Ausgabe 72 / 2003 vom 09.03.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL - KONKURRENZ FÜR DIE AGZ E.V. ??
(wvg) Drei namhafte Funkamateure, die alle in der Vergangenheit
in verantwortlicher Funktion für den DARC in der Pflicht waren,
haben sich Anfang Februar Gedanken über die Entwicklung des
Amateurfunkdienstes in Deutschland gemacht. Dabei halten Sie eine
Lösung dieses Problems nur für möglich, wenn ihr
eigener Verein seine Strukturen endlich grundlegend ändert
und den Teufelskreis aus nicht umgesetzten Konzepten und nachfolgender
Frustration durchbricht. Das hört sich gut an.
Nur - wo waren diese Funkfreunde, als engagierte Mitglieder
die heutige Entwicklung nachhaltig und schonungslos schon Mitte
der 90er aufzeigten? Sie waren "in Amt und Würden".
Und wie haben sie reagiert? Applaus gab es nur hinter den Kulissen.
Auf der Bühne haben sie zielstrebig diejenigen Kräfte
unterstützt, denen die neuen Ideen nicht in den Kram passten.
Konnten sie doch so in "bewährter" Form in der Öffentlichkeit
für den Amateurfunkdienst tätig sein - und vor allem auch
bleiben. Die innovativen Denkmodelle wurden innerhalb des Vereins
im Kein erstickt. Wer es dennoch wagte, aus der Deckung zu kommen,
musste mit dem Rausschmiss rechnen.
Wenn es den Dreien gelingen sollte, neben der AGZ e.V. eine
schlagkräftige Truppe aus ihrem Verein zu machen, wäre
ich der Letzte, der dies nicht begrüßen würde.
Ich wünsche den ehemaligen Vorsitzenden DJ8BN, DL9MH und
DK9HU viel Erfolg mit ihrem "Memorandum zur Situation des DARC
und des Amateurfunks", das Sie auf der Homepage des Ortsverbands
G25 (Siebengebirge) lesen können. Und wenn es gar nicht
klappen sollte, gibt es ja immer noch die AGZ e.V., wo Mitarbeit
für den Amateurfunkdienst noch immer erfolgreich war.
Vy 73 de
Wolfgang, DL5EDA
Vorsitzender der AGZ e.V.
DIE NEUE AFUV - HEUTE: WAS BESSER WERDEN SOLL
(rps) Der Entwurf
zu einer neuen Amateurfunkverordnung enthält auch Gutes: so
z.B. eine Leistungserhöhung auf 1 Watt EIRP bei 135 kHz auf
Langwelle - allerdings sind die Betriebsorte der RegTP anzuzeigen
und die Bandbreite ist auf 800 Hz beschränkt. Der Bereich 1810
bis 1850 kHz darf künftig mit 750 Watt genutzt werden und 1890
bis 2000 kHz steht nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern
überall in Deutschland mit 10 Watt out zur Verfügung.
Erlaubt sind die Sendearten A1A, F1B und J3E sowie eine Bandbreite
von maximal 2,7 kHz. Im 30-Meter-Band gibt es eine Überraschung:
Von 10100 bis 10150 kHz darf künftig mit 300 Watt anstatt mit
150 Watt gesendet werden - bei einer Bandbreite von maximal 7 kHz.
SSB ist nun erlaubt - wenn es kein Druckfehler ist.
Besonders hervorzuheben ist die vorgesehene generelle Freigabe
des 50 MHz-Bandes für alle Inhaber der Zeugnisklassen 1 und
2. Allerdings sollen die Sperrzonen um die drei Fernseh-Grundnetzsender
im Kanal E2 und die Beschränkung auf 25 Watt ERP und die Sendearten
CW und SSB bestehen bleiben. Hier gilt es, Nachbesserungen zu verlangen.
Der Informationsaustausch mittels Licht wird für Wellenlängen
kürzer als etwa 314 Mikrometer entsprechend 956 GHz erstmalig
als "Amateurfunk" deklariert und generell für zulässig
erklärt, sofern die Lichterzeugung den Laserklassen 1 oder
2 entspricht. Dies bedeutet die Forderung nach einer völligen
Ungefährlichkeit der Strahlung für das menschliche Auge
bei Laserklasse 1, und nach einer Ungefährlichkeit, solange
das Licht im sichtbaren Bereich liegt und die Pulsdauer nicht länger
als 0,25 Sekunden beträgt, für die Laserklasse 2. Ein
Dauerstrich-Laser im Sichtbaren - also zwischen 400 und 750 Nanometer
Wellenlänge - darf dabei nicht mehr als 1 Milliwatt Leistung
haben.
Die Zeugnisklasse 3 soll in diesem Zusammenhang keine einzige
betriebliche Verbesserung erfahren. Hiermit sind wir in der AGZ
nicht einverstanden. Wir denken an eine Anhebung der in der Praxis
kaum einhaltbaren Grenze von 10 Watt EIRP und - nach der Weltfunkkonferenz
in diesem Sommer - an die Freigabe des 10-Meterbandes für die
Einsteigerklasse. Auch eine Aufstockungs-Prüfung auf die kommende
gemeinsame Klasse 1/2 sollte möglich sein - doch dazu mehr,
wenn wir über Prüfungen reden. Nächste Woche geht's
weiter.
GERICHT RÜTTELT AN SENDEMASTEN
(wvg/rps) Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes
Münster nimmt die kommunalen Baugenehmigungsbehörden in
die Pflicht: Gesundheitliche Auswirkungen und ästhetische Aspekte
der Mobilfunkmasten sind vorher zu prüfen - jedenfalls in Nordrhein-Westfalen,
wo das OVG Münster
zuständig ist.
Der weitere Ausbau mit den umstrittenen Sendemasten dürfte
jetzt speziell für UMTS noch schwerer werden. Möglicherweise
müssen auch Antennen in den Innenstädten wieder abgebaut
werden. Die Qualität des OVG-Beschlusses ist für den Nachbarschutz
in Wohngebieten von immenser Bedeutung, für die Mobilfunkbetreiber
könnte es knüppeldick kommen. In drei wesentlichen Punkten
hat das Gericht betroffenen Nachbarn neue Klagemöglichkeiten
eröffnet und die Prüfpflicht der Behörden erweitert:
Erstens - die Optik der Anlagen: Erstmals hat ein Oberverwaltungsgericht
von den Gemeinden verlangt, auch die "optischen Auswirkungen
der Mobilfunksendeanlage" in den Blick zu nehmen, wenn es um
die Beurteilung nachbarrechtlicher Belange geht. Im Klartext: Sieht
eine Antenne im Wohngebiet besonders hässlich aus, könnte
sie als "störender Gewerbebetrieb" eingestuft werden.
Zweitens - Umweltschäden: Die Baugenehmigungsbehörde
muss nach dem Beschluss "in eigener Zuständigkeit prüfen,
ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden".
Dazu zählen auch die besonders umstrittenen Strahlenemissionen
- neben der BEMFV also nun eine weitere Strahlen-Hürde.
Und Drittens - der Sicherheitsabstand als Baulast: Sollte der
Sicherheitsabstand der Antennen (dieser weist einen Radius von typisch
fünf bis neun Metern aus) auf dem Grundstück eines Nachbarn
liegen, so könne der den Abriss fordern, falls er seine eigene
Bautätigkeit beeinträchtigt sieht. Die Behörde muss
jetzt also immer prüfen, ob Nachbarn betroffen sind.
"Das gefährdet massiv Arbeitsplätze gerade im
Mittelstand", sagt Klaus-Dieter Maass, Chef eines Antennenbaubetriebs
mit 35 Beschäftigten in Hamminkeln. Sein Unternehmen allein
habe jetzt schon 110 Bauanträge auf Halde liegen, deren Genehmigung
nicht voran komme. "Die Beamten wissen nicht mehr, nach welchen
Kriterien sie Genehmigungen erteilen sollen." Dazu komme die
Angst, für etwaige Strahlenschäden haftbar gemacht zu
werden. Das dürfte jetzt noch schlimmer werden.
Das Urteil des Oberwaltungsgerichts Münster hat das Aktenzeichen
10 B 2417/02. Wir werden seine Relevanz für den Amateurfunkdienst
sorgfältig prüfen. Jedenfalls ist nun der Gesetzgeber
gefragt: Man kann nicht 100 Milliarden Deutsche Mark an Lizenzgebühren
kassieren und den Unternehmen danach den Aufbau der notwendigen
Infrastruktur behördlicherseits verweigern ...
Quelle: Rheinische
Post vom 6. März 2003
DATV BOOMT
(hfs) Uwe
Kraus - DJ8DW - bestätigte am 4. März der Redaktion
von HamRadio 2day, dass bereits 100 Bestellungen für die neue
Digital-ATV-Technik vorliegen - sogar aus Übersee. Uwe legt
Wert darauf zu betonen, dass JEDER Funkamateur die für DATV
notwendige Technik erwerben kann. Ein Versuch mit über 50 Usern
vom Hochhaus der Deutschen Welle auf 23 cm war ein toller Erfolg.
Wer sich für DATV interessiert, der schaue bitte vorbei bei
www.agaf.de
SUMMA CUM LAUDE FÜR DIE AGZ
(hfs) und speziell für ihre Lobbyarbeit entnehme ich dem
schon im Leitartikel angesprochenen "Memorandum zur Situation
des DARC und des Amateurfunks" einer Arbeitsgruppe um Horst
Ellgering, DL9MH. Er schreibt auszugsweise:
"Dabei spielen nach der zwölfjährigen Erfahrung
der Verfasser im Umgang mit Politik und Verwaltung nicht die Mitgliederzahl,
sondern deren Qualifikation die entscheidende Rolle."
Danke für diese späte Bestätigung, dass Qualität
sich nicht an der Delegationsgröße oder der Mitgliederzahl
festmacht.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
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bitte an dl0agz@aol.com im Internet
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