Ausgabe 105 / 2003 vom 02.11.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
GEHT´S DER KLASSE 3 ANS LEDER ?
(rps) Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
sind diese Woche brisante Pläne durchgesickert, wie im nächsten
Jahr unsere Lizenzklassen-Landschaft neu gestaltet werden soll.
Sicher ist, dass die heutigen Zeugnisklassen 1 und 2 in eine gemeinsame
CEPT-konforme Klasse namens "A" überführt werden
sollen, die überall in den Unterzeichnerstaaten Gültigkeit
haben wird - und zwar auf allen Frequenzen des jeweiligen Landes
und auf Grundlage des heutigen Fragen- und Antwortenkatalogs für
die Klassen 1 und 2. Morsetelegrafie wird nicht mehr Bestandteil
der Prüfung für Klasse A sein. Die CW-Prüfung soll
auf Verlangen aber weiterhin abgelegt werden können, etwa für
Gastlizenzen in Ländern, die das noch weiterhin verlangen.
Soweit die gute Nachricht.
Spekulativ - aber mit realem Hintergrund - sind Überlegungen
des Ministeriums, zukünftigen - d.h. neuen - Inhabern der Einsteigerlizenzklasse
die Möglichkeit zu verweigern, Clubstationen und Relaisfunkstellen
zu betreiben. Auch der Ausbildungsfunkbetrieb soll diesen Personen
nicht mehr erlaubt werden. Inhaber von DO-Rufzeichen, die vor dem
Inkrafttreten der neuen Amateurfunkbestimmungen erteilt wurden bzw.
noch erteilt werden, sollen jedoch auch zukünftig Bestandsschutz
genießen. Einen Grund für diese Pläne wollte uns
der zuständige Mitarbeiter allerdings auch nach hartnäckigem
Bohren nicht nennen, auch eine Diskussion lehnte er ab - Grund für
uns, die Sache zu veröffentlichen.
Das Amateurfunkgesetz enthält allerdings in Sicht der AGZ
keine Grundlage, die Zuteilung der verschiedenen Arten von Rufzeichen
- z.B. für Klubstationen, den Ausbildungsfunkbetrieb und fernbediente
Funkstellen - von der Zeugnisklasse des Antragstellers abhängig
zu machen. Der Anspruch auf die Zuteilung eines Rufzeichens ist
nämlich keine "technische oder betriebliche Rahmenbedingung",
sondern ein uneingeschränkter gesetzlicher Rechtsanspruch,
den eine Verordnung nicht zurücknehmen kann. Klasse 3-OMs und
YLs können nicht willkürlich von Experiment und Ausbildung
fern gehalten werden.
Die AGZ e.V. wertet daher diese Pläne des BMWA als klaren
Rechtsbruch und wird im Falle ihrer Verwirklichung juristische Schritte
gegen die Bundesregierung empfehlen und auch unterstützen -
ganz abgesehen von zahlreichen Protestaktionen, die es dann von
Seiten der Funkamateure sicher geben wird. Bezeichnenderweise soll
die neue Klasse, deren CEPT-Harmonisierung noch in den Sternen steht,
den Buchstaben "E" als Namen bekommen, was laut BMWA überhaupt
nichts mit dem Begriff "Einsteiger" zu tun haben soll
...
MOBBING GEGEN FUNKAMATEURE DURCH DAS BMWA ?
(rps) In einem Telefongespräch, in dem es um kontroverse
Standpunkte zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit und der AGZ e.V. ging, drohte diese Woche der zuständige
ministeriale Mitarbeiter in Berlin am Ende, "man brauche nur
einmal an geeigneter Stelle politisch durchblicken zu lassen, dass
die Funkamateure 750 Watt in Wohngebieten machen dürfen, dann
sei der Amateurfunk weg vom Fenster".
Wenn dies der neue Stil ist, mit dem ein Bundesministerium mit
seinen Bürgern umgeht, dann wundert einen die Konzeptlosigkeit
der gegenwärtigen Regierung wirklich nicht mehr. Soll das BMWA
diese Drohung doch ruhig in die Tat umsetzen - dem können wir
in der AGZ gelassen entgegen sehen. Schließlich - und das
hat der Mitarbeiter wohl übersehen - haben wir klare Rechtsvorschriften,
die jeden Funkamateur verpflichten, den Schutz von Personen zu gewährleisten
und die gesetzlichen Feldstärkegrenzwerte einzuhalten. Die
"750 Watt-Keule" ist letztendlich ein Bumerang, weil diese
Leistung eben nicht uneingeschränkt erlaubt ist, sondern lediglich
eine Obergrenze darstellt, die nur an sehr wenigen Standorten tatsächlich
genutzt werden kann - der BEMFV sei Dank. Auch müsste sich
das Ministerium von der "geeigneten Stelle" die peinliche
Frage gefallen lassen, warum es denn höchst selbst die fraglichen
750 Watt genehmigt hat ...
Wir in der AGZ haben uns seit fast einem Jahrzehnt für
den Schutz unserer Nachbarn und für entsprechende Berechnungen
und Messungen ausgesprochen. Die ministerielle Drohgebärde
zielt dabei wohl kaum auf die Mitglieder der AGZ e.V.
KLARSTELLUNG
(tu) Was ist das schmalste Amateurfunkband? Gemeint ist die
Breite des Bandes geteilt durch die Frequenz am Bandanfang, also
der relative Anteil im Vergleich zu anderen Funkdiensten im selben
Segment. Nein, nicht 40 m und auch nicht 30 m, sondern es ist das
12-Meterband. Das breiteste Band ist 80 m! Durchschnittlich sind
dem Amateurfunkdienst 3,18 Prozent der gesamten Bandbreite zugeteilt.
DIE GESCHICHTE DES "JAMBOREE ON THE AIR"
(cg) "Jamboree" - ein Wort, das Baden-Powell als Namen
für ein Ereignis gewählt haben soll, das Pfadfinder aus
aller Welt zusammenbringt. Gegenseitiges kennenlernen, Freundschaften
schließen und Gemeinsamkeiten entdecken - das gab es beim
ersten Weltpfadfindertreffen genauso wie heute, wo Pfadfinderinnen
und Pfadfinder aus der ganzen Welt alle vier Jahre ein gemeinsames
Lager unter dem gleichem Namen abhalten. Im Jahr 1957 auf dem Jamboree
in Sutton Coldfield nahe Birmingham in Großbritannien mit
35.000 Teilnehmern aus 62 Ländern betrieben etwa 60 Pfadfinder
zum ersten Mal auf einem Weltpfadfindertreffen eine Amateurfunkstation.
Unter dem verwendeten Rufzeichen GB3SP konnten sie damals 1712 Kontakte
in 72 verschiedene Länder herstellen. Viele Lagerteilnehmer
besuchten diese Station, darunter eine Vielzahl, deren Hobby ebenfalls
das Funken war.
Ein junger Leiter, Les Mitchell, selbst Amateurfunker mit dem
Rufzeichen G3BHK, war erstaunt über die große Anzahl
von Gleichgesinnten und beschloss, ein Zusammenkommen aller am Jamboree
teilnehmenden Funker zu organisieren. Auf seine Anzeige in der Campzeitung
hin entstand in einer Snack-Bar nahe dem Zeltplatz ein allmorgendlich
stattfindendes Treffen von Interessierten. Auf einer dieser Frühstücksveranstaltungen
wurde beschlossen, jedes Jahr ein Wochenende lang im Äther
"zusammen zu kommen". Mitchell beschloss jedoch, auch
Pfadfinder an dieser Zusammenkunft teilhaben zu lassen, die damals
nicht in Sutton Coldfield dabei waren. Bei einem zwoelfstündigen
Test im Oktober 1957 war das Interesse so groß, dass das erste
weltweite Amateurfunk-Jamboree, das "Jamboree On The Air"
oder kurz JOTA genannt, vom 10. bis zum 11. Mai 1958 abgehalten
wurde. Seitdem findet dieses Ereignis jährlich, nunmehr immer
am dritten vollständigen Wochenende im Oktober, statt.
Vy 73, Carsten, DM1CG
JETZT AUCH KANADA OHNE CW AUF KURZWELLE
(red) Kanadas Funkamateure sollen jetzt endlich auch von der
Morseprüfung befreit werden. Der Preis für den CW-freien
Kurzwellen-Zugang ist allerdings eine 80-Prozent-Huerde bei der
Prüfung und die Nachprüfung für diejenigen Funkamateure,
die bislang keine 80 Prozent nachgewiesen haben.
Quelle: www.rac.ca
EINEN IDEOLOGISCHEN SPAGAT
(hfs) versucht die Clubzeitschrift CQ DL im Editorial ihrer
Ausgabe 11/2003. Vermittelt die Überschrift noch den Eindruck
der reinen Lehre "Pro CW", so reibt man sich beim Lesen
des eigentlichen Editorials verwundert die Augen. Der Autor, DG2DAA,
vermittelt dort nämlich den Segen des Telegrafie-freien Zugangs
zur Kurzwelle und preist dessen positive Auswirkungen auf das Betriebsverhalten
der Funkamateure - speziell im 40- und 80-Meterband.
Im Gespräch mit dem Autor OM Grützner am vergangenen
Freitag bestätigte er der Redaktion von HamRadio 2day, dass
die Überschrift "NUR IN CW LIEGT DER UNTERSCHIED"
nachgeschoben wurde und nicht aus seiner eigenen Feder stamme.
Lapsus oder Absicht; das ist hier die Frage!
Kein Wunder, dass bei diesem geistigen Spagat der RTA der Behörde
ernsthaft vorgeschlagen hat, dass auch nach der Zusammenlegung von
Klasse 1 und 2 die bestandene CW-Prüfung am Rufzeichen erkennbar
sein soll. Daher sollte es keinen Rufzeichenwechsel in die Kontingente
DA, DF, DH, DJ, DK, DL und DM ohne eine bestandene Telegrafie-Prüfung
geben. Dies wäre in der RTA-Welt ein kleines Zugeständnis
an die CW-Verfechter ...
Vy 73
Hermann, DL1EEC
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