Ausgabe 102 / 2003 vom 12.10.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
LEITARTIKEL
(hfs) Da duldet die RegTP die gewerblichen Anzeigen des DARC
e.V., seiner GmbH und von befreundeten Vereinen innerhalb der drahtlosen
Amateurfunkmedien unter dem Amateurfunkgesetz; sie duldet die Verkaufsanzeigen
eines ihrer führenden Mitarbeiter innerhalb eines Distriktsrundspruchs
auf Amateurfunk-Frequenzen; sie sieht sich außerstande, gegen
mehrfach angezeigten Rufzeichenmissbrauch vorzugehen und sie duldet
blauäugig, dass 80 Prozent der Funkamateure in Deutschland
nur maximal 10 Watt isotrope Strahlungsleistung machen. Auf der
anderen Seite jagt die Regulierungsbehörde Scanner-Besitzer,
CB-Funker und Freenet-Freunde wie einen "Staatsfeind Nummer
Eins".
Beleuchtet man einmal die Mitarbeiter, dann wird man herausfinden,
dass im Funkbereich die Mehrzahl der investigativen Tätigkeiten
der RegTP von Personen durchgeführt werden, die gleichzeitig
im Privatleben Funkamateure und Mitglieder von DARC und VFDB sind.
Es wird wohl endlich Zeit, dass die Personalverantwortlichen
bei der Regulierungsbehörde intensiv nachschauen, welche Mitarbeiter
ständig im Gewissenskonflikt mit ihrer privaten Freizeitgestaltung
stehen. Vielleicht hören dann auch die blamablen Auftritte
diverser RegTP-Mitarbeiter vor deutschen Gerichten auf, wenn diese
Mitarbeiter keine Funkamateure mehr sind.
Hermann, DL1EEC
DAS ZWEIGETEILTE MASS DER REGTP
(red) Der Programmierer einer Software zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit
im Amateurfunk hatte im September letzten Jahres dem zuständigen
Fachreferat der Regulierungsbehörde in Mainz die simple Frage
gestellt, ob man Berechnungen und Anzeigen von Funkamateuren gemäss
BEMFV akzeptiere, die mit besagter Software erstellt werden. Die
RegTP antwortete politisch korrekt, dass man keinerlei Bewertungen
aussprechen werde, und dies gelte für jedwede Software und
für jedwede Dokumentation; wir berichteten in Hamradio
2day 49/2002 unter der Überschrift "keine Schützenhilfe".
Damit war der Vorgang erledigt und er blieb im Detail als vertraulicher
Briefwechsel nur dem Programmierer und der Regulierungsbehörde
bekannt.
Um so verwunderlicher ist die Tatsache, dass diese Woche - also
über ein Jahr später - auf dem 40-Meterband und in der
Internet-Newsgroup de.comm.ham das Gerücht aufkam, "die
RegTP habe die Software abgelehnt", und es sei durch die AGZ
der Versuch unternommen worden, "sie als einzig zugelassenes
Programm durchzudrücken". Beides ist nachweislich falsch:
Es gibt nämlich keine behördlichen Bewertungen, also auch
keine Ablehnung - und was andere Programmautoren machen, das ist
allein deren Sache.
Wieso enthält dann aber z.B. die Nahfeld-Software "FS3D"
von Heiner Bischof, DK9BW, die Aussage, die Benutzbarkeit des Programms
sei mit der RegTP in Mainz abgesprochen und Funkamateure mögen
sich bei ihrer BEMFV-Anzeige darauf beziehen? Angeblich gibt es
doch keine Bewertungen und Absprachen - für niemanden, oder
doch, aber nur für Linientreue? Wir bleiben dran, und es bleibt
spannend.
NEUES VON DER CEPT
(rps) Die wohlbekannten Bezeichnungen "CEPT-1" und
"CEPT-2" werden schon bald der Vergangenheit angehören.
Eine Arbeitsgruppe der CEPT hat nämlich den Entwurf einer Neufassung
des für Auslandsaufenthalte von Funkamateuren wichtigen Dokuments
T/R 61-01 erarbeitet, der nur noch eine einzige, nämlich "die"
CEPT-Lizenz, kennt. Die im Dokument T/R 61-02 zugrunde liegenden
harmonisierten Prüfungsinhalte - Stichwort HAREC - wurden nun
nach den Beschlüssen der WRC-03 überarbeitet - und enthalten
den Punkt "praktische Kenntnisse in Morsetelegraphie"
nicht mehr.
Eine weitere Neuerung der CEPT-Regelung wird der Wegfall der
bisherigen Beschränkung auf portablen und mobilen Funkbetrieb
sein. Man wird in Zukunft auch ganz offiziell von festen Standorten
aus in den CEPT-Staaten Amateurfunkbetrieb machen können -
und dies bis zu drei Monate lang. Damit wird eine bereits lange
geübte Praxis legalisiert.
Die europäische Harmonisierung einer Einsteiger-Lizenzklasse
gestaltet sich hingegen sehr schwierig. Obwohl zwar erste detaillierte
Vorschläge auf dem Tisch liegen - unter anderem von der deutschen
Regulierungsbehörde -, ist der Diskussionsbedarf derart groß,
dass man dieses Thema aus Zeitgründen nicht zum Bestandteil
der nun anstehenden Novellierung anlässlich des Wegfalls der
CW-Prüfung machen will. Mit dem Inkrafttreten der neuen CEPT-Regelung
ist bereits sehr kurzfristig in den nächsten Wochen zu rechnen.
KEINE AMTSBLATTVERFÜGUNG ZU KLASSE 2
(rps) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post hat der AGZ diese Woche mitgeteilt, dass sie - ganz im
Gegensatz zur Ankündigung in der Presseerklärung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit - nicht beabsichtigt,
zur Freigabe der Kurzwelle für Funkamateure der Klasse 2 eine
Amtsblattverfügung heraus zu geben. Die RegTP meint, dass alles
gesagt sei und dass es keinen Handlungsbedarf für weitergehende
Regelungen gibt. Dem kann man sich nicht ganz verschließen.
Statt dessen konzentriere man sich auf die Zusammenarbeit mit
dem Ministerium bei der Neufassung der Amateurfunkverordnung. Wesentlicher
Teil der Novellierung wird die Zusammenlegung der Zeugnisklassen
1 und 2 zu einer gemeinsamen Lizenzklasse ohne Morsetelegrafieprüfung
sein. Damit werden die bevorstehenden Änderungen des CEPT-Abkommens
in deutsches Recht umgesetzt.
DIE ARRL SPRICHT TACHELES
(red) bezüglich Powerline Communication (PLC) und bezeichnet
diese Technik als "Breitband-Nirwana". Der amerikanische
Amateurfunkclub greift in diesem Zusammenhang die Vorschläge
der FCC-Kommissarin Kathleen
Q. Abernathy ungewöhnlich scharf an. Frau Abernathy warb
am 22. September in Virginia vital für die Vorzüge von
PLC. Im Namen von 155.000 Mitgliedern bezichtigte ARRL Chief Executive
Officer David Sumner, K1ZZ, Frau Abernathy der Inkompetenz.
Quelle: ARRL
EINE NEUE KNOPPIX-CD FÜR DEN AMATEURFUNK
(red) hat der Funkamateur Hubert Fink, DG7MGY, herausgebracht.
"Knoppix"
ist ein Linux-Programmpaket, das ohne Installation direkt von der
CD läuft. Es verändert auf dem Rechner keine Daten und
eignet sich deshalb besonders für Anwender, die nur einmal
kurz in die Linux-Welt "hineinschnuppern" möchten,
wir berichteten.
Die neue Amateurfunk-Knoppix-CD enthält insgesamt 24 Amateurfunk-Programme,
darunter Software für die Betriebsarten Fax, SSTV, Packet Radio
und PSK31, Logbuchprogramme, APRS-Software, Programme für die
Antennenberechnung, Sattracking und Locatorbestimmung sowie einen
Schaltplan-Editor. Weitere Informationen zur Amateurfunk-Knoppix-CD
sowie weiterführende Links zu diesem Thema gibt's auf der Homepage
von DG7MGY unter hubert.fink.bei.t-online.de/knoppix.html.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
ÖSTERREICH ENTWIRFT NOVELLE
(red) einer neuen Amateurfunkverordnung. Der österreichische
Amateurfunkclub OEVSV hat erfolgreich daran gearbeitet, die Ergebnisse
der WRC-03 von der Obersten Fernmeldebehörde in nationales
Recht umsetzen zu lassen. Als ersten Schritt in diese Richtung kann
der nun vorliegende Entwurf zur Novelle der Amateurfunk-Verordnung
gesehen werden. Das Vorblatt, der Entwurf an sich und die Erläuterungen
dazu sind im Download-Bereich der OEVSV-Website zu finden.
Quelle: www.oevsv.at
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist zur persönlichen Nutzung und zur Nutzung
durch Amateurfunk-Medien bestimmt. Vervielfältigungen und Zitate
mit Quellenangabe sind in diesem Rahmen grundsätzlich gestattet
und erwünscht. Rückfragen und Anregungen adressieren Sie
bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
|