Ausgabe 77 / 2003 vom 13.04.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL
(hfs) Unlängst besuchte mich ein OT, der - bedingt durch
sein Alter - mit CW Schwierigkeiten hat. Er kaufte sich einen Pactor-Controller
und frönt damit jetzt wieder seiner Leidenschaft Morsetelegrafie.
Daraus resümiert er, dass ursprüngliches Handtasten-CW
ja eine Abkehr von der Technik schlechthin sei.
Unlängst hörte ich auf DB0UR zu, wie über die
Vernetzung von Repeatern diskutiert wurde. Es gibt offensichtlich
Sysops, die sich beschweren, dass bei vernetzten Repeatern ständig
Betrieb sei. Die ersehnte Ruhe auf Repeatern als Abkehr von der
Technik?
Unlängst sah ich auf der Internet-Visitenkarte des deutschen
Funkamateurs W. aus M., die er bei www.qrz.com anbietet, dass er
nur noch auf 40 Meter QRV sein kann und um Kontakte via Echolink
bittet. Dieser OM hat einen guten Funkfreund P. aus R., mit dem
er gerne Betrieb macht. Nachdem ich die beiden via Echolink und
meiner Funkstation "zusammenschaltete", hatte Funkfreund
P. ziemliche Schwierigkeiten zu verstehen, dass er auf einmal mit
seinem Funkfreund W. aus M. in Echtzeit spricht. Nachdem die beiden
sich wieder getrennt hatten, motzte P. rum, dass so was kein Amateurfunk
sei. Schließlich der Amateurfunk selbst als Abkehr von der
Technik?
Offensichtlich läuft in den Köpfen einiger Funkamateure
doch etwas grundsätzlich schief. Natürlich kann jeder
seinen Amateurfunk so ausleben, wie es ihm beliebt. Natürlich
sollte man keinem ein QSO aufzwingen. Natürlich darf man den
AUSKNOPF drücken, wenn einem das Palavern über Repeater
nicht zusagt. Und natürlich darf man aus der Amsat-DL austreten,
wenn einem deren Echolink-Gateway nicht gefällt.
Aber bitte - vergessen wir mal nicht, dass der Amateurfunkdienst
PRIMÄR ein Kommunikationsdienst ist, der allerdings auf der
technischen Seite keine Grenzen hat und große Freiheiten genießt.
Damit richtig umgehen zu können, macht offensichtlich sehr
vielen Funkamateuren Schwierigkeiten.
Dieses Spannungsfeld führt offensichtlich einerseits zu
Technikfeindlichkeit, was neue Medien angeht, und andererseits zu
einer Kommunikationsabschottung, die den Amateurfunkdienst in den
Geruch der gewerblich-wirtschaftlichen Nutzung bringt. Wagen wir
doch mal wieder etwas mehr Amateurfunk in seiner Ursprünglichkeit
als Kommunikationsebene und schönes Spielzeug.
10-METER-FM OHNE LOBBY?
(hfs) Chris (der Name wurde verfremdet) reklamierte am 7. April
bei der AGZ, dass der aktuelle Bandplan der IARU im 10-Meter-Band
nur auf den Relaisfrequenzen oberhalb von 29,2 MHz die Sendeart
FM vorsieht. FM ist demnach für Funkamateure in IARU-Mitgliedsvereinen
zwischen 28,225 und 29,2 MHz OFF LIMITS, da dort die Bandbreite
auf 2,7 kHz beschränkt sein soll. Dass diese Situation de facto
schon lange besteht, ist allerdings kein Argument, sie zu akzeptieren
und nicht zu ändern.
Die AGZ besteht grundsätzlich auf der Beachtung geschützter
Frequenzen im Sinne der Wissenschaftsorientierung des Amateurfunkgesetzes
- hierzu zählen wir unter anderem die Bakensender -, nicht
aber auf den teils unsinnigen Betriebsregeln privater Vereine. Daher
sehen wir keine Probleme darin, FM als Betriebsart in den Bereichen
oberhalb von etwa 28,8 MHz auszuüben, solange die Frequenz
ungenutzt ist - und das wird im mit Riesenschritten nahenden Sonnenflecken-Minimum
sehr oft der Fall sein. Übrigens - welcher handelsübliche
Amateurfunk-Transceiver hält eigentlich in FM die von DARC
und IARU geforderten 6 kHz als maximale Bandbreite oberhalb von
29,2 MHz wirklich ein?
FUNKAMATEUR DARF ANTENNE WIEDER ERRICHTEN
(rps) Es gibt auch noch erbauliche Nachrichten: Ein Funkamateur
aus Frankenthal in der Pfalz traute vor wenigen Tagen seinen Augen
nicht. Seine Langdrahtantenne, die er an seinem Haus und an einem
gegenüberliegenden Haus befestigt hatte und die dort lange
Jahre ohne Beachtung hing, fand er fein säuberlich zusammengerollt
vor seiner Tür wieder. Ohne den Funkamateur zu informieren,
hatte die Wohnungsverwaltung des anderen Hauses den Langdraht abgehängt.
Auf Nachfrage wurde ihm erklärt, man betrachte die Antenne
als einen ungenehmigten und nicht nur optisch unerwünschten
Eingriff in das Eigentum.
Entgegen des Rates vieler anderer "Sachkundiger" -
diese bescheinigten ihm wenig Erfolgsaussichten in dieser Sache
- nahm er anwaltliche Hilfe in Anspruch: Dies mit dem Ergebnis,
dass es ihm im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs bereits
vier Tage später gestattet wurde, die Antenne kostenfrei wieder
am Haus anzubringen. Nach einigen speziellen Rechtsausführungen
und unter Hinweis auf die Bedeutung des Amateurfunkdienstes für
die Allgemeinheit - und auch wegen der schnellen und sachlichen
Unterstützung des Ortsverbandsvorsitzenden konnte dieses Ergebnis
erzielt werden.
Besonders zu erwähnen ist die kompetente und engagierte
Unterstützung der Geschäftsleitung des DARC e.V. in Baunatal
zugunsten des Funkamateurs: Innerhalb eines Arbeitstages wurde eine
Bescheinigung über die bestehende Mitgliedschaft und die bestehende
Haftpflichtversicherung des Betroffenen erstellt, unterzeichnet
und übersandt. Die Geschäftsführerin der Wohnungsverwaltung
hat nach Beilegung der Auseinandersetzung das Shack des Funkamateurs
persönlich aufgesucht, um sich ein Bild von der Tätigkeit
des Funkamateurs zu machen. Sie zeigte sich tief beeindruckt. Der
Funkamateur wurde anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Michael
Riedel, DG2KAR aus Köln.
FCC WARNT FUNKAMATEURE
(red) Es könnte die LIZENZ kosten. Die amerikanische Telekommunikationsbehörde
FCC mahnte drei
Funkamateure aus Idaho ab, die sich außerhalb der Amateurfunkfrequenzen
bewegten, und sie drohte mit dem Entzug der Lizenz im Wiederholungsfall.
Das Bußgeld beträgt zwischen 7.500 und 10.000 US-Dollar
für das unlizenzierte Senden im 27 MHz-CB-Funkband in SSTV
und SSB. In USA ist es im übrigen rechtlich erlaubt, öffentlich
Verstöße detailliert zu beschreiben und dabei Ross und
Reiter zu nennen - ganz im Gegensatz zur Bundesrepublik.
Quelle: ARRL
USA MACHEN MOBIL - FÜR DIE WRC-03
(red) Der amerikanische Amateurfunkverband ARRL will sich während
der vom 9. Juni bis zum 4. Juli in Genf stattfindenden Weltfunkkonferenz
WRC-03
nicht auf den alles andere überstrahlenden VO-Funk-Artikel
S25.5 - Stichwort Morsetelegrafie - beschränken. Ausnahmslos
alle kritischen Punkte sollen behandelt werden, die eine Verringerung
des Frequenzspektrums oder eine Gefahr für den Amateurfunk
insgesamt bedeuten könnten. Die ARRL hat folgende Themen auf
der Agenda:
- Die Abgrenzung der geplanten 40-m-Band-Erweiterung von den
Expansionswünschen des Rundfunks im gleichen Frequenzsegment
im Zusammenhang mit digitaler Kurzwelle bzw. DRM,
- den Einfluss von industriellen Entscheidungen auf den Amateurfunk,
- die Erhaltung des Amateurfunkdienstes im Allgemeinen,
- die Festigung der Stärke und der Position des Amateurfunkdienstes
auf internationaler Basis,
- die erweiterten Frequenzansprüche zukünftiger LEO-Satelliten,
- das kommende Satelliten-gestützte Radarsystem zur Abtastung
der Erdoberfläche im 70-cm-Band und
- die erwartete Expansion des Frequenzbedarfs von WLANs im
Amateurfunkband bei 5,6 GHz.
Schließlich sollen Probleme des Drittenverkehrs und die
geforderte Qualifikation der Funkamateure auf der WRC-03 abschließend
behandelt werden. Anzumerken ist, dass die ARRL meint, dass der
Amateurfunkdienst nur dann langfristig überleben könne,
wenn organisierte und nicht organisierte Funkamateure an einem Strang
ziehen und der Industrie gemeinsam Paroli bieten.
Quelle: ARRL
DAS WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BESTÄTIGT ...
(red) dass das Betreiben von CB-Funk-Netzwerken kein "geschäftsmäßiges
Erbringen von Telekommunikationsdiensten" im Sinne des Telekommunikationsgesetzes
sei. Das hat das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit einem CB-Funker auf Anfrage mitgeteilt.
Das Betreiben von Funkanlagen auf der Basis von Frequenzzuteilungen
für den CB-Funk erfolgt auch in Fällen eines örtlich
begrenzten Zusammenschlusses von Einzelfunkanlagen immer nach den
Freiwilligkeitsprinzip. Eigentumsrechte der Nutzer sowie Rechte
über Beteiligungen und Zugänge anderer Teilnehmer an diesen
Netzen liegen nicht im Regelungsbereich des TKG. Dies ist in digitalen
Amateurfunknetzen mit Sicherheit genau so.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
DAS KREUZ MIT DEN BANDPLÄNEN
(red) der IARU erlebte ebenfalls KA1OGM, der W1AW das ARRL-Bulletin
verlesen hörte. Er empfing ihn nämlich auf 7,290 MHz in
SSB mitten auf der AM-Anruffrequenz. Na ja, manchmal stolpert man
eben über die eigenen Füße.
Quelle: www.qrz.com
SCANNERURTEILE AKTUELL
(rps) Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat am 21. März
2003 einen Funkfreund und Diplom-Ingenieur der Nachrichtentechnik
wegen unerlaubten Abhörens von Nachrichten gemäss Paragraf
95 TKG (das ist der "Abhörparagraf") zu einer Geldstrafe
von 2.100 Euro verurteilt. Der Beschuldigte hatte den Scanner-Empfänger
im September 2001 erworben. Das Gerät wurde bei einem polizeilichen
Zugriff auf offener Strasse - das Gerät befand sich in der
Jackentasche des Beschuldigten und er hatte einen Öhrhörer
angeschlossen - im Oktober 2001 beschlagnahmt.
Es blieb in der Hauptverhandlung offen, auf welcher Frequenz
der Scanner während des Zugriffs eingestellt war und welche
Inhalte tatsächlich abgehört wurden. Erst bei einer dem
Zugriff folgenden Überprüfung durch die Polizei wurde
festgestellt, dass im Gerät eine Vielzahl von Betriebs-, Sondereinsatz-
und Datenstationskanälen der Landespolizeidirektion, sowie
auch Frequenzen von Rundfunksendern gespeichert waren. Das Gericht
geht in seiner Entscheidung davon aus, dass der Beschuldigte zwischen
September 2001 und Oktober 2001 in mindestens einem Fall Nachrichten
von behördlichen Funkstellen abgehört hat. Ohne weitere
Begründung führt das Gericht aus, das Gerät sei einzuziehen,
weil anzunehmen sei, dass der Beschuldigte damit weiterhin den Polizeifunk
abhören wird.
Der Beschuldigte hat durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt
Michael Riedel aus Köln, gegen das Urteil Berufung einlegen
lassen. Dieser erklärte: "Das Urteil kann keinen Bestand
haben und leidet an erheblichen rechtlichen Mängeln".
Das nicht rechtskräftige Urteil hat das Aktenzeichen B4 Cs
2278/02.
Quelle: Rechtsanwalt Michael
Riedel, DG2KAR aus Köln
HAMRADIO FRIEDRICHSHAFEN 2003
(red) Auch dieses Jahr wird die AGZ e.V. wieder auf der HAMRADIO
in Friedrichshafen präsent sein - erstmals auf dem neuen Messegelände.
Sobald uns die Standnummer vorliegt, werden wir Sie informieren.
Wir sehen uns!
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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