Ausgabe 101 / 2003 vom 05.10.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
DANKE
(hfs) für die Glückwünsche zur hundertsten Ausgabe
von HamRadio 2day. Soviel Zuspruch hatte ich nicht erwartet. An
dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank nochmals den Gastautoren
Franz Masson, Karl Erhard Vögele und Dr. Horst Ellgering.
AGZ NIMMT STELLUNG ZU EU-PLÄNEN FÜR PLC
(rps) Am 16. Oktober findet in Brüssel ein gemeinsamer
PLC-Workshop der EU-Kommission,
der nationalen Regulierungsbehörden und der Industrie statt;
wir berichteten.
Sein Ziel ist die europaweite Ankurbelung des Marktes für
PLC-Breitband-Internetanschlüsse. Dazu bedarf es in Sicht der
Industrie und der Europäischen Kommission in der gesamten EU
weit liberalerer Störstrahlungsgrenzwerte, als dies heute der
Fall ist. Der Amateurfunk ist nach neuesten Informationen nicht
zu dieser Sitzung zugelassen. Die AGZ hat der Europäischen
Kommission daher vergangene Woche schriftlich ihre Position zu den
in Brüssel bestehenden Plänen übermittelt, die Störstrahlungsgrenzwerte
für Powerline Communication (PLC) um etwa 25 dB gegenüber
den schon katastrophalen deutschen NB
30-Werten europäisch harmonisiert anzuheben. Würde
dieser Grenzwert tatsächlich von der Industrie ausgenutzt,
wovon mit dem Ziel der Senkung von Produktionskosten auszugehen
ist, dann wäre dies in unserer Sicht das Ende des Amateurfunks
auf Kurzwelle - jedenfalls dort, wo es PLC gibt. Der Amateurfunkdienst
würde auf dem Altar des Kommerzes geopfert.
Für eine Koexistenz von Amateurfunk und PLC fordert die
AGZ die Absenkung der diskutierten Grenzwerte um mindestens 40 dB.
Unsere Stellungnahme
in englischer Sprache finden Sie im Internet unter www.agz-ev.de
und dort unter dem Menüpunkt "Statements".
BITTERER HERBST
(hfs) Ich berichtete über den Polittreff in Werl und über
die mal wieder verfahrene Situation im Amateurfunkdienst, dass unsere
Interessenvertretung vor Ort - in diesem Fall in Brüssel -
nicht funktioniert. Die AGZ kann das auch nicht ändern, weil
die IARU noch immer nach dem Alleinvertretungs-Anspruch handelt
und bei Politik und Behörden entsprechend auftritt.
Mich interessiert als Berichterstatter zunächst, wie viele
Besucher im Saal waren und nicht, wie viele Organisatoren, Podiumsteilnehmer
und Presseleute sich noch tummelten. Deswegen empfinde ich die Nennung
von 100 Teilnehmern als unseriös, wenn tatsächlich lediglich
knapp über 60 wirkliche Besucher vor Ort waren. Die Botschaft
der EU-Politiker in Werl war eindeutig:
"Stellen Sie Ihre Interessen auf eine bundesweite
breite Basis (CDU) und
modernisieren Sie Ihre Gesetzesgrundlagen (SPD)."
Eindeutiger kann man es sich nicht vorsagen lassen. Daraus einen
Kleinkrieg in den Amateurfunk-Medien zu machen und unter der Gürtellinie
gegen AGZ-Mitglieder zu treten, das zeigt einmal wieder mehr, wie
kleinkariert der IARU-Vertreter in Deutschland agiert.
IARU BERICHTET ÜBER POLITTREFF WERL
(red) In englischer Sprache berichtet die IARU über Werl:
"The DARC section of Werl, near Dortmund, had invited
candidates to the European elections of June 2004 to a meeting,
September 19, 2003. IARU Region 1 EUROCOM WG Chairman Gaston Bertels,
ON4WF was also invited. Four MEP's participated to the meeting.
Ingo Dittrich, DK9MD, EMC manager of the German radio broadcast
union (presently retired) presented the views of the broadcasters
on the menace of PLC for their service.
Ulfried Überschar, DJ6AN, DARC EMC WG, further discussed
PLC aspects and commented the draft EMC Directive. Gaston Bertels,
ON4WF, commented the amendments submitted to ITRE. Among the four
participating MEP's two were substitute members of the ITRE committee:
- Dr Peter Liese, CDU (ITRE)
- Helmut Kuhne, SPD (ITRE)
- Udo Müllers, ecologist
- Dietmar Brockes
The MEP's asked for the text of other amendments to the EMC
Directive we had prepared. They would examine them for possible
submission."
Soweit die IARU. Übrigens, ITRE
ist der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung
und Energie des Europäischen Parlaments.
Quelle: www.iaru.org
NOCH EIN SCANNER-PROZESS EINGESTELLT
(rps) Am vergangenen Mittwoch stellte das Landgericht Dortmund
als Berufungsinstanz in öffentlicher Sitzung ein Strafverfahren
gegen einen Funkamateur ein, der angeblich mit einem Scanner-Empfänger
den Polizeifunk abgehört haben soll. Grundlage war Paragraf
153a der Strafprozessordnung. In erster Instanz war der Funkamateur
noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden; das Urteil wurde jedoch
wegen mehrerer Rechtsfehler verworfen. Wegen der sehr geringen Schuld
des Angeklagten und der unübersichtlichen Beweislage stimmten
alle Prozessbeteiligten diesem Vorschlag der vorsitzenden Richterin
zu.
Während der mündlichen Verhandlung gab das Gericht
zu erkennen, dass das bloße Vorfinden von eingespeicherten
Polizeifunkfrequenzen nicht ausreicht, um den Tatbestand des Abhörens
gemäss Paragraf 86 TKG zu verwirklichen; vielmehr muss die
eigentliche Tat konkret nachgewiesen werden. Auch reicht nach Auffassung
des Gerichts das zufällige und unbeabsichtigte Auffinden eines
ausgeschalteten Scanner-Empfängers z.B. durch Beamte der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post nicht aus, um daraus einen Anfangsverdacht
und eine Beschlagnahme des Geräts herzuleiten. Scanner seien
schließlich marktübliche Empfänger, die legal und
in großer Vielfalt europaweit im Handel angeboten werden.
Das Funkmagazin
berichtet in Sachen Scanner, dass eine 37-jährige Hausfrau
aus Itzehoe in Schleswig-Holstein zu einer Geldstrafe von 75 Euro
verurteilt worden ist, weil sie den örtlichen Polizeifunk abgehört
hatte. Die Frau hatte in der Nachbarschaft Details aus Polizeifunkmeldungen
erzählt und war daraufhin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt
worden. Weitere Informationen zu diesem Fall liegen leider nicht
vor.
AGZ-FEEDBACK
(red) Die Auswertung der Nutzung unserer AGZ-Internetpräsenz
zeigt bis Juni 2003 eine konstante Zugriffsquote von etwa 95.000
Hits pro Monat. In den Monaten Juli und August schnellte diese Zahl
auf bis zu 155.000 hoch, um im September dann wieder auf das normale
Niveau von 95.000 Hits zu sinken.
Das zeigt deutlich, welche Bedeutung die WRC-03, der Wegfall
der CW-Hürde und unsere Berichterstattung darüber für
den Amateurfunkdienst in Deutschland hatten und wie richtig die
Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
gegen den Widerstand der Fundamentalisten im RTA war. Ein "Summa
cum laude" sprechen wir heute der Betriebstechnik der CEPT-2-Lizenzen
aus, soweit wir sie auf der Kurzwelle hören konnten: CONGRATS!
RUNDSPRUCHPLAN DER AGZ
(hfs) Nachdem wir unlängst unseren Rundspruchplan veröffentlicht
hatten, kam es zu massiven Störungen auf den Repeatern und
auch auf den Direktfrequenzen der Kurzwelle. Da wir auf Kurzwelle
nur mit 100 Watt senden, unsere "Freunde" aber mit mindestens
750 Watt, haben wir recht schlechte Karten. Ausgezeichnet im negativen
Sinne haben sich auch die Sysops des FM-Relais Mayen auf 438,675
MHz und von Wuppertal auf 438,975 MHz, die ihre Repeater jeden Sonntag
schlicht komplett abschalten.
Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als die Rundspruchzeiten
dort unangekündigt zu variieren, wo Sysops in irgendeiner Form
Zensur betreiben. Sie können damit rechnen, dass wir jetzt
auch werktags die Aussendungen - auch auf der Kurzwelle - jederzeit
wiederholen. Ebenso empfehlen wir Ihnen, die Umsetzer auf 145,600
MHz, 438,625 MHz, 438,725 MHz und 438,750 MHz sonntags vormittags
abzuhören. Träger-, rülps- und ruftonfrei können
Sie HamRadio 2day auch bei ECHOLINK im Conference-Server "AGZ"
hören - und natürlich auf der Homepage der AGZ im Internet
im MP3-Format.
ZUM SCHLUSS WIE AN JEDEM ERSTEN SONNTAG IM MONAT:
KLARSTELLUNG
(tu) Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über
Satelliten sind unterschiedliche Funkdienste mit separaten und nicht
deckungsgleichen Frequenzzuweisungen.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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