Ausgabe 96 / 2003 vom 31.08.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
KLASSE 2: KURZWELLE NICHT AN CLUBSTATIONEN?
(rps) Die an sich in hohem Masse lobenswerte Presseerklärung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Kurzwellen-Freigabe
für die Zeugnisklasse 2 enthält leider auch einen schrillen
Misston. Einerseits heißt es: "Betriebsrechte der Amateurfunkzeugnisklasse
2 werden denen der Klasse 1 gleichgestellt". Andererseits findet
sich der Satz: "Da die von dieser Regelung Begünstigten
bisher nicht auf Kurzwellen-Frequenzbändern arbeiten konnten,
... [ist] aus diesem Grund dafür zunächst nur das personengebundene
Rufzeichen zu verwenden". In Sicht des BMWA darf der Klasse-2-OM
oder die Klasse-2-YL demnach weder an Clubstationen Kurzwelle machen,
noch darf man sein DN4- oder DN5-Ausbildungsrufzeichen auf Kurzwelle
nutzen, noch darf man ein Rufzeichen für eine automatisch oder
fernbedient arbeitende Amateurfunkstelle für Kurzwelle beantragen.
Dem steht allerdings Paragraf 13 Absatz 1 der Amateurfunkverordnung
entgegen. Er lautet: "Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im
Umfang der Klasse des ausbildenden Funkamateurs durchgeführt
werden". Wenn Klasse 2 seit dem 15. August auf die Kurzwelle
darf, dann gilt dies laut AFuV also auch für entsprechende
Ausbildungsrufzeichen. Auch die Bestimmungen über Clubstationen
sagen klar und deutlich, dass für den Funkbetrieb hier die
Frequenzberechtigungen des personengebundenen Rufzeichens anzuwenden
sind. Lediglich die Zuteilung eines zusätzlichen Klasse-1-Calls
- z.B. für eine Relaisfunkstelle oder ein Gateway - an einen
Klasse-2-OM sehen wir verwaltungsjuristisch zur Zeit als nicht machbar
an, jedenfalls solange es die Klasse 2 formal noch gibt.
Wie widersprüchlich und logisch unhaltbar die Presseerklärung
des BMWA in diesem Punkt ist, das zeigt schon die dort zu findende
Begründung: "Nicht auf Kurzwelle arbeiten" konnten
nämlich auch jahrelang alle frisch CW-Geprüften der Klasse
1 - und dennoch durften bzw. dürfen sie vom ersten Tag an ausbilden
und an Clubstationen senden. Wir erinnern in diesem Zusammenhang
daran, dass Kurzwellen-relevante Inhalte in vollem Umfang Prüfungsstoff
der Klasse-2-Lizenz waren und es auch weiterhin sind.
Die AGZ e.V. ist zusammenfassend zur juristischen Position gelangt,
dass die Kurzwellennutzung für Ausbildungs- und Clubrufzeichen
nicht eingeschränkt werden kann, wenn dies dem personengebundenen
Rufzeichen - auf welcher rechtlichen Basis auch immer - erlaubt
ist. Wie der Einzelne damit nun umgeht, das überlassen wir
ihm allein ... Bis entsprechende Gerichtsverfahren beendet sind,
haben wir sowieso schon lange neue CEPT-Bestimmungen und eine neue
Amateurfunkverordnung, die Klasse 2 in Klasse 1 umgewandelt hat.
Es ist eben nur eine Übergangsregelung - und die sollte man
nicht allzu eng sehen.
Ralph, DC5JQ
POLITTREFF
(hfs) Der Polittreff
in Werl hat sich etabliert und findet dieses Jahr am 19. September
statt. Die Politiker aller großen Parteien sollen präsent
sein. Natürlich wird die AGZ dabei sein und die Redaktion von
HamRadio 2day wird berichten. Informationen erhalten Sie von DG4DAA;
er hat die Telefonnummer 02384-1292.
LESER FRAGEN -
Manfred Müller schreibt:
"Sehr geehrter Herr Schorn,
in Sachen EMV/EMVU haben Sie sich in den letzten Jahren immer
sehr korrekt verhalten. Mich wundert deshalb etwas, dass auch
bei der AGZ e.V. kein Wort über die vor Betriebsaufnahme
abzugebende Anzeige nach BEMFV verloren wird. Die Klasse 2 wird
durch ihre Begrüßungsparty dazu aufgefordert, Betrieb
zu machen, aber ohne Hinwies auf die Erfordernisse der BEMFV.
Hoffentlich gereicht das keinem der neuen 33000 Funkamateure auf
Kurzwelle später zum Nachteil."
- DIE AGZ ANTWORTET
(rps) Lieber OM Müller,
bisher hat die BEMFV - bzw. ihre mögliche Verletzung -
nach unserer Kenntnis noch keinem Funkamateur zum Nachteil gereicht.
Uns liegen keine Informationen über Verfahren oder sonstige
Vorgänge vor. In sofern sehen wir das nicht ganz so eng. Die
Notwendigkeit der Neu-Anzeige nach BEMFV bei geänderten Anlagenkonfigurationen
haben wir oft betont. Außerdem haben wir im Sommer im Vorfeld
der Kurzwellen-Freigabe dazu geraten, die notwendigen Berechnungen
und sonstigen Unterlagen bereits anzufertigen und kurz vor dem ersten
senden einfach mit der Anzeige in den Briefkasten zu werfen.
Ich sehe keine Notwendigkeit, das Thema über die Massen
zu betonen, weil in der Praxis die absolut große Mehrheit
der deutschen Funkamateure nach Aktenlage der RegTP sowieso "offiziell"
nur maximal 10 Watt EIRP macht. Anzeigen nach BEMFV liegen nach
unserer Kenntnis nur für einen kleinen Teil der ortsfesten
Sendeanlagen vor.
LESERBRIEF VON OM HERWIG
"Am 27.08.03 um 11:05 UTC hatte ich ein QSO mit der DARC-Clubstation
DA0RC auf 7090 kHz. Da erzählte mir Hans-Jürgen (persönliches
Rufzeichen DL1YFF) allen Ernstes, dass ich ja jetzt dem DARC beitreten
könne und solle, weil sich eben dieser DARC doch so sehr
dafür eingesetzt habe, dass Klasse-2-Lizenzinhaber auf die
Kurzwelle dürfen.
Offenbar will man jetzt die Leute für blöd verkaufen
und so tun, als wäre der Wegfall der CW-Prüfung das
Ergebnis langjähriger DARC-Bemühungen.
'Leider' ist mein Gedächtnis viel zu gut, um gleich zu
vergessen, wer sich mehr als 10 Jahre lang dafür und dagegen
ausgesprochen hat. Womöglich verbreiten sie diesen Unsinn
demnächst auch im DL-Rundspruch oder in der cq-DL-Postille?!
Vermutlich ist das jetzt die aktuelle Lesart des Vorstands."
(red) Information der AGZ: Herwigs QSO-Partner DL1YFF ist Mitglied
des DARC-Vorstands.
FCC WACHT AUF
(red) Die FCC
bittet die Öffentlichkeit in den USA um Kommentare zu sechs
vorliegenden Bürger-Eingaben betreffend den Kurzwellen-Zugang
ohne CW-Prüfung. Zwei bestätigte Petitionen - darunter
eine von No Code International (NCI) - stehen kurzfristig zur öffentlichen
Diskussion an. Wir halten Sie informiert.
Quelle: ARRL
OEVSV UND VFDB SCHLAFEN
(red) Auf den Webseiten der österreichischen Amateurfunk-Organisation
OEVSV stehen
bis heute keine Mitglieder-Informationen zu den Auswirkungen der
WRC-03 auf den Amateurfunkdienst. Auch die Internet-Präsenzen
von BMWA und RegTP
glänzen in dieser Hinsicht durch NULL Information.
IFA STARTET
(red) Mit großen Erwartungen der Industrie auf eine geschäftliche
Trendwende begann am Freitag die 44. Internationale
Funkausstellung (IFA) in Berlin. Auf der weltweit größten
Ordermesse für die Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik
soll die Abwärtsentwicklung gestoppt und teils zweistellige
Rückgänge des ersten Halbjahres aufgeholt werden. Erwartet
wird, dass digitale Technik mit neuen Anwendungen, DVD-Recorder
und auch flache TV-Geräte die Wende zum Positiven einleiten.
"Die IFA wird die Messe flacher Fernsehgeräte", hieß
es. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat die IFA am Donnerstagabend
offiziell eröffnet.
Quelle: Heise-Newsticker
EIGENE FUNKAUSSTELLUNG NEBEN DER IFA
(red) Berliner Funkamateure veranstalten während der Internationalen
Funkausstellung - sie findet vom 29. August bis 3. September statt
- eine "eigene Funkausstellung" im Fernsehturm am Alexanderplatz.
Sie wollen damit der Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten
des Hobbyfunks nahe bringen.
Der Regionalsender TVBerlin hat den Hobbyfunkern dazu ein Studio
am Fuß des Berliner Fernsehturms zur Verfügung gestellt.
Präsentiert wird die gesamte Bandbreite des Hobbyfunks - vom
CB-Funk über Hobbyfunk-Schulprojekte bis hin zum Selbstbau
von Amateurfunk-Transceivern. Die Funkamateure werden dabei von
der Berliner CB-Funk-Gruppe "IG Frequenzblöker" sowie
von der Jugend-Technik-Schule Berlin unterstützt.
Die "Berliner Funkausstellung der Hobbyfunker" ist
vom Freitag, dem 29. August bis zum Mittwoch, dem 3. September 2003
täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Jeden Abend findet
ab 18 Uhr ein Funkertreff im "Restaurant Alex" direkt
am Fernsehturm statt. Alle am Hobbyfunk interessierten Bürger
sind dazu herzlich eingeladen.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
FUNKAMATEURE VERLETZT
(red) Ghis Penny, ON5NT, Michael Dirksen, PA5M, und Robert Kasca,
S53R, wurden am 19. August in Bagdad beim Bombenanschlag auf das
dortige UN-Hauptquartier verletzt. Sie hielten sich als Mitarbeiter
der Vereinten Nationen im Irak auf. Wir wünschen ihnen gute
Besserung.
Quelle: RSGB
REKORDBETEILIGUNG BEIM INTERNATIONAL LIGHTHOUSE / LIGHTSHIP WEEKEND
(red) Mike Dalrymple, GM4SUC, meldet eine Rekord-Teilnehmerzahl
von 369 Stationen aus 48 Ländern. Nächstes Jahr findet
der Event vom 21. bis zum 22. August 2004 statt.
Quelle: RSGB
AGZ-CONFERENCE-SERVER
(hfs) Wer schon bei Echolink registriert ist, der sollte in
diesem System einmal beim AGZ-Conference-Server vorbei schauen.
Sie können dort auch HamRadio 2day als MP3-Soundfile hören.
Sie müssen nur an der Eingabeaufforderung "[.list]"
eingeben, um das Menü zu bekommen. Viel Spaß damit.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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