Ausgabe 71 / 2003 vom 02.03.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL
(hfs) Am 7. April 1993 - also vor fast genau zehn Jahren - schrieb
das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation
einen Entwurf für eine neue DV-AfuG und wollte darin die unbegrenzte
Vernetzung des Amateurfunkdienstes mit anderen leitergebundenen
Netzdiensten legalisieren. Zehn lange Jahre haben sich seither organisierte
Funkamateure bei der Innovation ihrer Freizeitgestaltung selbst
im Weg gestanden, indem sie die Hand der Behörde beharrlich
ausschlugen und bis heute NOWIRE rufen. Gleiches gilt für die
Telegrafieprüfung, die das Ministerium auch schon 1994 zur
Disposition stellte.
Heute liegt uns wieder ein Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung
zur Kommentierung vor, der aus den letzten zehn Jahren nichts, aber
auch gar nichts gelernt hat. Die Autoren haben sich nicht einmal
die Mühe gemacht, eine Amateurfunkverordnung auf der Ermächtigungsbasis
des übergeordneten 1997er Gesetzes zu entwickeln; sie haben
schlicht nur aus alten Entwürfen abgeschrieben und die gute
Idee eines modernen Amateurfunkgesetzes verschlimmbessert.
Es ist unbegreiflich, warum die Kommunikation über Transponder
und andere Medien nicht expliziert für alle Genehmigungsklassen
freigeräumt wird. Warum scheuen die Autoren die schlichte Aussage,
dass exklusiv koordiniert zugeteilte Frequenzen verpflichtend für
die Nutzung durch die Gemeinschaft aller Funkamateure sind und somit
auch die drahtlosen und/oder die drahtgebundenen Zusatzeinrichtungen
und Komponenten?
Ich wünsche mir, dass die neue AFuV zum AfuG 97 eine solide
Basis für einen modernen Amateurfunkdienst bildet, die aufgeschlossene
Funkamateure begünstigt und die der Völkerverständigung
in der Praxis wirklich dient.
DIE NEUE AFUV - HEUTE:
AUTOMATISCHE UND FERNBEDIENTE AMATEURFUNKSTELLEN
(rps) Wie letzte Woche versprochen, wollen wir Ihnen scheibchenweise
Neuigkeiten und Veränderungen der geplanten Novellierung
der Amateurfunkverordnung erklären. Fangen wir an mit Relais,
Digipeatern, Baken und ähnlichen sogenannten "besonderen"
Funkstellen. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit hängt dieses Thema hoch auf
und schreibt dazu in seiner Presseerklärung:
"Die Erfahrungen der letzten Jahre seit dem Inkrafttreten
der geltenden Amateurfunkbestimmungen haben gezeigt, dass sich
nicht alle Regelungen bewährt haben und insbesondere eine
Überarbeitung hinsichtlich der Verantwortlichkeiten für
besondere Amateurfunkstellen, die für die Benutzung durch
die allgemeine Amateurfunk-Öffentlichkeit bestimmt sind,
erforderlich ist."
Redet das Amateurfunk-Gesetz noch davon, dass die Verordnung
hier nur die Planung und die Fortschreibung von Frequenzen regeln
darf und dass besondere Rufzeichen auf Antrag zu erteilen sind,
so macht Paragraf 14 des AFuV-Entwurfs daraus plötzlich eine
im Ermessen der RegTP liegende Kann-Bestimmung - also schon gleich
zu Beginn ein klarer Rechtsverstoß.
Weiter sollen die Parameter der Funkstellen sowie die Einzelheiten
des vorgeschriebenen Koordinationsverfahrens und der Mitwirkung
von Amateurfunkvereinen von der Regulierungsbehörde - also
von einem Organ der Exekutive - lediglich in ihrem Amtsblatt veröffentlicht
werden. In der Verordnung suchen wir diese wichtigen Einzelheiten
vergeblich. Amtsblattverfügungen sind nämlich nur behörden-intern
verbindlich und haben keine Bedeutung für den Bürger -
so die Lehre aus den Prozessen um die Verfügung 306. Der Funkamateur
als Bürger und vor allem als Antragsteller ist jedoch direkt
betroffen von der Koordination und ihren Einzelheiten. Also gehört
dies schon aus Gründen der Bestimmtheit und der Verbindlichkeit
in die AFuV und damit ins Bundesgesetzblatt - nicht aber ins Amtsblatt:
ein weiterer Rechtsbruch.
Und schließlich: "Der Funkverkehr über Sendefrequenzen
fernbedienter oder
automatisch arbeitender Amateurfunkstellen darf vom übrigen
Amateurfunkverkehr nicht beeinträchtigt werden" - so heißt
es im Entwurf. Damit werden diese Frequenzen unter einen besonderen
Schutz gestellt, was automatisch eine Einschränkung der Nutzbarkeit
der allen restlichen Funkamateuren zugeteilten Frequenzen bedeutet:
Sie können z.B. den Bereich 145,600 bis 145,7875 MHz nicht
sendeseitig nutzen, obwohl er ihnen unzweifelhaft "gehört"
- ein weiterer Rechtsverstoß, der durch das Gesetz nicht gedeckt
ist?
Ach ja, und wo genau steht eigentlich verbindlich, was denn
die "Sendefrequenzen fernbedienter oder automatisch arbeitender
Amateurfunkstellen" sind? Wo wird mir das mitgeteilt? Woran
erkenne ich mit juristischer Bestimmtheit, dass meine gerade gewählte
Frequenz durch ein Relais belegt ist? Private Bandpläne und
Vereinsinformationen können es jedenfalls nicht sein. Und warum
darf ich nur Relaisaussendungen nicht stören? Sollen individuelle
Aussendungen ungeschützt bleiben? Genügt das dem Gleichheitsgrundsatz?
Also wieder unverbindliche Unbestimmtheiten und Fragen über
Fragen. Der Entwurf bedarf einer gründlichen Überarbeitung.
Nächste Woche geht's weiter.
DER PATE I
(hfs) Am 26. Februar versuchte DL8FBH - Michael Wünsche
- der AGZ ans Bein zu pinkeln, indem er bei ABUSE eine Anordnung
verlangte, den AGZ-Rundspruch nicht mehr in der Newsgroup de.comm.ham
zu dulden. Er suggerierte ABUSE, dass es sich bei dem AGZ-Rundspruch
um eine Spam-Mail mit strafrechtlich verfolgbarem Werbe-Inhalt handele,
die unaufgefordert zugeschickt werde. Die Verantwortlichen bei ABUSE
haben wohl aus weiser Voraussicht der AGZ den Anzeiger zur Kenntnis
gebracht - schließlich ist HamRadio 2day weder Werbung noch
Spam, es wird nämlich nicht durch private Email verteilt -
und eine öffentliche Newsgroup ist keine private Email.
DER PATE II
(hfs) Die Verlagsleitung der Amateurfunk-Zeitschrift FUNK feuerte
am 26. Februar mit sofortiger Wirkung aufgrund "äußerer
Einflüsse" - wie es im Kündigungsschreiben heißt
- einen Redakteur, der klar ersichtlich durch Funkamateure bei seinem
Arbeitgeber gemobbed wurde. Bereits vor zehn Jahren versuchte Horst
Ellgering, einen Redakteur bei der FUNK zu kippen, weil er die Richtung
des DARC nicht vertrat, sondern kritisierte.
Offensichtlich machen Funkamateure in ihrem fundamentalistischen
Wahn noch nicht mal vor der Zerstörung beruflicher Existenzen
halt.
DRESDNER CB-FUNKER
(hfs) mit Fluthelfer-Orden ausgezeichnet. Acht Dresdner CB-Funker
sind vom Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und vom
Präsidenten des Sächsischen Landtages mit dem Fluthelfer-Orden
ausgezeichnet worden. Sie gehören zu den insgesamt 3708 Dresdner
Bürgern, denen die Landesregierung am 22. Februar 2003 in einer
Feierstunde für den selbstlosen Einsatz bei der Flutkatastrophe
im August vergangenen Jahres dankte.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BEANTWORTE FRAGENKATALOG DER CB-FUNKER
(hfs) Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat nach mehr als einem Jahr
den "Berliner Fragenkatalog" beantwortet. Im Oktober 2001
hatten CB-Funker bei einem Treffen mit dem Bundestagsabgeordneten
Hubertus Heil in Berlin einen neun Punkte umfassenden Fragenkatalog
übergeben. Hubertus Heil erklärte sich damals bereit,
diese Fragen an das Wirtschaftministerium weiterzuleiten.
In seiner Antwort weist das Ministerium darauf hin, dass für
es "gegenwärtig und in absehbarer Zukunft" keine
Spielräume für die Abschaffung der Schutzzonen für
80-Kanal-Geräte sieht. Auch die Schaffung eines eigenständigen
CB-Funk-Gesetzes wird vom Ministerium nicht unterstützt. Hinsichtlich
Powerline und der Nutzung von ex-C-Netz-Frequenzen verweist das
BMWA auf laufende Verordnungs- bzw. Planungsvorhaben. Zur Frage
des Antennenbaus macht das Ministerium keine Angaben. Dies falle
nicht in seinen Zuständigkeitsbereich, sondern unterliege dem
Baurecht der einzelnen Bundesländer. Zum Thema "Rufzeichenpflicht"
nahm das BMWA keine Stellung.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
BERLIN DIGITAL
(hfs) In Berlin sind ab dem 28. Februar 2003 bei den Privaten
die analogen Sender abgeschaltet; das digitale Zeitalter bricht
bei TV und Hörfunk an. Bis 2004 soll auch in NRW terrestrisch
umgestellt werden. Hoffentlich kommen die Funkamateure um Uwe Kraus
mit ihrem D-ATV rechtzeitig aus dem Quark.
ES BRÖCKELT
(hfs) Der ehemalige OVV von R13
sinniert in seinem letzten Rundspruch:
"Dieses OV-Telegramm wird jeden Monat in unsere Home
Page im Internet eingespielt. Einige Freunde und Mitglieder erhalten
diese OV-INFO als e-Mail. Zum Schluss eine persönliche Frage.
In unserer BOX bei DB0FBB lesen diese OV-Info nur noch 3 bis 4
Mitglieder. Der Rest sind OV-Fremde. Die Mehrheit ca 33 XYL und
OM erhält die Info via e-Mail. Weitere Freunde ohne PR oder
Internet haben die Möglichkeit, jeden Mittwoch im OV-Heim
Einblick zu nehmen. Lohnt sich der Aufwand in PR noch??"
Die Selbstabtakelung schreitet also fort. Ach übrigens,
wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben, ist der Herausgeber
des FUNKAMATEUR auch schon aus dem DARC ausgetreten ...
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung von Funkamateuren
und zur Nutzung durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen
und Zitate mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich
gestattet und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren
Sie bitte an dl0agz@aol.com
im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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