Ausgabe 80 / 2003 vom 04.05.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
AFUV-ENTWURF IST EIN REINFALL
(rps) Seit vergangenen Mittwoch ist die 31-seitige Stellungnahme
der AGZ zum Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung öffentlich
- im Internet und in Packet Radio. Der Entwurf ist geprägt
von einer Vielzahl von juristischen Mängeln und vor allem von
Verstößen gegen die Vorgaben und die Vorbehalte des vorrangigen
Amateurfunkgesetzes. So ist etwa die beabsichtigte Regulierung der
Amateurfunkprüfung und der Modalitäten der Nutzung und
Koordination automatischer und fernbedienter Amateurfunkstellen
schlicht und einfach in einem Amtsblatt nicht machbar, weil für
den Bürger nicht bindend.
Nur einige kurze Beispiele: Die befristete Vergabe von Rufzeichen
- z.B. für Relais und Digipeater oder für die Ausbildung
- wird vom Amateurfunkgesetz in unserer Sicht nicht gedeckt. Einschränkende
Auflagen für automatische und fernbediente Amateurfunkstellen
- wie etwa eine Leistungsbeschränkung oder die Zuweisung nur
von Einzelfrequenzen - sind mit dem heutigen AFuG und dem vorliegenden
Entwurf einer AFuV nicht machbar. Auch besteht auf die Erteilung
eines besonderen Rufzeichens für eine solche Amateurfunkstelle
ein uneingeschränkter Erteilungsanspruch. Eine Rechtsverordnung,
die eine Ablehnung eines entsprechenden Antrags ermöglicht,
wäre rechtswidrig. Bei den erlaubten technischen und betrieblichen
Parametern wird allzu oft die Wissenschafts- und Experimentierfreiheit
des Amateurfunks in nicht zulässiger Weise eingeschränkt.
Weiter kommt der Verordnungsentwurf zur Unzeit, da in Genf auf der
WRC-03 wichtige Entscheidungen zum Kurzwellenzugang unmittelbar
bevorstehen. Darauf geht der Entwurf mit keinem Wort ein; es findet
dort immer noch eine Morsetelegrafieprüfung statt.
Die Zeit reicht nicht, Ihnen in HamRadio 2day alles zu erklären.
Die AGZ empfiehlt im Ergebnis wegen der Vielzahl von Mängeln
und Verstößen gegen übergeordnetes Recht, den Entwurf
zurück zu ziehen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der WRC-03 und unserer rechtlichen Anmerkungen erneut vorzulegen.
Wir fordern entweder eine Regelung, die der Sozialbindung des Eigentums
bei der Nutzung von Relais und Digipeatern Rechnung trägt,
oder aber die Freigabe des unbemannten Betriebs für jeden Funkamateur
ohne jede Einschränkung - und dafür haben wir gute juristische
Gründe. Hinsichtlich einer schnellen Umsetzung der WRC-03 in
nationales Recht, was die Gleichstellung von Klasse 2 mit Klasse
1 in der Kurzwellennutzung bedeutet, machen wir einen detaillierten
Vorschlag.
Lesen Sie dazu unsere Stellungnahme im Detail. Sie ist dringend
als Pflichtlektüre empfohlen!
REPEATER AUF EINEN BLICK
(hfs) Wer mehr über vernetzte Relaisfunkstellen in den
USA wissen möchte und lernen will, was hier alles möglich
ist, der informiere sich auf dieser Website:
http://www.repeaterlink.org/
Hier nur einige Beispiele dieses neuen Informationssystems:
Suche nach Städten
Suche nach Repeatern, die mindestens zwei Städte miteinander
vernetzt verbinden
automatisch generierte Repeater-Landkarte
Diese Internet-Präsenz ist eine erfrischende Offenheit
im Gegensatz zu der Geheimniskrämerei um Repeater und Digipeater
in Deutschland.
CB-FUNK: NEUE "CIRCULATION CARD"
(red) Die neue "Circulation Card" - die sog. CB-Berechtigungskarte
- ist nunmehr bei den Außenstellen der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post (RegTP) erhältlich. Die
Karte ist bis zum 31. Dezember 2005 gültig und berechtigt zum
Mitführen und Betreiben von CB-Funkgeräten mit den Kennzeichnungen
PR-27, PR-27D-FM, KAM, K/p und K/m
in den folgenden Ländern: Belgien, Finnland, Frankreich,
Liechtenstein, Portugal, Schweiz, Slowakei und Spanien. Neu hinzugekommen
ist Finnland. Dagegen sind die Tschechische Republik und Ungarn
in der neuen "Circulation Card" nicht mehr aufgeführt.
Alte CB-Berechtigungskarten, die während der vergangenen drei
Jahre ausgegeben wurden, haben ihre Gültigkeit bereits am 31.
Dezember 2002 verloren. Die neue "Circulation Card" kann
gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags bei den Außenstellen
der RegTP angefordert bzw. dort abgeholt werden.
Wie man sieht, werden die "belächelten Funkanwender"
ganz schön erwachsen.
Quelle: FM
- das Funkmagazin
SPAM NICHT UNBEDINGT RECHTSWIDRIG
(red) Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass
die Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail - so genannter
Spam - nicht unbedingt rechtswidrig ist. Das Aktenzeichen lautet
13 O 39/03. Erforderlich sei eine "Beeinträchtigung, die
über eine bloße Belästigung und die sozial übliche
Behinderung hinausgeht", beschloss die 13. Kammer des Gerichts.
In dem Fall hatte ein Gewerbebetrieb unaufgefordert eine Email
erhalten, in der ein EDV-Dienstleister für seine Dienste geworben
hatte. Als sich der EDV-Dienstleister weigerte, per Unterlassungserklärung
zu versichern, keine weiteren Emails mehr zuzusenden, beantragte
der Betrieb eine einstweilige Verfügung. Diesen Antrag wies
das Gericht nun per Beschluss zurück. Nach Ansicht des Gerichts
stellt die Zusendung einer unerwünschten Email werbenden Inhalts
"nicht ohne weiteres einen Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb dar." Ein solcher Eingriff bestehe
nur dann, wenn der betriebliche Organismus oder die unternehmerische
Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt werde. Die vorliegende
Email habe aber "nach ihrem Inhalt lediglich einen vorstellenden
Charakter des Leistungsangebots". Zudem habe der Antragsgegner
in der Email selbst zugesagt, den Adressaten in Zukunft weder durch
wiederkehrende Mails zu belästigen, noch die Email-Adresse
in irgendeiner Form weiterzugeben."
Damit stellt das Gericht die in solchen Fällen gängige
Rechtssprechung in Frage. Rechtsanwalt Tobias Stroemer, der die
Klagepartei vertritt, hält den Beschluss für eine "krasse
Ausnahmeentscheidung", die aber nun dennoch in die Beurteilung
anderer Gerichte einfließen könnte. Gegenüber heise
online bestätigte er, dass er bereits Beschwerde gegen den
Beschluss eingereicht habe: "Es ist zweifelhaft, dass das Oberlandesgericht
diese Linie mitträgt." Im übrigen habe der Versender
der Email vor kurzem die Mandantin erneut mit einer unerwünschten
Email belästigt, sodass die Sachlage jetzt klarer sein dürfte.
Quelle: Heise-News-Ticker
AGZ MAIL-FORWARD OHNE FILTER
(red) Das Email-Forward-System der AGZ mit der Systematik <Rufzeichen>@agz-ev.de
ist ohne Filter organisiert. Wir legen größten Wert darauf,
dass unsere Nutzer selbst entscheiden, was sie von wem wann und
wo lesen möchten.
ECHOLINK MIT NEUEM MAP-SERVICE
(red) Wenn Sie via Internet mit dem Echolink-Server verbunden
sind, können Sie unter "INFO" nachsehen, wo die Amateurfunkstation
sich befindet. Dazu wird Ihnen nun ein Kartenausschnitt geliefert.
Voraussetzung ist, dass der Echolink-User seine Koordinaten in seinem
Profil eingegeben hat. Die Station ist dann auch via APRS zu finden.
KEIN "JEDERMANNFUNK" AUF EHEMALIGEN C-NETZ-FREQUENZEN
(red) sagt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP). Sie hat die Frequenzen des ehemaligen C-Mobilfunknetzes
dem Betriebsfunk bzw. dem Bündelfunk zugewiesen. Dies geht
aus dem Frequenznutzungsteilplan Nr. 223 hervor, den die Behörde
im Rahmen der Mitteilung 97/2003 im Amtsblatt 8/2003 vom 16. April
veröffentlicht hat. Damit stehen diese Frequenzen für
einen möglichen "Jedermannfunk" nicht zur Verfügung.
Eine ausführliche Begründung für die Entscheidung
der RegTP ist im selben Amtsblatt unter der Mitteilung 99/2003 zu
finden.
Die Behörde folgt mit ihrer Entscheidung im Wesentlichen
einem Entwurf, den sie schon im Mai vergangenen Jahres veröffentlicht
hatte. Der Frequenznutzungsteilplan Nr. 223 und die Begründung
zur Entscheidung der RegTP über die Vergabe der Ex-C-Netz-Frequenzen
können im Internet der RegTP
herunter geladen werden.
Quelle: FM
- das Funkmagazin
LESERBRIEF
(hfs) Denglisch bei der AGZ? - fragt Joachim Groeger; er schreibt:
"Allerdings stört mich doch, dass auch in Ihrer
Organisation die Imponiersprache Denglisch Einzug gehalten zu
haben scheint. Da gibt es also "statements" anstatt
"Stellungnahmen" oder "Erklärungen" und
auch "Amateurfunk heute" muss natürlich "HamRadio
2Day" heißen. Und so geht es munter weiter mit "Durchschnittspower"
und "NOWIRE". Will man mit der Tatsache, dass man nur
noch verstümmeltes Deutsch spricht, Weltoffenheit beweisen?
Na ja, klar, ich weiß, dass wir im Amateurfunk uns vieler
englischer Ausdrücke bedienen, aber meistens aber wohl nur
aus Denkfaulheit. Denn viele Funkamateure können überhaupt
kein brauchbares Englisch sprechen. Warum dann also? Nein, ich
bin kein Rechtsaußen, aber mir geht derartiges pseudokosmopolitsches
Imponiergehabe gegen den Strich.
Mit besten Grüßen
Joachim Groeger, G4XXW, DK3NG, EL0AA/MM, London"
Joachim, wir geloben Besserung!
ZUM GUTEN SCHLUSS
Diese 80. Ausgabe von HamRadio 2day war vorproduziert. Vielen
Dank an die Autoren, Redakteure und Sprecher, die die Ausgabe von
HamRadio 2day OHNE Urlaubsunterbrechung möglich machen.
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Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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