Ausgabe 90 / 2003 vom 20.07.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL: ZU NEUEN UFERN
(mk) "Wenn ihr doch so aktiv seid, wenn eure amateurfunkpolitische
Arbeit doch so erfolgreich ist, warum habt ihr dann nicht mehr Mitglieder?"
Diese oder ähnliche Argumente werden oft gegen die AGZ
ins Feld geführt und zeigen, dass der Sinn unserer Arbeit manchmal
missverstanden wird. Die AGZ ist eine Arbeitsgemeinschaft - sie
verstand sich nie als Dienstleister - und lebte stets vom Arbeitseinsatz
ihrer Mitglieder.
Nach unserem Selbstverständnis arbeiten wir für den
Amateurfunk in Deutschland und stehen somit im Dienste aller Funkamateure.
Wir brauchen also keine Mitglieder, um diese vertreten zu können
- willkommen aber war stets der Aktivist, der bei dieser Arbeit
zu helfen bereit war.
Die Tätigkeiten der AGZ sind vielfältiger geworden
und umfassen nicht mehr allein amateurfunkpolitische Aspekte. Aus
der Arbeitsgemeinschaft wird zunehmend ein Verein, der mit seinen
Aufgaben wächst und dessen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz auch
außerhalb Nordrhein-Westfalens ständig zunimmt. Dies
haben die Reaktionen vieler Hamradio-Besucher in Friedrichshafen
dieses Jahr deutlich gezeigt. Bemängelt wurde die Nichtverfügbarkeit
von HamRadio 2day und das Fehlen von Ansprechpartnern vor Ort. Kein
Kommunikationsweg kann die Gesprächsrunde vor Ort ersetzen.
Und ein Rundspruch dient nur der kurzen und knappen Information
- mehr nicht.
Kritik, die angekommen ist und die wir uns zu Herzen nehmen.
Vielleicht hat die Definition als "Arbeitsgruppe" tatsächlich
etwas abgrenzendes, vielleicht ist die eingangs erwähnte Frage
gar nicht so abwegig? Immerhin werden Stimmen nicht nur gewogen
- letztendlich werden sie auch gezählt.
In diesem Sinne arbeiten wir daran und freuen uns über
jede ideelle Unterstützung. Und wenn Sie diesen Rundspruch
nicht nur lesen sondern auch senden wollen, machen Sie doch einfach
mit - wir würden uns freuen und Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Michael, DO4EK
ENTSCHEIDUNGSSCHWÄCHE
(rps) zeigt das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit in Sachen Morsetelegrafieprüfung.
Obwohl jedermann klar ist, dass die Prüfungsanforderungen der
deutschen Genehmigungsklassen 1 und 2 sich nicht in einem einzigen
Punkt oder Komma mehr unterscheiden, nachdem am 5. Juli die CW-Pflicht
international gefallen ist, und obwohl es offensichtlich ist, dass
weder das deutsche Amateurfunkgesetz, noch internationale Verträge
eine Frequenzbarriere bei 30 MHz mehr begründen können,
konnte sich die deutsche Ministerialbürokratie diese Woche
auch nach einer dreitägigen Arbeitssitzung nicht dazu durchringen,
den Beispielen der Schweiz und Großbritanniens zu folgen und
Klasse 2 mit Klasse 1 ohne wenn und aber gleich zu stellen.
Obwohl es in der Sache keine offenen Fragen gibt, will man eine
Sitzung der CEPT-Arbeitsgruppe RR6 in der kommenden Woche auf europäischer
Ebene abwarten, um auch wirklich keinen "Fehler" zu machen.
Sind angesehene und integere Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft,
wie die Schweiz und Großbritannien, demnach voreilige Heißsporne?
Immerhin - es gibt nach den der AGZ vorliegenden Informationen Gegenwehr
aus den eigenen Reihen, wo einige offenbar auf eine Verzögerung
der Freigabe aus sind. Gleichzeitig stellte das BMWA der AGZ gegenüber
am 18. Juli noch einmal unmissverständlich klar, dass die CW-Prüfung
auf jeden Fall irgendwann auch in Deutschland nicht mehr zur Kurzwellennutzung
notwendig sein wird. Immerhin - ein Trost.
In der Schweiz haben am Donnerstag oder am Freitag alle Funkamateure
der CEPT-Klasse 2 von der dortigen Regulierungsbehörde BAKOM
einen Brief bekommen. Inhalt: bis zum Inkrafttreten endgültiger
Verordnungsänderungen erteilt das BAKOM allen Inhabern einer
Amateurfunkkonzession der Klasse 2 die Bewilligung, schon ab sofort
alle Amateurfunkfrequenzen benutzen zu dürfen. Die Schweizer
UKW-Amateure sind also bereits seit wenigen Tagen auf der Kurzwelle
- auf allen Bändern und mit denselben Senderleistungen wie
Klasse 1. Herzlich Willkommen und alles Gute!
Na also - geht doch. Warum nicht in Deutschland? Der oft beklagte
Entscheidungs- und Reformstau feiert offenbar tatsächlich in
deutschen Ministerien fröhliche Urständ: Ist die CW-Frage
nur ein Beispiel unter vielen anderen für die deutschen Positionierungsprobleme
in Europa?
Satire beiseite: Die AGZ e.V. bittet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit mit allem Nachdruck, die WRC-03-Entscheidung
schnellst möglichst in Deutschland umzusetzen - z.B. analog
zur Schweiz auf der Basis einer vorläufigen Allgemeinverfügung
im Amtsblatt der RegTP. Ansonsten hat der deutsche Bürger als
Funkamateur im europäischen Konzert - wieder einmal - einen
neuen Standortnachteil: diesmal einen wissenschaftlich-technischen.
Wir bleiben dran.
NEUE AFUV STEHT IN DEN STERNEN
(rps) Wesentlicher Inhalt der gerade schon erwähnten dreitägigen
gemeinsamen Arbeitssitzung von Mitarbeitern des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit und der Regulierungsbehörde
war vergangene Woche die Zukunft des im Februar veröffentlichten
Entwurfs zu einer neuen Amateurfunkverordnung. Auch hier gibt es
ein Nicht-Ergebnis zu vermelden: Die drei Tage haben bei weitem
nicht zur Beratung ausgereicht. Trotz Hinzuziehung eines versierten
Verwaltungsjuristen gibt es nach der Auswertung der teilweise sehr
umfangreichen Stellungnahmen der Verbände erheblichen rechtlichen
und inhaltlichen Klärungsbedarf. Weitere Sitzungen sind nötig.
Ein Termin für das Inkrafttreten einer neuen AFuV ist daher
nicht vor dem Frühjahr 2004 zu erwarten.
GROSSBRITANNIEN MACHT DER CEPT-2 BEINE
(red) Der britische Amateurradio-Club RSGB will erfahren haben,
dass die dortige Regulierungsbehörde
RA in einem Newsletter das Ende der CW-Prüfung für
die Kurzwelle bereits nächste Woche verkünden wird. Sobald
die Notiz in deren Amtsblatt erscheint, sind die CEPT-2-Lizenzen
in Großbritannien privilegiert, die HF-Bänder mit ihrem
bisherigen Rufzeichen allumfassend zu nutzen.
Quelle: www.rsgb.org
WOLKENLÖCHER
(red) Optische Kommunikation über längere freie Strecken
wird durch atmosphärische Bedingungen stark begrenzt. Französische
Wissenschaftler haben jetzt gezeigt, dass sich diese Begrenzungen,
die besonders durch Luftfeuchtigkeit entstehen, mit Hilfe extrem
starker ultrakurzer Laserpulse von 120 Femtosekunden Dauer umgehen
lassen. Eine Femtosekunde ist der 10 hoch 15. Teil einer Sekunde
- also ein Millionstel einer Milliardstel Sekunde.
Francois Courvoisier und Kollegen berichten in der Fachzeitschrift
Applied Physics
Letters von Experimenten, bei denen sie in künstlichen
Wolken mit Wassertropfen von bis zu 95 Mikrometer Grösse so
genannte Filamente
erzeugt haben. Diese mehrere hundert Meter langen und etwa 160 Mikrometer
durchmessenden Kanäle "umschließen" quasi den
Laserpuls und breiten sich in der Wolke ohne großen Energieverlust
aus. Die Wissenschaftler wollen die Technik jetzt auch unter kontrollierten
natürlichen Bedingungen erproben.
Literatur: Courvoisier et al., APL Vol 83, No. 2, 14 July 2003,
S. 213
Quelle: Heise-Newsticker
AGZ SCHREIBT AN FRIEDRICH
MERZ, MDB, DK7DQ
(hfs) Sehr geehrter Herr Merz,
die AGZ e.V. ist ein bundesweit tätiger Verein für
die Sicherung des Amateurfunkdienstes in Deutschland. Die ITU
hat jetzt in Genf mit Gültigkeit zum 5. Juli 2003 die Betriebsart
Morse-Telegrafie als Prüfungsvoraussetzung zur Kurzwelle
aufgehoben. Zwischenzeitlich hat die Schweizer Verwaltung ihre
CEPT-2-Lizenzen schriftlich aufgefordert, die Kurzwelle uneingeschränkt
zu nutzen; Großbritannien und Belgien folgen nächste
Woche.
Deutschland geht allerdings wieder einen Sonderweg und verzögert
die Öffnung vehement. Das Problem sind offensichtlich die
vielen Funkamateure in der RegTP, die sich für die Strategie
des DARC e.V. stark machen. Der verantwortliche Mitarbeiter im
BMWA musste sogar mit einem Juristen die Sitzungsteilnehmer in
die "juristisch richtige" Richtung bringen.
Pikant für mich ist, dass der RTA für den 11.8.2003
bei Herrn Ehrnsperger einen Termin hat und ihm vormacht, dass
der RTA alle Funkamateure vertrete. Richtig aber ist, dass der
RTA von 83.000 Funkamateuren in Deutschland mal gerade 47.000
vertritt.
Das Amateurfunkgesetz ist nicht irgendein Gesetz, sondern
ein Teil des demokratischen Auftrages in der Bundesrepublik Deutschland.
Im AFuG-97 ist die gewerblich-wirtschaftliche Nutzung explizit
unterbunden. Wir verstehen daher nicht, dass aus Gründen
einer Vereins-Raison sich Deutschland wieder als Schlusslicht
- heute im Amateurunkdienst - präsentiert. Bitte helfen Sie
uns.
Mit freundlichem Gruß
Hermann Schulze, DL1EEC
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Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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