Ausgabe 79 / 2003 vom 27.04.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
GAST-KOMMENTAR
(hb) In zwei Themenkomplexen - nämlich "RegTP: 'Keine
Einwände gegen Kopplung über Internet'" und "DL:
HamRadio 2day 78-2003" - zähle ich am 23. April in der
Internet-Newsgroup de.comm.ham insgesamt 284 Beiträge. Beim
Lesen der Beiträge kam auch mir das Bild vor Augen, das Michael,
DG2KAR, dort beschrieb: als ob gerade eine Herde Wildpferde mitten
durch das Hirn galoppiert.
Dabei fing es ganz harmlos an: Stefan König schrieb unter
Bezugnahme auf ein Statement der RegTP: "na endlich: Jetzt
können wir auch die deutschen Relais an Echolink koppeln".
Wohlgemerkt, es geht um eine ZUSÄTZLICHE Möglichkeit,
und nicht darum, dass die Amateurfunkkommunikation künftig
grundsätzlich über das Internet abgewickelt werden soll.
Es geht darum, dass auch von Deutschland aus das gemacht werden
KANN, was in vielen anderen Ländern längst üblich
ist - NICHT aber gemacht werden MUSS!
Dass man über die Einbeziehung des Internets in den "Ausbreitungsweg"
einer Kommunikationsstrecke unterschiedlicher Auffassung sein kann,
ist erst einmal völlig normal. Aber - kann denn nicht akzeptiert
werden, dass die Geschmäcker eben verschieden sind? Warum muss
daraus immer gleich ein Riesenproblem konstruiert werden?
Wer beispielsweise Echolink machen will, soll es doch tun! Dadurch
wird der Amateurfunk genau so wenig demontiert werden, wie seinerzeit
durch die Umstellung von AM auf SSB oder durch das Hinzukommen von
FM-Kanalfunk und Relaisfunk - und so weiter. Die Gefahren für
den Amateurfunk liegen meines Erachtens ganz wo anders: beispielsweise
in der Art der Kommunikation, wie wir miteinander umgehen. Wenn
in beinahe 300 Diskussionsbeiträgen kaum ein Ansatz eines Konsenses
feststellbar ist, die "Fronten" sich noch weiter verhärten,
der jeweilige Diskussionsgegner als dumm, fundamentalistisch und
was weiß ich noch alles bezeichnet wird, dann liegt doch was
ganz schwer im Argen.
Amateurfunk - Brücke zur Welt; einander respektieren, egal
welche Grenzen zwischen einem liegen, politische wie auch menschliche;
leben und leben lassen? Manche nennen dies "Hamspirit".
Ich befürchte, wir sind auf dem besten Wege, uns diese
Werte selber kaputt zu machen. Das Fatale daran ist: Was wir verlieren,
werden wir erst merken, wenn wir es verloren haben.
Hermann, DK6XH.
AM 30. APRIL IST ES SOWEIT
(red) Die AGZ wird am kommenden Mittwoch, dem 30. April ihre
Kommentierung zum Entwurf einer novellierten Amateurfunkverordnung
veröffentlichen, den das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit Mitte Februar dieses Jahres veröffentlicht hat -
wir berichteten. Im Rahmen eines besonderen Schwerpunktes haben
wir uns dabei intensiv mit der Fragestellung beschäftigt, welche
speziellen Regelungen das vorrangige Amateurfunkgesetz in einer
Rechtsverordnung überhaupt zulässt. Außerdem machen
wir einen Vorschlag, wie die auf der WRC-03 zu erwartenden Beschlüsse
zur Morsetelegrafie möglichst schnell in nationales Recht umgesetzt
werden können - mit dem Ziel der Gleichstellung der Genehmigungsklasse
2 mit der Genehmigungsklasse 1 hinsichtlich der zugeteilten Frequenzen
unterhalb von 30 MHz.
Sie werden unser Statement im deutschsprachigen Packet Radio-Netz
in den Rubriken AGZ und ALLE als Textdatei finden. Darüber
hinaus können Sie die Kommentierung natürlich auch auf
der Website der AGZ e.V. unter
www.agz-ev.de
als PDF-Dokument einsehen und herunterladen.
FREQUENZNUTZUNGSPLAN LIEGT ALS ENTWURF VOR
(rps) Welch ein Ereignis: Nach fast siebenjähriger Schwangerschaft
war es endlich soweit. Die Regulierungsbehörde gebar Mitte
April den ersten Entwurf des Frequenznutzungsplans, den uns das
Telekommunikationsgesetz bereits im Sommer des Jahres 1996 angekündigt
hat und auf den unser Amateurfunkgesetz schon seit Sommer 1997 direkten
Bezug nimmt. Viele hatten das nicht mehr für möglich gehalten.
Auch der Amateurfunk ist enthalten - für ihn werden die Frequenzen
ausgewiesen, die gemäss dem Amateurfunkgesetz den Funkamateuren
als zugewiesen gelten. Der Frequenznutzungsplan benennt für
uns in der Rechtssystematik allerdings lediglich die Frequenzen
selbst, ohne weiter gehende Nutzungsdetails wie z.B. Genehmigungsklassen,
Senderleistungen, Bandbreiten oder Teilbereiche für Relais
und Digipeater vorzuschreiben. Dies soll statt dessen in der ebenfalls
im Entwurf vorliegenden Amateurfunkverordnung geschehen.
Der Entwurf des Frequenznutzungsplans ist auf der Website der
RegTP öffentlich zugänglich unter der URL
http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenznutzung/FreqNTP460.pdf
Die Behörde erwartet Stellungnahmen der bei der Aufstellung
des Frequenznutzungsplans zu beteiligenden Öffentlichkeit bis
zum 17. Juni 2003.
NEUES SPIEL - NEUES GLÜCK
(rps) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit startet
nach einigen verwaltungsrechtlichen Niederlagen erneut einen Versuch,
bei den Senderbetreibern an die Gebühren zu kommen: Die "Verordnung
über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung",
die seit wenigen Tagen im Entwurf vorliegt, soll zukünftig
ab dem Jahre 2003 die Frequenznutzungsgebühr und die EMV-Gebühr
gemeinsam erheben. In diesem Jahr soll demnach der Amateurfunk 3,70
Euro für die Frequenznutzung und 20,90 Euro für Aufwendungen
der RegTP im Rahmen des EMV-Gesetzes bezahlen, und zwar pro Zulassung
zur Teilnahme am Amateurfunkdienst - also pro Person und nicht pro
Rufzeichen. Stellungnahmen erbittet das Ministerium bis zum 30.
Mai 2003.
REGTP STARTET GEBÜHRENEINZUG IM MAI
(rps) Anfang Mai startet die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post den Versand von einer Million Beitragsbescheiden
für die Rechnungsjahre 1999 bis 2002. Betroffen von dieser
Aktion sind alle Betreiber von Sendefunkanlagen und die Inhaber
von Frequenzzuteilungen, z.B. Flugfunk, Taxifunk, die Betreiber
von Mobilfunk-Basisstationen und auch der Amateurfunk. Rechtsgrundlage
dazu sind das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Gesetz über
die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Pro Person wird die Regulierungsbehörde nach unserer Berechnung
insgesamt etwa 110 Euro für diese vier Jahre einfordern - eine
schöne Überraschung im Wonnemonat Mai.
Die AGZ e.V. hat nach gründlicher Recherche allerdings
rechtliche Bedenken, ob Amateurfunkgenehmigungen und Frequenzzuteilungen,
die allein auf der Basis des Amateurfunkgesetzes beruhen, tatsächlich
zu einer Beitragspflicht auf Grundlage der genannten anderen Gesetze
führen können, wie die RegTP dies zu handhaben gedenkt.
Das AFuG selbst enthält keine Ermächtigung zur Erhebung
laufender Gebühren. Wir werden zu gegebener Zeit - spätestens
allerdings im Zusammenhang mit unserer Stellungnahme zum Entwurf
der "Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien
Frequenznutzung" - auf das Thema im Detail zurück kommen.
PETITION GEGEN PLC BEIM DEUTSCHEN BUNDESTAG
(red) Die Assoziation Deutschsprachiger Kurzwellenhörer
ADDX e.V. hat
vor einigen Wochen in Zusammenarbeit mit einigen sehr engagierten
Funkamateuren eine Petition zum Thema Power Line Communication (PLC)
beim Bundestag eingereicht, die dort mittlerweile unter dem
Aktenzeichen 3-15-09-9027-006057
bearbeitet wird. Ab sofort kann sich jeder Interessent durch
ein einfaches Schreiben an den Petitionsausschuss unseres Parlaments
dieser Petition anschließen. In diesem Schreiben braucht z.B.
nur zu stehen:
"Hiermit schließe ich mich den von der ADDX e.V.
in ihrer Petition vom 19. März 2003 erhobenen Forderungen
unter dem Aktenzeichen 3-15-09-9027-006057 an."
Die Adresse lautet:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Die AGZ e.V. sieht dies auch für Funkamateure als sinnvoll
an und fordert dazu auf, die Petition der ADDX e.V. zu unterstützen.
Schreiben Sie an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages!
Den Wortlauf der Petition und eine Dokumentation zum Störpotenzial
von PLC finden Sie auf der Website der ADDX unter
http://www.addx.de/plc/Petition.pdf
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Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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