Ausgabe 107 / 2003 vom 16.11.2003
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
NEUNMALKLUGE 10-WATT-FUNKER
(hfs) Die aktuellen Einlassungen des DARC-Mitarbeiters DM2BLE
in Paket-Radio anlässlich der Überprüfung eines Funkamateurs
durch die RegTP sprechen eine deutliche Sprache und zeigen Gefahren
auf, vor denen ich schon mehrmals gewarnt hatte.
Offensichtlich hat ein Funkamateur - motiviert durch markige
Sprüche neunmalkluger "Verführer" - unbedarft
Amateurfunk betrieben und beim Nachbarn für Interferenzen gesorgt.
Da der Funkamateur aber keine BEMFV-Anzeige abgegeben hatte und
mit seinen legalen 10 Watt EIRP nicht allzu viel "umwerfen"
kann, wurde die Behörde misstrauisch und hat wohl nachgemessen.
Das Ergebnis kann man sich an fünf Fingern abzählen.
Da das Terrain juristisch für beide Seiten voller Fallstricke
- also auch für die RegTP nicht ohne Risiko ist, könnte
der Fall zum Weichensteller für die zukünftige Behandlung
des eigenverantwortlichen Anzeigeverfahrens werden - und wir könnten
deswegen allesamt unsere experimentelle Liberalität im Amateurfunkdienst
verlieren: Die Novellierung der BEMFV steht sowieso nächstes
Jahr ins Haus. Um so erstaunlicher ist die Entscheidung der DARC-Führung,
mit der Materie vertraute Anwälte und Gutachter wegen ihrer
Nähe zur AGZ e.V. nicht in die Hilfsmassnahmen einzubinden.
Ein vergeigter Präzedenzfall könnte ungeahnte Auswirkungen
haben.
Ich kann Funkamateuren nur empfehlen, entweder ihre BEMFV-Anzeige
umgehend und vor allem wahrheitsgemäß abzugeben oder
sich tatsächlich auf echte 10 Watt EIRP zu beschränken.
Mit den heute sich auf dem Markt befindlichen Analyseprogrammen
der Amateurfunkvereine und mit der Anleitung der Regulierungsbehörde
kann man ohne Mühe seine maximal machbaren Senderleistungen
berechnen und zusammen mit der Anzeige abgeben. Bei dieser Gelegenheit
werden mindestens 80 Prozent der Funkamateure feststellen, dass
sie mit ihrer Anlage keine Erklärungsprobleme haben werden.
Der Vorteil der Anzeige nach BEMFV in Eigenverantwortung ist die
klare und nicht angreifbare rechtliche Position des Funkamateurs
im Kollisionsfall im speziellen und die Glaubwürdigkeit der
Funkamateure im allgemeinen.
SCHLAGLICHTER AUS ÖSTERREICH ZU PLC
(red) In Linz an der Donau soll es zur 10.000-fachen Überschreitung
der zulässigen PLC-Grenzwerte gekommen sein; eine Katastrophenschutzübung
wurde dadurch funktechnisch gestört. Experten fürchten,
dass ganz Linz zu einer Flächenantenne wird und Störungen
bis in den Pazifischen Ozean hinein zu erwarten sind.
Bei PLC soll es eine neue Modulationsart geben, die auf den Kurzwellen-Bändern
nur eine allgemeine Rauscherhöhung verursacht. Wenn dabei die
Grenzwerte der NB 30 nicht eingehalten werden, sind die Störungen
nicht mehr beherrschbar. Fast alle Fernmeldeverwaltungen haben in
Brüssel bei der EU-Kommission den Schutz der Funkdienste verlangt.
Der OEVSV hat
ein 30-seitiges Memorandum übergeben, der DARC nichts.
Der Brüsseler PLC-Workshop wurde vertagt; es gab keine
Einigung. Und wenn schon, dann verlangen wir eine europäische
Norm auf Basis der NB 30. Der OEVSV wehrt sich schließlich
öffentlich gegen Verleumdungen seitens der Linzer PLC-Betreiber.
Quelle: Packet-Radio-Rubrik OEVSV
REGTP BLEIBT UNPARTEIISCH BEI SOFTWAREHILFEN
(rps) Die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post informiert die Öffentlichkeit
seit einigen Tagen zum Thema Softwareprodukte zur Erstellung der
Anzeige gemäss BEMFV. Im Internet-Angebot der RegTP findet
sich nun - aus gegebenem Anlass - dieser
Text:
"Es werden verschiedene Softwareprodukte zur Erstellung
der Anzeige nach BEMFV angeboten. Die RegTP begrüßt
solche Hilfsmittel. Eine qualitative Bewertung bzw. Empfehlung
solcher Hilfsmittel nimmt die RegTP aber nicht vor. Die Anwendung
nicht von der RegTP veröffentlichter Hilfsmittel liegt in
der Verantwortung des Anzeigepflichtigen."
Damit stellt die Behörde noch einmal klar, dass es von
staatlicher Seite weder Absprachen, noch Bewertungen, noch gar Empfehlungen
von Softwareprodukten im Amateurfunk gibt. Gegenteilige Behauptungen
seitens einiger Softwareautoren oder Vereinen entsprechen somit
nicht der Wahrheit.
PLC-MODEM STÖRT KURZWELLENEMPFANG
(red) Inhouse-Powerline-Modems können erhebliche Störungen
des Kurzwellenempfangs verursachen. Das ist das Ergebnis eines Tests,
den die Zeitschrift Linux-Magazin
zusammen mit dem Funkamateur Thilo Kootz, DL9KCE, durchgeführt
hat. Getestet wurden vier Powerline-Modems für die Datenübertragung
auf dem Stromnetz sowie ein so genanntes "Cable-LAN-Modem"
für den Anschluss an das Breitband-Kabelnetz.
Während das Cable-LAN-Modem erwartungsgemäß
die wenigsten Störungen verursachte, hinterließen die
Powerline-Modems einen zwiespältigen Eindruck. Zwar entsprachen
die Modelle dem "Homeplug-Standard", der die Amateurfunk-Kurzwellenbereiche
von der Powerline-Nutzung ausspart. So waren auch kaum Störungen
auf den Amateurfunk-Bändern zu vernehmen. Dafür gab es
erhebliche Beeinträchtigungen des Kurzwellen-Rundfunkempfangs.
Selbst starke Kurzwellensender mit einer Signalstärke von 1,6
mV am Empfängereingang - das sind immerhin 30 dB über
S9 - wurden erheblich gestört. Nach Meinung der Tester reicht
bereits der Betrieb weniger Inhouse-Powerline-Modems aus, um in
einem ganzen Straßenzug den Kurzwellen-Rundfunkempfang zu
stören.
Das Ausmaß der Störungen ist weitgehend abhängig
von der Elektroinstallation, an die das Modem angeschlossen wird.
Insbesondere Stromleitungen, die nur einpolig abgeschaltet werden,
können wie Antennen wirken; das ist allerdings der Normalfall
in Deutschland. Um dies zu demonstrieren, trennten die Tester eine
Stromleitung auf einigen Metern auf, um eine einzelne Phase zu simulieren.
Die Störstrahlung im 13-MHz-Bereich stieg daraufhin um das
45-fache an.
Angesichts dieser Ergebnisse zieht das Linux-Magazin das Fazit,
dass Powerline zwar eine interessante Technik für die nachträgliche
Vernetzung von Gebäuden sei. Wegen der beträchtlichen
Störungen auf den Radiofrequenzen seien Powerline-Modems jedoch
in solchen Umgebungen ungeeignet, in denen viel Kurzwellenradio
gehört werde.
Quelle: FM
- Das Funkmagazin
HEFTIGE KRITIK AN PRÄVENTIVER ÜBERWACHUNG
(red) Datenschützer und Rechtsanwälte haben vergangene
Woche bei einer Anhörung im Mainzer Landtag prinzipielle Einwände
gegen den Entwurf für die umstrittene Novelle des Polizeigesetzes
in Rheinland-Pfalz erhoben.
Im Mittelpunkt der Kritik stand neben dem von den Ermittlern
gewünschten Zutrittsrecht zu Wohnungen bei schweren Straftaten
vor allem die geplante Einführung der "präventiven"
Telefonüberwachung. Der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz,
Walter Rudolf, sah dieses Begehren der Strafverfolger als unbegründet
an. Bei derartigen Einschnitten in die Grundrechte, wie sie Eingriffe
ins Fernmeldegeheimnis darstellen, dürfe man nicht mit schwammigen
Begriffen wie "Tatverdacht" kommen. Zudem müssten
Betroffene von Abhörmaßnahmen nach Ablauf der Spitzeltätigkeiten
auch dann über diese informiert werden, wenn verdeckte Ermittler
beteiligt waren.
Die Mainzer Landesregierung war für ihren Vorstoß
hin zum Überwachungsstaat, den beispielsweise die Deutsche
Vereinigung für Datenschutz (DVD) in dem Gesetzesentwurf sieht,
erst kürzlich mit dem Big Brother Award ausgezeichnet worden.
Quelle: Heise
Newsticker
ANGST VOR HANDYANTENNEN IST SCHÄDLICHER ALS STRAHLUNG
(red) Die Angst vor Mobilfunkantennen ist nach Expertenansicht
gesundheitsschädlicher als die tatsächliche Strahlung
selbst. "Als eine Antenne auf dem Dach aufgestellt wurde, hatten
Bewohner plötzlich Kopfschmerzen und konnten nicht schlafen.
Aber da war die Antenne noch gar nicht angeschaltet", berichtete
der Leiter des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit
(FEMU) der Universitätsklinik
Aachen, Professor Jiri Silny, in einem dpa-Gespräch anlässlich
eines Fachkongresses über die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung
in Jena.
Aus Unkenntnis werden nach Meinung des Forschers die Risiken
des Mobilfunks aufgeblasen. "Das macht den Leuten Angst und
sie werden krank", sagte Silny. In den mehr als 7000 wissenschaftlichen
Publikationen zum Thema, die das FEMU gesammelt hat, ließen
sich bislang keine eindeutigen Belege zu den gesundheitlichen Auswirkungen
der Handy-Strahlung finden.
Quelle: Heise
Newsticker
ZUM SCHLUSS: KORREKTUR
(red) Offenbar hat es keiner gemerkt: In der gesprochenen Version
von HamRadio 2day war letzte Woche ein Fehler. La Palma, eine der
kleinen Kanarischen Inseln, liegt natürlich in EA8 - und nicht
in EA6.
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Hermann, DL1EEC
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