| 15.12.2009 |
Berufung gescheitert gegen Urteil des VG Köln vom 17.06.2009: OVG NRW in Münster bestätigt "Lizenzentzug" auf Lebenszeit. |
| 17.06.2009 |
Verweigerung der Neuzuteilung eines Rufzeichens nach erfolgtem Widerruf der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst: VG Köln stützt Nichtzuteilung eines neuen Rufzeichens nach erfolgtem Widerruf (siehe 19.12.2007) mit Verweis auf die "Unzuverlässigkeit" des Klägers hinsichtlich einer künftigen störungsfreien Frequenznutzung. |
| 19.12.2007 |
Widerruf der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gemäß § 3 Abs. 4 AFuG: VG Köln bestätigt "Lizenzentzug" auf Lebenszeit. |
| 17.06.2009 |
Bedienung von Funkgeräten am Steuer: OLG Celle erlaubt es, wenn das Funkgerät nicht dazu geeignet ist, mit öffentlichen Fernsprechnetzen zu kommunizieren. |
| 30.10.2008 |
VO-Funk gilt nicht automatisch (I) OVG Münster korrigiert Urteil zu den Themenkreisen Bindung an die VO-Funk und Anspruch auf Verlängerung von zeitlich befristeten Frequenzzuteilungen. |
| 30.10.2008 |
VO-Funk gilt nicht automatisch (II) OVG Münster korrigiert Urteil zu den Themenkreisen Bindung an die VO-Funk und Anspruch auf Verlängerung von zeitlich befristeten Frequenzzuteilungen. |
| 03.03.2006 |
Erneut Frequenznutzungbeiträge durch BMWi und RegTP rechtswidrig erhoben Das Verwaltungsgericht Köln hat Bescheide zum Frequenznutzungsbeitrag für die Jahre 2000 bis 2002 aufgehoben. |
| 07.02.2006 |
PLC darf in Mannheim weiter betrieben werden - NB 30 wahrscheinlich nichtig Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Bundesnetzagentur |
| 16.12.2005 |
Frequenznutzungbeiträge durch BMWi und RegTP rechtswidrig erhoben Das Verwaltungsgericht Köln hat Bescheide zum Frequenznutzungsbeitrag für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben. |
| 20.06.2002 |
Verfahren gegen Funkamateur eingestellt Das Amtsgericht Bonn hat ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen
einen Kölner Funkamateur mangels Beweisen eingestellt. Vorgeworfen
wurde ihm das unerlaubte Senden im sog. Freenet-Bereich bei 149
MHz mit einem Amateurfunk-Transceiver.
(Quelle: Rechtsanwalt Michael
Riedel, Köln) |
| 05.05.2002 |
Klagen gegen Vfg 306/1997 gescheitert Die von Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, im Namen von 500 Funkamateuren
gegen die RegTP geführten Klagen mit dem Ziel der Aufhebung
der Verfügung 306/97 des ehemaligen BMPT sind vom Verwaltungsgericht
Köln abgewiesen worden. Zur Begründung führt das
Gericht an, dass die Klage unzulässig sei, weil die strittige
Verfügung 306 keinen Verwaltungsakt darstellt, der allgemein
für jeden Funkamateur bindend wäre. Es handele sich nicht
um eine sogenannte Allgemeinverfügung. Vielmehr handele es
sich lediglich um eine veröffentlichte interne Verwaltungsvorschrift,
die technische Vorschriften, welche die RegTP ihrer Verwaltungspraxis
zugrunde legt, rechtsnormähnlich festlegt. Die Kosten der Verfahren
tragen die Kläger. |
| 22.03.2002 |
Verfassungsbeschwerde wegen des Betreibens eines Scanners und der daraufhin erfolgten
Rechtsnachteile hat ein Bürger aus Stuttgart beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe eingelegt.
(Quelle: Rechtsanwalt Michael
Riedel, Köln, und cb-radio.de). |
| 03.03.2002 |
Landgericht setzt RegTP enge Grenzen für Hausdurchsuchungen Das Landgericht Augsburg hat enge verfassungsrechtliche Grenzen
gesetzt, was die Durchsuchung von Wohnungen zur Aufklärung
illegaler Sendetätigkeiten durch die RegTP anbelangt. In einem
konkreten Fall wurde diese Maßnahme nebst Beschlagnahme eines
Senders für grundgesetzwidrig erklärt, und zwar aus den
folgenden Gründen:
- Der minderjährige Betroffene konnte ohne die Anwesenheit
seiner Eltern das Hausrecht nicht allein ausüben. Die von
der RegTP behauptete freiwillige Zustimmung zu den Maßnahmen
der Behörde kann daher nicht angenommen werden.
- Die von der RegTP vorgebrachten Verdachtsmomente waren nicht
ausreichend. Der allenfalls vorliegende Anfangsverdacht reichte
nicht aus, um "Gefahr im Verzug" für eine Durchsuchung
anzunehmen. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen
und Vermutungen, wie sie die RegTP vorgenommen hat, reichen
nicht aus, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für
Eingriffe in die persönlichen Grundrechte zu erfüllen..
- Für das Betreten einer Wohnung ist grundsätzlich
ein richterlicher Beschluss notwendig. "Gefahr im Verzug"
ohne einen solchen Beschluss darf von Ermittlungsbehörden
nur dann angenommen werden, wenn sie vorher erfolglos versucht
haben, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen und
der zeitliche Verlust durch diesen Versuch die Gefahr eines
Beweismittelverlustes mit sich bringen würde. Die entsprechenden
Bemühungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Das Urteil ist rechtskräftig (Jug QS 101/02), nachdem die
Beschwerde der RegTP kostenpflichtig verworfen wurde.
(Quelle: Rechtsanwalt Michael
Riedel, Köln). |
| 18.02.2002 |
RegTP muss Prüfprotokoll zugänglich machen Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) muss bei Beanstandungen von Amateurfunkanlagen dem betroffenen
Funkamateur das Prüfprotokoll zugänglich machen. Diese
Rechtsauffassung vertritt das Verwaltungsgericht Gießen (Quelle: Funkmagazin / DL9AH). |
| 14.10.2001 |
Wieder Durchsuchungsbeschluß aufgehoben Wieder wurde ein vom Amtsgericht erlassener Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluß von der Beschwerdeinstanz (in der Regel:
Landgericht) aufgehoben. Am 25. September 2001 hat die 6. Strafkammer
des Landgerichts Augsburg in einem Bußgeldverfahren wegen
"Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz" (TKG)
den betreffenden Beschluß des Amtsgericht Augsburg (Zweigstelle
Schwabmünchen) vom 17.08.2001 (AZ: Gs 135/01) auf die Beschwerde
des Betroffenen aufgehoben. |
| 14.10.2001 |
Amtsgericht Bonn bundesweit zuständig für Bußgeldverfahren
gegen die RegTP Für die Einsprüche von den Aussenstellen (ASt) der RegTP
versandten Bußgeldbescheide ist nunmehr einheitlich nur noch
das Amtsgericht Bonn zuständig. Die bisherige Verhandlungspraxis,
nach der immer beim nächsten Amtsgericht der jeweiligen ASt
verhandelt wurde, ist nicht gesetzeskonform. Dies geht aus zwei
Beschlüssen des Amtsgericht Mülheim (Ruhr) hervor.
(Quelle: Rechtsanwalt Michael
Riedel, Köln). |
| 13.03.2001 |
Landgericht verneint
Sozialbindung im Amateurfunk Das Landgericht Nürnberg hat am 22.2.2001 in einem Urteil (Az. 2 O 7159/00) entschieden, dass im Amateurfunk niemand einen
Anspruch auf die Benutzung eines Mailboxsystems hat. Das Urteil
räumt dem Eigentumsrecht Priorität ein.Damit verneint
die Kammer jede Sozialbindung des Eigentums im Amateurfunk und siedelt
ihn ausdrücklich im privaten Hobby-Bereich an. Das erstinstanzliche
Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wird Auswirkungen
auf die geplante Neufassung der Amateurfunkverordnung (AFuV) haben.
Die AGZ e.V. wird dazu in Kürze eine Stellungnahme und ihre
Ziele veröffentlichen. |
| 12.02.2001 |
FTEG
am 08.02.2001 in Kraft getreten Am 8. Februar 2001 ist das "Gesetz über Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) in Kraft getreten.
Es regelt u.a. die elektromagnetische Umweltverträglichkeit
auch im Amateurfunk neu: die bekannte Vfg 306/97 wird in Kürze
durch eine Rechtsverordnung unter §12 FTEG abgelöst. Das
neue Gesetz löst ferner wesentliche Teile des EMVG ab. Auch
das Amateurfunkgesetz wird durch das FTEG in einigen Teilen geändert. |
| 23.11.2000 |
EMV-Beitragsverordnung
ist rechtswidrig Die EMV-Beitragsverordnung ist nicht mit
dem geltenden Recht vereinbar, so das Bundesverwaltungsgericht am
22.11.2000. Die RegTP muß die aktuelle Versende-Aktion der
EMV-Bescheide sofort stoppen und bereits zugestellte Bescheide zurücknehmen. |
| 06.09.2000 |
Scanner-Prozeß gegen Funkamateur
eingestellt Das Landgericht Köln als Berufungskammer hat das Verfahren
gegen einen Funkamateur wegen des angeblich verbotenen Abhörens
des Polizeifunks eingestellt. Die AGZ leistete Unterstützung.
(Quelle: Rechtsanwalt Michael
Riedel, Köln). |
| 14.07.2000 |
Niederlage für den Amateurfunk:
Bundesrat beschließt PLC-Grenzwerte unverändert Der Bundesrat hat Mitte Juli 2000 die vom BMWi vorgeschlagenen
Störstrahlungs-Grenzwerte für PLC unverändert beschlossen.
Der Amateurfunk wird mit keinem Wort erwähnt. Schutz geniessen
allein der Rundfunk und die Breitband-Kabelnetze sowie Sicherheitsfunkdienste. |
| 22.05.2000 |
10,1 MHz: digitale Sendearten sind
erlaubt Ab sofort sind zwischen 10,1 und 10,15 MHz für die Zeugnisklasse
1 alle Sendearten zugelassen, deren Bandbreite 800 Hz nicht überschreitet. |