Ausgabe 89 / 2003 vom 13.07.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
ALEA IACTA EST
(hfs) Die WRC-03 ist vorüber und die ersten Regulierungsbehörden
der Länder um Deutschland herum schicken ihre CEPT-2-Lizenzen
auf die Kurzwelle: ohne wenn und aber - allen voran die Schweizer
bereits jetzt und Großbritannien noch im Juli. Die ARRL setzt
das Thema sogar nicht mehr auf Platz 1, sondern hinter die 40-m-Band-Erweiterung
und sinniert, dass CW ja nach dem neuen Text gar nicht wirklich
im reinen Wortsinne geprüft, sondern nur vorgeführt bzw.
"demonstrated" werden muss, wie es im neuen VO-Funk-Artikel
25.5 auf Betreiben von Kanada nun heißt.
In Deutschland wird das Wirtschaftsministerium am kommenden
Freitag, dem 18. Juli sein beabsichtigtes Procedere zur Zukunft
der Zeugnisklasse 2 mitteilen, nachdem man die drei Tage davor in
Berlin ein Arbeitstreffen zur Zukunft der Amateurfunk-Verordnung
AFuV hinter sich gebracht hat - mit respektabler und zahlreicher
personeller Beteiligung aus BMWA und RegTP. Vorab sagte uns am Donnerstag
ein Behördenvertreter, dass das Ministerium sich streng an
die Genfer Entscheidung der ITU halten wird: Die Morsetelegrafieprüfung
wird in Deutschland definitiv keine Voraussetzung zum Senden auf
Kurzwelle mehr sein. Die AGZ hatte dem BMWA bereits im April einen
Vorschlag unterbreitet, die AFuV zunächst nur an einer einzigen
Stelle zu ändern, damit es schnell geht: Klasse 2 sollte danach
bis zu einer europäisch harmonisierten Lösung erhalten
bleiben, nur die 30 MHz-Einschränkung wird aufgehoben. Eine
generelle Rufzeichen-Umstellung ist nicht vorgesehen und auch nicht
sinnvoll: Jeder Funkamateur kann sich bei Bedarf für die Gebühr
von etwa 25 Euro individuell ein neues Rufzeichen kaufen.
Allerdings wird die Regulierungsbehörde die Möglichkeit
einer CW-Prüfung auch in Zukunft anbieten, wenn z.B. eine Gastlizenz
für ein Land, das CW kompromisslos weiterhin fordert, beantragt
werden soll - allerdings nicht mehr bei allen Außenstellen
und auch nicht mehr so oft.
Die AGZ e.V. hat in Sachen CW-Prüfung ihr Klassenziel erreicht
und wir hoffen, dass der IARU-Vertreter in Deutschland nun langsam
in eine - dem Amateurfunkdienst in Deutschland gerecht werdende
- positive Richtung kommt. Der DARC hatte bekanntlich das Votum
seiner Mitglieder bei der Vorabstimmung in der Nationalen Gruppe,
die in Deutschland die WRC-03 vorbereitet hatte, nicht durchsetzen
können.
Allen Mitarbeitern der AGZ, die an diesem Projekt mitgewirkt
haben, gilt unser herzlicher Dank. Besonders aber hervorheben möchte
ich Ralph, DC5JQ, dessen Fachwissen und moderater Verhandlungsstil
dem Europäischen Amateurfunkdienst eine neue Chance gab.
TERMIN
(hfs) Am 21. Juli um 13:00 Uhr trifft sich Bernd Häfner
mit dem DARC e.V. vor dem Arbeitsgericht Kassel unter dem Aktenzeichen
1 Ca 358/03. Die Sitzung im Saal 505 ist öffentlich. Die Adresse:
Arbeitsgericht Kassel
Ständeplatz 19
34117 Kassel
Quelle: RA
Michael Riedel, DG2KAR, im Internet
LAUSCHANGRIFF AUF BREMER CDU
(red) Ein 14-jähriger Hobbyfunker hat einen Abhörskandal
in der Parteizentrale der Bremer
CDU aufgedeckt. Der Junge war mit seinem Empfänger "versehentlich"
auf eine Frequenz gestoßen, auf der Stimmen zu hören
waren, die offensichtlich aus einem Büro der Bremer CDU-Parteizentrale
zu kommen schienen. Der Funker informierte sofort den Bremer CDU-Landesvorsitzenden
Bernd Neumann. Dieser schenkte ihm zunächst keinen Glauben,
ließ aber vorsichtshalber sein Büro von einem Sicherheitsunternehmen
überprüfen. Dabei entdeckten die Fachleute in einer Steckdose
eine professionell installierte Abhöranlage.
Vier Tage später erschien der 14-jährige in Begleitung
seiner Mutter erneut in der Parteizentrale. Diesmal gab er an, Gespräche
aus dem Büro des CDU-Fraktionschefs Jens Eckhoff empfangen
zu haben. Eine Überprüfung des Büros von Eckhoff
ergab, dass auch dort eine Abhöranlage installiert war.
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes handelt es sich
bei den gefundenen Abhöranlagen um "hochprofessionelle"
Geräte. Sie hatten eine Reichweite von ca. 800 Metern und sendeten
in einem schmalen Frequenzbereich zwischen Amateurfunk- und Rundfunkband.
Das Justizministerium erklärte, dass "die Abhöranlage
nicht auf Veranlassung der bremischen Staatsanwaltschaft" installiert
worden sei. Der Bremer Innensenator ließ verlauten, er lege
"seine Hand dafür ins Feuer, dass unsere Sicherheitsbehörden
nichts damit zu tun haben."
Dem hilfsbereiten Hobbyfunker, der die Affäre aufgedeckt
hat, droht jetzt möglicherweise ein Strafverfahren. Nach Angaben
des Nachrichtenmagazins DER
SPIEGEL prüft die Staatsanwaltschaft, ob gegen den 14-jährigen
ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz
eingeleitet werden soll.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
INTEL GEHT ALLIANZ GEGEN DEN AMATEURFUNK EIN
(red) Die Firma Intel
hat eine Partnerschaft mit dem israelischen Spezialisten für
drahtlose Datenübertragung Alvarion
geschlossen. Gemeinsam wollen sie Chips und andere Produkte nach
dem Standard IEEE 802.16a entwickeln. Der gleichnamige Industrieverband,
dem auch Intel und Alvarion angehören, nennt seinen Standard
"Worldwide Interoperability for Microwave Access" oder
kurz "WiMax".
Intel sieht diesen Standard als Erfolg versprechende Alternative
zur verkabelten "letzten Meile" an. Eine Intention der
WiMax-Mitglieder ist es, Breitband-Internetzugänge in dünn
besiedelte Gebiete zu bringen, in denen es zu kostspielig wäre,
Kabel zu verlegen oder DSL anzubieten.
Der neue Standard wurde vom Institute
of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) Ende 2001 verabschiedet.
Er definiert die Technik, um Funk anstelle von Kabeln als Übertragungsmedium
in Metropolitan Area Networks (MAN) zwischen Provider und Kunden
einzusetzen. Im Januar 2003 hat das IEEE diesen Standard erweitert:
802.16a schafft den technischen Rahmen für den Betrieb im Frequenzbereich
von 2 bis 11 GHz, der auch lizenzfreie Bänder einschließt.
Er soll jedoch nicht nur die letzte Meile drahtlos überbrücken,
sondern auch mobile Anwender mit dem Internetzugang versorgen.
Damit ist das Schicksal des 13 cm- und des 6 cm-Amateurfunkbandes
wohl endgültig besiegelt - und der Alptraum der AGZ-Argumentation
bei den DSI-Hearings des ERO wird bittere Wahrheit: Die Primärnutzer
nehmen uns de facto die Mikrowellenbänder durch massive Belegung
Stück für Stück weg.
Quelle: Heise-Newsticker
WRC-03 WERTET NOTFUNK DER FUNKAMATEURE AUF
(red) Der neue Artikel 25 der VO-Funk umfasst mehr Änderungen
als nur den Wegfall der Telegrafieprüfung. So wird den Funkamateuren
unter anderem auch eine deutlich bessere Position beim Not- und
Katastrophenfunk gegeben, als dies bisher der Fall war. Artikel
25.3 lautet in der neuen Fassung in deutscher Übersetzung:
"Amateurfunkstellen dürfen für den internationalen
Nachrichtenaustausch für und an Dritte ausschließlich
im Zusammenhang mit einem Not- oder Katastrophenfall benutzt werden.
Verwaltungen können die Anwendung dieser Bestimmung auf Amateurfunkstellen
im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtsordnung festlegen."
Das ist eine drastische Aufwertung im Vergleich zum alten Text.
Der lautete:
"Es ist streng verboten, Amateurfunkstellen für
den internationalen Nachrichtenaustausch für und an Dritte
zu benutzen."
Auch der völlig neue Artikel 25.9A ist bezeichnend. Er
lautet:
"Die Verwaltungen werden ermutigt, notwendige Schritte
zu ergreifen, die es Amateurfunkstellen erlauben, sich auf die
Anfordernisse zur Unterstützung von Not- und Katastrophenfunkverkehr
vorzubereiten und ihnen gerecht zu werden."
Insgesamt ist dies ein eindeutiger Auftrag der ITU an die Behörden
zu handeln und geeignete Voraussetzungen in ihren Ländern zu
schaffen, damit der Notfunkverkehr auch wirklich funktioniert, wenn
es ernst wird. So etwas will geübt werden - und dazu passt
keinesfalls die im AFuV-Entwurf vom Februar dieses Jahres enthaltene
Pflicht, sich diese Übungen von der RegTP genehmigen zu lassen.
DENK´ MAL
(hfs) Die Anregung der letzten Woche, einmal über die sozialpolitischen
Strukturen nachzudenken und sich vor der Wiederholung von Fehlern
der Vergangenheit zu schützen, kam bei einigen Lesern von HamRadio
2day als Kritik am Vorstand des DARC an. Das hatte ich als Leser
dieses Leitartikels von DL5EDA allerdings so nicht verstanden. Ein
anderer Autor hätte in dieser Sache vielleicht die "Agenda
2010" genommen, die von der Funktion des Opportunismus her
gesehen ebenso die Verhältnisse der Weimarer Republik wiederholt.
KORREKTUR
(hfs) In HamRadio 2day Nummer 85 berichtete ich über die
Umgestaltung von Repeatern nach dem Vorbild von DB0UR. Als verantwortlichen
Promoter nannte ich DL1YBL; geschrieben hatte ich aber DL1YDL. Ich
möchte mich an dieser Stelle bei Frank entschuldigen, dass
er durch meinen Tippfehler litt; er schrieb uns:
"Hallo Hermann,
eigentlich wollte ich ja gar nicht auf euren Missprint reagieren,
aber jetzt zieht es Kreise, die ich doch recht ärgerlich
finde. In HamRadio 2day 85/2003 äußert Ihr Euch über
die digitale Relaisfunktechnik und nennt eure Bedenken. Das ist
euer gutes Recht. Soweit so gut, leider nennt Ihr als relaisverantwortlich
für DB0UR und Verantwortlicher für die Digitaltechnik
mich, DL1YDL. Dazu halte ich fest:
1. Ich bin nicht der Relaisverantwortliche von DB0UR oder
irgendeinem anderen Relais!
2. Ich habe von Digitaltechnik keine Ahnung und bin schon
gar nicht in der Lage, ein digitales Relais im Ruhrgebiet aufzubauen
oder gar zu betreiben.
Aufgrund eurer Veröffentlichung werde ich nun immer häufiger
angesprochen und auch angegriffen. Ich bitte euch öffentlich
klarzustellen, dass ihr euch irgendwie beim Rufzeichen vertan
habt und ich nicht der Ansprech- oder Angriffspartner für
die digitale Relaisfunktechnik bin.
Vielen Dank
Frank Schmitte
DL Eins Yankee Delta Lima"
Sorry, Frank und Danke für den Hinweis.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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