Ausgabe 75 / 2003 vom 30.03.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL
(hfs) Brauchen wir noch Rundsprüche? In den Zeiten der
Informationsdichte und deren Vielfältigkeit höre ich oft,
dass die Rundsprüche im Amateurfunkdienst ausgedient haben
sollen. Die Verarmung eines der ältesten Rundsprüche in
Deutschland deutet wohl darauf hin.
Ich meine aber, dass Rundsprüche sich ausschließlich
an die Allgemeinheit - also an die Öffentlichkeit im eigentlichen
Sinn - wenden und auch so aufbereitet sein sollen, dass sie eine
Werbung FÜR den Amateurfunkdienst darstellen - also schlicht
Öffentlichkeitsarbeit sind. Schließlich sind genug Scanner
verkauft worden und Internet kann jeder lesen - auch Nicht-Funkamateure.
Wer das nicht verinnerlicht, der zeigt seine wahre Intention
lediglich zum Vereinsfunk, nicht aber zur Erhaltung des Amateurfunkdienstes
im allgemeinen und für alle.
50 MHZ-INITIATIVE DER AGZ: REGTP ANTWORTET
(rps) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post steht der Anfang Februar gestarteten Initiative
der AGZ zur Ausweitung des 50 MHz-Bandes in Deutschland nicht ablehnend
gegenüber. Ein entsprechendes Schreiben ging uns diese Woche
aus Bonn zu. Man bereite gegenwärtig die "Einleitung eines
Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit" vor, das
die Kommentierung der 460 Teilentwürfe zum nun endlich kommenden
Frequenznutzungsplan zum Ziel habe. Die Vorstellungen der AGZ betreffend
50 MHz sollen dort einfließen.
Die RegTP weist allerdings zu Recht darauf hin, dass der Frequenznutzungsplan
nach den Vorgaben der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung aufzustellen
ist. Hier ist der Amateurfunk einerseits sowohl auf die untere Grenzfrequenz
von 50,08 MHz als auch auf 25 Watt Leistung begrenzt, andererseits
aber bereits für alle Funkamateure mit sekundärer Nutzung
vorgesehen. Allerdings wird hier bemerkenswerter Weise nicht der
Begriff "Strahlungsleistung" benutzt, sondern der Begriff
"Spitzenleistung" ohne weitere Einschränkung verwendet.
Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung würde also ohne
jede Änderung 25 Watt Senderausgangsleistung erlauben, was
an einer 4-Element-Yagi schon gute 100 Watt ERP ergibt.
Für die Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
ist nicht die RegTP, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit zuständig - ja genau: dasjenige Ministerium, das
die AGZ wegen 50 MHz an die RegTP und den Frequenznutzungsplan verwiesen
hat ... eine wirklich gute Zusammenarbeit staatlicher Einrichtungen.
Wir bleiben dran.
DIE NEUE AFUV - HEUTE: CLUBSTATIONEN UND RUFZEICHEN
(rps) Clubrufzeichen sind "weitere Rufzeichen" im
Sinne des Amateurfunkgesetzes. Während der Inhaber mit seinem
eigenen personengebundenen Call jederzeit portablen und mobilen
Betrieb machen darf, soll dies nun für Clubstationen eingeschränkt
werden. Es heißt dazu im Entwurf
zur neuen Amateurfunkverordnung:
"Das vorübergehende Betreiben einer Amateurfunk-Klubstation
an einem anderen Standort ist der zuständigen Außenstelle
der Regulierungsbehörde unter Angabe des Standortes vorher
anzuzeigen."
"Anzeigen" heißt nicht "beantragen"
oder um Genehmigung nachsuchen. Untersagt werden kann der nicht-stationäre
Betrieb also keinesfalls; es ist nur der beabsichtigte Standort
mitzuteilen - mehr nicht, notfalls am Wochenende eine Minute vorher
per Fax. Welchen Sinn hat also diese Bestimmung? In unserer Sicht
überhaupt keinen: Es handelt sich um eine überflüssige
bürokratische Hürde, die in der Behörde zu unsinniger
Arbeitsbelastung von Mitarbeitern führt - und damit zu vermeidbaren
Kosten für den Steuerzahler. So etwas ist in der heutigen wirtschaftlichen
Lage nicht mehr vermittelbar. Im Sinne eines schlanken Staates und
unter den Vorgaben des Bundesrechnungshofes gehört dieser Absatz
schlicht ersatzlos gestrichen - übrigens genauso, wie der Passus
"Mit einem Rufzeichen darf nicht zeitgleich von verschiedenen
Standorten aus am Amateurfunkdienst teilgenommen werden."
Mit einem Individualcall gelingt einem das mangels Beinlänge
sowieso nicht, und warum sollen Mitglieder eines Clubs mit ihrem
Gemeinschaftsrufzeichen nicht von verschiedenen Standorten aus gleichzeitig
QRV sein? Will die Regulierungsbehörde dadurch mehr Geld einnehmen,
weil zusätzliche Rufzeichen beantragt werden müssen? Wir
werten diesen Vorschlag, der Missbrauch sowieso nicht verhindern
kann, als überflüssiges Wiehern des Amtsschimmels, der
ein liberales und schlankes Gesetz in sein Gegenteil verkehren will.
Soweit für heute - nächste Woche geht's weiter.
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(rps)
der AGZ e.V. fand am gestrigen 29. März in Solingen in einem
altbergischen Traditionslokal statt. Vorsitzender Wolfgang van Gels,
DL5EDA, konnte fast 50 Prozent der Mitglieder begrüßen.
Die Anwesenden sprachen dem Vorstand ihr Vertrauen für die
erfolgreiche Führung des Vereins im vergangenen Jahr aus. Alleine
in den letzten zwei Wochen konnten fünf neue Mitglieder aufgenommen
werden, darunter zwei lizenzierte YLs. Wesentliches Ergebnis der
Sitzung ist der Beschluss, in Zukunft den verbilligten Bezug einer
bekannten Amateurfunkzeitschrift im Rahmen der Mitgliedschaft anzubieten.
Die Beitragsordnung
wurde entsprechend geändert. Ferner wurde beschlossen, an der
Hamradio 2003 in Friedrichshafen teilzunehmen und den AGZ-Digipeater
in Remscheid finanziell zu unterstützen und vor allem technisch
weiter auszubauen. Wichtige Zukunftspläne des Vereins sind
die Lobbyarbeit für eine europäische Amateurfunkgesetzgebung
und die Fortführung der Information von Funkamateuren und Öffentlichkeit
durch den erfolgreichen Rundspruch "HamRadio 2day".
WENIG FINGERSPITZENGEFÜHL
(hfs) zeigt KB6SSN, indem er einen Contest promotet, der anlässlich
des Einsatzes der USS Hornet und 16 B-25-Bombern während des
Zweiten Weltkriegs ausgeschrieben wurde. In Anbetracht der Wirren
derzeit in Nahost wäre meines Erachtens etwas mehr politische
Zurückhaltung geboten
FREQUENZREGULIERUNG BLEIBT INNOVATIONS-MOTOR
(hfs) Das sagte sinngemäß der Präsident der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - Matthias
Kurth - am 18. März bei der Vorstellung eines neuen Strategie-Papiers.
Das Strategiepapier der RegTP enthält u. a. Eckpunkte zur Realisierung
einer effizienten und diskriminierungsfreien Frequenzregulierung.
Aufgabe der "Strategischen Aspekte zur Frequenzregulierung
der RegTP" sei es, so Matthias Kurth, "bereits im Vorfeld
formeller Anhörungen nationaler und internationaler Regulierungsgremien
im Rahmen eines Gesamtkonzepts einen Überblick über ausgewählte
Bereiche der Frequenzregulierung zu geben". Die RegTP strebt
nach Kurths Aussage ein größeres Maß an Flexibilität
bei der Frequenznutzung an.
"Das Frequenzspektrum ist knapp und kostbar, es gibt fast
immer mehr Anfragen und Wünsche als wir befriedigen können.
Umso wichtiger ist es, das verfügbare Spektrum nicht auf Vorrat
und auf bloße Nutzungsabsichten hin zuzuteilen. Effiziente
Nutzung bedeutet, dass die volkswirtschaftlich bedeutsamsten und
erfolgreichsten Nutzungsmodelle gefördert werden. Da letztlich
der Markt über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, muss die
RegTP auf veränderte technische, aber auch veränderte
Nachfragebedingungen reagieren können", sagte Kurth. Hoffen
wir, dass davon auch vieles im Amateurfunkdienst umgesetzt wird
und nicht eine Worthülse bleibt.
Quelle: RegTP
KONSOLIDIERUNG UND NEUE IMPULSE
(hfs) "Die Konsolidierung in den TK-Märkten hat sich
im Jahr 2002 fortgesetzt", sagte Matthias Kurth, Präsident
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
bei der Vorstellung des Jahresberichts 2002 seiner Behörde
in Bonn. Unter anderem konstatierte er:
"Die Erweiterung des Frequenzspektrums für WLAN im
5 GHz-Bereich und der in diesem Jahr bevorstehende UMTS-Netz- und
Dienstestart werden die innovativen Impulse im deutschen TK-Markt
weiter verstärken".
Hoffen wir, dass die Lobbyarbeit der aktivsten Amateurfunkvereine
in DL die Frequenzressourcen für den Funkamateur langfristig
sichert, besonders was die hochfrequenten Bänder oberhalb von
1 GHz anbelangt.
Quelle: RegTP
MOBILITÄT AUF DEM LOGENPLATZ
(hfs) Wer es leid ist, den FT-817 mit viel Peripherie rumzuschleppen,
der kann jetzt mit 2,3 kg Gewicht das gesamte Leistungsspektrum
mit sich rumtragen und trotzdem mit 100 Watt auf KW und 6 m Betrieb
machen - in DL zur Zeit natürlich nur mit 25 Watt ERP und mit
Sondergenehmigung. Auf 2 Meter geht's mit 50 Watt und auf 70 cm
mit 20 Watt in die Luft - also ein wahrer Luftikus für unterwegs.
"FT-857" heißt die kleine "Kiste". Sie
soll demnächst in Deutschland in den Markt gebracht werden.
Lassen wir uns überraschen.
ZUM GUTEN SCHLUSS
Vergessen Sie nicht, Ihre Uhren und Rechnersysteme um eine Stunde
vorzustellen, wenn dies nicht schon diverse Automatiken für
Sie erledigt haben.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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