Ausgabe 97 / 2003 vom 07.09.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
WAHRNEHMUNGSVERSCHIEBUNG
(rps) ist vielleicht der richtige Begriff. Einige Verlage meinen
zur Zeit, in Anbetracht der "CEPT 2-Schwemme" auf Kurzwelle
den Neulingen publizistisch unter die Arme greifen zu müssen:
So der DARC-Verlag mit seiner 82-seitigen CQ
DL-Sonderausgabe namens "Auf die Kurzwelle!" und der
Theuberger-Verlag mit der September-Ausgabe seiner Fachzeitschrift
"Funkamateur",
die in der Heftmitte ein Faltblatt mit dem aktuellen IARU-Bandplan
enthält.
Dort findet sich zum 160-Meterband die folgende Fußnote:
"Diejenigen Verbände, die SSB-Zuweisungen unter 1840 kHz
haben, dürfen diese weiterhin verwenden". Ja, sie haben
richtig gehört: Nicht Funkamateure oder Staaten haben laut
"Funkamateur" Frequenzzuweisungen, sondern Verbände
- Senden also nur mit Clubmitgliedschaft erlaubt? Wahrnehmungsverschiebung
ist da wohl wirklich der richtige Begriff, der ebenfalls auf die
an sich gut gemachte CQ DL-Sonderausgabe zutrifft.
Hier schreibt Dr.-Ing. Hartmut Büttig, DL1VDL, auf Seite
9: "Die Beachtung des nationalen Bandplans ist in Deutschland
für alle Funkamateure verbindlich, ungeachtet ihrer Zugehörigkeit
zum DARC" - Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung als
Erfüllungsgehilfen privater Organisationen? Wohl kaum. Auch
hier ist eine Wahrnehmungsverschiebung die einzige Erklärung
- es bleibt mir nur, Gute Besserung zu wünschen.
PRESSESCHAU
(red) Wir machen weiter mit einigen Pressezitaten. Der "Radio-Kurier"
der ADDX e.V.
warnt in seiner Ausgabe 17/2003 vor dem 16. Oktober. Dann nämlich
soll die EU-Kommission über die zukünftigen Frequenz-Zuteilungen
in Europa unterhalb von 30 MHz beraten. Da mittlerweile fest steht,
dass Power Line Communication - PLC - mit anderen Funkdiensten unverträglich
ist, wollen die EU-Strategen ernsthaft darüber nachdenken,
ob sie PLC als Primärnutzer europaweit ausweisen lassen wollen.
Soweit der Radio-Kurier.
Der Remscheider
General-Anzeiger - rga - schreibt zur Internationalen Funkausstellung
IFA in Berlin in seiner Ausgabe vom 4. September: "IFA funkt
positive Signale" und meint damit konkret, dass die drahtlose
Vernetzung aller Kommunikationsgeräte vor dem Durchbruch stehe,
auch und vor allem im Heimbereich. Soweit der rga.
Die CQ DL,
das Mitglieder-Magazin des DARC e.V., schreibt in ihrer September-Ausgabe
zur Klasse 2 und zur Kurzwelle, dass das Ringen des DARC für
die Klasse 2 nun ein Ende fand. Er (der DARC) berichtet dort auch,
dass er sich schon immer den Zwängen der internationalen Gremien
untergeordnet hätte. Die CQ DL gipfelt darin, dass sie die
neuen Kurzwellen-Nutzer bei ihren ersten Schritten unterstützen
möchte. Soweit die CQ DL zu Klasse 2 und Kurzwelle und auch
unsere Presseschau.
IDENTITÄTSMISSBRAUCH
(hfs/rps) Diese Woche erreichte DL1EEC eine Email, die angeblich
von ihm selbst stammen soll, an einen Mitarbeiter der RegTP adressiert
ist, und die wegen Virenbefall mit dem Sobig-Wurm
vom Mailserver der Regulierungsbehörde zurück gewiesen
wurde. Fest steht aber, dass Hermanns Rechner virenfrei sind, dass
er die Mail nicht verschickt hat, dass er die vorgefundene Adresse
dl1eec@agz-ev.de niemals als Absender- oder ReplyTo-Adresse benutzt,
und schließlich, dass die besagte Email nicht über Hermanns
einzigen Provider verschickt wurde.
Zum tatsächlichen Absender dieser Mail kann man nur Vermutungen
anstellen und spekulieren, dass es sich um einen engagierten Vertreter
traditioneller Amateurfunkkreise handelt, der ein wenig Spaß
veranstalten und die AGZ bei der RegTP in Misskredit bringen möchte.
Ein teures Vergnügen: Wie Sie bei Interesse unter den Aktenzeichen
16 O 103/02 und 5 W 218/02 des Landgerichts und des Kammergerichts
Berlin nachlesen können, können solche "Späßchen"
bis zu mehreren tausend Euro teuer werden, da das Amateurfunkrufzeichen
die rechtliche Qualität eines persönlichen Namens besitzt,
und es sich somit um die Vortäuschung einer falschen Identität
handelt.
OEVSV UND VFDB SCHLAFEN - NICHT MEHR ?
(red) Wir berichteten, dass auf den Webseiten des OEVSV
und des VFDB
bezüglich der Kurzwellen-Zugänge noch Tiefschlaf herrscht.
Offensichtlich hat diese Meldung von HamRadio 2day den VFDB dazu
bewegt, mindestens in seinem letzten Rundbrief auf die geänderte
Situation aufmerksam zu machen. Congrats!
BEI ALLER EUPHORIE EMVU NICHT VERGESSEN !
(hp) Noch einmal unsere Information: Bitte denkt bei aller Euphorie
daran, dass nach der BEMFV erst gerechnet oder gemessen werden muss,
wenn sich die Sendeanlage verändert hat, indem z.B. neue Frequenzen
dazu gekommen sind. Erst wenn die Anzeige der eigenen Funkstation
mit Kurzwellenerweiterung im Briefkasten ist, kann es richtig auf
der Kurzwelle losgehen. Ansonsten bleibt bitte bei 10 Watt EIRP.
Wer dazu offene Fragen hat, wendet sich bitte an mich, DL2DAP.
Ich beantworte gerne Fragen zu dem Themenkomplex EMV/U und BEMFV
unter der Emailadresse dl2dap@vfdb.net.
Heinz, DL2DAP
KNOPPIX JETZT MIT HOBBYFUNK-SOFTWARE
(red) Die Linux-Schnupper-Distribution "Knoppix" ist
seit einiger Zeit auch mit Hobbyfunk-Software erhältlich. "Knoppix"
ist eine Zusammenstellung von Linux-Software, die direkt von einer
CD läuft, ohne auf dem Rechner installiert werden zu müssen.
Knoppix verändert auf dem betreffenden Computer keine Daten
und ist damit bestens für Anwender geeignet, die in das Betriebssystem
Linux nur mal "hineinschnuppern" wollen, ohne an ihrem
vorhandenen System etwas ändern zu müssen.
Der Funkamateur Hubert Fink, DG7MGY, hat die Knoppix-CD um zahlreiche
Amateurfunk-Programme ergänzt. Die erweiterte "Afu-Knoppix-CD"
enthält neben Packet-Radio-Programmen auch Software für
die Betriebsarten CW, RTTY, Fax, SSTV und PSK31 sowie Programme
zur Antennenberechnung, Logbuchführung, Satellitentracking
und Locatorberechnung.
Die Afu-Knoppix-CD kann gegen Einsendung eines leeren CD-Rohlings
und eines passend frankierten und selbstadressierten Rückumschlags
direkt bei DG7MGY bezogen werden. Interessenten setzen sich bitte
mit DG7MGY unter der Emailadresse fink-hubert@gmx.de
in Verbindung. Umfassende Informationen zum "normalen"
Knoppix-Projekt (ohne Hobbyfunk-Software) sind im Internet unter
www.knoppix.de
zu finden.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
SPANIEN - EIN ANTENNENPARADIES ?
(red) Während deutsche Funkamateure häufig mit Vermietern
und Eigentümergemeinschaften um die Installation einer Dachantenne
streiten müssen, haben es die Kollegen in Spanien leichter:
Dort gibt es ein Antennengesetz namens "Ley de Antenas"
aus dem Jahre 1983, das den Funkern weitgehende Rechte beim Aufbau
einer Funkantenne einräumt. Der Kölner Rechtsanwalt Michael
Riedel hat sich mit dem Inhalt dieses spanischen Antennengesetzes
befasst. Hier seine Analyse:
"Gemäss Artikel 1 des Gesetzes kann der Inhaber der
vorgeschriebenen Genehmigung zur Installation einer Amateurfunkstation
auf eigene Rechnung im Außenbereich einer Immobilie Antennen
für Sendung und Empfang von Funkübertragungen installieren,
wenn er befugt ist, die gesamte Immobilie oder Teile davon zu nutzen.
Gemäss der Artikel 2 und 3 des Gesetzes haftet der "aficionado"
- das ist der Funkamateur - für alle Schäden, die im Zusammenhang
mit der Errichtung der Antenne entstehen. Er ist daher zum Abschluss
einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verpflichtet. Das Recht
des Eigentümers oder der Eigentümerversammlung, für
notwendige Arbeiten an der Immobilie die Beseitigung der Antennenanlage
vorübergehend vorzunehmen, mündet in dessen Verpflichtung,
die Antenne danach wieder in einem ähnlichen Zustand zu errichten.
Die Bestimmungen über die technischen und mechanischen
Anforderungen an die Antennenanlage, sowie über das Genehmigungsverfahren
beim "Ministerio de Ciencia y Tecnologia" ergeben sich
aus dem königlichen Dekret vom 21. November 1986, dem Reglement
über die Installation von Antennen, im Originaltitel "Regulacion
de la Instalacion de Antenas". Gemäss Artikel 3 des Dekrets
genehmigt das Ministerium zunächst die Beschreibung der Antennenanlage
und hört danach den oder die Eigentümer der Immobilie
an, wobei für deren Einwendungen allein das königliche
Dekret und seine Regelungen maßgebend sind. Gemäss Artikel
4 des Dekrets wird danach die Antennenanlage samt Installation ggf.
mit den erforderlichen Auflagen genehmigt.
Nach einem Urteil des obersten Gerichts von Katalonien unter
dem Aktenzeichen B14/913 sind nicht die Städte und Gemeinden
in Spanien, sondern allein das Ministerium für Wissenschaft
und Technologie für die Genehmigung von Amateurfunkantennenanlagen
zuständig."
Der Originaltext des "Ley de Antenas" kann im Internet
unter
www.cq-radio.com/pdf/Ley_Antenas.pdf
abgerufen werden.
Quelle: Rechtsanwalt
Michael Riedel, DG2KAR, Köln
ZUM SCHLUSS: KLARSTELLUNG
(tu) Unsere monatliche Rubrik. Heute:
Die Zusätze "portabel", "mobil",
"aeronautical mobile" und "maritime mobile"
können in Deutschland dem Rufzeichen beigefügt werden,
sie müssen es aber nicht.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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