Ausgabe 99 / 2003 vom 21.09.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL
(hfs) Der Amateurfunkdienst in Europa steht vor dem AUS, wenn
die Volksvertreter der Europäer in Brüssel so weitermachen
wie bisher. So nett die Bemühungen des Herrn Gaston Bertels
als Interessenvertreter der in der IARU organisierten Funkamateure
auch sind, so wirken sie doch vor dem Biss der Europa-Politiker
Helmut Kuhne (SPD) und Dr. Peter Liese (CDU) eher hausbacken.
Die Funkamateure müssen sich aus SPD-Sicht öffentlich
fragen lassen, warum sie auf "alten" Gesetzen von 1989
herumreiten und nicht moderner denken. Gemeint ist der ITU-Vertrag
und dessen nationale Umsetzung im "Gesetz zu der Konstitution
und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion". Die
CDU kritisiert die allzu schmale Öffentlichkeit der Funkamateure
und empfiehlt politische Veranstaltungen auf BREITER, d.h. bundesweiter
Basis.
Die Botschaft, die dieser Tage von Brüssel ausgeht, ist
die, dass der Amateurfunkdienst in Europa sich den breitbandigen
drahtlosen Vernetzungstechniken und den Nutzungsinteressen der Stromgiganten
unterzuordnen hat. In Zeiten des Internets, der Satelliten und von
PLC braucht man anscheinend keinen Amateurfunk und keine Lang-,
Mittel- und Kurzwellenrundfunksender mehr.
Wir Funkamateure haben es mal wieder versiebt. Bei S6 war es
noch lediglich EIN EINZIGER KANAL, den wir verloren haben. Jetzt
- so scheint es - verlieren wir die gesamte Kurzwelle!
Hermann,
DL1EEC
FREISPRUCH: REGTP KONNTE LEISTUNGSÜBERSCHREITUNG NICHT BEWEISEN
(rps) Wie weist man eine zu hohe und nicht erlaubte Senderleistung
nach, ohne das Grundstück oder gar das Shack zu betreten? Dieses
wissenschaftlich und auch rechtlich schwierige Thema war am letzten
Montag Gegenstand einer öffentlichen Fortsetzungsverhandlung
vor dem Amtsgericht Bonn und endete mit einem Freispruch. HamRadio
2day war für Sie vor Ort.
Was war geschehen? Die Regulierungsbehörde hatte einem
Düsseldorfer CB-Funker vorgeworfen, sowohl ein angeblich unzulässiges
Gerät - einen Amateurfunk-Transceiver vom Typ Yaesu FT-847
- als auch die nicht erlaubte Senderleistung von 30 Watt auf 27
MHz verwendet zu haben. Sie schickte daraufhin einen Bußgeldbescheid
über 200 Euro ins Haus. Der Funker bestritt die Tat.
In der mündlichen Verhandlung stellte sich mit Bezug auf
die neue CB-Funk-Allgemeingenehmigung heraus, dass der Richter es
als unerheblich betrachtete, welches Gerät Verwendung fand.
Vielmehr käme es allein darauf an, ob mit weniger oder mit
mehr als 4 Watt gesendet wurde. Die RegTP hatte vor dem Haus des
Beschuldigten lediglich die Hochfrequenz-Spannung am Eingang eines
Messempfängers bestimmt - nicht jedoch eine absolute elektrische
oder magnetische Feldstärke. Daraus schloss man in einer "Ferndiagnose"
auf eine unzulässige Senderausgangsleistung im Shack. Die Behörde
legte im Bußgeldbescheid und vor Gericht nicht dar, welches
Verfahren dabei zugrunde lag und berief sich lediglich auf "Erfahrungswerte".
Dies akzeptierte der Beschuldigte nicht.
Auf Antrag der Verteidigung wurde durch das Gericht ein nachrichtentechnisches
Fachgutachten eingeholt. Es kam zu dem Ergebnis, dass mit Hilfe
des "Fernfeldmodells" grundsätzlich von einer Feldstärkemessung
auf eine Leistung am Senderausgang geschlossen werden kann, dass
dazu aber eine Vielzahl von Systemparametern mit hoher Genauigkeit
bekannt sein muss. Dies war hier jedoch nicht so. Die Werte mussten
vom Gutachter über ein Jahr nach der Tat plausibel geschätzt
oder sogar experimentell - ohne Mitwirkung des Beschuldigten - bestimmt
werden. Dabei sind vor Gericht die Fehlertoleranzen aller Daten
natürlich zugunsten des Funkers in maximal vertretbarer Höhe
anzunehmen.
Zur Bestimmung des Abstands zwischen Sende- und Messantenne,
der quadratisch in die Leistungsberechnung eingeht, wurde der ausführende
Messbeamte als Zeuge vernommen. Er gab an, den Abstand nicht genau
bestimmt und ihn auch nicht im Messprotokoll vermerkt zu haben.
Er schätzte ihn auf etwa 10 bis 15 Meter. Bei diesem Abstand
kam der Gutachter im Ergebnis auf eine legale Senderausgangsleistung
von nur etwa 3 bis 4 Watt: Der CB-Funker war daher freizusprechen.
Der zuständige Richter am Bonner Amtsgericht bemerkte,
dass er verpflichtet sei, bei einer Verurteilung sowohl den Inhalt
als auch das Verfahren der benutzten physikalischen Methode zur
Leistungsbestimmung detailliert niederzuschreiben. Da die Materie
ziemlich komplex und nur sehr schwer justitiabel sei, bat er den
Vertreter der RegTP, "sich in Zukunft bei ähnlich gelagerten
Fällen etwas anderes zu überlegen".
Rechtsanwalt
Michael Riedel, DG2KAR aus Köln, der den CB-Funker verteidigte
und ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet war, rügte die Ungenauigkeit
der behördlichen Beweisermittlung und die unzureichende Präzision
der von der RegTP eingesetzten Messegeräte. Die gesamten Kosten
des Verfahrens in Höhe von etwa 7.000 Euro wurden der Landeskasse
auferlegt.
WERL 2003: HAMRADIO 2DAY WAR FÜR SIE DABEI
(hfs) Vor etwas mehr als 60 Funkamateuren präsentierte
der DARC-Distrikt Westfalen-Süd am letzten Freitag in vierter
Folge seinen nun schon traditionellen Polittreff in Werl. Europavertreter
von vier Parteien hörten sich die Position der Funkamateure
im Angesicht der drohenden PLC-Katastrophe an und begriffen dann
wohl, dass die in Brüssel geplante massive Anhebung der Grenzwerte
bei PLC das Aus für die Kurzwellennutzer unter den Funkamateuren
bedeutet.
Den ersten Dämpfer bekamen die Funkamateure seitens der
Politik, die feststellte, dass auch die Rundfunkanstalten sich um
das Thema nicht kümmerten, dass es also nicht so dramatisch
sein könne; offenbar sei dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
in Deutschland die Lang- und Mittelwelle nicht wichtig genug. Der
CDU-Vertreter legte den Finger in eine offene Wunde und empfahl
dem DARC, solche Veranstaltungen wie in Werl auf eine breitere Basis
zu stellen und bundesweit durchzuführen, weil sonst keine Außenwirkung
erzielt würde: Flächendeckend müssten die deutschen
Abgeordneten des Europäischen Parlaments von der Problematik
erfahren.
Dem Klagen der DARC-Vertreter zu PLC traten die Politiker eindeutig
entgegen, indem sie - zwar durch die Blume - der Brüsseler
IARU-Interessenvertretung der Funkamateure vorhielten, viel zu spät
Lobbyarbeit gemacht zu machen:
"... wenn Direktiven erst auf dem Tisch
liegen, dann ist es schon zu spät."
Wie wenig es den deutschen IARU-Vertreter kümmert, was
in Werl abging, das erkannte man an der schlechten Promotion, die
diese im Ansatz wertvolle Veranstaltung durch den DARC selbst erfuhr.
Nach einer einzigen Information in CQ DL 6/2003 musste der Veranstalter
Kurt, DL8DMA, während der letzten drei Wochen in Packet Radio
selbst trommeln; noch nicht mal in den Rundsprüchen seines
eigenen und der benachbarten Distrikte wurde die Veranstaltung am
Sonntag davor erwähnt - und in der DARCINFO-Rubrik der Mailbox
DB0SIF wurde die Meldung schlicht gelöscht.
So wenig Unterstützung durch die eigene Klientel hat diese
qualitativ hochwertige Veranstaltung nun wirklich NICHT verdient.

Werler Polittreff 2003. Foto (c) AGZ e.V.
FLÜSTER-MIKE ENTWICKELT
(red) Spezialisten der Universität Pohang in Südkorea
haben ein Mikrofon entwickelt, das auch bei starken Umgebungsgeräuschen
noch geflüsterte Sprache aufnehmen kann. Dies berichtet das
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in seiner Online-Ausgabe. Das Spezialmike
besteht aus vier Mikrofonkapseln, die das Sprachsignal - abhängig
von Winkel und Entfernung des Sprechers - erfassen. Mit Hilfe einer
speziellen Signalverarbeitung wird die Sprache von den störenden
Umgebungsgeräuschen getrennt. Das neue Mikrofon soll in erster
Linie in Handys Verwendung finden.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
ZUM SCHLUSS: IN EIGENER SACHE
(red) Sie haben es sicher schon gemerkt: HamRadio 2day kommt
nächste Woche mit seiner 100. Ausgabe. Das werden wir gebührend
feiern. Wir bringen anlässlich dieses Jubiläums Zeitzeugen
aus den Jahren 1993 und 1994, also aus denjenigen Jahren, in denen
die Weichen für den heutigen Amateurfunkdienst gestellt wurden
und in denen die Grundlagen für das Selbstverständnis
der AGZ gelegt wurden. Die Beiträge der 100. Ausgabe werden
von den Autoren selbst gesprochen!
Sie sollten sich diesen Leckerbissen nicht entgehen
lassen.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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