Ausgabe 82 / 2003 vom 18.05.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL
(hfs) Mit Datum vom 12. Mai 2003 schreibt die RegTP an einen
Funkamateur einen Brief, dessen Inhalt ich verkürzt so interpretiere:
"Wer sich in Amateurfunkmedien informativ äußert,
der muss mit Rufzeichenmissbrauch rechnen, und wer das Amateurfunkgesetz
von 1997 legal auslebt, der beschädigt den Amateurfunkdienst
national und international".
Ich hatte schon immer den Verdacht, dass die deutsche Regulierungsbehörde
und ihre Vorgänger den Amateurfunkgesetzen mittels restriktiver
Durchführungsverordnungen das Kreuz brechen wollten. Dieser
kleine Brief vom 12. Mai bestätigt diese Vermutung allumfassend.
Allerdings haben beim AFuG-97 die Autoren aufgepasst, dass der demokratische
Auftrag des Amateurfunks in Deutschland durch eine restriktive AFuV
nicht so leicht ausgehebelt werden kann, jedenfalls nicht auf legale
Weise.
An diese Stelle passt der Kommentar von Günter König,
DJ8CY, aus dem Jahre 1978 in Nieder-Olm:
"Die Post hat bis heute nicht verwunden, dass sie mit
einem Amateurfunkgesetz den Zweiten Weltkrieg verloren hat ..."
Das scheint heute - 25 Jahre danach - noch unverändert
gültig zu sein. Schließlich verdanken wir das Amateurfunkgesetz
den Alliierten - vor allem den USA und Großbritannien, die
das Gesetz gegen die damalige deutsche Postverwaltung, die schon
1949 den Amateurfunk unter das Fernmeldeanlagengesetz packen wollte,
noch vor der Gründung der Bundesrepublik durchsetzten.
AMATEURFUNKGESETZ-97: DAS BUCH DER BÜCHER
TEIL 1: BEITRAGSBESCHEIDE SIND UNTERWEGS
(rps) Seit wenigen Tagen verschickt die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post zeitversetzt Beitragsbescheide
für die Jahre 1999 bis 2002 an die Funkamateure. Der Großraum
Köln/Düsseldorf kommt z.B. Ende dieser Woche dran. Es
handelt sich um die Frequenznutzungs- und um die EMV-Beiträge
- und zwar rückwirkend für vier Jahre auf einmal. Nach
unseren Informationen verlangt man pro Person etwa 110 Euro für
diesen Zeitraum. Die AGZ e.V. betrachtet beide erhobenen Beiträge
als rechtswidrig. Wir werden unseren Mitgliedern in direkter Kommunikation
mitteilen, welche Gründe wir dafür haben, welche Rechtsnormen
gelten und welche Verfahrensweise gegenüber der Behörde
empfehlenswert ist.
TEIL 2: BEITRÄGE ... UND KEIN ENDE
(rps) Auch die Beiträge für dieses Jahr hat man schon
im Visier: Die AGZ e.V. hat diese Woche ihre Stellungnahme
zum Entwurf
einer "Verordnung über Beiträge zum Schutz einer
störungsfreien Frequenznutzung" dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit übergeben. Das Ministerium beabsichtigt,
sowohl den Frequenznutzungsbeitrag, als auch den EMV-Beitrag in
einer einzigen Rechtsverordnung für das Jahr 2003 zusammen
zu erheben - auch wiederum bei den Funkamateuren. Insgesamt will
man 24,60 Euro haben. Wir betrachten auch dieses Ansinnen als durch
die heutigen Gesetze und Rechtsnormen nicht gedeckt. Wir fordern
daher die Freistellung der Funkamateure von laufenden Beiträgen.
Tragendes Argument unserer Kommentierung ist der Vorrang des
Amateurfunkgesetzes,
das selbst keine laufenden Beiträge kennt. Weiterhin ziehen
wir den Wortlaut und die Systematik des Telekommunikationsgesetzes
sowie des EMV-Gesetzes
heran. Das TKG z.B. verlangt die marktbezogene Festsetzung der Frequenznutzungsgebühren
- einen "Markt" kann es aber für Frequenznutzungen
unter dem nicht-gewerblich-wirtschaftlichen Amateurfunkgesetz definitionsgemäß
gar nicht geben. Auch haben wir eine automatische Frequenzzuteilung
per Gesetzeskraft, nicht aber per individuellem Verwaltungsakt.
Letzteres aber wäre Voraussetzung für eine Beitragspflichtigkeit
unter dem TKG.
Beim EMV-Beitrag steht in Sicht der AGZ ebenfalls das Amateurfunkgesetz
im Weg: Es verlangt nämlich eine eigenständige Störfallregulierung
für uns Funkamateure - und damit scheiden automatisch Mechanismen
und teilweise auch die Kostenerfassung unter dem EMV-Gesetz aus.
Dies sind nur einige wenige Hauptargumente unserer 14-seitigen
Stellungnahme vom 15. Mai. Lesen Sie sie! Sie finden den Text auf
unserer Internet-Präsenz unter
www.agz-ev.de
und im Packet-Radio-Netz in der Rubrik AGZ.
FUNKAMATEURE SIND NICHT RECHTLOS
(hfs) Funkamateure sind nicht schutzlos gegen elektromagnetische
Störungen - wie der folgende Fall zeigt. Ein Funkamateur aus
Lüdenscheid war es leid: Seit Monaten wurde seine Amateurfunkstelle
während des Betriebs auf Kurzwelle und auf UKW durch einen
so genannten Funkenerodierer Tag und Nacht und auch an den Wochenenden
gestört. Die Regulierungsbehörde stellte neben der Störquelle
auch die Störfeldstärken auf fast allen Bändern fest:
Sie beliefen sich auf bis zu brachiale 45 dB über einem Mikrovolt
pro Meter.
Im Dezember 2002 klagte der Funkamateur schließlich auf
Unterlassen und Beseitigung der Störungen vor dem Amtsgericht.
Während der Verhandlung erkannte das Gericht darauf, dass die
Teilnahme am Amateurfunkdienst genauso schutzwürdig sei wie
die Ausübung eines Gewerbebetriebs. Die Parteien schlossen
am Ende einen Vergleich, in dem sich der Störer verpflichtet
hat, den Funkenerodierer zukünftig in einem ganz bestimmten
Modus zu betreiben, der bei der Amateurfunkstelle nur geringe und
zumutbare Störungen erzeugt.
Der Rechtsanwalt des Betroffenen - Michael Riedel, DG2KAR in
Köln - meint dazu: "Eine sehr erfreuliche Rechtsentwicklung.
Sie unterstreicht die Bedeutung des Amateurfunkdienstes im Rahmen
der Rechtsordnung". Es ist interessant anzumerken, dass die
Regulierungsbehörde im Vorfeld der Ermittlungen zu erkennen
gab, dass sie einer Klage keinerlei Erfolgsaussichten einräume
und diese für völlig unnötig hielt.
Quelle: RA
Michael Riedel, DG2KAR.
LOGBOOK OF THE WORLD
(red) startet als Beta-Version. Die ARRL bietet derzeit einen
Betatest-Zeitraum von 60 Tagen an. Das lange erwarte elektronische
und Internet-basierte Kontakt-Bestätigungs-System wird dann
zur Hamvention präsentiert. Mehr dazu auf der Homepage der
ARRL. Damit ist
wohl das Zeitalter der mechanischen QSL-Vermittlung ausgeläutet.
DAS BMWA
(red) hat den Referentenentwurf für ein vollständig
neues Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht. Sie finden
den Text auf der Homepage des Ministeriums unter www.bmwi.de.
Die Neufassung des Gesetzes dient nach Angaben des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit in erster Linie der Angleichung an
europäisches Recht und der Umsetzung europäischer Vorgaben.
Die meisten Änderungen betreffen Anbieter gewerblicher Telekommunikationsdienstleistungen.
Der Amateurfunk ist jedoch an einer Stelle ganz massiv betroffen.
Wir berichten dazu ausführlich in unserer nächsten Ausgabe.
KÖNIGLICHE EHRUNG FÜR PA0LOU
(red) Lou van de Nadort, PA0LOU, ehemaliger Chairman der International
Amateur Radio Union Region 1, wurde von Königin Beatrix der
Niederlande für seine herausragenden Verdienste im Amateurfunkdienst
ausgezeichnet. Ihm wurde der "Orden von Oranje Nassau"
verliehen. Lou ist einer von 3594 Menschen, denen diese Ehre bisher
zuteil wurde. Die Auszeichnung steht für seinen persönlichen
außerordentlichen Einsatz für die Gemeinschaft.
Quelle: IARU
ZUM GUTEN SCHLUSS
(hfs) Nach 20 Jahren EXITUS! Solange tat sie ihren Dienst -
meine gute alte 70-cm-PA der Firma Reiss. Tag für Tag machte
sie zuverlässig aus 10 Watt 140 Watt. Am 11. Mai war es vorbei;
ein PA-Zug ging in Rauch auf - mitten in der Abstrahlung von HamRadio
2day. Wer Spaß daran hat, so etwas noch zu reparieren oder
sie als Ersatzteillager braucht, der melde sich bitte bei
dl0agz@aol.com
oder dl0agz@db0zka.
Wir überlassen sie dem Bastler zum Nulltarif.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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