbreite nur auf dem amerikanischen Kontinent
zur Verfügung, während der Rest der Welt dort Auslandsrundfunk
veranstaltet und dem Amateurfunk nur 100 kHz zugesteht - was natürlich
zu Konflikten führt.
Die Angelegenheit steht auf der Tagesordnung der im Juni in
Genf stattfindenden Weltfunkkonferenz WRC-03. Wir berichteten bereits,
dass auch die deutsche Nationale Gruppe zur Vorbereitung dieser
Tagung einen zusammen mit dem Militär und der Deutschen Welle
gefundenen Lösungsansatz unterstützt, der ebenfalls eine
Erweiterung des 40-Meterbandes auf 300 kHz vorsieht.
Quelle: Radio
Netherlands Media Network und ARRL
AMATEURFUNK GOES WDR-COMPUTERCLUB?
(hfs) "Die Welt" vom 21.2.2003 berichtet in ihrer
"Ballade vom deutschen Ingenieur", dass die 68er Revolution
jetzt ihre geistige Elite verspeist. Nachdenkenswert ist die Projektion
auf den Amateurfunkdienst:
"... denn der Club bediente bei Jung und Alt ein futuristisches
Fernweh, wie es besonders Kurzwellenamateurfunker gut kennen.
Er bot Zukunftstechnik als Buddeltechnik hinterm TV-Mattscheibenglas
..."
Wenn wir in Zukunft diese Liebenwürdigkeit rüberbringen,
haben wir viel gewonnen! Übrigens, der WDR-Computerclub wird
im März eingestellt.
LESERBRIEF
DO1KRJ, Ralf, schreibt:
"Hallo,
Die Klasse 3 als Einsteigerklasse zu bezeichnen empfinden
viele Klasse 3 Amateure als Fehlinterpretation. Es gibt keine
Einsteigerklasse, genausowenig existiert eine Aussteigerklasse.
Es ist sehr bedauernswert immer wieder diesen Begriff lesen zu
müssen.
Eine wirkliche Initiative in Bezug auf 50 MHz wäre die
Freigabe für ALLE Funkamateure mit entsprechender Leistungsbegrenzung.
Revolutionär wäre die Freigabe aller Bänder für
alle Funkamateure.
Meines Erachtens hatte die AGZ nur ein Ziel, nämlich
die Abschaffung von CW. Jetzt wo dieses Ziel sogut wie erreicht
ist, mit der Unterstützung vieler Amateure - hauptsächlich
der Klasse 2 und 3 -, gibt es für die AGZ keine weiteren
Ziele mehr. Es wird über ein QRP QSO berichtet, das keinen
so richtig beeindrucken kann. Andererseits wird berichtet mit
viel Power auf der Ausgabefrequenz eines Relais zu senden. Was
soll denn das ?????
Ich erwarte einfach mehr von der AGZ als Opposition zum DARC.
73 de Ralf"
Ralfs Leserbrief wurde aus redaktionellen Gründen leicht
gekürzt.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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