Ausgabe 85 / 2003 vom 08.06.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
REGTP VERSICHERT:
KEINER ZAHLT BEI RÜCKNAHME DES WIDERSPRUCHS!
(rps) Es geht um die Beitragsbescheide nach TKG und EMVG: "DARC-Mitglieder
müssen bei Widerspruchsrücknahme keine Gebühren in
Höhe von 25 Euro entrichten, so lautet die schriftliche Zusicherung
der RegTP", heißt es in einer aktuellen Vorstandsinformation
dieses Vereins, nachdem die groß angekündigte Musterklage
kurzfristig abgeblasen wurde. Mitglieder zahlen also nicht - und
die anderen? Das erschien uns ein wenig suspekt, um nicht zu sagen
rechtswidrig: Die AGZ hat nachgefragt - bei der RegTP.
Das Ergebnis: Laut deren Mainzer Rechtsreferat gilt diese Aussage
für ausnahmslos alle Bürger unseres Landes, die aufgrund
eines Beitragsbescheides Widerspruch eingelegt haben und diesen
nun zurück ziehen möchten. Von DARC-Mitgliedern allein
war seitens RegTP nie die Rede. Wenn Sie als Funkamateur einen eingelegten
Widerspruch zurück nehmen möchten, dann können Sie
dies tun, ohne mit Kosten rechnen zu müssen, und zwar unabhängig
von einer Clubmitgliedschaft, so die Zusage aus Mainz gegenüber
der AGZ.
AUCH DER WORST CASE-SICHERHEITSABSTAND IST EINE ENTE
(rps) Es geht um die BEMFV:
"Im Lageplan der Selbsterklärung nach Paragraf 9 BEMFV
ist nicht nur der kontrollierbare Bereich, sondern zusätzlich
ein Worst-Case-Sicherheitsabstand einzuzeichnen", so berichtete
der DARC e.V. letzte Woche. Hier hat die AGZ ebenfalls nachgehakt
- bei dem für die BEMFV als Verordnungsgeber zuständigen
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Auch hier das Ergebnis: Dem Ministerium ist ein einzuzeichnender
"Worst-Case-Sicherheitsabstand" nicht bekannt. Der zuständige
Referent sagte gegenüber der AGZ: "Wir haben die BEMFV,
und dort wird verlangt, den kontrollierbaren Bereich und den standortbezogenen
Sicherheitsabstand einzuzeichnen, mehr nicht". Von Aktivitäten,
dies zu ändern, habe das Ministerium weder Kenntnis, noch bestehe
die Absicht dazu. Im übrigen habe sich die Regierungskoalition
daraufhin festgelegt, eine Absenkung der EMVU-Grenzwerte solange
nicht vorzunehmen, bis seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse
dies notwendig machten. Dies sei aber nicht in Sicht.
Die Betreiber von Mobilfunknetzen haben sich im Gegenzug verpflichtet,
freiwillig Vorsorge zu betreiben und nur soviel Strahlungsleistung
zu benutzen, wie zur flächendeckenden Versorgung nötig
sei. In mehr als 90 Prozent der Fälle würden dabei nicht
einmal 10 Prozent des Grenzwerts ausgenutzt. Außerdem haben
sich die Netzbetreiber verpflichtet, eine offene Informationspolitik
zu betreiben, an der Standortdatenbank der Regulierungsbehörde
mitzuwirken und den Städten und Gemeinden ein Mitspracherecht
bei der Planung von Standorten einzuräumen. Auch all dies mache
eine Grenzwert-Absenkung unnötig. Dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit sei im übrigen bewusst, dass eine Absenkung
der Grenzwerte - etwa um den Faktor 10 - den Amateurfunk in ernsthafte
und existenzielle Schwierigkeiten bringen würde. Und dies sei
nicht beabsichtigt.
Ein Anruf bei der RegTP schließlich ließ zumindest
erahnen, was hinter dem "Worst-Case-Sicherheitsabstand"
stecken könnte: Wenn man Sicherheitsabstände nicht durch
Berechnungen exakt ermittelt, sondern lediglich Messungen macht,
dann könne man einen Sicherheitsabstand ja gar nicht einzeichnen,
weil dieser sich genau auf den Grenzwert beziehe, den man aber nicht
gemessen hat - meinte jedenfalls der RTA gegenüber der RegTP
und sah darin ein großes Problem, über das man unbedingt
verhandeln müsse.
Wir können dieser merkwürdigen Logik allerdings nicht
folgen: Wenn Sie durch Messungen nachweisen, dass die Grenzwerte
am Rande Ihres kontrollierbaren Bereiches unterschritten werden,
na dann setzen Sie doch einfach den Sicherheitsbereich gleich dem
kontrollierbaren Bereich und malen in einer anderen Farbe noch ein
paar Striche parallel dazu: Denn sicherer als sicher ist immer noch
sicher!
Also vergessen Sie's einfach - Sie müssen nichts zusätzliches
einzeichnen; und es gibt auch kein wirkliches Problem. Da hat wohl
jemand Gespenster gesehen ...
DB0UR BALD MIT NEUER DIGITAL-TECHNIK - ODER WAS IST APCO25?
(red) Die Digitalisierung schreitet voran: DL1YDL, der Betreiber
des 70cm-Relais Hohe Mark, DB0UR, präsentiert im Internet einige
Features eines neuartigen digitalen Sprachrelais. Er hatte im Frühjahr
bereits den Prototyp eines umgebauten Modacom-Senders vom Typ Motorola
Astro 25 auf der Packet-Radio-Tagung in Darmstadt der Öffentlichkeit
vorgeführt. Man konnte dort mit modifizierten so genannten
APCO25-Handfunkgeräten im Mixed Mode analog und digital darüber
kommunizieren.
Die Bedenken einiger OMs, mit einem Störsignal könnte
die Eingabe dieser Umsetzer negativ beeinflusst werden, konnte DL1YDL
ausräumen. Das Konzept sei derart gestaltet, dass die beiden
Empfänger der Stationen im 6,25 kHz-Raster jeweils 8 Kanäle
abtasten. Dabei wird DSP-Demodulation und Spread-Spectrum-Technologie
im Frequency-Hopping-Verfahren verwendet. Zum effektiven Stören
müsste der Störsender ein Breitbandspektrum aussenden,
oder aber gleichzeitig mehrere Sender auf verschiedenen Frequenzen
in die Luft bringen.
Folgt man DL1YDL's Vortrag in Darmstadt zur Digitalisierung
von Amateurfunk-Sprachumsetzern, dann werden wohl in Zukunft Probleme
mit anonymen Störern nicht mehr auftreten. Er kündigt
an, dass noch in diesem Jahr die VFDB-Repeater auf 70cm, die sich
auf exponierten Standorten innerhalb des Ruhrgebietes befinden,
entsprechend umgebaut werden sollen. Das bedeutet konkret: Diese
FM-Relaisfunkstellen werden in ihrer bisherigen Form keinen Bestand
mehr haben, auch was die Reichweite anbelangt. Vorschläge an
die Relaisverantwortlichen der 2-Meter-Relais DB0WE und DB0WW sind
von DL1YDL ebenfalls erarbeitet worden und könnten kurzfristig
umgesetzt werden. Benutzer dieser bisher analogen Relaisfunkstellen
werden dann allerdings ihre Geräte umrüsten bzw. sich
neue Geräte anschaffen müssen, die es auf dem Amateurfunkmarkt
allerdings zur Zeit gar nicht gibt.
Was heißt übrigens APCO25? Es steht für "Association
of Public Safety Communications Officials" und kommt aus den
USA - und dort konkret von der nach dem 11. September 2001 zur Terrorabwehr
gegründeten Homeland Security Task Force. Das Zugangsverfahren
zu dieser Art von digitalen und sicheren Relaisfunkstellen verwendet
ein so genanntes "DES Rolling Key-System". Damit ist klar,
dass der Betreiber des Relais es allein in der Hand hat, wem er
den Betrieb über seine Anlage erlauben will - und wem nicht.
Ein jeder Einzelner müsste digital zertifiziert zugelassen
werden und würde sich anhand seines nicht fälsch- oder
kopierbaren digitalen Schlüssels eindeutig identifizieren.
So schön diese Maßnahme gegen mutwillige Störer
auch einzusetzen ist, es gibt zwei riesige Nachteile: Erstens -
damit ließe sich endgültig der handverlesene und exklusive
Vereins- und Grüppchenfunk technisch realisieren sowie unliebsame
Funkamateure vor die Tür setzen - z.B. ihrer Meinung wegen
oder "einfach so". Und zweitens: Diese Technik ist ohne
Selbstbau zur Zeit nicht machbar: Kommerzielle Geräte gibt
es für den Amateurfunk fertig aufgebaut nicht.
Beides zusammen wirft erneut und in ziemlich verschärfter
Form die Frage auf, ob die von der Regulierungsbehörde und
ihren Vorgängern seit Jahrzehnten praktizierte Koordination
automatischer und fernbedienter Amateurfunkstellen und die restriktive
Vergabe entsprechender Rufzeichen wirklich rechtskonform ist. Ist
APCO25 mit seinem individuellen Zugangscode der endgültige
Killer der Koordination von Relaisfunkstellen?
Wir meinen: Wenn APCO25, dann nur bei einer Rechtsgrundlage,
die einem jeden Funkamateur den Zugang und die Erteilung eines digitalen
Schlüssels ohne jeden Zweifel garantiert. Dann allerdings hätten
die anonymen Shack-Toreros ausgespielt ...
Eine Frage aber bleibt: Um dem Gebot der offenen Sprache Genüge
zu leisten, müssten zumindest der Regulierungsbehörde
gegenüber alle persönlichen Schlüssel offen gelegt
werden - und es müsste sicher gestellt werden, dass jedermann
die verschlüsselten Aussendungen empfangen kann. Hier sehen
wir prinzipbedingt keine Lösung.
Quelle: www.db0ur.de
AGZ e.V. AUF HAMRADIO PRÄSENT
(wvg) Die AGZ e.V. wird mit voller Standbesatzung auf der Hamradio
2003 in Friedrichshafen vertreten sein. Treffpunkt ist für
Mitglieder, Freunde und Kritiker der AGZ e.V. der Stand
A2-120
in der Halle A2. Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
ZUM GUTEN SCHLUSS
(red) Es ist soweit: Morgen am 9. Juni beginnt die WRC-03
in Genf. Diese internationale Tagung wird das Gesicht des Amateurfunks
nachhaltig verändern und den Zugang zur Kurzwelle modernen
Anfordernissen anpassen. Wir werden aktuell berichten.
Und schließlich: Ein frohes Pfingstfest wünschen
wir allen Zuhörern und Lesern!
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
|